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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 401)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 17.05.05 18:38:46
      Beitrag Nr. 1.338 ()
      @all
      Ich lese gerade im Jahresbericht 2004 der BGB, veröffentlicht am 12.5.2005 (download unter www.bankgesellschaft.de) zur Frage der Prospekthaftungsklagen im Zusammenhang mit geschlossenen Immobilienfonds den schönen Satz : "Sofern die Zeichner in den Prospekthaftungsklagen obsiegen sollten, ist der Konzern der BGB gegen die Klagesummen durch die Detailvereinbarung abgeschirmt. ." (Seite 94, Risikobericht)

      Auch berühigend ist zu lesen: Überdies hat das Land Berlin die Bankgesellschaft Berlin AG von einer Inanspruchnahme aus den bis zum 31. Dezember 1998 bestehenden Patronaten für die IBG, Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der IBAG-Gruppe mbH (IBV) und Bavaria Objekt- und Baubetreuung GmbH weitgehend freigestellt. (Seite 58)

      Insofern immer schön cool bleiben und die grotesken "Abfindungsangebote" von Herrn Hansen, Hohlbein etc. einfach in die Tonne treten.:cool:
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 17:18:05
      Beitrag Nr. 1.337 ()
      #1335 - Immobil, danke! Der Link zu fondszeichner.de ist auch bei ZzZ hinterlegt. Dort war ich auch schon mal kurz gewesen. Aber Grundgütiger, welche Informationsschwemme! Erstaunlich, wie viele Menschen sich mit diesem Alptraum beschäftigen. Ich werde mir mit diesem Thema wohl noch ein paar Nächste um die Ohren schlagen müssen.
      Bezüglich Anwaltskanzleien und für den Fall einer Klage: man muss sich ja nicht unbedingt von der teueren Kanzlei in Berlin vertreten lassen. Die sind doch viel zu sehr damit beschäftigt, in den Medien präsent zu sein:D. Das bindet erfahrungsgemäss Kraft. Bei TSE auf der Page gibt es so ein paar verdeckte Hinweise, dass es auch noch andere (kompetentere?) Anlaufstellen für eine Klage gibt. Und - wenn wir schon beim Thema Anwaltskosten sind: ich besitze eine recht umfassende Familien- und Verkehrsrechtschutz bei der DEVK. Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten, inwiefern diese Versicherung Kosten übernimmt?

      Ein schon etwas weniger planloser Anleger.
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 17:06:18
      Beitrag Nr. 1.336 ()
      [posting]16.635.564 von Windschaden am 17.05.05 16:13:55[/posting]Hallo Windschaden!

      Eine weitere sehr interessante Site ist die von Fondszeichener.de auf der auch alle wichtigen Dokumente zu diesem erbärmlichen Thema downzuloaden sind. Die Fz.de vertreten übrigens neben Thomas S aus E eine der größten Zeichnergruppen, haben sich für meinen Geschmack jedoch in letzter Zeit etwas zu sehr mit Lange + Co arrangiert. Zudem ist da eine allzu deutliche Verbindung zu einer Anwaltskanzlei aus Berlin, die sehr hohe Preise nimmt. Aber zur Info und zum chatten mit Gleichgesinnten ist Fz sehr wichtig.

      Gruß und schöne Lektüre…
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 16:13:55
      Beitrag Nr. 1.335 ()
      Ich bin Anleger im IBV Deutschland 3:mad:. Mein Vermittler und ich waren uns von Anfang an einig, dass die Immobilien im Fonds nicht "allzu prickelnd" seien, aber die Werthaltigkeit erst durch die Garantien und das Andienungsrecht zustande kommt. Rudimentär betrachtet, kam der Fonds damals wie "das Bundeswertpapier unter den geschlossenen Fonds" daher:laugh:. Ich habe letztes Jahr keine Klage eingereicht, sondern die Sache (ehrlich gesagt wegen Zeitmangel) einfach mal laufen lassen, ohne irgendwie aktiv zu werden.Bin erst jetzt auf dieses Forum und die ZzZ Homepage gestossen - weil ich wie gesagt die ganze LBB/BGB-Geschichte nicht besonders intensiv verfolgt habe.
      Zwischenzeitlich habe ich jedoch viel gelesen, mich bei TSE angemeldet und Vollmacht erteilt (und dem doch immer extrem bemühten, lieben Herrn Lange meine Vollmacht entzogen). Hoffentlich war es die richtige Entscheidung? Ich denke, vielen LBB/IBV Anlegern geht es wie mir - die Entscheidung darüber zu finden, was die richtige Strategie Weg für die nächsten Monate ist.
      Hat jemand einen hilfreichen Link oder eine Zusammenfassung parat - ganz nach dem Motto: was passiert, wenn...?

      Ein planloser Anleger.
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 22:28:16
      Beitrag Nr. 1.334 ()
      Ich sehe mit Befriedigung, dass es in diesem Forum eine Reihe von Anlegern gibt, die sich ihre Beteiligung eben nicht zu "Ausverkaufspreisen" abschwindeln lassen wollen.

      Allerdings wird man erst abwarten müssen, ob nicht eine größere Zahl von Anlegern eben doch ein solches Angebot des Konzerns annehmen würde. Ich denke hier besonders an Anleger, die durch die ausfallenden Ausschüttungen in Not geraten sind.

      Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen einige Aussichten mit einem "harten Kern" von Anlegern - nach Ausstieg der "zittrigen Hände (nach Kostolany) - doch noch einen prospektgemäßen Verlauf der Fonds zu erzwingen.

      Dies würde - insbesondere nach einem Ausstieg von Freisem/Lange - in einem solchen Fall aussichtsreich erscheinen. Erinnern wir uns : Bei den späteren Fonds dürfen nur anwesende Mitglieder in den VR gewählt werden.

      Wenn wir auf diesem Weg die beiden VR-Vorsitzenden mit ihrer IBV-freundlichen Politik loswerden könnten, wäre wohl der Weg für einen prospektgemäßen Verlauf für den "harten Kern" frei.

      Dies gibt mir Hoffnung-

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      Avatar
      schrieb am 16.05.05 01:13:56
      Beitrag Nr. 1.333 ()
      nur die Ruhe, kalle14 !

      das mit dem Wegfall der Gewährsträgerhaftung gilt für zukünftig emittierte Sparkassenanleihen, nicht für die Vorgänge aus der Vergangenheit. An unserer Position ändert sich also dadurch – gar nichts:)! (Außerdem haben wir zusätzlich Verträge, Patronatserklärung und Risikoabschirmungsgesetz auf der „Haben-Seite“;))

      LBI.COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 23:27:59
      Beitrag Nr. 1.332 ()
      lbi.com

      bin in einem anderen Forum über diesen Link gestolpert,ist es richtig,das Staatsgarantien für Landesbanken,ab Sommer diesen Jahres nichtig sind:confused:

      http://www2.agens.com/spk_refinanz.html

      muss ja nichts heissen

      schöne Pfingsten allen Geschädigten

      Kalle
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 19:53:27
      Beitrag Nr. 1.331 ()
      Genau, PetraFem !

      Zu Verschenken hat hier niemand was. Wer sich die letzten Überlegungen von TSE unter http://www.zzzlbb.de/documents/IBV-N-GL_Verh_05-01a.pdf aufmerksam durchliest, stellt fest, dass hier 2 Schienen aufgemacht werden: zum einen der dezente Hinweis, dass Prospekthaftung nicht das Ende der Fahnenstange ist – und zum anderen, dass der Maßstab nicht an irgendwelchen Diskontierungsberechnungen festgemacht werden darf sondern an einem prospektgemäßen Verlauf, und auf Grund der Gestaltungsmöglichkeiten jedes Steuerbürgers gerade eben ohne Steuer-Berechnungs-Abschläge i.H.v. 35%, wie sie die BCIA unterstellt.

      Die Zielannahmen der BCIA für die Abfindungsbeträge sind ohnehin frech und unverfroren und zudem völlig realitätsfremd (so was ist geradezu fahrlässig unprofessionell - haben die glatt vergessen, dass auch die eine oder andere Bank Eigentümer von LBB-Fonds ist?):

      So z.B. die unterstellten „sicheren“ 6% Zinsen oder gar die für das geplante Vergleichsangebot an die RAe unterstellten brutto 7,7% (hier will man dreisterweise je nach Fonds zwischen 50,1 und 80 % anbieten :mad: :mad: :mad: ).
      7,7%, die hätt ich dann gern, auf 20 Jahre fest, idealerweise in Form einer entsprechenden Landesschuldverschreibung bzw. eines Pfandbriefes! Vielleicht kann die BerlHyp solch einen Pfandbrief emittieren? Laufzeit 2025, Coupon 7,7%? So ein Papier würde um die 148% notieren:eek:. 148% ist o.k., zu diesem Kurs steig ich gerne aus, BGB:D:D:D. Und steuerlich gestalte ich mir das schon selber elegant genug, da kann die BGB einen drauf trinken. Die Spekufrist-Haltedauer für Anleihen/Pfandbriefe beträgt nämlich nicht 10 sondern 1 Jahr ;).

      Wenn TSE im Bavaria Ertragsfonds 1 zudem via Verwaltungsrat ernst macht und IBV zwingt, das Schiff dort in prospektgemäßes Fahrwasser zu steuern:look:, wird das Signalwirkung auch für die anderen Fonds haben (nach dem Motto : siehe da, es geht;)).


      LBI.COM:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 14:55:11
      Beitrag Nr. 1.330 ()
      Hallo lets.bury.it.com ! 100 % meine Meinung. Allen undurchschaubaren Berechnungstricksereien zum Trotz: unter dem Einstand von 105 % kann nichts laufen. Reine Psychologie. Das wäre fair, anständig und dann hätten sie das Problem vom Hals.

      Ich habe es schon vor Monaten gepostet. Erstmal machen sie ein völlig indiskutables " Angebot ". Frei nach dem Motto, versuchen kann man es ja mal. Vielleicht sind die Anleger schon so weichgekocht und fallen darauf herein.

      Darauf Proteststurm und haarscharf Scheitern aller Gespräche. Und 3 Sekunden vor 12 kommt dann das echte Angebot - sofern - ja sofern die Anleger sich nicht von denen kirre machen lassen.

      Wir brauchen absolut keine " Berechnungsmethoden ". Die Sache ist doch ganz einfach. Geld zurück. Und zwar alles. Cent für Cent. Dafür entlassen wir euch aus euren Versprechungen / Verträgen / Garantien. Ihr könnt die Bank verkaufen und Brüssel ist zufrieden.

      Und wenn ihr dann noch clever seid und mit internationalen Fonds gut verhandelt könnt ihr " unsere Immobilien " noch mit gutem Gewinn für den Berliner Haushalt weiterverkaufen.

      Also. Entspannen wir uns. Lehnen wir freundlich aber eiskalt ab und warten wir in aller Ruhe auf das echte Angebot.
      Avatar
      schrieb am 15.05.05 13:30:04
      Beitrag Nr. 1.329 ()
      Hey, Ostrakismos !

      Sehr richtig: wir alle wollen genau die Eigenkapitalrendite die die BGB anstrebt (bitte nicht die, die sie erreicht, da ist mir zu viel Unsicherheit drin;)).

      35%, der alte Berliner Größenwahn: ganz oben mitspielen in der Liga der Big Player, das hättense gerne.

      Ich bin ungemein bescheiden und hatte ja schon vor ein paar Monaten augerechnet, dass ich mit 117-121% plus Agio, also 122-126 % Barabfindung nach Steuern wohl einverstanden wäre.
      Denn das wäre nach Berechnungsmethode a) realistisch die minimal zu zahlende „faire“ Abfindung:). Geht man etwas in die Tiefe liegt sie eher darüber als darunter:D (hoffentlich köpft mich jetzt niemand hier wegen der Nennung von „angeblich realistischen“ Abfindungssätzen;)).

      Das ist wohl der Grund, warum BCIA/Berlin die Berechnungsmethode schnell geändert hat, bevor die „Gegenseite“ die Einarbeitung realistischer Eckdaten angemahnt hätte (mit o.g. Ergebnis).

      Wir kennen dieses Spiel doch: man will auf ein bestimmtes Ergebnis hin, nämlich eine mägerliche Abfindung möglichst viele Punkte unter dem „Startwert“ von 105%. Wir wissen aus vielen börsenpsychologischen Abhandlungen, dass der Anleger (auch ich), selbst nach vielen Jahren, den Einstand mindestens wieder sehen will, alles andere empfände er als „unangenehmen“ Verlust.
      Ich verstehe also überhaupt nicht warum Berlin nicht 105% bietet und basta. Dann kämen die locker auf ihre 80% Annahmequote, und kampfeslustige und lästige „ich verbleibe im Fonds und setze prospektgemäßen Verlauf durch“-Anleger wie sie TSE bei ZZZ versucht zu poolen könnte man dann etwas später nach einer Schamfrist immer noch versuchen, für die o.g. 122-126% bzw. notfalls noch etwas höher rauszuhieven.

      Stattdessen sind die wieder mal (wie üblich) am Pokern. Muscheln und Mauscheln nach Alt-West-Berliner Art. Sie versuchen, einen Satz 100 minus X, bei dem eine Annahmequote von 75% plus X rauskommt, irgendwie herauszuknobeln:mad:. Und das nicht „zugunsten des Steuerzahlers“, Frau Oesterheld von den GRÜNEN , sondern zugunsten der BGB und ihrer vielen anderen Geschäftsfelder, wo man das Geld/die Gewinne dann wieder bilanztechnisch und später realiter verschieben kann, um letztlich dem Land Berlin (fast) nichts davon abgeben zu müssen… Und das ebenso in altbewährter West-Berliner Manier.

      Ich wünsche den Herren von BGB&Co. KG mit ihrer Pokerstrategie von ganzem Herzen eine fulminante Bauchlandung:laugh:.


      LBI.COM:cool:
      (Der den Hinweis, dass es sich nicht um Verhandlungsrunden handelt, nur unterstützen kann: denn die Anleger haben nichts zu verhandeln. Sie haben „gute Verträge“ wie vor Jahren schon Herr Lange betonte: die BGB hat hier eine Bringeschuld - sonst nichts).
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