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    Wie 3jahres Mietvertrag kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.04 13:44:14 von
    neuester Beitrag 16.01.04 15:50:42 von
    Beiträge: 7
    ID: 811.114
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      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:44:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen ich unterschreibe jetzt einen Mietvertrag auf 3 Jahre.

      Nun möchte ich nach sagen wir, einem Jahr kündigen.

      Wie sieht nun die gesetzliche Lage aus, wenn nichts vereinbart ist?

      Kann ich z.B. die 3 monatige Kündigungsfrist anwenden, wenn ich einen Nachmieter finde?

      Danke,

      mfg
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:49:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:50:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Warum willst Du einen befristeten MV machen, wenn Du vorher küdigen willst?
      Die Geschichte mit dem Nachmieter kann funktionieren, sollte aber besser im Vertrag mit drin stehen.
      Good Luck!
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 14:07:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erst mal Danke für die schnellen Antworten.

      Ich bin künftiger Mieter & unterschreibe morgen den Vertrag.

      Jetzt ist mir die Idee gekommen, dass der Vermieter nicht mit einem Standardmietvertrag, also mit den normalen 3 Monaten kündigungsfrist ankommt, sondern mit zB. einem Dreijahresvetrag.

      Ich MÖCHTE ja auch mindestens 3 Jahre drin bleiben, aber ich will mich nicht vertraglich dazu festlegen. Der Grund idt einfach der, dass ich nicht weiss, was kommt, und nachher steck ich in dem Vertrag und komme nichtmehr raus!
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 14:17:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn er von vornherein nix gesagt hat von Mindestmietdauer, kann er das nun auch nicht mehr einfach in den Vertrag reinschreiben. Ansonsten gilt für den Mieter immer das 3-monatige Kündigungsrecht.

      mfg
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      Avatar
      schrieb am 16.01.04 14:42:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Zeitmietvertag ist auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
      Siehe hierzu:Thread: Der Börsentalk für Dienstag, den 23. Juli 2002 mit Freunden
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:50:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich als Vermieter sicher gehen will, dass der Mieter mindestens 3 Jahre nicht kündigen kann, dann lasse ich ihn halt unterschreiben, dass er für drei Jahre auf sein (Sonder)kündigungsrecht verzichtet. Das ist, so weit mir bekannt, bereits höchstrichterlich für rechtens befunden worden. Seinerzeit sogar für 5 Jahre. Weiter benötigt der Vermieter aber einen sachlichen Grund für die Befristung, damit der Vertrag auch tatsächlich wirksam nach n Jahren endet und nicht nach Ablauf der Befristung unbefristet weitergeführt werden muss.

      ms+++


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