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    Jetzt reicht´s, das geht zu weit - Gruft gepfändet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.04 16:11:39 von
    neuester Beitrag 23.01.04 17:47:39 von
    Beiträge: 38
    ID: 812.588
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      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:11:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Strauß-Gruft gepfändet

      Im Zuge des Steuerstrafverfahrens gegen
      Max Strauß haben die Finanzbehörden die
      Gruft der Familie Strauß gepfändet.
      besucht. Dort ließ er sich vom UNEP-Di-
      Das hat Kultusministerin Hohlmeier, die
      Schwester von Max, in München bestä-
      tigt. Sie sei zutiefst betroffen, so
      die CSU-Politikerin. Finanzminister
      Faltlhauser betonte, eine Vollstreckung
      sei nicht geplant. Ministerpräsident
      Stoiber nannte die Pfändung pietätlos.
      Führende CSU-Vertreter reagierten
      empört.

      In der Gruft in Rott am Inn sind der
      frühere Ministerpräsident Strauß und
      seine Frau Marianne beigesetzt.
      Quelle:BR
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:23:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      er heißt

      adam ries
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:29:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 Hast leider keine Ahnung.

      Es gibt Adam Riese und Adam Ries als Bezeichnung des Rechenkünstlers.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:32:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      In alten Rechenbuch(ca. 1890) steht der bei mir als Adam Rise
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:37:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn die Sonne tief steht werfen auch Zwerge lange Schatten.

      Eva Zwerg
      :D

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      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:40:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      gepfändet oder besucht???

      Der Satz liest sich etwas komisch...

      Außerdem: wenn eine solche Pfändung gesetzlich zulässig ist, wieso nicht?? Weil es die Straußens sind????
      Ich finde es allerdings seltsam, dass so etwas in Deutschland möglich ist...da es aber möglich ist, kann der Name Strauß keine Ausnahme rechtfertigen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:48:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Tut mir leid, Text mit Tippfehler. Hier noch einmal richtig:


      Strauß-Gruft gepfändet

      Im Zuge des Steuerstrafverfahrens gegen Max Strauß haben die Finanzbehörden die Gruft der Familie Strauß gepfändet.

      Das hat Kultusministerin Hohlmeier, die Schwester von Max, in München bestätigt.
      Sie sei zutiefst betroffen, so
      die CSU-Politikerin. Finanzminister
      Faltlhauser betonte, eine Vollstreckung
      sei nicht geplant. Ministerpräsident
      Stoiber nannte die Pfändung pietätlos.
      Führende CSU-Vertreter reagierten
      empört.

      In der Gruft in Rott am Inn sind der
      frühere Ministerpräsident Strauß und
      seine Frau Marianne beigesetzt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 16:49:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 Es geht hier um die Totenruhe und Pietätlosigkeit und nicht um den Namen der Toten.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:09:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Pfändung erfolgt nur, weil die Familie nicht zur Zahlung bereit ist.
      Dabei wird das Vermögen der Familie Strauß auf einen mittleren zweistelligen
      Millionenbetrag geschätzt.


      Ich mache mir in die Hose, wenn ich aktuell in großer Ausführlichkeit die Argumente und Forderungen der Verteidiger von Max Strauß lesen muß:

      „Der zweite Strauß-Verteidiger, machte dagegen "fundamentale Rechtsbedenken" wegen des schlechten Gesundheitszustands seines Mandanten geltend.
      Strauß habe wegen seiner Krankheit weder ausreichend Zeit noch Gelegenheit für eine rechtzeitige und sachgerechte Vorbereitung auf den Prozess gehabt. Dies verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.“


      Mindestens 75 % aller Beziehungsmörder und mehr als 90% aller Menschen,
      denen mehrfache fahrlässige Tötung (z.B. wegen eines Autounfalls) vorgeworfen wird,
      haben den gleichen Gemütszustand:
      Niedergeschlagen und depressiv und (Orginalzitat Strauß-Verteidiger) in
      einem „Zustand schwer zu beschreibender Verzweiflung“.


      Man muß sich das einmal vorstellen: Strauß-Junior lebt wahrscheinlich jahrzehnte von
      den Provisionen, die er ausschließlich aufgrund seiner Eigenschaft als Ministerpräsidenten-Sohn erhält.
      Unverschämterweise hat er diese zudem über Jahrzehnte nicht versteuert.
      Darüber hinaus war Max Strauß aber auch noch viele Jahre Justiziar bei einer Betrugsfirma.
      Zitat:
      „Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Strauß zudem in einem weiteren Verfahren
      wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Er soll in der Wabag-Affäre mitgeholfen haben,
      Staat und Anleger um rund 150 Mio. Euro zu betrügen.
      Max Strauß war von 1995 an Justiziar der Anlagefirma Wirtschaftsanalyse- und Beratung-Aktiengesellschaft.
      Die bei München angesiedelte Firma sammelte bei 5000 Anlegern rund 100 Mio. Euro
      ein, angeblich um das Geld in ostdeutsche Recyclinganlagen zu investieren.
      Tatsächlich existierten die Anlagen nie.
      Das eingesammelte Geld ist verschwunden.“


      Und nun – da er nach hoch wahrscheinlich rd. 20 Jahren illegalen Saus und Braus-Leben
      zur Rechenschaft gezogen werden soll, ist der (Zitat) „arme Mensch“ angeblich
      soooooo depressiv, das man ihm angeblich nicht den Prozeß machen darf.

      Für die Familie Strauß soll wohl besonderes Recht gelten ....
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:13:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      zudem hat frau hohlmeier nichts besseres zu tun als in gutsherren---vererb manier einen hochdotierten steuerzahler-posten als ministerin zu belegen-----


      da wünscht man sich doch manchmal noch monarchen herbei,die waren wenigsten nicht ganz so pietätlos
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:15:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sonderrechte sollen für Niemand gelten.
      Aber sind wir mittlerweile so tief abgesunken daß wir ein Grabmal pfänden ?

      Wenn es nur Show ist ohne Verwertungswillen, dann ist es
      a) Geldverschwendung und
      b) moralisch total daneben

      wenn man es mit der Verwertung ernst meint dann frage ich mich
      a) wie verkommen diese Gesellschaft schon ist
      b) wer soll denn das Ding ersteigern ? Soll es ein Disneyland werden oder sowas ?

      Nein, mit Sonderrechten für die Familie Strauss habe ich nichts am Hut. Aber in Deutschland gehen wir wegen einem Kopftuch bis vor das Bundesverfassungsgericht und auf unsere christliche Wurzeln scheissen wir.
      :(
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:25:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      vielleicht wird FJS auch noch versteigert ?
      das wäre doch was für diese komische Leichen -
      Wander Ausstellung ??? :O :O :O :O :O
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:38:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11 Wen Christliche Kriminelle beim ertappen gleich Debil werden,können die Wurzeln und der Stamm der wählerschaft wohl nicht so besonders sein.Sollte betrug weiterhin als krankheit bei solchen Persönlichkeiten anerkannt werden, wie schon so oft geschehen,kann einer glaubwürdigkeit korrupter rechtsprechung nicht mehr länger widersprochen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:41:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      12: :laugh:

      ansonsten bleib ich dabei: es gibt in Deutschland Dinge, die unpfändbar sind, zum Beispiel der einzige Fernsehen. Wenn ein Grabmal nicht dazugehört, wundert mich das. Dann kann man aber für die Straußens keine Sonderregelung machen....dann muss man halt zahlen, wenn man den Tempel behalten will. Geld ist ja wohl da.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:46:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Finanzbehörden machen vor Strauß-Gruft nicht Halt


      Grabstätte von Franz Josef und Marianne Strauß: Finanzbehörden pfänden die Gruft. (Foto: dpa)
      Die Steuer-Affäre um Max Strauß nimmt groteske Formen an: Überraschend haben die Finanzbehörden die Gruft der Familie Strauß gepfändet. Laut CSU-Finanzminister Kurt Faltlhauser ist jedoch nicht beabsichtigt, die Grabstelle des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß zu versteigern.

      "Menschlich zutiefst betroffen"
      In der Familiengruft sind der 1988 gestorbene Strauß und seine Ehefrau Marianne begraben. Die Strauß-Tochter und bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier, ebenfalls CSU-Politikerin, sagte, sie sei "menschlich zutiefst betroffen". Allerdings wollte sie das Vorgehen der Finanzbehörden nicht bewerten. Die Gruft gehöre je zur Hälfte ihrem Bruder Max und einer Tante.


      Gruft liegt auf Privatgrundstück
      Grund für den drastischen Schritt der Finanzbehörden: Miteigentümer Max Strauß soll zahlungsunfähig sein. Die Pfändung der Gruft ist möglich, weil diese nicht Teil des Friedhofs in Rott am Inn ist, sondern auf einem eigenen Grundstück liegt. Dieses gehört einer Erbengemeinschaft aus Max Strauß und Albrecht, einer Tante der drei Strauß-Kinder. Einem Bericht der Münchner "Abendzeitung" zufolge wurde nicht nur die Gruft, sondern noch weiteres Eigentum von Max Strauß gepfändet.


      Stoiber nennt Vorgehen "pietätlos"
      Führende CSU-Politiker reagierten empört. Ministerpräsident Edmund Stoiber nannte die Pfändung der Gruft pietätlos. Er begrüße deshalb die Erklärung Faltlhausers, dass die Vollstreckung nicht beabsichtigt sei und damit die Totenruhe respektiert bleibe. Landtagspräsident Alois Glück nannte die Pfändung instinktlos und unerträglich.


      Anklage: Millionen-Provisionen nicht versteuert
      Max Strauß muss sich derzeit vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Provisionszahlungen aus Geschäften mit Waffenhändler Karlheinz Schreiber in Höhe von 2,6 Millionen Euro nicht versteuert zu haben. Der 44-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Das Steuerstrafverfahren wird am nächsten Dienstag fortgesetzt. Bei einer Verurteilung drohen Max Strauß bis zu fünf Jahre Haft.Quelle:t-online
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:49:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Im Zuge des Steuerstrafverfahrens gegen Max Strauß haben die Finanzbehörden die Gruft der Familie Strauß gepfändet.
      ..., eine Vollstreckung sei nicht geplant.


      Kann mir das bitte einer erklären? Was ist denn ne Vollstreckung in dem Zusammenhag:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:54:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Pfändung ist ja nun aufgehoben - ist auch besser so, egal, ob diese Leute Strauß, Schröder, Müntefering oder wie auch immer heißen, sollte man meiner Meinung nach Gruften der Familie nicht pfänden
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:05:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      finanzämter und behöreden können alles pfänden.

      selbst wenn steuerbescheide zu unrecht ausgestellt werden etc. wehren kann man sich im grunde nicht.

      lebensversicherungen, rentenversicherungen , konten , aktien autos , immobilien - alles eben.

      im grunde hat niemand ein recht auf irgend ein privatvermögen.

      das ist im großen wie im kleinen so.

      wenn z.b ein grundstückseigentümer einen abwasser anschlußbeitrag zahlen muß - mitunter mal 100 000 euro
      und auch wenn dies völlig überhöht ist so kann die gemeinde zwangsvollstreckung - sprich zwangshypothek oder verkauf des hausaes anordnen.

      wer das nicht glaubt sollte sich mal die seite

      www.abwasser-abzocke.de anschauen.

      wir leben in einem verbrecherstaat.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:09:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Adam Riese

      Deine Moralvorstellungen sind, gelinde gesagt, krude. Du echauffierst dich über die Vorgehensweise gegen Strauß und gibst nahezu zeitgleich solche Kommentare in einem anderen Thread ab:




      #54 von Adam Riese 21.01.04 11:21:52 Beitrag Nr.: 11.912.752 11912752
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Lasst Euch doch von den Medien nicht verarschen!

      Es stirbt niemand an den Folgen einer fehlenden Dialyse bereits nach einem Tag - da gab es bestimmt zumindest noch weitere Todesursachen.

      Und ich bezweifle zum Beispiel, dass der gestern in Frontal gezeigte Brief wirklich von dem Patienten selbst geschrieben war.

      Sowohl vom Schriftbild als auch vom Inhalt des Briefes her habe ich doch erhebliche Zweifel, ob der doch recht einfach erscheinende Mann dazu fähig war.




      #64 von Adam Riese 21.01.04 16:27:13 Beitrag Nr.: 11.916.974 11916974
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      #54 Sicherlich nicht vom CIA.

      Aber wie gesagt, dem Schriftbild nach, hat nie dieser " Asoziale" dieses Schreiben verfasst.

      Ich vermute mal, dass hier ein Journalist den Brief geschrieben hat.



      Kläre uns doch mal auf, bist du "christlich", was bei den Kommentaren im anderen Thread nicht der Fall zu sein scheint, oder nicht. Dann ist mir nicht klar, warum du dich über die Strauß-Behandlung aufregst?

      Oder darf man noch etwas anderes vermuten?

      P.S. Ich habe dieses Posting eigenhändig geschrieben und ich war auch schon mal "ganz unten"....
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:09:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Von Bayern gehen die meisten politischen Dummheiten aus."

      Franz Josef Strauß 1955 :laugh: :laugh: :laugh:

      http://www.gavagai.de/zitat/politik/HHC72.htm
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:11:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      @18 durran

      Volle Zustimmung!!!
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:32:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      STEUERSTREIT

      Behörden heben Pfändung von Strauß-Gruft auf

      Das Münchner Zentralfinanzamt hat eine ungewöhnliche Zwangsmaßnahme gegen Max Strauß aufgehoben, der wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht: Zunächst pfändete die Behörde die Gruft, in der Franz Josef Strauß und seine Frau Marianne ihre letzte Ruhestätte haben. Dann nahm es die Pfändung wieder zurück.


      München - Das Zentralfinanzamt habe telefonisch mitgeteilt, dass die Pfändung der Familiengruft wieder aufgehoben sei, sagte der Münchner Wirtschaftsprüfer Werner Wenzel, der für Max Strauß tätig ist, am Abend.
      Finanzminister Kurt Faltlhauser hatte zuvor versichert, es bestehe die Forderung, gleichzeitig betonte er, die Pfändung solle nicht vollstreckt werden. "Das wäre nicht nur unsinnig, sondern unstatthaft - ja peinlich", hatte der CSU-Politiker gesagt. "Dies ist den Anwälten von Max Strauß auch bekannt."

      Nach Angaben der Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, selbst bayerische Kultusministerin, gehören ihrem Bruder Max 50 Prozent an der Familiengrabstätte. Die andere Hälfte gehöre einer Tante der Strauß-Kinder, sagte eine Sprecherin Hohlmeiers. Die Kultusministerin sei "menschlich zutiefst betroffen".

      In der CSU war die ungewöhnliche Maßnahme auf heftige Kritik gestoßen: Ministerpräsident Edmund Stoiber bezeichnete die Pfändung als pietätlos. Landtagspräsident Alois Glück nannte die Maßnahme instinktlos und unerträglich. Das Vorgehen lasse "einen erschreckenden Mangel an menschlichem Einfühlungsvermögen, fehlendem Respekt und Kultur" erkennen, sagte Glück. "Geschmacklos und pietätlos" urteilte CSU-Generalsekretär Markus Söder.
      Max Strauß muss sich seit gestern vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Er soll vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber über ein Schweizer Nummernkonto 2,6 Millionen Euro Schwarzgeld aus Airbus- und Panzergeschäften kassiert und nicht versteuert haben. Laut "Abendzeitung" haben die Finanzbehörden fast das gesamte Vermögen von Max Strauß gepfändet, dadurch habe der Angeklagte zwischenzeitlich Probleme gehabt habe, Vorschüsse für seine Verteidigung zu bezahlen.

      Zum Umgang mit Grabstätten im Zusammenhang mit Pfändungen gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1991, dass Grabsteine gepfändet werden dürfen. Die Kölner Richter hoben damals ein Urteil des Landgerichts Bonn auf, das aus Pietätsgründen die Pfändung eines Grabsteines untersagt hatte. Anders entschied das Landgericht München I jedoch im Jahr 2002, dass Steinmetze einen aufgestellten, aber nicht bezahlten Grabstein nicht pfänden lassen können.
      Ganze Grabstätten können üblicherweise nicht als Immobilien gepfändet werden. In der Regel ist die Gemeinde Eigentümerin der Friedhofsfläche. Im Fall der Strauß-Familiengruft ist die Situation jedoch anders: Sie liegt nicht auf dem Friedhof, sondern grenzt nur an ihn an.


      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,282880,00.html
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:34:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der am 03. Oktober 1988 verstorbene bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß ist in Rott a. Inn begraben. Er wurde in der Familiengruft Kaiser/Zwicknagel neben seiner 1984 verstorbenen Gattin Marianne, geb. Zwicknagel, die er 1957 in der Rotter Klosterkirche heiratete, beigesetzt. Die Gruft befindet sich am unteren Eingang zum alten Teil des Rotter Friedhofs. Franz Josef Strauß ist Ehrenbürger der Gemeinde Rott a. Inn. Nach ihm wurde der Weg benannt, der von der Bahnhofstraße zum Klosterhof und weiter zur Gruft führt.


      Gruft liegt auf Privatgrundstück
      Der Grund für den drastischen Schritt der Finanzbehörden war, dass Miteigentümer Max Strauß zahlungsunfähig sein soll. Die Pfändung der Gruft war möglich, weil diese nicht Teil des Friedhofs in Rott am Inn ist, sondern auf einem eigenen Grundstück liegt. Dieses gehört einer Erbengemeinschaft aus Max Strauß und einer Tante der drei Strauß-Kinder. Einem Bericht der Münchner "Abendzeitung" zufolge waren nicht nur die Gruft, sondern noch weiteres Eigentum von Max Strauß gepfändet worden.

      @xylophon #14

      Geld ist ja wohl da

      Max Strauß ist total ruiniert, beruflich, politisch und finanziell!!!
      Seine Frau und die Kinder mussten schon in eine kleine Stadtwohnung ziehen, weil sie das Haus finanziell nicht mehr halten konnten und selbst das wäre ohne die Geschwister ziemlich schwierig geworden. So etwas macht man nicht ohne Grund, auch nicht aus Tarnungsgründen.
      Selbst einer seiner Rechtsanwälte hat schon sein Mandat ruhen lassen, da Max Strauß noch nicht mal in der Lage war einen Vorschuss für das Honorar aufzubringen.
      Er scheint in Gelddingen ein totaler Trottel gewesen zu sein, und hat schon vor Jahren als er noch Verwalter des Familienvermögens war, Millionensummen in den Sand gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 18:48:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Libertus

      Ich erkenne Dein Problem nicht.

      Wenn ein Mensch stirbt, ist dies traurig. Ob christlich oder nicht. Bei dem Mann, der angeblich wegen der Gesundheitsreform keine Dialyse erhielt, habe ich lediglich versucht darauf hinzuweisen, dass dieser arme Mensch wohl von den Medien = Journalisten instrumentalisiert und gegen die Gesundheitsreform missbraucht wurde. Der angeblich von diesem Patienten geschriebene Brief sah nach einer jüngeren Frauenschrift aus und nicht nach einem alten und schwerbehinderten Mann.

      Also meine Intention war nicht arm gegen reich, sondern Gesundheitsreform ist zwar schlecht, aber nicht für alles verantwortlich.

      Im Falle der Pfändung einer Grabstätte geht es nicht um Namen, sondern um Kultur (bereits in der Antike ließ man den Toten ihre Ruhe)!

      Alles o.k.? Oder hast Du noch Probleme?
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 19:00:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24 Der Strauß ist doch nicht gepfändet und zur versteigerung preisgegeben,sondern lediglich das "behältnis".Einer umbettung des Bayerischen Pharao steht nichts im wege,war schon in der Antike so.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 19:29:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich finde es auch empörend was die CSU mittels ihrer Finanzbehörden mit der Gruft in der FJS liegt treibt.

      Ich nehme aber an, dass die CSU damit Tieferes im Sinn hat.

      Wahrscheinlich beabsichtigt man FJS aus seiner Gruft im abgelegenen Rott am Inn nun auf dem Pfändungswege herauszubekommen, um ihm in München in einem noch zu bauenden Mausoleum ein monumentales Denkmal zu setzen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 19:41:30
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wenn es hart auf hart kommt, kann Professor Hagen einschreiten.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 20:26:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      ...komisch, ich hätte die Rechtslage genau umgekehrt eingeschätzt wie Nr. 22 Zum Umgang mit Grabstätten im Zusammenhang mit Pfändungen gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1991, dass Grabsteine gepfändet werden dürfen. Die Kölner Richter hoben damals ein Urteil des Landgerichts Bonn auf, das aus Pietätsgründen die Pfändung eines Grabsteines untersagt hatte. Anders entschied das Landgericht München I jedoch im Jahr 2002, dass Steinmetze einen aufgestellten, aber nicht bezahlten Grabstein nicht pfänden lassen können.

      Genau den letzten Fall, dass die Forderung sich auf den konkreten Grabstein bezieht, sollte man zur Pfändung zulassen, also wenn sich jemand einen Luxusgrabstein bestellt und ihn dann nicht bezahlt und anschließend "die Pietät gestört" sieht, wenn der Steinmetz den nicht bezahlten Stein wiederholen will.
      Für jede andere Geldforderung sehe ich eine Pfändung auch als problematisch an - aber vor Gericht und auf hoher See......;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 21:07:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      @bares+nobles:

      Die Pfändung erfolgte durch das Münchner Zentralfinanzamt, und in München regiert seit langer langer Zeit die SPD.

      Vielleicht bekommt man das ja nicht mit, wenn man in die USA ausgewandert ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 22:13:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      @24 Adam Riese

      Noch reichlich Probleme. Aber nach der Klarstellung nicht mit deiner Aussage. Nichts für Ungut.

      Libertus
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 10:43:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Symbole, Symbole, Symbole ....

      Letzlich will das Finanzamt reichlich Geld.

      Max Strauß wird zumindest intelligent genug sein, einen Großteil seines
      Vermögens via Gütertrennung bei seiner Frau zu belassen.

      Das Finanzamt hat einfach konsequent all seinen Besitz gepfändet - hierunter befand
      sich eben auch ein 50% Anteil am Mausoleum für Franz-Josef-Strauß.
      Wenn die Familie Strauß (wohlgemerkt: Vermögen mittlerer zweistelliger Mio-Betrag) diesen
      50%-Anteil haben will, kann sie diesen Anteil problemlos dem Finanzamt abkaufen,
      bzw. aus der Pfändungsmasse rausholen.

      Letzlich wird Max Strauß wahrscheinlich wg. Schadensersatzzahlungen
      im WABAG-Fall und diverser Nachzahlungen Privatkonkurs anmelden.
      Wg. Gütertrennung und sehr vermögenden Geschwistern wird ihn dies jedoch nicht zum armen Mann machen - im
      Gegensatz zu vielen tausend anderen Selbständigen, die
      Involvenz oder Privatinsolvenz anmelden müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:35:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      die intelligenz seines vaters fr.j.strauss hat er wohl nicht geerbt.

      die raffgier und kriminelle energ. offensichtlich schon.

      diese armen ps.gestörten kinder von krimin. politiker sind wahrlich bedauernswert.

      der max ist opfer !!! und die täter (eltern) kann man halt nicht mehr bestrafen !

      ich bin für freispruch !! und narrenfreiheit für max.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:41:11
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn die Gruft von Strauß gepfändet werden kann, dann doch wohl hoffentlich auch die von Brandt, Liebkneckt und Co. Die schulden uns immerhin mehr als die Familie Strauß!
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:48:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      also, es ist aus meiner Sicht ungut, dass solche Aktionen überhaupt stattfinden bei uns.
      Und alle Parteien sollten möglichst schnell zusehen, dass diese Pfändungsmöglichkeit so schnell wie möglich abgeschafft wird. Jetzt noch zu dem Thema rumzureden und Ausschüsse und Aufkläreungen zu fordern, halte ich auch für geschmacklos.
      Am besten hat sich Franz Maget verhalten, der zwar was dazu gesagt hat, aber das in seinem bekannten ruhigen und nicht aggressiven Ton.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:49:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nur mal so, da es hier ja um Straftaten gehen soll von einem Teil der Grufteigentümer:

      § 168
      Störung der Totenruhe
      (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

      (3) Der Versuch ist strafbar.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:52:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Konns...Wer ist Franz Maget?
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 22:58:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      sorry, der dürfte über Bayern Grenzen hinaus unbekannt sein.

      Das war der Spitzenkandidat der SPD bei der bayrischen LT Wahl letztes Jahr und ist nun - glaube ich - SPD Fraktionschef im bayrischen LT. Ist eigentlich ein netter, umgänglicher Mensch, der mir nach der Wahl etwas leid tat.
      Avatar
      schrieb am 23.01.04 17:47:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      die müssen genau so Ihre Schulden zahlen wie andere auch,
      dann wird nicht gepfändet. :mad: :mad: :mad: :mad:


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      Jetzt reicht´s, das geht zu weit - Gruft gepfändet