checkAd

    Hinterziehungszinsen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.04 16:16:04 von
    neuester Beitrag 16.01.04 18:10:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 811.185
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.146
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:16:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unser guter Onkel Hermann ist 1993 gestorben.Er hat uns einen größeren Geldbetrag hinterlassen,für den er nie Steuern gezahlt hatte.Im Jahre 1996 hat das Finanzamt nachgefordert.Wir haben sofort alles bezahlt einschl. der geforderten Zinsen(Verzugszinsen?)..Nun fordert das Fin.Amt imDez.2003 Hinterziehungszinsen mit einem höheren Zinssatz.Frage:ist das rechtens? Danke f.Antw. N.M.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:25:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Klar ist das rechtens.
      Die solln sich einfach an Hermann wenden. :laugh: :) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:27:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aber mal im Ernst....
      Das könnte sich um einen der berühmt-berüchtigten Computerfehler handeln.
      Oder einer der FA-Burschen hat geschnarcht.

      Ich weiss ja nicht, um welche Summe es dabei handelt, aber vielleicht macht es Sinn einen SpezialAnwalt hinzu zu ziehen, der das ganze zurückschmettert.

      Sollte aber zügig passieren, da das FA sehr fix mit nem Titel zur Hand ist.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:30:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Zinssatz beträgt stets 0,5 % für jeden vollen Monat. Dies gilt auch im Falle der Hinterziehung -> § 235 AO

      Kann ich mir eigentlich nicht erklären. Zumal schon alles so lange her ist und du schon gezahlt hast! Hmm. Ist der Rechnungssteller vielleicht ein Gerhard S. aus B.?
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 18:10:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin, moin!

      Aufgrund der Nachzahlung entstehen "Nachzahlungszinsen" in Höhe von 0,5% pro Monat. Die Nachzahlungszinsen sind auf 48 Monate begrenzt. Da die Nachzahlung aber auf einer Hinterziehung beruht entstehen aber parallel auch "Hinterziehungszinsen" in Höhe von 0,5% pro Monat. Die sind aber nicht auf 48 Monate begrenzt!

      Auf die Hinterziehungszinsen werden die Nachzahlungszinsen angerechnet, so dass in Altfällen immer etwas für Euch (oder Onkel Hermann) übrigbleibt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hinterziehungszinsen