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    wer (muss) zahlen ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.04 06:57:40 von
    neuester Beitrag 06.01.04 13:03:35 von
    Beiträge: 11
    ID: 807.798
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      schrieb am 05.01.04 06:57:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ein frohes Fest und einen guten Rutsch gehabt zu haben.

      So nun genug der frohen Worte und Wünsche.

      Eine Frage an Juristen und alle, die es werden wollen.

      Wer zahlt ?

      Im Oktober 2003 fand ein Dia-Vortag unseres Vereins in einem Raum des gemeindeeigenen Rathauses statt.

      Als es soweit war wurden diejenigen, die am Fenster saßen (also auch ich )gebeten die Jalousien zwecks Verdunkelung des Raum runterzulassen.

      Dabei fiel die von mir herunterzulassende Jalousie (Rollo) mitsamt der Deckenverankerungskonstruktion herab.

      Gestern nun überreicht mir der Vereinsvorsitzende die Reparaturrechnung über 183 Euro.

      Die Gemeinde hatte eine ortsansässige Firma mit der Reparatur beauftragt und die Rechnung an unseren Verein durchgereicht.

      Nun liegt sie mir zu Bezahlung vor.

      Frage ?

      Muss ich ( und somit meine Haftpflichtversicherung) diese Rechnung tatsächlich bezahlen ?

      Für wertvolle und fundierte Antwortungen schon jetzt ein herzliches Dankeschön im voraus
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 07:27:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Haftpflichtversicherung umfasst die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche. Es ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung, zu prüfen, ob die Rechnung bezahlt werden muss.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 08:15:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, aber ich verstehe Dein Problem nicht?

      Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast nute diese doch!

      Mach Du keine Problem wenn da keine sind!

      Wahrscheinlich hast Du zuviel Zeit?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 08:29:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3:

      genau dieses statement von der "vollkaskomentalität" habe ich befürchtet

      super - wir zahlen alle in irgendeine versicherung ein und wenn es dann mal drauf ankommt dann soll diese versicherung auch zahlen, ganz egal ob sie dazu verpflichtet ist oder nicht.

      eine haftpflichtversicherung zahlt doch nur dann, wenn ich einen fehler gemacht habe und dadurch ein sache/person zu schaden kam.

      ich bin aber der meinung, daß der unter #1 beschriebene vorfall nicht aufgrund einer fehlerhaften handlung meinerseits zurückzuführen ist

      meiner meinung nach haftet der verein für den schaden

      oder etwa nicht ???
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 08:43:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 ist absolut richtig !



      Lass den Vorgang durch Deine Versicherung prüfen ...

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      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:57:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi broker2204
      kann mich #2 und #5 nur anschließen.
      Insoweit kommst es auch nicht zu deiner befürchteten "moralischen" Schieflage, da die Versicherung, wenn ihr der Vorfall wahrheitsgemäß geschildert wird, sicherlich nur dann bezahlt, wenn sie dazu verpflichtet ist.
      Das von dir geschilderte Problem "Vollkaskomentalität" ist hier nicht ganz passend, da du wohl eigendlich die Klientel gemeint hast, die einen Schaden durch falsche Angaben erst zu einem Haftpflichtfall machen. Das ist schlicht Versicherungsbetrug und wohl gem. Angaben der Versicherer eine Art Volkssport geworden.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 18:53:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren , hat die gemeinde eigentlich etwas für die Bereitstellung des Raumes erhalten und wie siehts eigentlich aus , wenn man etwas zur Verfügung gestellt bekommt , hier einen Raum mit dem notwendigen Zubehör , hier die Rollos , muss dann überhaupt bezahlt werden bei sachgerechter Benutzung der Sachen ?? liegt es da nicht nahe , dass das Rollo schon vorher nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand war ???


      Wie gesagt , das würde mich als Laie mal interessieren !


      wombat01
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 19:13:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bin keineswegs dafür eingetreten, dass die Haftpflichtversicherung zahlen soll. Ich bin dafür eingetreten, dass die Haftpflichtversicherung, die dafür rechtskundiges Personal hat, prüfen soll, ob sie zahlen muss. Selbstverständlich ist es dir unbenommen, der Versicherung bei der Abwehr eines unberechtigten Anspruchs zu helfen und zwar durch wahrheitsgemässes Schildern des Sachverhalts.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 23:53:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde mir nicht einmal die Mühe machen die Rechnung zur Versicherung zu schicken.

      Was hast Du, bzw. der Verein mit dem Schrott der Gemeinde zu tun.

      Den Vereinsvorsitzenden würde ich fragen ob er noch "alle Tassen im Schrank" hat.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 12:47:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Waldsperling,
      mit deiner Methode macht sich broker2204 beim Vereinsvorsitzenden unbeliebt. Der wiederum macht sich bei der Gemeinde unbeliebt. Möglicherweise ist er selbst Bürgermeister.

      Anders herum läuft es besser. Die Versicherung wird sicher ablehnen. Broker2204 zeigt, daß er sich bemüht hat. Der Vorsitzende hat etwas Schriftliches. Die Gemeinde kann die Kosten als unvermeidbar abheften.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 13:03:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich habe keinen fehler gemacht

      darum springt auch die haftpflichtversicherung nicht für mich ein

      um aber keine unnötigen kosten (für wen auch immer - letztendlich für die allgemeinheit) zu produzieren, möchte ich den fall auch nicht durch die versicherung überprüfen lassen.

      da die rollos schon über 20 jahre alt sind, liegt der fall eigentlich klar auf der hand ... - oder ?


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