was keiner weiss, aber viele erst in 2005 wachrütteln wird… - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.12.03 08:28:30 von
neuester Beitrag 02.01.04 15:55:26 von
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ID: 807.051
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sind ein paar auszüge aus der steuerreform:
Zusammenfassende Bescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
Kreditinstitute sind künftig verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine zusammenfassende
Bescheinigung auszustellen, in der die Daten aus allen bei dem jeweiligen Kreditinstitut
unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten eines Kunden zusammengeführt werden
(§ 24 c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003).
Die Bescheinigung soll nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden und alle
Angaben enthalten, die die Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen
und privaten Wertpapierveräußerungs- und Termingeschäften benötigen. Die
zusammenfassende Bescheinigung ersetzt nicht die bisherigen Steuerbescheinigungen.
Die zusammenfassende Bescheinigung ist erstmals für Kapitalerträge und Wertpapier-
veräußerungs- sowie Termingeschäfte auszustellen, die nach dem 31.12.2003 zufließen
bzw. getätigt werden.
Besteuerung von Investmentfonds
Die Besteuerung von Investmentfonds wird durch das Investmentmodernisierungsgesetz
neu geregelt. Für Privatanleger sind insbesondere die folgenden Änderungen von
Bedeutung:
Nach bisheriger Rechtslage ist beim Privatanleger der sogenannte Zwischengewinn
steuerlich zu erfassen. Die Zwischengewinnbesteuerung entfällt ab 01.01.2004
ersatzlos.
(Rentenpapiere bleiben hiervon unberührt)
__________
Beispiel:
jemand mit einem Rentenfonds, der sein Geschäftsjahr zum 30.06. eines Jahres hat wird
kurz vor seiner Ausschüttung verkaufen, (bzw, sofern es ein classic-fonds ist, in einen
classic-fonds mit anderem Geschäftsjahr tauschen). führt dazu, dass der bisherige
Zwischengewinn steuerfrei vereinnahmt wird. Kurz nach der Ausschüttung kauft (tauscht)
man in den ursprünglichen fonds zurück. diese Prozedur wiederholt man alle 2 Jahre, so
berühren dieses Geschäfte keine Privaten Veräußerungsgeschäfte, bzw.
Spekulationsgewinne und man nimmt trotzdem die Erträge ein.
so nach und nach kommt noch mehr schrott ans tageslicht...
gruss
sind ein paar auszüge aus der steuerreform:
Zusammenfassende Bescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
Kreditinstitute sind künftig verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine zusammenfassende
Bescheinigung auszustellen, in der die Daten aus allen bei dem jeweiligen Kreditinstitut
unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten eines Kunden zusammengeführt werden
(§ 24 c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003).
Die Bescheinigung soll nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden und alle
Angaben enthalten, die die Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen
und privaten Wertpapierveräußerungs- und Termingeschäften benötigen. Die
zusammenfassende Bescheinigung ersetzt nicht die bisherigen Steuerbescheinigungen.
Die zusammenfassende Bescheinigung ist erstmals für Kapitalerträge und Wertpapier-
veräußerungs- sowie Termingeschäfte auszustellen, die nach dem 31.12.2003 zufließen
bzw. getätigt werden.
Besteuerung von Investmentfonds
Die Besteuerung von Investmentfonds wird durch das Investmentmodernisierungsgesetz
neu geregelt. Für Privatanleger sind insbesondere die folgenden Änderungen von
Bedeutung:
Nach bisheriger Rechtslage ist beim Privatanleger der sogenannte Zwischengewinn
steuerlich zu erfassen. Die Zwischengewinnbesteuerung entfällt ab 01.01.2004
ersatzlos.
(Rentenpapiere bleiben hiervon unberührt)
__________
Beispiel:
jemand mit einem Rentenfonds, der sein Geschäftsjahr zum 30.06. eines Jahres hat wird
kurz vor seiner Ausschüttung verkaufen, (bzw, sofern es ein classic-fonds ist, in einen
classic-fonds mit anderem Geschäftsjahr tauschen). führt dazu, dass der bisherige
Zwischengewinn steuerfrei vereinnahmt wird. Kurz nach der Ausschüttung kauft (tauscht)
man in den ursprünglichen fonds zurück. diese Prozedur wiederholt man alle 2 Jahre, so
berühren dieses Geschäfte keine Privaten Veräußerungsgeschäfte, bzw.
Spekulationsgewinne und man nimmt trotzdem die Erträge ein.
so nach und nach kommt noch mehr schrott ans tageslicht...
gruss
Na Deaton, da plagt wohl einem das schlechte Gewissen?
Ich find´s nicht schlecht, denn warum soll ich zum Bespiel der Dumme sein und immer schön meine Gewinne und Erträge versteuern und andere jammern drüber, daß die Stadt und der Staat kein Geld hat aber selber nichts dazutun ... Außerdem ist doch schön, mußt Du Dich nicht mehr hinsetzen und alles akribisch selbst berechnen ... macht die Bank für Dich! Der Wegfall einer Zwischengewinnbesteuerung ist doch klasse, da kann man mal wieder solche Kauf ... Verkauf Spielchen machen !
Da finde ich schon krasser, daß der Sparerfreibetrag mal so eben gekürzt wurde und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ... und gleichzeitig gehen die steuerfreien (!) Aufwandsentschädigungen (ha ha selten so gelacht) der Politiker nach oben ...
Einen guten Rutsch nach 2004
und immer ein glückliches Händchen an der Börse
taxpayer
Ich find´s nicht schlecht, denn warum soll ich zum Bespiel der Dumme sein und immer schön meine Gewinne und Erträge versteuern und andere jammern drüber, daß die Stadt und der Staat kein Geld hat aber selber nichts dazutun ... Außerdem ist doch schön, mußt Du Dich nicht mehr hinsetzen und alles akribisch selbst berechnen ... macht die Bank für Dich! Der Wegfall einer Zwischengewinnbesteuerung ist doch klasse, da kann man mal wieder solche Kauf ... Verkauf Spielchen machen !
Da finde ich schon krasser, daß der Sparerfreibetrag mal so eben gekürzt wurde und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ... und gleichzeitig gehen die steuerfreien (!) Aufwandsentschädigungen (ha ha selten so gelacht) der Politiker nach oben ...
Einen guten Rutsch nach 2004
und immer ein glückliches Händchen an der Börse
taxpayer
Nicht ganz klar ist mir, wer die zusammenfaasende Bescheinigung erhält bzw. davon Kenntnis hat/haben wird.
Eigentlich kann man das Ding doch in den Papierkorb werfen, solange kein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde...
:O
Eigentlich kann man das Ding doch in den Papierkorb werfen, solange kein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde...
:O
@taxpayer
um mich muss du dich nicht sorgen ,
das gehört zu meinem job.
traurig ist lediglich die nichtvorhandene
fachkompetenz der legislative.
ein loch auf, das andere zu.
egal wieviel geld man dem fiskus gibt - es wird verblödelt.
das problem waren noch nie die einnahmen, noch nie!!!
es waren und bleiben immer die ausgaben.
gruss und ein guten beschluss
deaton
um mich muss du dich nicht sorgen ,
das gehört zu meinem job.
traurig ist lediglich die nichtvorhandene
fachkompetenz der legislative.
ein loch auf, das andere zu.
egal wieviel geld man dem fiskus gibt - es wird verblödelt.
das problem waren noch nie die einnahmen, noch nie!!!
es waren und bleiben immer die ausgaben.
gruss und ein guten beschluss
deaton
Die Übersicht wird sicherlich der Depotinhaber zunächst nur bekommen.
Bei "begründeten Verdacht" wird das FA sicherlich auch schnell die Aufstellung erhalten!
Bei "begründeten Verdacht" wird das FA sicherlich auch schnell die Aufstellung erhalten!
Bei "begründetem Verdacht"geht sowieso alles !
Die Frage ist, ob ich bei +/- Null-Gewinn verpflichtet bin, die Bescheinigung vorzulegen oder ob diese automatisch ans FA geht wie eine Kontrollmitteilung .
:O
Die Frage ist, ob ich bei +/- Null-Gewinn verpflichtet bin, die Bescheinigung vorzulegen oder ob diese automatisch ans FA geht wie eine Kontrollmitteilung .
:O
Für steuerehrliche ist der §24c eine deutliche Erleichterung (wer schon mal die Aufstellung für private Veräusserungsgewinne gemacht hat weiß was ich meine ;-)). Kontrollieren sollte man eine solche Aufstellung aber trotzdem.
Grüße K1
Grüße K1
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