Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.04 16:35:00 von
neuester Beitrag 05.02.04 09:56:17 von
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Hallo,
ich habe folgende Steuerfrage:
Ich gehe in diesem Jahr drei Monate arbeiten und zahle dadurch meine Steuern im vorraus. Allerdings werde ich ab April meinen Zivildienst machen und werde dann nur rund 400 Euro verdienen. Dadurch werde ich für dieses Jahr keine Steuern zahlen müssen, da ich über die Freigrenze von ca. 7300 Euro nicht hinauskommen werde. Ich habe mal gehört, dass es eine Möglichkeit gäbe die Steuern für die ersten drei Monate durch einen Antrag einzubehalten, da ich sie bei meiner Steuererklärung am Ende des Jahres ja eh wieder bekäme. Schließlich bezahle ich jetzt Steuern auf Grundlage einer zwölfmonatigen Arbeit ohne Berücksichtigung der geringeren Einnahme durch den Zivildienst.
Kann mir jemand da weiterhelfen? Wie dieses Formular heisst?
Vielen Dank für für eure Antworten im vorraus!
Niro
ich habe folgende Steuerfrage:
Ich gehe in diesem Jahr drei Monate arbeiten und zahle dadurch meine Steuern im vorraus. Allerdings werde ich ab April meinen Zivildienst machen und werde dann nur rund 400 Euro verdienen. Dadurch werde ich für dieses Jahr keine Steuern zahlen müssen, da ich über die Freigrenze von ca. 7300 Euro nicht hinauskommen werde. Ich habe mal gehört, dass es eine Möglichkeit gäbe die Steuern für die ersten drei Monate durch einen Antrag einzubehalten, da ich sie bei meiner Steuererklärung am Ende des Jahres ja eh wieder bekäme. Schließlich bezahle ich jetzt Steuern auf Grundlage einer zwölfmonatigen Arbeit ohne Berücksichtigung der geringeren Einnahme durch den Zivildienst.
Kann mir jemand da weiterhelfen? Wie dieses Formular heisst?
Vielen Dank für für eure Antworten im vorraus!
Niro
Deine Information ist leider nicht richtig, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist. Das Finanzamt kann somit keine vorzeitige Veranlagung durchführen. Anders bei Kapitaleinkünften. Da kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden, so dass von der Bank keine ZASt / KapErST einbehalten werden muss
Hier Infos zum "Antrag auf Nichtveranlagung":
http://www.marburger-bank.de/__C1256CE9002E2E71.nsf/(WWWFram…
http://www.marburger-bank.de/__C1256CE9002E2E71.nsf/(WWWFram…
Danke euch beiden!
flughund hat Recht, geht aber von ESt für die 3 Monate aus (selbständige Tätigkeit), bei Lohnsteuer sieht das anders aus, da reicht ein "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung", den kann man beim Finanzamt herunterladen.
Nicht vergessen, den "Einberufungsbescheid" (heisst das beim Zivildienst auch so??) beizulegen..
Gruss HG
Nicht vergessen, den "Einberufungsbescheid" (heisst das beim Zivildienst auch so??) beizulegen..
Gruss HG
Danke, HerrGalant!
Gfr. Böse
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