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    Sachbeschädigung Auto vom Nachbarn. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.04 23:43:07 von
    neuester Beitrag 02.02.04 10:38:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 815.772
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      schrieb am 01.02.04 23:43:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe eine Party gemacht, wo auf meinem Grundstück alles in Ordnung war. Erst am nächsten Tag habe ich mitbekommen, daß es auf der Straße eine Stereiterei gab. Das Auto von meinem Nachbarn wurde beschädigt (Reparaturkosten 936 Euro). Da ich am Erhalt des nachbarschaftlichen Friedens interessiert bin und eine Eskalation der Situation (polizeiliche Anzeige gegen Unbekannt) vermeiden wollte, habe ich ihm die Rechnung bezahlt und gesagt, ich werde den Schuldigen ermitteln und ihn zur Rechenschaft bringen. Mir ist dies auch gelungen, trotz 2 sicherer Zeugenaussagen und widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten weigert sich dieser den Schaden zu bezahlen. Bisher hat er mich mit mehreren Ausreden hingehalten, die letzte Frist ist heute verstrichen. Der Beschuldigte hatte sich vorher mit seiner Schwester gestritten und war zum Zeitpunkt betrunken und hat laut Zeugenaussage offenbar aus Frust darüber alleinstehend mit einem klassischen Drehkick gegen das Auto getreten (Die Tür unter dem Fenster war tief eingebeult, so daß sie ersetzt werden mußte, daher war auch die Reparatur so teuer!)

      Sollte ich jetzt am besten zum Rechtsanwalt gehen oder mein Nachbar? Der Nachbar hat die Reparatur selber bezahlt, ich habe ihm nur diesen Betrag sozusagen leihweise wiedergegeben. Muß er polizeiliche Anzeige erstatten oder reicht der Rechtsanwalt?
      Ich habe Rechtsschutzversicherung, ob sie mein Nachbar auch hat, weiß ich leider nicht. Er hat aber zugesichert, die Rechtsverfolgung mitzumachen falls dies nötig wird (ist das der richtige Begriff?).

      Vielen Dank für Eure Antworten! Ich finds echt nicht toll daß es soweit gekommen ist, aber ich möchte gern mein Geld wiederhaben und meinen nachbarlichen Frieden erhalten.
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      schrieb am 01.02.04 23:48:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin,

      ich würds als lehrgeld ausbuchen und meine partybesucher zukünftig besser aussuchen.

      dpunkt

      (soll nicht oberlehrerhaft klingen - aber das ist denke ich das vernünftigste)
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 23:52:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo.. ;) Wieso Lehrgeld? Sicher hast Du recht, daß man die Gäste gutssuchen sollte, aber dieser Junge ist keiner meiner Gäste gewesen, sondern ein früherer Freund von Freuden meines Bruders. Außerdem kann man nicht verhindern, daß solche Leute frei auf der Straße herumlaufen ;)
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 23:55:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Soweit ich weiß, hat der sich darüber geärgert dass seine Schwester nen Freund hat und dafür kann ich ja wirklich nichts :D Ich möchte nur nicht knapp 1000 Euro für so nen Idioten bezahlen, habe den aber bisher noch nicht belangt weil ich versuchen wollte die Sache gütlich zu regeln, denn der ist ja schon genug mit dem hohen Schaden bestraft. Aber der will offenbar noch mehr bezahlen :( :rolleyes:
      Meine Frage ist eher in die Richtung, wie ich jetzt vorgehen soll, jetzt zum Anwalt oder zur Polizei oder den Herrn Nachbarn hinschicken oder oder?
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 03:20:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      also leichter ist wohl der weg ueber den nachbarn.
      ich wuerde den betreffenden nochmals auffordern unter hinweis, ansonsten strafanzeige bei dr polizei zu stellen. die kostet nix, bringt beweismittel und ggfls auch schon schadensersatz.

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      schrieb am 02.02.04 09:57:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Als Nichtjurist verstehe ich die Sache nicht. Die Forderung des Nachbarn geht doch gegen den Schädiger. Den hast Du festgestellt. Nun ist es allein Sache des Nachbarn, seine Forderung gegen den Schädiger einzutreiben. Du kannst selbstverständlich sofort Dein verauslagtes Geld zurückverlangen. Was hast Du damit zu tun, daß irgendjemand anderes Deinem Nachbarn aus eigenem Willen einen Schaden zufügt, selbst wenn er zuvor zufällig bei Dir auf einer Party war? Ob Dein Nachbar dann seinem Schädiger gut zuredet oder ihn mit Strafanzeige und Zivilklage verfolgt, ist allein seine Sache, nicht Deine. Sollte die Rechnung nur nach mündlicher Absprache von Dir beglichen worden sein, ist es jetzt höchste Zeit, diese Schuld des Nachbarn bei Dir einzutreiben, casel.
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 10:25:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wichtig ist, erst Beweise sichern:
      -Zeugenaussagen einholen und unterschreiben lassen
      -Foto machen
      -Reparaturgutachten, Kostenvoranschlag einholen

      Dann zum Anwalt gehen. Vielleicht hast Du gegen den Verursacher einen Anspruch auf Auslagenersatz wegen berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag.

      Erst den Anwalt einen Brief schreiben lassen, der den Sachverhalt darstellt und ggf. mit Prozeß drohen.

      Das reicht vielleicht.:)
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 10:38:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7, ist das nicht übertriebener Aufwand? Letztlich hat ja nur der Nachbar das Problem - er will seinen Schaden ersetzt haben. Gleich selbst einen Anwalt einzuschalten ist ein finanzielles Risiko und macht Ärger, jedenfalls solange der Nachbar das vorgestreckte Geld zurückzahlt.


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