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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 361)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 13.08.05 20:16:10
      Beitrag Nr. 1.738 ()
      Es wurde in diesem Forum bereits mehrfach gesagt:

      Der IBV D 2 ist ein sehr spannender Fonds. Dies gilt auch heute noch.

      Zunächst ist zu sagen, dass die Kanzlei Schirp wohl an ihre Mandanten ein mehrseitiges Rundschreiben verschickt hat. In diesem Schreiben werden die Mandanten der Kanzlei aufgefordert, bei dem gegenwärtigen Umlaufbeschluß bezüglich des Projektes Emden mit "nein" zu stimmen. Da die Kanzlei Mandanten mit einem deutlichen Stimmpotential vertritt, müßte dies die Anzahl der Neinstimmen gegenüber der letzten Runde noch einmal deutlich anheben.

      Getoppt wird die Sache noch durch eine Veröffentlichung bei zzz. Demnach fordert zzz die Einberufung einer a.o.-GV.
      Das Rundschreiben von zzz gibt zu erkennen, dass TSE wohl über die notwendige Stimmzahl von 10 % der Gesamtstimmen verfügt, um notfalls eine GV auch ohne Zustimmung der IBV durchsetzen zu können.

      Dies wird den "feinen Herren" bei der Bankgesellschaft und auch bei der IBV kaum schmecken.

      Jetzt könnte noch einmal Bewegung in die ganze Angelegenheit beim IBV D 2 kommen.
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      schrieb am 12.08.05 20:04:11
      Beitrag Nr. 1.737 ()
      Der Skandal um marode Immobilien beim IBV D 2 nimmt immer größere Formen an.

      Bei fz.de wird eine Pressemitteilung zu maroden Immobilien des Fonds in Wolfsburg veröffentlicht.

      Es ist kaum zu glauben. Man könnte die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn man sie nicht immer noch wegen der Vorfälle hinsichtlich der Immobilie in Emden oben hätte.

      Glücklicherweise schrillen aber die Alarmglocken bereits. Ich denke, dass die vereinigte Opposition stark genug sein wird, die finsteren Pläne der IBV und ihrer Oberbosse zu verhindern.

      Offenbar denkt man bei der IBV daran, über das Schicksal der Immobilien in Wolfsburg auf einer GV des Fonds entscheiden zu lassen. So wird jedenfalls in der oben genannten Veröffentlichung Herr Beinlich zitiert.

      Vielleicht erhofft man sich ja seitens der IBV, das Vorhaben auf einer GV leichter realisieren zu können als mit Hilfe des Umlaufbeschlusses, da ja möglicherweise weniger Anleger an einer GV als an einem Umlaufbeschluss teilnehmen. Dies könnte aber eine Fehlkalkulation sein. Möglicherweise ist die Opposition noch stärker als auf der letzten GV, wo die "Nichtfreunde" lediglich 67 % der Stimmen aufbieten konnten. Erfahrungsgemäß scheuen auch die Herren Freisem und Lange eine Kampfabstimmung, wenn die Gefahr besteht, diese Kampfabstimmung zu verlieren.

      Insgesamt sind die Aussichten für das Vorhaben der IBV wohl eher trübe.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 20:01:31
      Beitrag Nr. 1.736 ()
      IBV 2,
      ist ein Ding: Jetzt auf Fondszeichner.de: Wie uns die IBV auch noch in Wolfsburg einen Wolf aufbinden will. Dann kriegt die IBV bärenstark ein: Nein, so in der laufenden Abstimmung beim IBV 2. Ohne Krimi geht die Mimi nie ins Bett. Neben sich die IBV: Das ist doch nett !
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 22:16:53
      Beitrag Nr. 1.735 ()
      kenkenard,

      nach den Äusserungen des Herrn Stoiber heute,könnte man meinen,das überhaupt keine Partei mehr in die Regierungsverantwortung will.Denke das wir in Deutschland demnächst auch Bankenfeiertage haben werden.Wahrscheinlich sind deswegen auch unsere Verhandlungen verschoben worden um Zeit zu gewinnen:mad:

      Wenn ihr das System verstehen wollt,auch die Geschichte um den CDU Abgeordneten Hohmann und die Funktion von unserm hochgeschätzten Herrn Lange,dann solltet ihr den Artikel von Professor Dr.Haman lesen! Herr Prof. ist nicht irgendwer,deswegen klickt bitte erst seinen Namen oben rechts an.

      Der Welt Geld Betrug!

      www.goldseiten.de/content/kolumnen/artikel.php?storyid=611

      Fasten Seat Belts:mad:

      Grüsse

      kalle
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 20:13:47
      Beitrag Nr. 1.734 ()
      Auch ich habe veranlaßt, dass für die von meiner Familie am IBV D 2 gehaltenen Anteile beim Umlaufbeschluß des IBV D 2 mit "nein" gestimmt wird.

      Allerdings war der Ausgang des ersten Umlaufbeschlusses - trotz der Niederlage der IBV - für mich erschreckend.

      Es gibt wohl doch noch einen größeren Anteil von "unbedarften" Anlegern, die auf die "Märchen" der IBV hereinfallen.

      Allerdings gibt es jetzt doch wohl einen größeren Anteil von Oppositionsgruppen, die zu einem "nein" aufgefordert haben.

      Wollen wir hoffen, daß dies die Anzahl der Neinstimmen gegenüber dem Ergebnis des ersten Versuchs noch einmal deutlich steigert. Dies wäre für mich die "wahre Niederlage" der IBV, da dies doch die Stärke der Opposition zeigen würde.

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      schrieb am 10.08.05 19:23:21
      Beitrag Nr. 1.733 ()
      zum IBV 2:
      Ra. Dr. Schirp ruft nun, wie auch TSE und Fondszeichner.de, zum "Nein" im IBV 2 auf. Werden ja langsam aber urlaubssicher soviele Anleger, daß Lippe IBV wieder dick wird. Diesmal aber etwas dunkelrotere Lippe: Stimmt Nein, Leute: Nur die allerdümmsten Kälber enteignen sich gern selber !
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 15:42:06
      Beitrag Nr. 1.732 ()
      Beiträge 1729 und 1730.

      Hallo immobil und rauschgold:

      Es wurde die Frage nach einer möglichen Ausschüttungsklage beim IBV D 2 gestellt.

      Hierzu sind formelle und materielle Anforderungen zu erfüllen. Zu den formellen Anforderungen gehört u. a., dass wir genügend Kläger sammeln, um die Streitwertgrenze für das Landgericht zu erreichen. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

      Zu den materiellen Anforderungen gehört, dass man genügend juristisch belastbare Argumente zusammen tragen kann, die die Ausschüttungsklage nach Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt als aussichtsreich erscheinen läßt. Auch diese Voraussetzung ist erfüllt.

      Zusätzlich kann ich an dieser Stelle verraten, dass diese Voraussetzungen auch bei einigen weiteren Fonds erfüllt sind.

      Trotzdem haben wir uns in der Klagevorbereitungsgruppe dahin verständigt, weitere Ausschüttungsklagen bei weiteren Fonds erst dann bei Gericht einzureichen, wenn zu den bereits eingereichten Ausschüttungsklagen wie LBB 6, LBB 9 und IBV D 2 eine Entscheidung in erster Instanz vorliegt.

      Beim LBB 6 und beim LBB 9 hat das Gericht ja bekanntlich Termin auf den 15.09.05 angesetzt. Hier erscheint ein Urteil der ersten Instanz in 2005 wohl noch weiterhin möglich. Beim IBV D 2 wurde der Termin allerdings soweit nach hinten verlegt, dass in diesem Jahr wohl nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen ist. Ein Schelm, wer hier etwa eine politische Einflußnahme vermuten sollte.
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      schrieb am 06.08.05 10:04:31
      Beitrag Nr. 1.731 ()
      #1729, immobil,
      keine Ahnung. Regen48 liest mit. Er könnte es wissen.
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:00:33
      Beitrag Nr. 1.730 ()
      @Rauschgold

      Wie sieht es denn eigentlich beim D1 aus? Wird auch dort eine Ausschüttungsklage vorbereitet? TS hat ja mit seiner Aktion auch bei diesem Fonds begonnen, aber eine Reaktion scheint noch immer auf sich warten zu lassen. Weißt Du etwas Näheres?
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 07:07:19
      Beitrag Nr. 1.729 ()
      #1727 nemus
      Auch hier nur 5 % statt 5,5 %. Der Druck der Anleger ist hier besonders hoch gewesen. Die Chancen der IBV, sich gegen Klage auf 5,5 % zu wehren, sind nur sehr klein. Sicher weiter Ungewißheit, ob nochmal ausgeschüttet wird, wenn man im Fonds bleibt. Ungewißheit wird man aber ertragen müssen, wir werden auch klagen müssen, wenn das Angebot auf Abfindung zu schlecht ist.
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