checkAd

    Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.04 16:35:00 von
    neuester Beitrag 05.02.04 09:56:17 von
    Beiträge: 6
    ID: 815.731
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 658
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 16:35:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe folgende Steuerfrage:

      Ich gehe in diesem Jahr drei Monate arbeiten und zahle dadurch meine Steuern im vorraus. Allerdings werde ich ab April meinen Zivildienst machen und werde dann nur rund 400 Euro verdienen. Dadurch werde ich für dieses Jahr keine Steuern zahlen müssen, da ich über die Freigrenze von ca. 7300 Euro nicht hinauskommen werde. Ich habe mal gehört, dass es eine Möglichkeit gäbe die Steuern für die ersten drei Monate durch einen Antrag einzubehalten, da ich sie bei meiner Steuererklärung am Ende des Jahres ja eh wieder bekäme. Schließlich bezahle ich jetzt Steuern auf Grundlage einer zwölfmonatigen Arbeit ohne Berücksichtigung der geringeren Einnahme durch den Zivildienst.
      Kann mir jemand da weiterhelfen? Wie dieses Formular heisst?

      Vielen Dank für für eure Antworten im vorraus!

      Niro
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 09:55:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Information ist leider nicht richtig, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist. Das Finanzamt kann somit keine vorzeitige Veranlagung durchführen. Anders bei Kapitaleinkünften. Da kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden, so dass von der Bank keine ZASt / KapErST einbehalten werden muss
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 10:38:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier Infos zum "Antrag auf Nichtveranlagung":
      http://www.marburger-bank.de/__C1256CE9002E2E71.nsf/(WWWFram…
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 13:40:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke euch beiden! :)
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 09:50:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      flughund hat Recht, geht aber von ESt für die 3 Monate aus (selbständige Tätigkeit), bei Lohnsteuer sieht das anders aus, da reicht ein "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung", den kann man beim Finanzamt herunterladen.

      Nicht vergessen, den "Einberufungsbescheid" (heisst das beim Zivildienst auch so??) beizulegen..

      Gruss HG

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 09:56:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke, HerrGalant!

      Gfr. Böse


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerfrage