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    VerkehrsRS, Anwalt will 27€ extra ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.03 07:22:33 von
    neuester Beitrag 20.12.03 12:04:36 von
    Beiträge: 21
    ID: 805.492
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      schrieb am 19.12.03 07:22:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe ein Problem. Ich hab meine VerkehrsRS vor einem halben Jahr das erste Mal nutzen müssen.
      ALso bin ich zum Anwalt (war ne absolute Niete, wie sich später herausgestellt hat), meine AKte hingebracht und er hat dann alles weitere mit dem Gericht gemacht.
      So, meine Rechtsschutz (Advocard) hat zunächst Zicken gemacht, dass sie nicht zahlen will, bzw. erst genauere Gründe haben möchte, obwohls eine ganz normale Angelegenheit war.
      Ich wurde beschuldigt zu schnell gefahren zu sein, bekam einen Bußgeldbescheid, legte Einspruch ein. Dann urteilte das Gericht durch Beschluss ohne Hauptverhandlung, obwohl ich fristgerecht Einspruch dagegen eingelegt hatte. Danach bin ich zum Anwalt.

      So, jetzt 2 Monate nach der Verhandlung mahnt mich mein Anwalt, er hätte noch gerne 27€ und ein paar Zerquetschte von mir. Ich hab nie eine Rechnung bekommen, also hat mich die Mahnung doch sehr verwundert.

      Der Punkt ist jetzt. Mein RA hat mich an einen Kollegen weitergeleitet, der Hauptverhandlungen wahrnimmt. Diesen hatte ich angerufen und mitgeteilt, dass ich keinen Rechtsbeistand vor Gericht benötige.
      Damit hat die RS ja einiges an KOsten gespart. Meint ihr, die ersetzen mir die 27€ wenn ich das als Begründung nenne ?

      Falls nein hab ich mir auch schon überlegt meine RS (erst 2 Jahre) demnächst wieder zu benutzen, Gelegenheiten dazu gibts ständig, nur brauch ich eigentlich keinen RA.
      Wenn mir dann gekündigt wird auch gut.

      Hab sowieso gehört der RS vom ADAC soll der Beste sein, kann mir jemand auch dazu vielleicht etwas sagen ??

      gruss murcielago
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:49:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      >Falls nein hab ich mir auch schon überlegt meine RS (erst >2 Jahre) demnächst wieder zu benutzen, Gelegenheiten dazu >gibts ständig, nur brauch ich eigentlich keinen RA.

      die Rache des kleinen Mannes gewissermassen? Hast Du einmal darüber nachgedacht, dass Du mit solchen Aktionen in keinster Weise die Versicherung triffst, sondern nur die Versichertengemeinschaft? Alles Kunden wie du auch.
      Ein solches Verhalten würde also nicht die Versicherung selbst schädigen sondern nur zu weiteren Prämienerhöhungen beitragen. Was können die anderen Versicherten dafür, dass du dich über deinen Anwalt ärgerst?
      Ehrlich gesagt, ich finde deine Einstellung so richtig spiessig deutsch. Einfach zum Kotzen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:01:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 :mad:

      Super Einstellung!

      ...und 27 Euro sind natürlich eine Menge Holz :cry:
      Ich würde sofort nach Karlsruhe gehen!
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:15:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 Siehste mal. Ich hätte meine RS bisher mind. 5mal anwenden können, in 2 Jahren, hab ich aber nicht. Wenn die Versicherung zickt zick ich auch und will eben Beratung vom RA, damit auch ich mich weiterbilden kann.

      #3 Es geht ums Prinzip!
      Wozu zahl ich denn die RS, wenn die nichtmal die ganzen BRAGO Kosten übernehmen ? Kannst du mir das mal verraten ?
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:34:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Advocard, des Anwalts Liebling:laugh: :laugh: :laugh:

      Eine Rechtsschutz sollte für die wichtigen Dinge im Leben herhalten. Wenn da jeder Falschparker klagt steigen die Beiträge ins Unermeßliche - und die geldgeilen Anwälte reiben sich die Hände.

      Kleiner Tip: In den Bedingungen sollte der sogenannte Stichentscheid vorhanden sein.

      Übrigens werden die Abzocker (mehrere Schadenfälle pro Versicherungsjahr) vom Versicherer gern gekündigt.
      Dann dürfte es schwer werden einen neuen Versicherer zu finden.

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      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:39:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn ich so prozessgeile Wichtigtuer wie Murcielago sehe, frage ich mich, wie manche Menschen jahrzehntelang ganz ohne Rechtsschutz auskommen. Sowas gibts nämlich auch. Es ist sogar die Mehrheit der Bevölkerung. Menschen mit gesundem Sozialverhalten brauchen nicht unbedingt eine solche Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:40:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 Beim letzten Versicherungsfall ging es um Fahrverbot, also durchaus verständlich, oder ?

      Wie siehts denn aus, wenn man gleichzeitig mehrere VerkehrsRS Versicherungen abgeschlossen hat und bei einer gekickt wird ?

      Kommt man dann bei anderen, trotz der weiterhin bestehen Verträgen mit anderen Versicherern noch rein ?

      PS: Habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen. Prämienzahlungen hatten sich überschnitten, daher die Forderung des RA an mich. Versicherung zahlt jetzt :)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:45:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 Ach, was kann ich dafür, dass man mich immer beschuldigt zu schnell gefahren zu sein ? Wenn die Bußgeldbehörde dann nicht einsehen möchte, dass ichs nicht war, meinen Einspruch also nicht akzeptiert und das Verfahren an die StA/Gericht weiterleitet, was kann ich dafür ? :D
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:55:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dabei ist Dein Auto zu schnell gefahren - Freschheit:look:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:56:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      nein, nie mein auto!

      wieso Freschheit ??

      Ne Frechheit ist, wie die Behörden und KOmmunen abzocken, da werd ich ja wohl noch meine RS in Anspruch nehmen können um aus dieser gemeinen Abzocke unbeschadet rauszukommen.

      PS: Habe keine fahrzeuggebundene RS, sondern nur eine für mich :D
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:01:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fazit: Du bist nicht zu schnell gefahren, Dein Auto auch nicht. Wer denn dann?
      Du willst doch nicht behaupten das die Messung nicht stimmt?
      Dann würd ich erst mal den eigenen Tacho überprüfen lassen.

      Klar ist diese Wegelagerei ärgerlich, man darf sich ebend nicht erwischen lassen:D
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:04:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 Wie genau es abgelaufen ist lasse ich mal aussen vor. Ein Freund wurde geblitzt, dachte aber, ich hatte zur Tatzeit sein Auto. Also wurde ich von der Behörde beschuldigt. Da man mir aber nicht glaubte, dass ihc es wirklich nicht bin zerrte man mich vor Gericht, wo das Verfahren schließlich eingestellt wurde, OHNE ANWALT!

      Ich brauchte den RA lediglich für einige verfahrenstechnische Dinge, weil das Gericht meinen Einsprich (mangels Eingangsstempel bei der Postabteilung) nicht beachtete.

      Wie ist das denn nun mit mehreren RechtsschutzVersicherungen ??
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:09:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Im Antrag wird nach einer Vorversicherung gefragt.
      Verschweigst Du eine Doppelversicherung oder machst Du falsche Angaben kann das den Versicherungsschutz kosten.

      ...wenn es rauskommt
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:10:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Darf man denn keine "Vorversicherung" haben ??
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:14:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      und wie könnte denn sowas rauskommen ?? :D :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:32:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn nach der Vorversicherung gefragt wird, wird in aller Regel auch gefragt wer den Vertrag gekündigt hat.
      Was willst Du darauf antworten?
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:41:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ein Glück, dass mir Mandanten wie murcielago erspart bleiben... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:47:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17 Ich will doch 2 Versicherungen gleichzeitig haben, damit ich abwechseln kann, wenns mal hart auf hart kommen würde.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:47:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 wat? wer bist du denN ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 11:57:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Murc.#18
      Meinst, mit doppelter Versicherung kannst doppelten Scheiß bauen???:eek: :D
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 12:04:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nein, kann doch sein, dass es der einen mal nicht mehr mit mir passt und mich rausschmeißt.

      Wenn ich dann aber mal angezeigt werd wg. irgendnem alten senilen Oppa der nicht Autofahren dürfte und sich gefährdet gefühlt, weil er seine Spiegel und sein Gaspedal nicht mehr richtig benutzen kann dann wäre es halt schon praktisch einen Rechtsbeistand aufsuchen zu können.

      Denn für Geschwindigkeitsangelegenheiten, bzw. Ordnungswidrigkeiten bräuchte ich die Versicherung an und für sich nicht, nur ist es ohne Anwalt meist ziemlich gefährlich auf einen gerechten Richter zu trauen, besonders wenn man schon bekannt ist, er aber ständig Verfahren einstellen musste ! :D :D

      Also, geht das ???


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