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    Besteuerung von Rentenfonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.04 19:56:37 von
    neuester Beitrag 19.01.04 09:50:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 807.616
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      Avatar
      schrieb am 02.01.04 19:56:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bisher wurden bei Rentenfonds nach 1 Jahr nur die Zwischen-
      gewinne besteuert. Ändert sich durch das neue Gesetz etwas daran? Was muß ich beim Kauf von Rentenfonds jetzt beachten ?

      Vielen Dank
      grigru
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:37:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Zwischengewinne entfallen komplett. Die aufgelaufenen Zinsen sind im Fondspreis enthalten.
      Wenn du kurz vor der Ausschüttung kaufst, bezahltst du die bis dann aufgelaufenen Zinsen mit und mußt am Tag der Ausschüttung die Zinsen für das ganze Jahr versteuern.
      Das ist die schlechte Variante.

      Also Kauf kurz nach der Ausschüttung und Verkauf kurz vor der Ausschüttung ist die bessere Variante.

      Ponks
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 12:49:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ponks

      wo kann ich das (im Internet) nachlesen ?

      Deine Ausführungen, wie man dann beim Kauf und Verkauf vorgehen soll, kann ich nicht zustimmen.

      Wenn der Fondspreis genau um die Ausschüttung/Anteil sinkt ist es doch egal, ob ich kurz vor der Ausschüttung verkaufe (Haltedauer < 1 Jahr) und damit "Spekulatiussteuer" zahle oder die Ausschüttung mitnehme (Haltedauer > 1 Jahr) und dafür Kapitalertragssteuer zahle (vorausgesetzt, dass ich die jeweiligen, überaus hoch angesetzten, Freibeträge schon ausgeschöpft habe).

      Der Kauf kurz vor der Ausschüttung ist allerdings eine sch... Variante, bei der mir der Gesetzgeber mal erklären soll, was das mit Steuergerechtigkeit zu tun hat.

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 18:22:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry,
      hatte ein Wort unterschlagen. Verkauf kurz vor der übernächsten Ausschüttung.

      z.B. Kauf kurz nach der Ausschüttung 2004 und Verkauf kurz vor der Ausschüttung 2006.

      Dann muß man nur die Zinsen in 2005 versteuern und kann die aufgelaufenen Zinsen in 2006 steuerfrei vereinnahmen, da die Haltedauer dann > 1 Jahr.

      P.S. Steuergerechtigkeit? Guter Witz.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 09:50:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gesetz erweitert steuerlichen Spielraum für Rentenfonds [PDF]

      Börsen-Zeitung, 28.11.2003 Rentenfonds stehen hoch in der Anlegergunst. Derzeit sind in Deutschland insgesamt 119 Mrd. Euro in dieser Anlageklasse investiert. Nur rund ein Zehntel davon, etwa 12 Mrd. Euro, wird in steueroptimierten Rentenfonds verwaltet. Dabei liegt der Vorteil dieser Fonds auf der Hand: Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Nachsteuerrendite, nicht dem Ergebnis vor Steuern. Statt auf steuerpflichtige Zinseinkünfte setzen sie daher auf steuerfreie Kursgewinne - wichtig insbesondere für Investoren mit hoher Steuerprogression, die ihren Freibetrag bereits ausgeschöpft haben.
      Kursgewinn statt Zinsertrag
      Das Grundprinzip steueroptimierter Rentenfonds basiert auf dem Erwerb von Anleihen mit niedrigen Zinskupons, die unter Pari notieren und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt werden. Begrenzt wird dieser Effekt durch die Disagiostaffel, die die erlaubte Differenz zwischen Rückzahlung zum Nominalwert und Ausgabe zum Emissionspreis je nach Laufzeit der Anleihe auf 1 bis 6 % des Nominalwertes festschreibt. Oft investieren steueroptimierte Rentenfonds dabei aufgrund der Zinsdifferenzarbitrage in Fremdwährungsanleihen solcher Länder, in denen ein niedrigeres Zinsniveau als in Euroland herrscht. Dort stehen Anleihen mit niedrigeren (steuerpflichtigen) Kupons zur Verfügung. Das Währungsrisiko wird durch ein Devisentermingeschäft auf Endfälligkeit der Anleihe abgesichert. Durch diese Kombination wird ein Euro-Rentenpapier nachgebildet, das einen niedrigeren Kupon als eine vergleichbare Euro-Anleihe hat. Doch inwieweit ändert das Investmentmodernisierungsgesetz, sollte es in der derzeitigen Form verabschiedet werden, die steuerliche Situation der Rentenfondsanleger? Der aktuelle Entwurf - viel diskutiert vor dem Hintergrund der erstmalig geplanten Vertriebszulassung von Hedge-Dachfonds in Deutschland ab 1. 1. 2004 - bringt eine Fülle von Neuerungen mit sich, die sich unmittelbar auch auf Rentenfonds auswirken. Im Wesentlichen sind dies die Abschaffung des Zwischengewinns und die durch die Etablierung von Hedgefonds geschaffene generelle Steuerfreiheit von Termingeschäften auf Fondsebene. Vorteilhaft für steueroptimierte Rentenfonds sind die zur Förderung Alternativer Investments in Deutschland verbesserten Rahmenbedingungen für Absicherungsgeschäfte. Bisher galt auf Fondsebene, dass nur Termingeschäfte mit einer Laufzeit von über einem Jahr steuerfrei waren. Ab dem 1. 1. 2004 sollen nun alle Termingeschäfte auf Fondsebene unabhängig von der Laufzeit steuerfrei sein. Hiervon profitieren selbstverständlich auch alle steueroptimierten Rentenfonds, die auf die Kombination "niedrig verzinsliche Fremdwährungsanleihen, abgesichert durch ein Devisentermingeschäft auf Endfälligkeit der Anleihe" setzen. Denn die Einsatzmöglichkeit von kurzfristigen, nicht mehr steuerlich benachteiligten Termingeschäften ermöglicht den Fondsmanagern steueroptimierter Rentenfonds jetzt ein noch effizienteres Agieren bezüglich der Laufzeitenallokation und der Titelselektion. Die im Investmentmodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung des Zwischengewinns ist dagegen, zumindest auf den ersten Blick, vorteilhaft für Anleger, die in herkömmliche Rentenfonds ohne Steueroptimierung investiert sind. Denn bei diesen Fonds ergeben sich durch den Wegfall des Zwischengewinns Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Bislang mussten Rentenfondsanleger Zwischengewinne und Ausschüttungen beziehungsweise Thesaurierungen von Zinserträgen versteuern. Hinzu kam bei einer Haltedauer der Fondsanteile von weniger als einem Jahr die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne. Nach der neuen Gesetzeslage kann der Anleger ohne Ausweis eines Zwischengewinns seine steuerpflichtigen Erträge reduzieren, indem er die Fondsanteile idealerweise direkt nach einer Ausschüttung beziehungsweise Thesaurierung kauft und sie kurz vor der übernächsten Ausschüttung veräußert. Innerhalb der Haltedauer von fast zwei Jahren muss der Anleger so nur die Ausschüttung beziehungsweise den Thesaurierungsbetrag des ersten Jahres versteuern. Einen Kursgewinn des Fonds durch die im Fondsvermögen auflaufenden Zinserträge kann der Anleger durch einen Verkauf der Fondsanteile kurz vor dem nächsten Ausschüttungstermin steuerfrei vereinnahmen. Da er sie dann länger als zwölf Monate gehalten hat, vermeidet der Anleger steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne. Die recht komplizierte Vorgehensweise erfordert aber einen gut informierten Anleger, der sein Portfolio entsprechend oft überprüft und umschichtet - oder einen engagierten Berater, der seine Kunden vor anstehenden Ausschüttungen beziehungsweise Thesaurierungen gezielt anspricht und ihnen einen Verkauf der Fondsanteile aus steuerlichen Überlegungen nahe legt. Neben der Aufwendigkeit hat das Vorgehen aber noch weitere Grenzen. Zum einen kann nur ein Teil der Erträge steuerfrei vereinnahmt werden. Die Ausschüttung beziehungsweise Thesaurierung, die bei dieser Strategie in der Regel etwa die Hälfte des Vorsteuerergebnisses ausmachen wird, unterliegt nach wie vor der Steuerpflicht. Zum anderen muss der Investor durch die Portfolio-Umschichtungen Renditeeinbußen hinnehmen, da bei jedem neuen Engagement ein Ausgabeaufschlag anfällt, der von der Gesamtrendite abgezogen werden muss. Auch bei einem Investment in Rentenfonds ohne Ausgabeaufschlag (No-Load-Fonds) ergeben sich wirtschaftliche Nachteile für den Anleger, da diese Fonds den fehlenden Ausgabeaufschlag meist durch eine höhere Managementgebühr kompensieren. Was also auf den ersten Blick vorteilhaft für die Anleger nicht steueroptimierter Rentenfonds scheint, ist in der praktischen Umsetzung umständlich sowie mit zusätzlichen Kosten und Performance-Einbußen verbunden. Neben den beschriebenen Auswirkungen für den Anleger dürften sich darüber hinaus für das Fondsmanagement Schwierigkeiten bei der Fondssteuerung ergeben: Ungewisse Verkäufe vor und Käufe nach dem Ausschüttungs- beziehungsweise Thesaurierungszeitpunkt könnten Rentenfondsmanager zu umfangreichen Portfolioumschichtungen zwingen. Durch diese "erzwungenen" Portfolioaktivitäten steigen die transaktionsabhängigen Kosten im Fonds zulasten der Rendite an. Des Weiteren wird das Fondsmanagement durch die Mittelzu- und -abflüsse erschwert. So führen beispielsweise größere Anteilsverkäufe über mehrere Tage zu ungewollten, partiellen Portfolioanpassungen. Hierdurch dürfte die Rendite von Rentenfonds aufgrund der zu erwartenden Rückflüsse tendenziell sinken, da Fondsmanager Anleihen mit hoher Liquidität bevorzugen werden. Anleihen mit niedrigerer Liquidität würden dann trotz einer höheren Rendite vernachlässigt, da sie im Falle von Anteilsrücknahmen schlechter veräußerbar sind.
      Blick auf Traditionelles lohnt
      Angesichts der aufgezeigten Schwierigkeiten, die die neuen Gestaltungsmöglichkeiten durch den Wegfall des Zwischengewinns mit sich bringen, lohnt der Blick auf die "traditionellen" steueroptimierenden Rentenfonds weiterhin. Mit diesen Fonds profitieren Anleger schon seit Jahren von größtenteils steuerfreien Wertzuwächsen. Die erweiterte Steuerfreiheit von Termingeschäften erhöht zudem den Spielraum steueroptimierter Rentenfonds. Selbst wenn Anleger nicht der Spitzenprogression unterliegen, werden für diejenigen unter ihnen, die ihren Freibetrag bereits ausgeschöpft haben, auch zukünftig Rentenfonds interessant sein, die auf eine hohe Rendite nach Steuern fokussieren, anstatt mit einem hohen Vorsteuerergebnis zu punkten versuchen.
      *) Der Autor ist Leiter des Fondsmanagement bei der Bankgesellschaft Berlin International.

      Autorenangabe Dirk Bunse *)


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