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    Beiersdorf: Wieder Rekordergebnisse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.04 08:55:53 von
    neuester Beitrag 29.01.04 14:27:27 von
    Beiträge: 9
    ID: 809.928
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      Avatar
      schrieb am 13.01.04 08:55:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beiersdorf: Wieder Rekordergebnisse
      (Vorläufige Zahlen 2003)



      Auch im Kalenderjahr 2003 erreichte der Beiersdorf-Konzern wieder Rekordergebnisse. Alle Zahlen sind vorläufig und nicht testiert. Die Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse des Konzerns und der AG durch den Aufsichtsrat erfolgt Mitte März. Die Bilanzpressekonferenz wird am 30. März 2004 stattfinden.

      Das Betriebliche Ergebnis (EBIT) erreichte mit etwa 480 Mio. € eine neue Rekordhöhe. Die Umsatzrendite betrug damit mehr als 10%. Der Jahresüberschuss erreichte etwa 300 Mio. €. Dies entspricht einer Nettoumsatzrendite von deutlich über 6%. EBIT und Jahresüberschuss wuchsen stärker als der Umsatz.

      Der Umsatz stieg, bereinigt um Wechselkursveränderungen und insbesondere getragen vom internationalen Geschäft, um 4,0%. Trotz eines wiederum sehr schwierigen Umfelds wuchs der Konzern auch im Jahr 2003 aus eigener Kraft. Zu aktuellen Wechselkursen lag der Umsatz mit 4.673 Mio. € um 1,5% unter dem Vorjahreswert.

      Die Sparte cosmed erreichte bereinigt um Wechselkurseffekte im Jahre 2003 ein Umsatzwachstum von 4,1%. Zu aktuellen Wechselkursen betrug der Umsatz 3.136 Mio. € und lag damit 1,0% unter dem Vorjahreswert. Während Umsatzrückgänge in Deutschland, Russland, Brasilien und Japan zu verzeichnen waren, konnten in vielen anderen Ländern hohe zweistellige Wachstumsraten erzielt werden. Die EBIT-Umsatzrendite der Sparte cosmed lag bei etwa 13%.

      Die Sparte medical verzeichnete eine Umsatzsteigerung bereinigt um Wechselkursveränderungen von 2,0%. Zu aktuellen Kursen betrug der Umsatz 841 Mio. €, dieses entspricht einer Entwicklung von -4,6%. Die EBIT-Umsatzrendite erreichte etwa 5%, deutlich mehr als der vergleichbare Wert des Vorjahres.

      Der tesa-Umsatz wurde trotz schrumpfender Märkte um 5,7%, bereinigt um Wechselkursveränderungen, gesteigert. Der Umsatz lag auch zu aktuellen Wechselkursen mit 696 Mio. € um 0,4% über dem Vorjahreswert. Die EBIT-Umsatzrendite konnte deutlich auf etwa 5% erhöht werden.

      Für das Jahr 2004 erwartet Beiersdorf auf vergleichbarer Basis in einem weiterhin schwierigen Umfeld und bereinigt um Wechselkursveränderungen ein Umsatzwachstum von etwa 7% und eine weitere Ergebnisverbesserung.


      Mit freundlichen Grüßen

      Beiersdorf AG
      Investor Relations

      Tel.: +49 40 4909 5000
      Fax: +49 40 4909 18 5000
      MailTo:Investor.Relation@.Beiersdorf.com
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 08:57:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      MARKT/Beiersdorf-Zahlen unter Erwartungen
      MARKT/Beiersdorf-Zahlen unter Erwartungen

      Die vorläufigen Jahreszahlen für 2003 von Beiersdorf sind nach Angaben
      von Händlern schlechter ausgefallen als von Analysten erwartet. Der
      bestätigte Ausblick für 2004 überrasche dagegen nicht. Insgesamt sollte dies
      zu leichten Abgaben bei der Aktie führen, heißt es weiter.
      vwd/13.1.2004/sst/gre
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:06:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer sollte diese Aktie eigentlich verkaufen?
      Aus welchem Grund sollte man eigentlich verkaufen, ich sehe keinen....!

      Ehrlich gesagt verstehe ich so manche Diskussionsbeiträge nicht...Warum verkaufen, wenn man eine ordentliche Dividente bekommt, wenn man in einem sicheren Wert investiert ist der im Gegensatz zu vielen anderen börsennotierten Unternehmen Jahr für Jahr Gewinnsteigerungen erzielt?

      Ich sehe keinen Grund zu verkaufen!

      Warten wir mal ab wo Beiersdorf kurstechnisch in einem Jahr stehen wird.
      Wenn es wirklich so kommt, dass die Konjunktur anzieht, wird sich das auch positiv auf die Börsenstimmung auswirken. Und ich bin mir sicher, das der Beiersdorf-Kurs davon reichlich profitieren wird.....

      Deshalb setze ich auch auf HALTEN!

      Gruß WAD
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:14:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tolle Wurst Berta....:D;)

      Ana(l)lysten....allein schon bei das Wort Analysten
      streuben sich bei mir die Nackenhaare.

      Was haben die in der Vergangenheit uns so alles
      an Mist verkauft. Und als dann damals die Blase platzte
      wurden diese Herrschaften kleinlaut, weil sie mit heruntergelassener Hose dastanden.

      Wer sich auf Analysten verläst und hört, sollte gleich sein Geld verbrennen....

      Die Fakten sprechen für sich!
      Trotz der schlechten weltwirtschaftlichen Kennzahlen
      hat Beiersdorf wieder ein Rekordergebnis hingelegt.
      Wer kann dies schon vermelden?

      Ob das Ergebnis im Kurs schon eingepreist ist wird man sehen....
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 10:09:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo WAD,

      sehe es genauso wie Du!!

      Beiersdorf hat ein tolles Ergebnis in 2003 erreicht,
      viele DAX-Werte können von solchen Zahlen nur träumen!
      Der Kurs sollte, trotz solcher Analystenmeldungen, die
      100 € in den nächsten Tagen überspringen können.


      MfG


      Dagopower

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      Avatar
      schrieb am 13.01.04 15:45:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 dagopower, da stehen wir nicht alleine da.
      meist geht ja der kurs nach einer guten meldung in den keller, doch wie man sieht bleibt der kurs konstant.
      mich würde es nicht wundern wenn nach dem 1. quartalszahlen der kurs wieder über die 100 euromarke gehen würde...
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 08:39:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quelle:
      Börsen-Zeitung vom 24.01.04
      Beiersdorf-Aktionäre gehen leer aus
      BaFin: Tchibo-Gruppe muss kein Pflichtangebot machen



      wb Frankfurt - Das Konsortium um die Familienholding Tchibo muss beim Erwerb der Beiersdorf-Mehrheit den
      außenstehenden Aktionären kein Pflichtangebot unterbreiten. Das hat die Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entschieden.
      Intensive Untersuchungen hätten keine Beweise für ein abgestimmtes Verhalten der Erwerber ergeben, wird mitgeteilt.
      Die Allianz hatte im Oktober 32,6 % an dem Nivea-Hersteller an das Konsortium von Tchibo, einer kommunalen
      Gesellschaft für Beteiligungen der Hansestadt und der Pensionskasse von Beiersdorf verkauft. Tchibo, die schon vor
      Inkrafttreten des Übernahmegesetzes (WpÜG) über der 30%-Schwelle lag, übernahm weitere 19,6 %.
      "Diese Entscheidung ist ein Offenbarungseid für das WpÜG und eine schallende Ohrfeige für alle Minderheitsaktionäre.
      Durch diese Entscheidung macht sich die BaFin zum Handlanger der Interessen einiger einheimischer Großkonzerne",
      kritisiert der US-Investor und Beiersdorf- Minderheitsaktionär P. Schoenfeld Asset Management. Er behält sich
      zivilrechtliche Klagen vor.



      Schwerpunkt: Bafin setzt Zeichen

      Kein Pflichtangebot für Beiersdorf-Minderheitsaktionäre
      BaFin: Bei Tchibo-Gruppe kein "Acting in Concert" - US-Opponent kündigt Klage an

      VOLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004
      wb Frankfurt - Die Minderheitsaktionäre gehen beim Beiersdorf-Kontrollwechsel leer aus. Das zur Übernahme der
      Mehrheit an dem Kosmetikspezialisten gebildete Konsortium um die Tchibo Holding AG muss kein Pflichtangebot an die
      außenstehenden Anteilseigner abgeben. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      entschieden. Die Aufsicht hat nach eigenem Bekunden kein abgestimmtes Verhalten der Käufer ("Acting in Concert")
      gefunden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich.
      Wie berichtet, hatten sich die der Herz-Familie gehörende Tchibo, die städtische Hamburger Gesellschaft für
      Vermögens und Beteiligungsverwaltung mbH und die Troma Alters- und Hinterbliebenenstiftung im Oktober mit der
      Allianz auf die Übernahme von deren Aktienpaket über 32,6 % geeinigt. Es geht um eine Transaktion im Volumen von
      etwa 4 Mrd. Euro. Strittig ist - neben der Unterstützung der Transaktion durch Beiersdorf selbst via Aktienrückkauf -, ob
      es sich um "Acting in Concert" der Gruppierung handelt. "Die intensiven Untersuchungen der BaFin haben keine
      Beweise für ein abgestimmtes Verhalten der Erwerber ergeben", heißt es in der Mitteilung. Es seien keine
      Anhaltspunkte für eine Stimmrechtsvereinbarung oder die Absicht erkennbar gewesen, in relevanter Art gemeinsam auf
      die Zielgesellschaft einzuwirken. Die BaFin konnte entgegen der landläufigen Interpretation nicht feststellen, dass sich
      die drei Käufer über die mit dem Aktienerwerb verfolgten Ziele, etwa die Sicherung des Standorts Hamburg, abgestimmt
      hätten. Genau dies, nämlich die "Gefahr" der Übernahme durch Procter & Gamble, war als ein Grund für das
      Engagement gesehen worden. "Es waren keine Anhaltspunkte für eine Stimmrechtsvereinbarung oder die Absicht
      erkennbar, in relevanter Art gemeinsam auf die Zielgesellschaft einzuwirken", heißt es in der Mitteilung der Anstalt weiter.

      Ein Altfall mit neuen Partnern
      Tchibo übernahm 19,6 % an Beiersdorf und stockte damit auf knapp unter 50 % auf, denn die Gesellschaft hielt bereits
      seit 2001 exakt 30,36 % des Kapitals. Damit gilt die Familienholding im Sinne des Übernahmegesetzes (WpÜG), das
      Anfang 2002 in Kraft getreten war, als Altgesellschafter und ist nicht zur Abgabe eines Pflichtangebots angehalten. Die
      Kontrolle erlangt ansonsten laut WpÜG, wer 30 % der Stimmrechte hält. Dies löst ein Pflichtangebot an die
      Minderheitsaktionäre aus.
      Die Kontrollerlangung kann aber auch durch abgestimmtes Verhalten nach § 30 erlangt werden und führt zu einer
      gegenseitigen Zurechnung der Stimmrechte. Umstritten ist des Weiteren, dass Beiersdorf selbst die Übernahme der
      Mehrheit durch Tchibo mit einem Rückkauf eigener Aktien (vgl. gesonderten Bericht) tatkräftig stützt.
      Gegen die Entscheidung der BaFin, die zunächst für 2003 in Aussicht gestellt worden war, sind keine Rechtsmittel
      möglich. Das hatte das Oberlandesgericht Frankfurt im Zusammenhang mit den ebenfalls umstrittenen Übernahmen von
      Wella (durch Procter & Gamble) und ProSieben entschieden.
      Das Tchibo-Konsortium war gebildet worden, um Beiersdorf vor einer Zerschlagung zu retten, die bei einem Verkauf an
      einen ausländischen Konkurrenten - namentlich im Spiel war Procter & Gamble - gedroht hätte. Ein "Acting in Concert"
      liegt laut BaFin nur vor, wenn ein über den Erwerb hinausgehendes gemeinsames Interesse verfolgt werde. Die BaFin
      zählen dazu eine Zerschlagung der Zielgesellschaft, die Sitzverlegung oder Absprachen bei Aufsichtsratswahl oder
      Besetzung des Vorstandes.
      Aus den Kreisen des US- Investors Peter Schoenfeld, der einen 500 Mill. Dollar schweren Fonds managt, auch
      andernorts in Europa aktiv ist und knapp 4 % an Beiersdorf halten dürfte, verlautet, es werde mit der Kanzlei SJ Berwin
      die Möglichkeit einer Schadenersatzklage gegen den Nivea-Hersteller geprüft. Mit dem Aktienrückkauf zur Stützung der
      Tchibo-Aktion und dem Kursverfall habe Beiersdorf die Aktionäre geschädigt. Verbündete hat Schoenfeld in der
      belgischen Aktionärsvereinigung Deminor.
      Hiesige Streubesitzvertreter halten sich bisher bedeckt.

      "Nicht nachvollziehbar"
      "Ein klarerer Fall gemeinschaftlichen Handelns der Mehrheitsaktionäre auf Kosten der Minderheitsaktionäre ist kaumvorstellbar", erklärt Chairman Peter Schoenfeld. Die BaFin-Entscheidung sei "auf ganzer Linie enttäuschend und
      überhaupt nicht nachvollziehbar". Zahlreiche der Öffentlichkeit zugängliche Dokumente zeigten unverhohlen, dass das
      Tchibo-Konsortium den Deal zur Abwehr einer Übernahme durch Procter gemeinsam geplant und umgesetzt habe.
      m. Hamburg

      Beiersdorf ertrinkt in Aktien
      Fast komplettes Kapital zum Rückkauf angedient - Allianz-Teil gesichert

      V
      OLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004
      m. Hamburg - Mit der erwarteten massiven Überzeichnung ging das Rückkaufangebot der Beiersdorf AG am Freitag
      (12.00 Uhr) zu Ende: Bei einer aktuellen Börsennotiz von 95 Euro und den beim Rückkauf offerierten 113,76 Euro war
      das natürlich zu erwarten. Mit Stand 22. Januar (16 Uhr) waren Beiersdorf bereits 92,8 % des eigenen Kapitals
      angedient worden. Damit ist eine quotale Zuteilung fast im Verhältnis von 10:1 absehbar.
      Weil es noch zu weiteren Umbuchungen kommen kann, wird die endgültige Zahl der zum Rückkauf angebotenen Aktien
      voraussichtlich am kommenden Mittwoch (28. Januar) veröffentlicht werden. Theoretisch denkbar wäre noch eine
      Fristverlängerung. Damit rechnet Beiersdorf aber definitiv nicht.

      Andienungsrechte übertragen
      Nach der Abgabe eines Teilpakets von zunächst 32,6 % an eine von der Tchibo AG geführte Erwerbergruppe hatte sich
      die Allianz zusätzlich vertraglich verpflichtet, mit einem weiteren Paket von 7,4 % an dem Aktienrückkauf teilzunehmen.
      Hierfür würden von Tchibo, HGV und Troma, die in unterschiedlichem Ausmaß zugekauft hatten, "im erforderlichen
      Umfang" die jeweiligen Andienungsrechte übertragen.

      Vor Weihnachten
      Dies ist zwischenzeitlich passiert. Wie aus einer Beiersdorf-Bekanntmachung hervorgeht, wurden bis Donnerstag 62,0
      Millionen "Andienungsrechte" geltend gemacht. Dies entsprach rund 73,8 % des in 84 Millionen Aktien (rechnerischer
      Nennwert 2,56 Euro) eingeteilten gezeichneten Kapitals der Beiersdorf AG. Bei der absehbaren Zuteilungsquote von
      einem Zehntel wird die Allianz mit einer großer Sicherheitsmarge mit knapp 6 Millionen Aktien - dies entspricht 7,4 %
      des Kapitals - zum Zuge kommen.
      Der Aktienrückkauf war kurz vor Weihnachten am 23. Dezember von der Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt worden. Er erfolgt flankierend zu der Ende Oktober bekannt
      gegebenen Neuordnung des Aktionärskreises. Beiersdorf sieht es als gerechtfertigt an, durch den Aktienrückkauf "zu
      einer Beendigung der die Gesellschaft belastenden Spekulation ... mit beizutragen".
      Am 23. Oktober war es zu einem Gruppen-Deal gekommen, bei dem die Tchibo-Holding, die Hamburger
      Industrieholding HGV und die Beiersdorf-Sozialeinrichtung Troma ein Teilpaket von 32,6 % der ausstiegswilligen Allianz
      übernahmen.
      Zeitweilig war vermutet worden, dass die gesamte Ausstiegskonstruktion der Allianz den Umgehungstatbestand des
      "Acting in Concert" erfüllte, um zu vermeiden, dass auch dem Restbesitz ein Kaufangebot zu den gleichen Konditionen
      unterbreitet werden müsse. Die BaFin hat am Freitag erklärt, dass kein Acting in Concert bei Beiersdorf vorliege. Der
      Wegfall einer Kaufofferte für den Restbesitz ließ am Freitag die Notiz um 4,3 % auf 95,00 Euro stürzen.
      Die Tchibo Holding AG begrüßt die Entscheidung der BaFin: Damit bestehe endlich eine Basis für klare
      Entscheidungen.

      Von Hans-Joachim Mertens *)
      Keine Offerte notwendig
      VOLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004
      Im Oktober haben die Tchibo Holding AG, die Troma Alters- und Hinterbliebenenstiftung sowie die HGV Hamburger
      Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung Beiersdorf-Aktien von der Allianz gekauft. Tchibo hielt vorher schon 30,36 % der Aktien und kaufte 19,6 % hinzu, Troma erwarb 3 %, HGV 10 %.
      Kryptisch schreibt der Kapitalmarktrechtler Uwe Schneider im Dezember - auf diesen Fall anspielend -:
      "Aktionärsvereinbarungen können riskant sein." Was er meint, ist, dass das Zusammenwirken der Erwerber beim Kauf
      der Aktien die Pflicht auslösen könnte, allen Mitaktionären ein Angebot zur Übernahme ihrer Aktien zu machen. Worum
      geht es?
      Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verpflichtet denjenigen, der nach dem Inkrafttreten des
      Gesetzes am 1. Januar 2002 die Kontrolle über eine Zielgesellschaft, d. h. 30 % oder mehr der Stimmrechte, erlangt hat,
      ein Erwerbsangebot an die übrigen Aktionäre abzugeben. Tchibo befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits über dieser
      Grenze und ist daher als so genannter Altfall nicht angebotspflichtig.
      Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass einem Bieter auch die Stimmrechte eines Dritten zugerechnet werden, mit dem
      der Bieter sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abgestimmt hat. Diese Vorschrift kann dahin verstanden
      werden, dass auch im Rahmen der Frage, ob jemand 30 % oder mehr der Aktien einer Zielgesellschaft erlangt hat, eine
      entsprechende Zurechnung eingreifen soll.
      Schneider macht sich Gedanken darüber, wie die Formulierung "abgestimmtes Verhalten in Bezug auf die
      Zielgesellschaft" als Zurechnungsvoraussetzung zu verstehen ist. Er meint unter Berufung auf amerikanisches Recht,
      ein Zusammenwirken zum Zweck des Erwerbs, zum Zweck der Veräußerung der Beteiligungen und zum Zweck der
      Zerschlagung der Gesellschaft reiche aus.

      Außenseitermeinung
      Sollte dies so aufzufassen sein, dass allein der abgestimmte parallele Beteiligungserwerb mehrerer Aktienkäufer
      genüge, auch wenn diese sich in Bezug auf die zukünftige Unternehmenspolitik nicht koordinieren, so würde er damit
      eine Außenseitermeinung vertreten, die dem Gesetz nicht gerecht wird. Diesem geht es darum, den Aktionären die
      Möglichkeit zu geben, aus einer Gesellschaft ohne finanziellen Verlust auszuscheiden, wenn ein Aktionär die Kontrolle
      über deren Unternehmenspolitik erlangt. Ist ein gemeinsamer Erwerb nicht mit einer Abstimmung der Erwerber über
      eine in Zukunft auszuübende gemeinschaftliche Kontrolle verbunden, so bildet er keinen zureichenden Grund, um den
      außenstehenden Aktionären ein Recht zum Verlassen der Gesellschaft gegen Abfindung zu geben. So die ganz
      herrschende Meinung der Juristen, die sich auf viele weitere Argumente aus dem WpÜG selbst berufen kann und sich
      mit Recht nicht davon beeindrucken lässt, dass im angelsächsischen Kapitalmarktrecht der Begriff des "acting in
      concert" weiter gezogen sein mag, als ihn sich der deutsche Gesetzgeber zu Eigen gemacht hat und im Hinblick auf die
      verfassungsrechtliche Problematik eines tief in die Privatautonomie eingreifenden Pflichtangebots machen durfte.
      Festzuhalten ist also, das deutsche Recht reagiert mit dem Pflichtangebot erst auf eine Abstimmung der Erwerber in
      Bezug auf die Unternehmenspolitik, nicht schon auf ein Zusammenwirken beim Beteiligungskauf. Im Einzelfall mögen
      zwar die Umstände eines gemeinsamen Erwerbs ein Indiz dafür hergeben, dass die Beteiligten ihn mit einer
      konzertierten Unternehmensstrategie verbinden wollen. Bei Beiersdorf sind solche Umstände aber nicht ersichtlich.

      {b[Kein Pflichtangebot[/b]
      Bei verfassungsmäßiger und richtiger Rechtsanwendung droht somit den Erwerbern der Beiersdorf-Aktien kein
      Pflichtangebot. Glücklicherweise braucht man sich deshalb auch mit einer Problematik nicht zu beschäftigen, die sich
      bei der von Schneider angestrebten modifizierenden Auslegung des deutschen Rechts nach angelsächsischen
      Vorbildern ergeben würde: Wer sollte denn zur Angebotsabgabe verpflichtet sein? Tchibo als Altfall sicherlich nicht,
      auch dann nicht, wenn man die Stimmrechte hinzurechnet, die die anderen Erwerber erlangen. Denn außer der 30 %-
      Grenze, die Tchibo schon vor Inkrafttreten des Gesetzes überschritten hatte, gibt es keine andere, die eine
      Angebotspflicht auslöst. Selbst ein nochmaliger Erwerb von mehr als 30 % ist irrelevant. Wer schon Kontrolle hat,
      erlangt sie nicht. Die Verpflichtung zum Angebot könnte also nur die beiden anderen Erwerber treffen, vorausgesetzt,
      man rechnete ihnen die Stimmrechte von Tchibo zu. Das wäre zwar denkbar, aber reichlich absurd; denn es liegt auf der
      Hand, dass nicht sie Beiersdorf im Sinne des WpÜG kontrollieren, sondern nach wie vor allein Tchibo. Wie sollten auch
      Troma und HGV ohne Tchibo die Verpflichtungen aus einem Angebot erbringen und dafür haften? Die Zurechnung
      eines Altfalls auf Neuerwerber könnte also nicht einmal dann in Betracht gezogen werden, wenn diese mit dem
      kontrollierenden Unternehmen Tchibo zusammenwirkten.
      *) Univ.-Prof. (em.) Dr. Hans- Joachim Mertens, Frankfurt

      Papiertiger
      Kommentar

      VOLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004
      Wie bitte? Tchibo, die Hansestadt und die Hinterbliebenen-Versorgungskasse von Beiersdorf haben bei der
      Mehrheitsübernahme des Nivea-Herstellers gar keine gemeinsame Sache gemacht? Das will die Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weismachen und folgt damit den Argumenten der Erwerber. Der "Watchdog" wird
      zum Papiertiger, wenn die Anstalt nicht feststellen kann, dass sich die drei Käufer "über die mit dem Aktienkauf
      verfolgten Ziele, etwa die Sicherung des Standortes Hamburg, abgestimmt haben". Da sollte einiges an Zank und Streit
      zu erwarten sein, wenn die drei ganz unabhängig voneinander milliardenschwer gehandelt haben. Oder suggeriert die
      Aufsicht etwa, dass es sich bei dem Standortargument nur um ein vorgeschobenes handelt?
      Man muss sich nicht für einen US-Arbitrageur stark machen, der darauf spekuliert, bei Übernahmekandidaten billig
      einzusteigen, um nach einem Takeover teuer wieder rauszugehen. Und, was zum Geschäftsrisiko gehört, in diesem Fall
      nun mal den Kürzeren zu ziehen. Doch den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot zu machen, wäre fair. Aber das ist
      weder billig noch recht, wie die BaFin lehrt.
      Wäre statt den gemeinsam handelnden deutschen Adressen Procter & Gamble zum Zuge gekommen, hätten die
      Minderheitsaktionäre ein Recht auf ein Pflichtangebot. Es ist schon ein Treppenwitz, dass ausgerechnet der USKonsumgüter-
      Multi, der die außenstehenden Vorzugsaktionäre bei Wella ausgesprochen schofel behandelt, in Hamburg
      zu einer ordentlichen Offerte verpflichtet gewesen wäre. Ein Herz für die Sicherung des arg gebeutelten Standortes
      Hamburg - das ist okay. Aber es sollten eben auch die Anteilseigner im Sinne des Finanz-Standortes geschützt werden.
      Es bleiben kritische Punkte: Dass Beiersdorf die eigene Mehrheitsübernahme mit einem Aktienrückkauf stützt und den
      Großaktionären finanziell unter die Arme greift, hat mehr als ein Geschmäckle. Aus der Differenz zwischen dem Preis,
      den die Allianz einstrich, und den kräftig gesunkenen Kursen lässt sich womöglich auf zivilrechtlichem Wege ein
      Schadenersatz herausholen. Doch ein solcher Streit vor dem Kadi betrifft die grundsätzlichen Erwägungen zum
      Übernahmegesetz nicht. Aus Beweisnot hat die BaFin eine Chance verstreichen lassen. Schade. Wb
      m. Hamburg

      Gesichtswahrendes Preismysterium
      VOLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004
      m. Hamburg - Zu den großen Mysterien des Allianz-Ausstiegs bei der Beiersdorf AG gehört unverändert die Frage, wer
      welche Konditionen gezahlt hat. Die Allianz hatte am 23. Oktober 2003 erklärt, dass sie für die Abgabe ihres Pakets 4,4
      Mrd. Euro und damit "durchschnittlich" 130 Euro erhalten habe. Gegenüber dem Durchschnittspreis der zurückliegenden
      zwölf Monate (107,75 Euro) bedeute dies eine Prämie von rund 20 %. Ohne eine solche Prämie hätte es die Allianz
      kaum rechtfertigen können, dass bis zu einer Ausstiegslösung fast zwei Jahre ins Land gingen und die Beschäftigten in
      Ungewissheit verharrten.
      Der Ausstieg erfolgte in zwei Schritten. Die Konditionen des 7,4 % schweren zweiten Pakets sind bekannt: Im Rahmen
      des Rückkaufangebots zahlt Beiersdorf bekanntlich 113,76 Euro. Rein rechnerisch müssten dann beim ersten Paket,
      das einem Kapitalanteil von 32,6 % entsprach, rund 135 Euro gezahlt worden sein. Bei einem aktuellen Kurs von 95
      Euro wirft das ein merkwürdiges Licht auf den Hamburg-Beitrag (10 %-Paket). Es dürfte lange dauern, bis 135 Euro
      wieder erzielt werden können. Oder es gab andere Konditionen.
      wb Frankfurt

      Wella geht mit Rekorden zu Procter
      Trotz Übernahme-Unsicherheiten Ergebnis gut gehalten - Der Dollar belastet

      VOLLTEXT
      Börsen-Zeitung, 24.1.2004

      Quelle:
      Börsen-Zeitung vom 24.01.04
      wb Frankfurt - Allzu verständlich sind die Begehrlichkeiten des US-Multis Procter & Gamble, die Wella AG mit Haut und
      Haaren übernehmen zu wollen. Der Darmstädter Haarpflege-Konzern schneidet 2003 mit einem Rekordergebnis ab.
      Offenbar führte die Übernahme dazu, dass sich zwar die Vorzugsaktionäre die Haare raufen, nicht aber die Kunden.
      Allerdings belastet der Dollarkurs das Geschäft.
      Procter, die derzeit im möglichen Poker um Aventis genannt wird und bei Beiersdorf 2003 abgeblitzt war, will ihre Zahlen
      für das zweite Quartal am 28. Januar präsentieren, und hat schon darauf hingewiesen, dass die Company von Oktober
      bis Ende Dezember deutlich besser verlaufen sei, als es der Wall-Street-Konsens angezeigt habe. Am 3. Februar soll
      eine ao. Wella-Hauptversammlung stattfinden, deren Einberufung eine Gruppe von Vorzugsaktionären verlangt hatte,
      die über 9 % des Kapitals in Händen halten. Insgesamt fehlen P & G noch 20 % des Wella-Kapitals.
      Der Haarpflegespezialist verkneift sich bei Vorlage vorläufiger Zahlen für 2003 - die endgültigen Angaben werden für 30.
      März annonciert - jede Aussage zu den Perspektiven für das laufende Jahr und kommentiert die wenigen Angaben für
      2003 nicht.

      Konsumflaute
      Der Umsatz sei wegen der Konsumflaute in wichtigen Märkten sowie des starken Euro gegenüber Vorjahr etwas
      gesunken. Das Volumen wird mit 3,3 Mrd. Euro um 2,3 % niedriger als damals angegeben. Das operative Ergebnis ist
      mit 313 Mill. Euro leicht rückläufig gewesen. 2002 wurden auf Ebit-Ebene 321 Mill. Euro verdient. Vor Steuern sei der
      Ertrag mit 239 Mill. Euro etwas gestiegen, wobei für 2002 der gleiche Betrag angegeben worden war. "Neben der
      schwierigen Situation in den großen Konsumgütermärkten Deutschland, USA und Japan haben starke Einflüsse der
      wichtigen ausländischen Währungen dieses Ergebnis negativ beeinflusst", heißt es in einer knappen Mitteilung. Wella
      berichtet zudem von der bei Kunden und Beschäftigten wegen der Übernahme herrschenden Unsicherheit. P & G hatte
      im vorigen März Wella für gut 6 Mrd. Euro geschluckt, allerdings nicht die für den Squeeze-out erforderliche Schwelle
      von 95 % erreicht. Erzürnt sind die Vorzugsaktionäre über die Ungleichbehandlung der beiden Aktiengattungen: für die
      Stammaktien werden je 92,25 Euro geboten, für die Vorzüge nur 65 Euro. Nach dem bisher letzten veröffentlichten
      Stand hält der US-Konsumgüterriese 81,1 % aller Aktien. Unter den einzelnen Sparten fiel 2003 der Erlös im Bereich
      Friseur um 3,4 (währungsbereinigt: + 3) % und Consumer um 9,2 (bereinigt: - 1,6) %. Bei Kosmetik und Duft legte das
      Volumen um 9 % (bereinigt: 15,3) % zu.
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 10:10:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Beiersdorf Aktiengesellschaft teilt das endgültige Ergebnis ihres Aktienrückkaufs mit


      Im Rahmen des Aktienrückkaufangebots der Beiersdorf Aktiengesellschaft wurden innerhalb der Annahmefrist, die vom 23. Dezember 2003 bis zum 23. Januar 2004, 12 Uhr (MEZ), lief, insgesamt 18.682.880 Beiersdorf-Aktien zum Verkauf angemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 22,24 Prozent am Grundkapital der Beiersdorf Aktiengesellschaft. Außerdem wurden 62.013.827 Andienungsrechte rechtswirksam ausgeübt und sind zu berücksichtigen. Im Ergebnis beträgt die Zuteilungsquote ca. 10,41 Prozent. Es wird generell auf ganze Aktienstücke abgerundet. Die Kaufpreiszahlung wird voraussichtlich am 3. Februar 2004 erfolgen.

      "Ich freue mich, dass der Aktienrückkauf, der zur Stabilisierung unserer Beteiligungsverhältnisse beiträgt, so schnell und reibungslos durchgeführt werden konnte. Dies wird uns helfen, unser bewährtes Wachstumsmodell fortzusetzen", sagte Dr. Rolf Kunisch, Vorstandsvorsitzender der Beiersdorf Aktiengesellschaft, zum Abschluss des Aktienrückkaufprogramms.

      Der Vorstand hatte bereits angekündigt, den Umsatz innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln zu wollen und öffentlich seine Absicht erklärt, das profitable Wachstum Beiersdorfs auch durch gezielte strategische Akquisitionen zu unterstützen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien kann die Beiersdorf Aktiengesellschaft gegebenenfalls als Akquisitionswährung einsetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Beiersdorf AG
      Investor Relations

      Tel.: +49 40 4909 5000
      Fax: +49 40 4909 18 5000
      MailTo:Investor.Relation@.Beiersdorf.com
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 14:27:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Quelle: Handelsblatt vom 29.01.04

      Tchibo macht Beiersdorf fit für den Dax

      Nivea-Hersteller hat 10 % der eigenen Aktien erworben

      beu HAMBURG.

      Der Kosmetikkonzern Beiersdorf AG, Hamburg, soll nach den Vorstellungen des
      Mehrheitsaktionärs Tchibo Holding AG möglichst schnell den Sprung in das Börsensegment DAX
      machen. „Wir arbeiten daran“, sagte Tchibo-Vorstandschef Dieter Ammer vor dem Club Hamburger
      Wirtschaftsjournalisten. Nach seinen Vorstellungen sollen die Anteile am Nivea-Hersteller breit
      gestreut werden.
      Frühester Termin für den Aufstieg in den DAX wäre der Herbst 2004. Allerdings müsste dazu ein
      anderes Unternehmen aus dem Dax herausfallen, die Aktie weit verteilt sein und ein bestimmtes
      Handelsvolumen erreicht werden. Diese Faktoren könne Tchibo nur zum Teil bestimmen.
      Tchibo hatte Ende 2003 seinen bisherigen Anteil an Beiersdorf von etwas mehr als 30 % durch
      Kauf von Beiersdorf-Aktien vom bisherigen Eigentümer, der Versicherungsgruppe Allianz, auf
      49,9 % aufgestockt. Mittlerweile hält Tchibo nach Ammers Worten 55,5 % der Stimmrechte. Dies
      erklärt sich aus dem Aktienrückkaufprogramm von Beiersdorf selbst. Wie der Kosmetikkonzern
      mitteilte, wurden 10 % der eigenen Aktien erworben. Sie werden am 3. Februar bezahlt. Wegen
      eines überraschend großen Angebots, konnte jeder Anbieter nur ein Zehntel seiner Aktien an den
      Konzern verkaufen. Die eigenen Aktien könne das Unternehmen gegebenenfalls als
      Akquisitionswährung einsetzen. Tchibo selbst ist künftig mit einer Beteiligung bei Beiersdorf knapp
      unter 50 % zufrieden, betonte Ammer. Der im Kaffee- und Gebrauchsartikelgeschäft tätige
      Familienkonzern wolle Beiersdorf nicht beherrschen und benötige daher selbst keine
      Bilanzerweiterung. Dahinter steht, dass Tchibo bei einer Mehrheit an Beiersdorf verpflichtet wäre,
      Quartalsberichte zu veröffentlichen und einen Konzernbetriebsrat einzurichten.
      Unter der Begleitung Tchibos könne der Beiersdorf-Vorstandsvorsitzende Rolf Kunisch jetzt an der
      Verbesserung der Position in Amerika und Asien arbeiten, unterstrich Ammer. Kostensparende
      Synergien zwischen beiden Unternehmen kann er nicht ausmachen, doch könnten die Spezialisten
      beider Konzerne Erfahrungen austauschen.
      Den Kaufpreis für das Beiersdorf Paket von 2,16 Mrd. Euro nannte Ammer angemessen. Der
      Tchibo-Konzern, der 2002 einen Umsatz von 3,1 Mrd. Euro erwirtschaftete, hat 2003 nach Ammers
      Worten weiter kräftig zugelegt und kann seine Investitionen aus dem Cash flow finanzieren. So
      wird Tchibo in diesem Jahr mit den sehr renditestarken Gebrauchsartikeln die Märkte in Polen und
      Tschechien testen. Auch die Übernahme regionaler Kaffeeunternehmen schließt der weltweit
      fünftgrößte Röster nicht aus.


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