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    fragen zur spekulationssteuer für neuling - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.04 15:50:47 von
    neuester Beitrag 02.02.04 17:33:34 von
    Beiträge: 18
    ID: 815.727
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      schrieb am 01.02.04 15:50:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      ich bin student und mache zum ersten mal eine steuererklärung.
      habe aber noch einige fragen:
      wie werden dividenden und zinsen(ausschütende fonds)mit der einkommenssteuer verrechnet?werden diese zu meinen einkünften addiert?
      müssen spekulationsgewinne (innerhalb 1 jahr)angegeben werden, auch wenn sie unter dem freibetrag liegen?wird dann nur die hälfte des gewinns mit dem freibetrag verrechnet?
      die banken müssen doch jetzt einen kompletten jahresbericht über die transaktionen darlegen.wie und wann bekomme ich diesen bericht?

      ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich im moment total überfordert bin und nichts falsch machen möchte.

      vielen dank!!
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:02:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann Dir leider nur teilweise weiterhelfen.

      Für die Ausschüttungen von Zinsen und Dividenden gibt es den Bereich Kapitalvermögen bzw die Anlage KAP. Diese Anlage kannst Du Dir aber sparen, wenn Du nicht über einen Betrag von 1601€ aus eben diesen Zinsen und Dividenden kommst. Also einfach nur ein Kreuz setzen bei: "Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen übersteigen nicht 1601€".

      Ich bräuchte selber noch Hilfe und zwar gibt es doch die Freigrenze von circa 7300€ oder so. Ich habe die Jahre zuvor zwecks Verlustvortrag meine Steuererklärungen abgegeben. Dieses Jahr komme ich mit meinen Einkünften nicht über die o.g. Freigrenze hinaus. MUSS ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben, oder kann ich mir das dieses Jahr sparen? Was passiert, wenn ich es nicht tue? Danke!
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:03:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also mit dieses Jahr meine ich natürlich 2003 :rolleyes: ;)
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:10:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      da könnte ich dir etwas weiterhelfen.
      wenn du lohnsteuer gezahlt hast würde ich die erklärung abgeben, da so gewährleistet ist, dass du diese wiederbekommst.
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:21:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      "wie werden dividenden und zinsen(ausschütende fonds)mit der einkommenssteuer verrechnet?werden diese zu meinen einkünften addiert?"

      Dividenden und Zinsen sind "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und werden zu den anderen Einkünften (sofern vorhanden) addiert. Anzugeben sind sie auf der "Anlage KAP"

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      schrieb am 01.02.04 16:25:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      "müssen spekulationsgewinne (innerhalb 1 jahr)angegeben werden, auch wenn sie unter dem freibetrag liegen?wird dann nur die hälfte des gewinns mit dem freibetrag verrechnet?"

      Du kreuzt einfach im Mantelbogen das Kästchen an, in dem erklärt wird, dass deine Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften unter der Grenze liegen. Dabei zählen die HEV-Geschäfte nur zur Hälfte, d.h., wenn du nur Aktiengeschäfte hattest, verdoppelt sich praktisch die Freigrenze.
      Es handelt sich übrigens nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze.
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:31:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber ich MUSS es nicht tun, oder? Lohnsteuer habe ich nämlich keine gezahlt, bin ebenfalls ein Student :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:49:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ich studiere auch, bekomme aber noch Ausbildungsvergütung (Berufsakademie), liegt aber unter 7500€ pro Jahr. Zahle nur Sozialvers., keine Lohnsteuer. Habe mal gehört, dass man trotzdem schauen sollte, ob man was absetzen kann, weil man das dann gegenrechnen kann, wenn man später Lohnsteuer zahlt.
      Ist das so richtig?
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 17:37:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi XTrack,
      wenn Du in den vergangenen Jahren Speku-Verluste hattest und diese per Bescheid festgestellt wurden, bist Du grundsätzlich verpflichtet, in den Folgejahren wiederum Steuererklärungen abzugeben, § 56 S. 2 EStDV.
      Wahrscheinlich wird Dir das Finanzamt aber nicht nachrennen und auf Teufel komm raus auf eine "Null" -Veranlagung bestehen. Genaueres weiß man da aber nie.

      Außerdem würdest Du die festgestellten Verlustvorträge irgendwann verlieren (Verjährung), wenn diese nicht jedes Jahr wieder gesondert festgestellt werden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 17:41:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #8: Ja, nach noch ziemlich neuer Rechtsprechung des BFH soll das wohl möglich sein.
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 17:53:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all
      vielen dank,
      das war sehr hifreich.
      ich bin jetzt auf eine zusätzliche frage gestoßen:
      stimmt es eigentlich, daß die fortbildungskosten, welche zur ausübung des jobs unumgänglich sind, zurückbezahlt werden--auch ohne lohnsteuer bezahlt zu haben??
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 18:17:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11: Es gibt den Begriff "vorweggenommene Werbungskosten". Wenn z.B. im Jahr 2004 eine unselbständige Arbeit aufgenommen wird und die dafür erforderliche Ausbildung im Jahr 2003 stattgefunden hat, dann sind die Fortbildungsaufwendungen im Jahr 2003 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (auf Anlage N) geltend zu machen, auch wenn im Jahre 2003 keine Einnahmen aus einer nichtselbständigen Arbeit erzielt wurden. Die "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" sind dann eben im Jahre 2003 negativ.
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 19:02:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi pegru!

      Ich danke Dir für Deine Info!
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 19:08:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Habe jetzt aber Angst, dass die beim Finanzamt das ganze nicht raffen. Ich befürchte, dass sie meine Einkünfte, die nur aus Spekuverkäufen bestehen und unter der 7300€-Grenze liegen, erstmal besteuern wollen und dass ich denen dann im Nachhinein erstmal erklären muss, dass ich die o.g. Grenze gar nicht überschritten habe und somit keine Steuern bezahlen muss. Oder sie verrechnen einfach meine Einkünfte mit dem bestehenden Verlustvortrag, obwohl das gar nicht nötig ist, weil ich eben diese Grenze nicht überschreite. Ein extra Feld in der Steuererklärung "Ich liege unter der 7300€-Grenze" gibt es leider nicht, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 19:30:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kapitalertragssteuer:
      Die Kapitalertragsteuer ist einzubehalten vom Schuldner der Kapitalerträge, vom Unternehmen also, das die Dividenden und Gewinnanteile ausschüttet.

      :confused: :confused: :confused:

      heißt das also, daß die steuer dafür schon verrichtet wurde?dann kann ja die k.ertragssteuer egal wie hoch ausfallen-steuer wurde ja im vorfeld schon verrichtet.
      hab ich da einen denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 13:39:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      @anaconda

      Da hast Du in der Tat einen Denkfehler.
      Die KapErtragsteuer wird in Höhe von 25%oder 30% einbehalten (je nachdem was es ist) sobald Dein
      Freistellungsaufrag ausgeschöpft ist.
      Wieviel Du tatsächlich zahlen müßtest ergibt sich erst mit der Steuererklärung, wenn alle Einkünfte bekannt sind.
      Je nachdem kriegst Du dann Steuer zurück oder zahlst nach.
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 16:51:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      ...aber woher weiß das jeweilige unternehmen denn wie hoch mein freistellungsauftrag und wie weit der schon ausgeschöpft ist??
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 17:33:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      das weiß Deine Bank und die macht das für Dich
      Das Unternehmen zahlt die ganze Dividende, die Bank behält die Steuer ein und führt sie ans Finanzamt.


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