Imo-Erbfall-Frage ... Grundsteuer, etc. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.01.04 13:19:35 von
neuester Beitrag 06.01.04 10:55:29 von
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Moin,
habe mal eine "Imobilien-Erbfall-Frage" und vielleicht kann mir einer helfen:
Es geht um eine Immobilie, mit drei Anteilen – also Erbengemeinschaft. Habe mich entschlossen die anderen beiden Anteile jetzt aufzukaufen.
Frage 1 ist die: Bei der Grundbuchumtragung (vorher Geschwister-Erbengemeinschaft – jetzt nur noch mein Name) fällt dann auch die Grunderwerbssteuer an?
Frage 2: Wenn Grundsteuer: Wieviel % ca. (über den Daumen gepeilt) mit welcher Grundlage ... Verkehrswert, Ertragswert oder gibt es ganz andere Grundlagen?
Frage 3: Gelingt die Grundbuchumtragung auch formlos ... ohne kostspieligen Notar, da Erbengemeinschaft sich einig ist?
Mein Dank im vorraus, Kreischi
habe mal eine "Imobilien-Erbfall-Frage" und vielleicht kann mir einer helfen:
Es geht um eine Immobilie, mit drei Anteilen – also Erbengemeinschaft. Habe mich entschlossen die anderen beiden Anteile jetzt aufzukaufen.
Frage 1 ist die: Bei der Grundbuchumtragung (vorher Geschwister-Erbengemeinschaft – jetzt nur noch mein Name) fällt dann auch die Grunderwerbssteuer an?
Frage 2: Wenn Grundsteuer: Wieviel % ca. (über den Daumen gepeilt) mit welcher Grundlage ... Verkehrswert, Ertragswert oder gibt es ganz andere Grundlagen?
Frage 3: Gelingt die Grundbuchumtragung auch formlos ... ohne kostspieligen Notar, da Erbengemeinschaft sich einig ist?
Mein Dank im vorraus, Kreischi
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine bei Verwandten ersten Grades fällt gar keine Grunderwerbssteuer an.
(Grunderwerbssteuer ist normalerweise 3% vom Kaufpreis.)
Viele Grüsse
Mysti
(Grunderwerbssteuer ist normalerweise 3% vom Kaufpreis.)
Viele Grüsse
Mysti
Kreischi,
vermutlich hat noch keine Erbauseinandersetzung stattgefunden. 3,5% Grunderwerbssteuer fällt dann nicht an. Die Gemeinde erhebt eine jährliche Grundsteuer. Die meinst du wohl auch nicht. Ein Notar muß eingeschaltet werden. Wegen Erbschaftssteuer wird sich das Finanzamt noch bei dir melden. € 205.000,- pro Kind frei.
vermutlich hat noch keine Erbauseinandersetzung stattgefunden. 3,5% Grunderwerbssteuer fällt dann nicht an. Die Gemeinde erhebt eine jährliche Grundsteuer. Die meinst du wohl auch nicht. Ein Notar muß eingeschaltet werden. Wegen Erbschaftssteuer wird sich das Finanzamt noch bei dir melden. € 205.000,- pro Kind frei.
Besten Dank für die Antworten ...
jährliche Grundsteuer ist klar, mir ging es nur um die 3,5% Grunderwerbssteuer (weiß nun, dass sie wohl innerthalb der Familie ersten Grades nicht anfallen dürfte).
Wie teuer wird denn der Notar ... kenne die Regel 1% vom Kaufpreis ... gibt es genauere Listen, in denen man sich Informieren kann?
jährliche Grundsteuer ist klar, mir ging es nur um die 3,5% Grunderwerbssteuer (weiß nun, dass sie wohl innerthalb der Familie ersten Grades nicht anfallen dürfte).
Wie teuer wird denn der Notar ... kenne die Regel 1% vom Kaufpreis ... gibt es genauere Listen, in denen man sich Informieren kann?
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