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    was keiner weiss, aber viele erst in 2005 wachrütteln wird… - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.03 08:28:30 von
    neuester Beitrag 02.01.04 15:55:26 von
    Beiträge: 7
    ID: 807.051
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      Avatar
      schrieb am 30.12.03 08:28:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      .


      sind ein paar auszüge aus der steuerreform:


      Zusammenfassende Bescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften

      Kreditinstitute sind künftig verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine zusammenfassende
      Bescheinigung
      auszustellen, in der die Daten aus allen bei dem jeweiligen Kreditinstitut
      unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten eines Kunden zusammengeführt werden
      (§ 24 c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003).

      Die Bescheinigung soll nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden und alle
      Angaben enthalten, die die Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen
      und privaten Wertpapierveräußerungs- und Termingeschäften benötigen. Die
      zusammenfassende Bescheinigung ersetzt nicht die bisherigen Steuerbescheinigungen.

      Die zusammenfassende Bescheinigung ist erstmals für Kapitalerträge und Wertpapier-
      veräußerungs- sowie Termingeschäfte auszustellen, die nach dem 31.12.2003 zufließen
      bzw. getätigt werden.



      Besteuerung von Investmentfonds

      Die Besteuerung von Investmentfonds wird durch das Investmentmodernisierungsgesetz
      neu geregelt. Für Privatanleger sind insbesondere die folgenden Änderungen von
      Bedeutung:

      Nach bisheriger Rechtslage ist beim Privatanleger der sogenannte Zwischengewinn
      steuerlich zu erfassen. Die Zwischengewinnbesteuerung entfällt ab 01.01.2004
      ersatzlos.


      (Rentenpapiere bleiben hiervon unberührt)

      __________

      Beispiel:

      jemand mit einem Rentenfonds, der sein Geschäftsjahr zum 30.06. eines Jahres hat wird
      kurz vor seiner Ausschüttung verkaufen, (bzw, sofern es ein classic-fonds ist, in einen
      classic-fonds mit anderem Geschäftsjahr tauschen). führt dazu, dass der bisherige
      Zwischengewinn steuerfrei vereinnahmt wird. Kurz nach der Ausschüttung kauft (tauscht)
      man in den ursprünglichen fonds zurück. diese Prozedur wiederholt man alle 2 Jahre, so
      berühren dieses Geschäfte keine Privaten Veräußerungsgeschäfte, bzw.
      Spekulationsgewinne und man nimmt trotzdem die Erträge ein.

      so nach und nach kommt noch mehr schrott ans tageslicht...


      gruss
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 10:06:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na Deaton, da plagt wohl einem das schlechte Gewissen?

      Ich find´s nicht schlecht, denn warum soll ich zum Bespiel der Dumme sein und immer schön meine Gewinne und Erträge versteuern und andere jammern drüber, daß die Stadt und der Staat kein Geld hat aber selber nichts dazutun ... Außerdem ist doch schön, mußt Du Dich nicht mehr hinsetzen und alles akribisch selbst berechnen ... macht die Bank für Dich! Der Wegfall einer Zwischengewinnbesteuerung ist doch klasse, da kann man mal wieder solche Kauf ... Verkauf Spielchen machen !

      Da finde ich schon krasser, daß der Sparerfreibetrag mal so eben gekürzt wurde und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ... und gleichzeitig gehen die steuerfreien (!) Aufwandsentschädigungen (ha ha selten so gelacht) der Politiker nach oben ...

      Einen guten Rutsch nach 2004
      und immer ein glückliches Händchen an der Börse

      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 10:47:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nicht ganz klar ist mir, wer die zusammenfaasende Bescheinigung erhält bzw. davon Kenntnis hat/haben wird.

      Eigentlich kann man das Ding doch in den Papierkorb werfen, solange kein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde...

      :O
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 10:49:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @taxpayer

      um mich muss du dich nicht sorgen ;),
      das gehört zu meinem job.
      traurig ist lediglich die nichtvorhandene
      fachkompetenz der legislative.
      ein loch auf, das andere zu.
      egal wieviel geld man dem fiskus gibt - es wird verblödelt.
      das problem waren noch nie die einnahmen, noch nie!!!
      es waren und bleiben immer die ausgaben.


      gruss und ein guten beschluss

      deaton
      Avatar
      schrieb am 01.01.04 12:05:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Übersicht wird sicherlich der Depotinhaber zunächst nur bekommen.

      Bei "begründeten Verdacht" wird das FA sicherlich auch schnell die Aufstellung erhalten!

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      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:29:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei "begründetem Verdacht"geht sowieso alles !

      Die Frage ist, ob ich bei +/- Null-Gewinn verpflichtet bin, die Bescheinigung vorzulegen oder ob diese automatisch ans FA geht wie eine Kontrollmitteilung .
      :O
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:55:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für steuerehrliche ist der §24c eine deutliche Erleichterung (wer schon mal die Aufstellung für private Veräusserungsgewinne gemacht hat weiß was ich meine ;-)). Kontrollieren sollte man eine solche Aufstellung aber trotzdem.

      Grüße K1


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