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    Hilfe! Ich habe am Telefon aus versehen einen Beamten beleidigt. Was kann passieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.04 14:16:02 von
    neuester Beitrag 16.01.04 19:22:38 von
    Beiträge: 23
    ID: 810.757
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      schrieb am 15.01.04 14:16:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes hat sich zugetragen:

      Ich habe mit der Behörde xxx telefoniert. Nachdem das Telefonat beendet war, sagte ich zu meinem Partner: "Die xxx sind doch alles Verbrecher!"

      Leider stellte ich danach fest, dass der Hörer nicht richtig aufgelegt war und die Verbindung noch bestand. :cry:

      Was kann jetzt passieren? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:18:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guillotine...mindestens
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:22:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Beamtenbeleidigung wird teuer....kommt auf die Ausdrücke an..
      aber es gab schon einige mit 500 Euro Strafe..lol....kannst schonmal beginnen deine Aktien zu verkaufen..lol..
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:24:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich meine können die das beweisen?
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:31:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      sorry ...einem beamten wird vor gericht mehr vertrauen geschenkt.. da ziehst du den kürzeren..garantiert... aber nicht jeder beamte hat lust die beleidigung in der verwaltung zu melden... es sind auch nur menschen.. sie haben häufig schon genug zu tun

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      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:34:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @tompilz

      Wurdest Du aufgeklärt, ob das Gespäch eventuell aufgezeichnet wird? :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:38:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn was kommt würde ich gleich Anzeige erstatten wegen nicht richterlich genehmigter Abhöraktion. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:39:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      ach ja, nicht alle Beamten sind Verbrecher. Manche tun einfach nichts. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:56:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na von abhören wurde nix gesagt...

      Leider war es eine Behörde die auch so viele Sanktionsmöglichkeiten hat... :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:12:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne kann IMHO nur vorsätzlich begangen werden.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:19:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      macht dich schon mal auf ne steuerprüfung bis ins kleinste gefasst...am besten zahlst was in den pensionsfonds dieser behörde einen erklecklichen betrag ein und verplichtest dich alle hunde und katzen in betreuung zu nehmen wenn mal einer in urlaub will :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:22:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      und mir spendierst bitte einen deutschkurs :cry: :cry:

      gott was mann doch fürn scheiss tippt wenn man nebenbei telefoniert :(
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:24:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10 Hier fehlt es nicht am Vorsatz.
      Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung ist es im strafrechtlichen Sinne auch eine Beleidigung, wenn ein beleidigendes Werturteil einem Dritten gegenüber geäußert wird.
      Ob der Beamte dies hört oder nicht, ist für die Erfüllung des Straftatbestandes insofern eigentlich unerheblich.
      -----
      Abgesehen davon wird der Beamte da schon keinen draus machen.


      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:51:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Man soll halt nicht den ganzen Tag sein Herz verfinstern und negativ denken.

      Sondern immer positiv denken !!!

      Denn dann hättes`de gesagt: "Die "xxx" sind doch alles nette und verständnisvolle Typen". Sieste, und dann wär` dir auch datt Mallör nich` gesche`n.

      Ich war mal in`nem Betrieb, da ham`wa den Meister von uns gesucht und ihn nich` gefunden. Mein Kollege war deswegen ziemlich stingig, und hat doch glatt gesagt: "Wo ist denn der den faule(Meister)"xxx", wo isser denn???.......Wo der war????
      Ich will`s euch sagen: Der stand nämlich zufälligerweise gerade GENAU hinter ihm, als er das von sich gegeben hat..............:laugh: :laugh: :laugh: . Seht ihr, hätte auch er auch immer positiv über andere Menschen gedacht, wär` im datt ja nich` passiert.



      Also, immer `dran denken, Habt Sonne im Herzen, egal ob es bumst oder kracht, äh, ich meine, ob es stürmt oder schneit.;)


      All you need is Love(John Lennon)
      H_S
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:09:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      am Besten Du fährst zu Ihm hin und haust Ihm noch eine runter. Vorausgesetzt natürlich, daß der Grund für Deine Beleidigung stimmt. stimmt. :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 18:54:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich sags mal so: Mein Murren war schon berechtigt... :)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 19:17:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      ...
      ...
      ...
      Lebenslanges Telefonierverbot!

      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 11:33:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Beauty, bist Du etwa... :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:22:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nö, aber danke für den Heiratsantrag!! :D
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:24:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      lieber telefonier-verbot als onanierverbot... :D
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:35:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bavarian, und wie wären dann Telefonanierer zu behandeln? :rolleyes: :( Im übrigen kann man Rasierschaum auch käuflich erwerben! :D
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:03:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      also, rasierverbot wäre natürlich auch hart...
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 19:22:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Zusatzstrafe: Filzlauszüchter werden! :D


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