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    Ist ein Arbeitsvertrag gültig, der dem Arbeitnehmer nur als Fax vorliegt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.03 08:41:34 von
    neuester Beitrag 24.12.03 20:52:20 von
    Beiträge: 26
    ID: 805.514
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      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:41:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sachen gibt`s, die gibt`s garnicht.

      Ein Bekannter hat die Firma gewechselt und bekam den Arbeitsvertrag zwar unterschrieben, aber nur als Fax zugesandt.
      Bei Arbeitsantritt verlangte er das Original. Dieses erhielt er dann, aber mit einem anderen, niedrigeren Gehalt.

      Ist der Fax-Vertrag rechtlich gültig, abgesehen davon, daß es eine scheiss-firma ist, die solche praktiken an den Tag legt?

      Dumme Bemerkungen unerwünscht. Vielleicht hat jemand ein Grundstzurteil.

      Vielen Dank !

      Gruss

      Hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:45:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      also wenn das schon so losgeht würde ich erst gar nicht um diese erste gehaltsangabe kämpfen sondern gleich wieder meinen hut nehmen

      den langfristig kann man da doch gar keine perspektive haben, oder? :( :eek: :(
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:45:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      UNGLAUBLICH was abgeht :mad: - warum sollte das FAX nicht rechtsgültig sein :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:45:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst auch einen Arbeitsvertrag per Handschlag schliesen. Es Bedarf nicht der Schriftform (lediglich Kündigungen müssen geschreiben werden).
      Was sagt denn die Firma dazu? Und welchen dieser beiden Verträge hat dein Kumpel unterschrieben?
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:46:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      meines wissens sind faxe rechtsgültig.

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      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:51:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      zu 4:

      der fax-vertrag war von der firma unterschrieben. den hat dann der arbeitnehmer unterschrieben und zurückgefaxt.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:57:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Passt doch.

      Wie gesagt: Soll mal die Firma fragen, was da los ist. Es kann ja auch mal aus Versehen was passieren. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und wird geschlampt.
      Wenn sich die Firma quer stellt: Neuen Job suchen, Klage auf Gehalt einreichen.
      Auf jeden Fall das Fax und am besten auch das Sendeprotokoll aufbewahren.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:03:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stellungnahme der Firma:

      "Wir bedauern, dass es auf dem Fax heißt montliches Bruttogehalt von 33.300,- es hätte wie mündlich besprochen heißen müssen 3.300,-"
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:09:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der per Fax gechlossene Vertrag ist rechtsgültig.

      Denn sowas macht man ja gerade deshalb, um im Wege der Zeitersparnis solche Dinge rechtsgültig abzuschliessen.

      Ein Arbeitsvertrag muss jedoch heute schriftlich geschlossen werden.

      Die Vorlage eines anderen Angebotes durch die Firma, sprich der 2. Arbeitsvertrag, dürfte zu einer Eigen-Kündigung des Arbeitnehmers ausreichen und zur Forderung auf Schadenersatz gegen den neuen Arbeitgeber. Weil der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz aufgegeben hat und weil er jetzt möglicherweise mit leeren Händen dasteht.

      Andererseits unterliegt der Arbeitnehmer im ersten Halbjahr nicht dem Kündigungsschutzgesetz. So dass er vom Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt werden könnte.

      Da ist das Vertrauensverhältnis von vorneherein zerstört.

      Verhauen sollte man solche Leute.

      Gruß
      Eustach :D
      (der da mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht drüber sprechen würde, der auch den Schadenersatz herausholen kann)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:11:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass "everl" == "hanbebchen" und die Aussage der Firma zutreffend ist, dann ist folgendes der Fall: Hier ist es tatsächlich so, dass der Firma ein Fehler unterlaufen ist. Da der so offensichtlich ist, und das im Fax angegebene Gehalt unrealistisch ist, wird sich die Firma immer auf einen Irrtum berufen können.
      Also wirds auch nur 3300 geben.
      Ich dachte die Gehälter unterscheiden sich um ein paar Prozent und hier wird versucht den AN über den Tisch zu ziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:18:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ fastreich
      ich gebe zu - es war nur ein geschmackloser Witz - obwohl meine Variante natürlich möglich wäre
      everl
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:19:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      zur näheren erläuterung:

      es handelt sich um eine hydraulikfirma mit ca. 150 beschäftigten.
      Position ist fertigungsleiter.
      den gefaxten vertrag hatte der juniorchef unterschrieben.
      der vertrag mit der originalunterschrift des seniorchefs liegt 300 euro niedriger.
      es geht hier wohl um einen streit seniorchef und juniorchef. der seniorchef ist gf.

      natürlich kann der betroffene den seniorchef in die eier treten und zum anwalt rennen. aber in der heutigen zeit...

      ich für meinen teil könnte in einer solchen firma nicht arbeiten.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:21:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Eustach1

      Ein Arbeitsvertrag muss auch heute nicht schriftlich sein. Lediglich in einigen Fällen ist die Schriftform vorgeschrieben.

      Im Prinzip geb ich Dir recht, dass man solche Leute verhauen sollte. Aberhier liegt offenbar der Fall vor, dass der AN aus dem Fehler des AG massive Vorteile ziehen will.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:26:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      da wird dein kumpel schlechte karten haben, wenn der senior nicht mitspielt. das fax ist zwar gültig, aber der andere vertrag zählt als änderungsvertrag. da in der probezeit generell eine fristlose kündigung möglich ist, wird die firma bei nicht unterschreiben der änderung wahrscheinlich diese option ziehen, sodaß keine möglichkeit auf schadensersatz besteht. (sie muss ja keine gründe angeben)

      eine möglichkeit besteht jetzt nur darin, den senior zu überzeugen, daß die 300 eus im monat wirklich gut angelegt sind...

      mfg
      titus.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:29:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach dem statement in 12 sieht die Sache doch anders aus:

      Der Arbeitnehmer sollte das Gespräch mit dem Senior suchen.

      Und ihn auf die in #9 dargestellte Rechtslage hinweisen.

      Dann wird man sich einigen. (Auf 200,- € mehr Gehalt).

      Und wenn man sich nicht einigt kann der Arbeitnehmer (der vielleicht sogar leitender Angestellter ist) das Unternehmen wegen arglistiger Täuschung verklagen. Auf jede Menge Kohle. :D

      Gruß
      Eustach :D
      (der, nach der neuen Weisungslage der Bundesanstalt für Arbeit, dann auch einen Hilfsarbeiterjob annehmen müsste und die Differenz der Gehälter von dem "neuen" Arbeitgeber bezahlt bekommen würde)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:34:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Okok, jetzt kommt wieder Licht in die Sache.
      Also streiche #10 und Teile von #13.

      Also: wenn der Juniorchef handlungsbevollmächtigt ist, also Verträge im Namen der Firma unterschreiben darf (z.B. Prokura), dann ist der Vertrag gültig.

      Jetzt ist eben das Problem: Will ich lieber einen sichern Job, oder finde ich schnell einen neuen Job und lass mich auf Ärger ein?
      Ich würde den "neuen" Vertrag mit Hinweis auf den alten _nicht_ unterzeichnen.
      Ausserdem wäre der andere Vertrag kein "normaler" Arbeitsvertrag, sondern eine Vertragsänderung.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:44:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      #12
      "sehenden Auges in die Katastrophe"

      Das Problem sind nicht die 300 Euro im Monat, das ist geradezu peanuts zu den Problemen die dieser Fertigungsleiter (FL) bekommen wird, wenn er dort anfängt.

      Der FL wird immer zwischen den Stühlen sitzen, denn wenn sich Junior und Senior so offensichtlich streiten, kann der FL es immer nur einem recht machen, entlassen kann ihn aber sowohl der Junior als auch der Senior!

      Für vertiefende Lektüre, auch wenn manches ziemlich hart klingt:
      http://www.ingenieurkarriere.de/bewerberservice/karrieremaga…

      Viel Erfolg

      sv
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:54:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn Junior und Senior sich nicht in solch wichtigen Sachen sich nicht absprechen, dann gibt es die Firma wohl bald nicht mehr. Ich möchte gar nicht wissen, was da sonst noch über "Kreuz" läuft. :laugh: :laugh:

      In dieser Firma wirst Du nicht glücklich.:(

      Nur meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 09:59:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      die firma wird nicht bald pleite sein, denn diese stellt patentiert ein teil her, was in fast allen pkw`s enthalten ist.

      ihr habt gut reden: alte stelle aufgegeben, jetzt neue angetreten.

      kennt keiner ein grundsatzurteil, damit wenigstens die rechtliche seite in trockenen tüchern ist?

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:01:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.arbeitsrecht.de


      Gruß
      Eustach :D
      (der sich doch für so einen Scheiss nicht auch noch auf die Suche nach BAG-Urteilen macht)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:06:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die rechtliche Seite ist doch ganz einfach: Er hat einen gültigen Arbeitsvertrag. Basta (wie unser aller Gerd sagen würde).
      Jetzt hängt`s eben von ihm ab: Will er sich auf den Ärger einlassen oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:29:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21 So ist es. Ärger heißt in dieser Konstellation schnell arbeitslos, aber er war ja dann im Recht.
      Wenn der Groschen immer noch nicht gefallen ist: Die Frage lautet, setze ich leichtfertig meine berufliche Existenz wegen 300Euro p.m. aufs Spiel? Selbstverständlich kann er höflich und ohne mit der Keule eines Urteils oder Anwaltes zu winken mal beim Senior oder Junior nachfragen. Aber darauf wird er wohl doch selbst gekommen sein. Im besten Fall war es ein Missverständnis. Wenn nicht, wird er ohnehin nicht lange dort bleiben können/wollen. Wenn er noch mehr Glück (vergleichbar mit einem Volltreffer im Lotto) hat, zieht sich der Senior aufs Altenteil zurück oder der Junior sucht sich was neues.

      Gruss

      sv
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:13:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zurückschlagen !!

      Arbeiten gehen, ganz normal, korrekt.

      Nach Ablauf der Probezeit die ausstehenden Zahlungen
      schriftlich anmahnen und konkret mit Anwalt drohen
      wenn nix passiert.Den Prozeß verlieren die !!
      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 20:29:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      hallo

      ist es rechtlich zulässig das der Lohnzettel per Email an die Mitarbeiter zugeschickt wird.



      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.12.03 20:51:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      #1

      Also, ich weiß nicht, wenn der es nicht mal schafft, sein Geld auszuhandeln, ist er vermutlich bloß als Pförtner geeignet :rolleyes:

      Wie soll er denn als Fertigungsleiter arbeiten, wenn ihn die Lieferanten genauso über den Tisch ziehen :D

      Wahrscheinlich hat er halt nichts besseres gefunden als so eine Mittelstandsklitsche :D

      Geschieht ihm ganz recht :D
      Avatar
      schrieb am 24.12.03 20:52:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Es weiß doch jeder, daß in so Würstchenbuden nur die größten Gurken arbeiten :laugh: :laugh: :laugh:


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