26.April 2004 ist Metabox - Domeyer Tag ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.02.04 11:54:06 von
neuester Beitrag 26.04.04 15:43:47 von
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26.April ist Metabox –Domeyer Tag !
Am 26.April 2004 10. (große) Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer und allgemeine Strafkammer)
Hauptverhandlung !
Jetzt geht’s los !
Die Verhandlung ist öffentlich !
Da werde ich doch „glatt“ einen Tag frei machen !
Gruss Groknecht
Am 26.April 2004 10. (große) Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer und allgemeine Strafkammer)
Hauptverhandlung !
Jetzt geht’s los !
Die Verhandlung ist öffentlich !
Da werde ich doch „glatt“ einen Tag frei machen !
Gruss Groknecht
Quelle!?
@Boersenmichi
!!!! Staatsanwalt Knothe !!!
!!!! Staatsanwalt Knothe !!!
Das wundert mich. Normal werden Hauptverhandlungen nicht mehr als 2 Monate im Voraus terminiert...
METABOX Frankfurt 11:23 0,10 -0,015 -13,04% 20.935
Und schon wird schnell wieder verkauft !!!!!
Immer das selbe „ SPIEL „
Und schon wird schnell wieder verkauft !!!!!
Immer das selbe „ SPIEL „
freitag hat das spiel durchschaut - suuuuuuuuuuper !
eine ideale Gelegenheit, dem Gericht den nächsten Großauftrag zu präsentieren
*killekille*
So Herr Domeyer ! Jetzt geht es zur SACHE !
26 April 2004 !
Für einen Aprilscherz ist es zu spät !
Der Osterhase ist dann auch schon vorbei !
....aber der Nikolaus kommt noch ! Sagen sie doch einfach :
DER NIKOLAUS WAR AN ALLEM SCHULD !!!!!!
Der hat vergessen die Geräte ( Gehäuse ) an die Kunden auszuliefern.
....auch an den nichtendenden Sommerferien ist er SCHULD gewesen.
Dummerweise hat er auch die Auftragsbestätigung des Milliardenauftrags verbummelt.
....und das schlimmste kommt zu SCHLUSS !!!!
Jetzt ist er auch noch zur Konkurrenz gegangen ! Der Media - Markt hat Ihn abgeworben.
Fazit : Was wollt Ihr von mir ! Schnappt euch den Nikolaus !
Groknecht
26 April 2004 !
Für einen Aprilscherz ist es zu spät !
Der Osterhase ist dann auch schon vorbei !
....aber der Nikolaus kommt noch ! Sagen sie doch einfach :
DER NIKOLAUS WAR AN ALLEM SCHULD !!!!!!
Der hat vergessen die Geräte ( Gehäuse ) an die Kunden auszuliefern.
....auch an den nichtendenden Sommerferien ist er SCHULD gewesen.
Dummerweise hat er auch die Auftragsbestätigung des Milliardenauftrags verbummelt.
....und das schlimmste kommt zu SCHLUSS !!!!
Jetzt ist er auch noch zur Konkurrenz gegangen ! Der Media - Markt hat Ihn abgeworben.
Fazit : Was wollt Ihr von mir ! Schnappt euch den Nikolaus !
Groknecht
Ich soll an allem schuld sein ???
Ich frage mich, ob bei Regner oder freitag das Traum größer ist.
Ich frage mich, ob bei Regner oder freitag das Traum größer ist.
Traumama
@Der Strohmann
RICHTER AHRENS und der Fall des angesägten Mastes
.Richter.
Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt,
Sie hätten an dem Mast gesägt
.Angeklagter.
Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
.Richter.
Und dabei hat sie`s fast geschrägt?
.Angeklagter.
Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.
.Richter.
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht. Ich zitiere sie wörtlich:
Ich habe diesen Gast zersägt,
weil der sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich ein Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh` aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient, dass ihn der Mast erschlägt.
Das haben sie doch in der Venehmung gesagt.
Herr Zeuge, können sie diesen Hergang bestätigen?
.Zeuge.
Nein, das war ganz anders. Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt...
.Richter.
Das tut doch gar nichts zur Sache!
.Zeuge.
Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiß, dass das keine Hast verträgt...
.Richter.
Aber das spielt doch nun überhaupt keine Rolle!
.Zeuge.
Doch.
Da hat sich`s im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt.
.Richter.
Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird denn nun das belegt?
.Verteidiger.
Aber Herr Richter, wenn ich als Verteidiger mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Fantast, der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrein`n, dass ihn der Mast erschlägt.
Aber zurück zu meinen Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man in sich das Laster trägt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt`s vor, dass man den Gast erschlägt,
und ihn dann aufs Pflaster legt.
.Richter.
Das genügt, die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast zersägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird diese Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt, der trägt die Kosten des Verfahrens.
Gezeichnet: Richter Ahrens
RICHTER AHRENS und der Fall des angesägten Mastes
.Richter.
Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt,
Sie hätten an dem Mast gesägt
.Angeklagter.
Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
.Richter.
Und dabei hat sie`s fast geschrägt?
.Angeklagter.
Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.
.Richter.
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht. Ich zitiere sie wörtlich:
Ich habe diesen Gast zersägt,
weil der sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich ein Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh` aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient, dass ihn der Mast erschlägt.
Das haben sie doch in der Venehmung gesagt.
Herr Zeuge, können sie diesen Hergang bestätigen?
.Zeuge.
Nein, das war ganz anders. Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt...
.Richter.
Das tut doch gar nichts zur Sache!
.Zeuge.
Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiß, dass das keine Hast verträgt...
.Richter.
Aber das spielt doch nun überhaupt keine Rolle!
.Zeuge.
Doch.
Da hat sich`s im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt.
.Richter.
Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird denn nun das belegt?
.Verteidiger.
Aber Herr Richter, wenn ich als Verteidiger mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Fantast, der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrein`n, dass ihn der Mast erschlägt.
Aber zurück zu meinen Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man in sich das Laster trägt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt`s vor, dass man den Gast erschlägt,
und ihn dann aufs Pflaster legt.
.Richter.
Das genügt, die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast zersägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird diese Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt, der trägt die Kosten des Verfahrens.
Gezeichnet: Richter Ahrens
Richter Rudolph (Eichsi) kennst Du ja auch noch.
@DerStrohmann
Irgendwie kennen wir uns doch alle !?
Von/Aus der AGEM
Von/Aus der HV
Von/Aus der Kneipe
Von/Aus Hildesheim
Von/Aus der REHA
Von/Aus der Beratungsstelle
Von/Aus der Bushaltestelle
U.S.W.
Wichtig ist doch nur !!!!! Und das ist die Meldung des TAGES !!!!!!
!!!!!!!!!!!!!! Herr Domeyer kommt nicht ungestraft davon !!!!!
Er soll ruhig noch einmal schwitzen !
Ober er die Entlastung ( wie auf der HV ) vor Gericht erhält ist fraglich !
Aber in Deutschland ist ja alles möglich ( sogar Terroristen werden freigesprochen )
Groknecht
Irgendwie kennen wir uns doch alle !?
Von/Aus der AGEM
Von/Aus der HV
Von/Aus der Kneipe
Von/Aus Hildesheim
Von/Aus der REHA
Von/Aus der Beratungsstelle
Von/Aus der Bushaltestelle
U.S.W.
Wichtig ist doch nur !!!!! Und das ist die Meldung des TAGES !!!!!!
!!!!!!!!!!!!!! Herr Domeyer kommt nicht ungestraft davon !!!!!
Er soll ruhig noch einmal schwitzen !
Ober er die Entlastung ( wie auf der HV ) vor Gericht erhält ist fraglich !
Aber in Deutschland ist ja alles möglich ( sogar Terroristen werden freigesprochen )
Groknecht
Du hast nichts kapiert.
@DerStrohmann
Doch ! Ich habe alles verstanden !
Ich kaufe mir von meinen 500 Metabox-Aktien nächstes
Jahr eine Jacht und einen Ferrari !
Doch ! Ich habe alles verstanden !
Ich kaufe mir von meinen 500 Metabox-Aktien nächstes
Jahr eine Jacht und einen Ferrari !
Sie wissen doch !
Groknecht der Telefonator !
!!!!!Grüsse an die LIEBEN !!!!!
Groknecht der Telefonator !
!!!!!Grüsse an die LIEBEN !!!!!
hmmm
domi arbeitet beim media-markt ? In MISS-HANDELHEIM ?
oder Hannover ? Und was ist mit seiner Kart-Bahn... ?
Läuft sie doch nicht so gut ?
naja .... hauptsach vor gericht werden Ihm die richtigen fragen gestellt ! !
domi arbeitet beim media-markt ? In MISS-HANDELHEIM ?
oder Hannover ? Und was ist mit seiner Kart-Bahn... ?
Läuft sie doch nicht so gut ?
naja .... hauptsach vor gericht werden Ihm die richtigen fragen gestellt ! !
freitag, Dir fehlt eben die Fähigkeit Deine Gefühle
beiseite zu lassen. Du bist ein zu impulsiver Mensch, wie
man auch an Deinen Beiträgen hier im Board ablesen kann.
Aber zu solchen Analysen würdest Du Dich nie versteigen,
mein Dickerchen. Ich gönn Dir die Verluste, sei stolz
drauf.
beiseite zu lassen. Du bist ein zu impulsiver Mensch, wie
man auch an Deinen Beiträgen hier im Board ablesen kann.
Aber zu solchen Analysen würdest Du Dich nie versteigen,
mein Dickerchen. Ich gönn Dir die Verluste, sei stolz
drauf.
die Verhandlung wird bestimmt im TV übertragen
vielleicht interaktiv
Mitmachfernsehen
vielleicht interaktiv
Mitmachfernsehen
Hey Strohmann was ist los
Ab wann merkt man, das man Internetsüchtig ist?
Du merkst es wenn, ...
... du schon so gut pfeifen kannst, daß du auch ohne Modem eine Verbindung zu deinem Serviceprovider aufbauen kannst.
... du nicht weißt, was für ein Geschlecht deine besten Freunde haben, weil sie einen neutralen Nickname haben.
... dir jemand einen Witz erzählt und du "LOL" sagst.
... du nur noch ein Viertelstündchen online bleiben wolltest und das jede Stunde wieder versprichst.
... du Freunden von einer heißen Verabredung erzählst, aber verschweigst, daß sie in einem Chatraum stattfindet.
... deine Freundin Sex will, und du Ihr erklärst, in welchem Chatraum sie dich findet.
... du dich mit den Freunden, die um die Ecke wohnen, im Chatraum triffst.
... du zur Uni gehst, nur um 1 oder 2 Jahre freien Internet-Zugang zu haben.
... du das Gefühl hast, jemand getötet zu haben, wenn du dein Modem ausschaltest.
... du Nächte damit verbringst, den Zähler auf deiner Homepage über die 2000 zu bringen.
... du dich wunderst, daß man auch im Wasser surfen kann.
... du dir einen Laptop kaufst, um auch auf dem Klo surfen zu können.
... der Anwalt deiner Frau die Scheidungspapiere per Email schickt.
... du dir selbst eine Email schickst, um dich an Dinge zu erinnern.
... sich in deine Brille eine Webseite eingebrannt hat.
... du dich im WWW so gut auskennst, daß du Suchmaschinen überflüssig findest.
... du deine Emails überprüfst, keine neuen Mails auf dem Server sind und du es noch mal probierst.
... du deinen Namen nur noch mit Chris @ AOL Punkt com angibst. ... du feststellst, daß deine Mitbewohner ausgezogen sind, du aber keine Ahnung hast, wann.
... du nachts im HTML-Format träumst.
...du Stunden brauchst, um alle deine Email-Adressen abzufragen.
... es zu stinken anfängt, weil dein Haustier verhungert ist.
... du deine Mutter nicht mehr erreichst, weil die kein Modem hat.
... deine Telefonrechnung in Umzugskartons geliefert wird.
... deine Kinder Eudora, Homer und Datacom heißen.
... du bei http://www.wetter.de nachschaust, anstatt aus dem Fenster zu sehen.
... du im Internet aus Versehen für Politiker aus fremden Ländern stimmst.
... du dich mit folgendem Spruch tätowieren lassen: Diesen Körper betrachten Sie am besten mit Netscape 3.0 oder höher.
... deine letzte Freundin nur ein JPEG war.
... du deinen Kopf zur Seite beugst, um zu lächeln.
... du im richtigen Leben immer nach dem Zurück-Knopf suchst.
... du dich abends an den Computer setzt und dich wunderst, daß kurz darauf deine Kinder zur Schule müssen.
... du dem Taxifahrer als Adresse http://33602.bielefeld.de/bahnhofstrasse/135.html nennst.
... du all diese Gründe in der Hoffnung gelesen hast, daß etwas darunter sei, was nicht auf dich zutrifft.
Guss Groknecht
Ab wann merkt man, das man Internetsüchtig ist?
Du merkst es wenn, ...
... du schon so gut pfeifen kannst, daß du auch ohne Modem eine Verbindung zu deinem Serviceprovider aufbauen kannst.
... du nicht weißt, was für ein Geschlecht deine besten Freunde haben, weil sie einen neutralen Nickname haben.
... dir jemand einen Witz erzählt und du "LOL" sagst.
... du nur noch ein Viertelstündchen online bleiben wolltest und das jede Stunde wieder versprichst.
... du Freunden von einer heißen Verabredung erzählst, aber verschweigst, daß sie in einem Chatraum stattfindet.
... deine Freundin Sex will, und du Ihr erklärst, in welchem Chatraum sie dich findet.
... du dich mit den Freunden, die um die Ecke wohnen, im Chatraum triffst.
... du zur Uni gehst, nur um 1 oder 2 Jahre freien Internet-Zugang zu haben.
... du das Gefühl hast, jemand getötet zu haben, wenn du dein Modem ausschaltest.
... du Nächte damit verbringst, den Zähler auf deiner Homepage über die 2000 zu bringen.
... du dich wunderst, daß man auch im Wasser surfen kann.
... du dir einen Laptop kaufst, um auch auf dem Klo surfen zu können.
... der Anwalt deiner Frau die Scheidungspapiere per Email schickt.
... du dir selbst eine Email schickst, um dich an Dinge zu erinnern.
... sich in deine Brille eine Webseite eingebrannt hat.
... du dich im WWW so gut auskennst, daß du Suchmaschinen überflüssig findest.
... du deine Emails überprüfst, keine neuen Mails auf dem Server sind und du es noch mal probierst.
... du deinen Namen nur noch mit Chris @ AOL Punkt com angibst. ... du feststellst, daß deine Mitbewohner ausgezogen sind, du aber keine Ahnung hast, wann.
... du nachts im HTML-Format träumst.
...du Stunden brauchst, um alle deine Email-Adressen abzufragen.
... es zu stinken anfängt, weil dein Haustier verhungert ist.
... du deine Mutter nicht mehr erreichst, weil die kein Modem hat.
... deine Telefonrechnung in Umzugskartons geliefert wird.
... deine Kinder Eudora, Homer und Datacom heißen.
... du bei http://www.wetter.de nachschaust, anstatt aus dem Fenster zu sehen.
... du im Internet aus Versehen für Politiker aus fremden Ländern stimmst.
... du dich mit folgendem Spruch tätowieren lassen: Diesen Körper betrachten Sie am besten mit Netscape 3.0 oder höher.
... deine letzte Freundin nur ein JPEG war.
... du deinen Kopf zur Seite beugst, um zu lächeln.
... du im richtigen Leben immer nach dem Zurück-Knopf suchst.
... du dich abends an den Computer setzt und dich wunderst, daß kurz darauf deine Kinder zur Schule müssen.
... du dem Taxifahrer als Adresse http://33602.bielefeld.de/bahnhofstrasse/135.html nennst.
... du all diese Gründe in der Hoffnung gelesen hast, daß etwas darunter sei, was nicht auf dich zutrifft.
Guss Groknecht
Mathematik im Wandel der Zeit
Die Evolution der Lehre
Hauptschule 1960:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen DM 40,00. Berechne den Gewinn!
Realschule 1970:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen 4/5 des Erloeses. Wie hoch ist der Gewinn des Bauern?
Gymnasium 1980: Ein Agraroekonom verkauft eine Menge subterraler Feldfruechte fuer eine Menge Geld (G). G hat die Maechtigkeit 50. Fuer die Elemente g aus G gilt g = 1,00 DM. Die Menge der Herstellerkosten (H) ist um zehn Elemente weniger maechtig als die Menge G. Zeichne ein Bild der Menge H als Teilmenge von G und gib die Maechtigkeit der Menge E fuer die Frage an: Wie hoch ist der Erloes (E) des Bauern in Einheiten von g?
Walldorf-Schule 1990:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen DM 40,00. Der Gewinn betraegt DM 10,00.
Aufgabe: Unterstreiche das Wort Kartoffeln und diskutiere mit Deinem Nachbarn darueber!
Schule 2000 nach der Rechtschreib- und Bildungsreform:
Ein kappitalistisch priffiligirter bauer bereichert sich one rechtfertigung an ein sakk kartoffeln um euro 10. Untersuche das tekst auf inhaldliche feler, korigire das aufgabenstellunk fon dein leerer und demonstrire gegen das loesunk!
In Jahr 2010:
Es gipt keine gartofeln mer, nur noch pom fritz bei maek donalt.
Die Evolution der Lehre
Hauptschule 1960:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen DM 40,00. Berechne den Gewinn!
Realschule 1970:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen 4/5 des Erloeses. Wie hoch ist der Gewinn des Bauern?
Gymnasium 1980: Ein Agraroekonom verkauft eine Menge subterraler Feldfruechte fuer eine Menge Geld (G). G hat die Maechtigkeit 50. Fuer die Elemente g aus G gilt g = 1,00 DM. Die Menge der Herstellerkosten (H) ist um zehn Elemente weniger maechtig als die Menge G. Zeichne ein Bild der Menge H als Teilmenge von G und gib die Maechtigkeit der Menge E fuer die Frage an: Wie hoch ist der Erloes (E) des Bauern in Einheiten von g?
Walldorf-Schule 1990:
Ein Bauer verkauft einen Sack Kartoffeln fuer DM 50,00. Die Erzeugerkosten betragen DM 40,00. Der Gewinn betraegt DM 10,00.
Aufgabe: Unterstreiche das Wort Kartoffeln und diskutiere mit Deinem Nachbarn darueber!
Schule 2000 nach der Rechtschreib- und Bildungsreform:
Ein kappitalistisch priffiligirter bauer bereichert sich one rechtfertigung an ein sakk kartoffeln um euro 10. Untersuche das tekst auf inhaldliche feler, korigire das aufgabenstellunk fon dein leerer und demonstrire gegen das loesunk!
In Jahr 2010:
Es gipt keine gartofeln mer, nur noch pom fritz bei maek donalt.
Deutsche Bank:
Die hat ab dem 1.1.2000 erstmalig den "Drive in" Bankomat in Betrieb genommen. Kunden sind damit in der Lage, Bargeld abzuheben ohne Ihr Auto zu verlassen. Um alle Vorteile dieser Einrichtung nutzen zu können, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten.
Männliche Kunden:
1. Fahren Sie an den Bankautomat heran
2. Öffnen Sie Ihre Fensterscheibe
3. Führen Sie Ihre Kreditkarte ein und geben Sie Ihre PIN-Nummer ein
4. Geben Sie den gewünschten Betrag ein
5. Entnehmen Sie das Bargeld
6. Entnehmen Sie Ihre Kreditkarte und Quittung.
7. Schließen Sie Ihr Fenster
8. Fahren Sie ab
Weibliche Kunden:
1. Fahren Sie an den Bankautomat heran
2. Starten Sie den abgewürgten Motor wieder
3. Fahren Sie rückwärts, bis Sie den Bankautomat in Ihrer Höhe haben
4. Öffnen Sie Ihre Fensterscheibe
5. Nehmen Sie Ihre Handtasche, leeren Sie diese auf dem Beifahrersitz aus und suchen Sie Ihre Kreditkarte
6. Suchen Sie Ihr Make-Up und checken Sie Ihr Make-Up im Rückspiegel
7. Versuchen Sie Ihre Kreditkarte in den Bankomat einzuführen
8. Öffnen Sie Ihre Autotür um den Bankomat besser erreichen zu können
9. Führen Sie die Kreditkarte ein
10. Entnehmen Sie die Kreditkarte und führen Sie sie nochmals in umgekehrter Richtung ein
11. Nehmen Sie Ihre Handtasche und suchen Sie Ihr Tagebuch, auf dessen erste Seite Sie die Pin-Nummer
geschrieben haben
12. Geben Sie die Pin-Nummer ein
13. Drücken Sie "Cancel" und geben Sie die korrekte Pin-Nummer ein
14. Geben Sie den gewünschten Betrag ein
15. Checken Sie abermals Ihr Make-Up im Rückspiegel
16. Entnehmen Sie Bargeld und Quittung
17. Leeren Sie Ihre Handtasche erneut und suchen Sie die Geldbörse, in welche Sie das Bargeld legen
18. Legen Sie die Quittung in Ihr Scheckheft
19. Checken Sie wiederum Ihr Make-up
20. Fahren Sie zwei Meter vor
21. Fahren Sie zurück zum Bankomat
22. Entnehmen Sie Ihre Kreditkarte
23. Leeren Sie wiederholt Ihre Handtasche und stecken Sie die Kreditkarte in die dafür vorgesehene Hülle
24. Checken Sie erneut Ihr Make-up
25. Starten Sie den abgewürgten Motor
26. Fahren Sie 3 bis 4 Kilometer
27. Lösen Sie dann allmählich Ihre Handbremse...........
Die hat ab dem 1.1.2000 erstmalig den "Drive in" Bankomat in Betrieb genommen. Kunden sind damit in der Lage, Bargeld abzuheben ohne Ihr Auto zu verlassen. Um alle Vorteile dieser Einrichtung nutzen zu können, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten.
Männliche Kunden:
1. Fahren Sie an den Bankautomat heran
2. Öffnen Sie Ihre Fensterscheibe
3. Führen Sie Ihre Kreditkarte ein und geben Sie Ihre PIN-Nummer ein
4. Geben Sie den gewünschten Betrag ein
5. Entnehmen Sie das Bargeld
6. Entnehmen Sie Ihre Kreditkarte und Quittung.
7. Schließen Sie Ihr Fenster
8. Fahren Sie ab
Weibliche Kunden:
1. Fahren Sie an den Bankautomat heran
2. Starten Sie den abgewürgten Motor wieder
3. Fahren Sie rückwärts, bis Sie den Bankautomat in Ihrer Höhe haben
4. Öffnen Sie Ihre Fensterscheibe
5. Nehmen Sie Ihre Handtasche, leeren Sie diese auf dem Beifahrersitz aus und suchen Sie Ihre Kreditkarte
6. Suchen Sie Ihr Make-Up und checken Sie Ihr Make-Up im Rückspiegel
7. Versuchen Sie Ihre Kreditkarte in den Bankomat einzuführen
8. Öffnen Sie Ihre Autotür um den Bankomat besser erreichen zu können
9. Führen Sie die Kreditkarte ein
10. Entnehmen Sie die Kreditkarte und führen Sie sie nochmals in umgekehrter Richtung ein
11. Nehmen Sie Ihre Handtasche und suchen Sie Ihr Tagebuch, auf dessen erste Seite Sie die Pin-Nummer
geschrieben haben
12. Geben Sie die Pin-Nummer ein
13. Drücken Sie "Cancel" und geben Sie die korrekte Pin-Nummer ein
14. Geben Sie den gewünschten Betrag ein
15. Checken Sie abermals Ihr Make-Up im Rückspiegel
16. Entnehmen Sie Bargeld und Quittung
17. Leeren Sie Ihre Handtasche erneut und suchen Sie die Geldbörse, in welche Sie das Bargeld legen
18. Legen Sie die Quittung in Ihr Scheckheft
19. Checken Sie wiederum Ihr Make-up
20. Fahren Sie zwei Meter vor
21. Fahren Sie zurück zum Bankomat
22. Entnehmen Sie Ihre Kreditkarte
23. Leeren Sie wiederholt Ihre Handtasche und stecken Sie die Kreditkarte in die dafür vorgesehene Hülle
24. Checken Sie erneut Ihr Make-up
25. Starten Sie den abgewürgten Motor
26. Fahren Sie 3 bis 4 Kilometer
27. Lösen Sie dann allmählich Ihre Handbremse...........
gute Idee
kann man dann auch virtuell tomaten schmeissen ?
natürlich auf SD ... oder je nach urteil auf den richter LOL
am besten man nimmt dafür die MBX1000 lol die so weit verbreitet in den wohnzimmer steht ...
kann man dann auch virtuell tomaten schmeissen ?
natürlich auf SD ... oder je nach urteil auf den richter LOL
am besten man nimmt dafür die MBX1000 lol die so weit verbreitet in den wohnzimmer steht ...
Tja.
Tja.
Jo wär hät das dänkt!
Als Gott den Schweizer erschaffen hatte, war ihm dieser sogleich ans Herz gewachsen.
Also fragte ihn Gott: "Mein lieber Schweizer, was kann ich noch für dich tun?"
Der Schweizer wünschte sich schöne Berge mit saftigen grünen Wiesen und kristallklaren Gebirgsbächen.
Gott erfüllte ihm diesen Wunsch und fragte wiederum: "Was willst du noch?"
Darauf der Schweizer: "Jetzt wünsche ich mir auf den Weiden gesunde, glückliche Kühe, die die beste Milch auf der ganzen Welt geben."
Gott erfüllte ihm auch diesen Wunsch, und der Schweizer molk eine der Kühe und ließ Gott ein Glas von der wunderbaren guten Milch kosten.
Und wieder fragte Gott: "Was willst du noch?" "Zwei Franken fünfzig für die Milch!"
Jo wär hät das dänkt!
Als Gott den Schweizer erschaffen hatte, war ihm dieser sogleich ans Herz gewachsen.
Also fragte ihn Gott: "Mein lieber Schweizer, was kann ich noch für dich tun?"
Der Schweizer wünschte sich schöne Berge mit saftigen grünen Wiesen und kristallklaren Gebirgsbächen.
Gott erfüllte ihm diesen Wunsch und fragte wiederum: "Was willst du noch?"
Darauf der Schweizer: "Jetzt wünsche ich mir auf den Weiden gesunde, glückliche Kühe, die die beste Milch auf der ganzen Welt geben."
Gott erfüllte ihm auch diesen Wunsch, und der Schweizer molk eine der Kühe und ließ Gott ein Glas von der wunderbaren guten Milch kosten.
Und wieder fragte Gott: "Was willst du noch?" "Zwei Franken fünfzig für die Milch!"
Ich scheine wirklich richtig zu liegen, mit ´freitag´.
Strohmänner liegen doch immer „richtig“.
...wenn sie gerade vom Mähdrescher überfahren worden sind.
...wenn sie gerade vom Mähdrescher überfahren worden sind.
@DerStrohmann
....aber das Sie / Du mir meine Verluste gönnst nehme ich Ihnen / Dir übel.
Das ist nicht nett !
Trotzdem ein schönes Wochenende
....aber das Sie / Du mir meine Verluste gönnst nehme ich Ihnen / Dir übel.
Das ist nicht nett !
Trotzdem ein schönes Wochenende
.
Wie lautet denn die Anklage ?
.
Wie lautet denn die Anklage ?
.
Passt ganz „ GUT „ zu Metabox !
Ob die Sau wir Aktionäre sind ?
Ein Landwirt gewinnt 1.500 Euro im Lotto und bekommt sie in drei
> 500-Euro-Scheinen bar ausbezahlt.
> Leider fällt ihm das Geld auf den Boden und seine fette Sau frisst das Geld.
> Der Geldbote hat einen Ratschlag parat: "Geben Sie der Sau einen Korn
> zu trinken und treten Sie ihr in den Hintern dann kotzt die das Geld
> wieder aus." Da der Bauer gerade keinen Korn im Haus hat, schleppt er
> die Sau in die nächste Kneipe, bestellt ein Bier und einen Korn. Er
> trinkt das Bier, gibt der Sau den Korn, tritt ihr in den Hintern und
> siehe da, sie erbricht einen Schein.
> Der Wirt ist begeistert und fragt, ob er das Tier kaufen könne.
> "Unverkäuflich", sagt der Bauer, bestellt noch ein Korn, noch ein
> Bier, tritt der Sau in den Hintern und der zweite Schein kommt zum
> Vorschein. Der Wirt kann es kaum glauben, und der Bauer wiederholt das
> Spiel zum dritten Mal. Darauf der Wirt: "Ich gebe Ihnen 10.000 Euro
> bar für das Tier." Zufrieden willigt der Bauer ein, lässt die Sau in
> der Kneipe und geht heim.
> Anderntags liest er in der Zeitung die Schlagzeile:
"Betrunkener Gastwirt tritt Sau tot!"
Gruss Groknecht
Ob die Sau wir Aktionäre sind ?
Ein Landwirt gewinnt 1.500 Euro im Lotto und bekommt sie in drei
> 500-Euro-Scheinen bar ausbezahlt.
> Leider fällt ihm das Geld auf den Boden und seine fette Sau frisst das Geld.
> Der Geldbote hat einen Ratschlag parat: "Geben Sie der Sau einen Korn
> zu trinken und treten Sie ihr in den Hintern dann kotzt die das Geld
> wieder aus." Da der Bauer gerade keinen Korn im Haus hat, schleppt er
> die Sau in die nächste Kneipe, bestellt ein Bier und einen Korn. Er
> trinkt das Bier, gibt der Sau den Korn, tritt ihr in den Hintern und
> siehe da, sie erbricht einen Schein.
> Der Wirt ist begeistert und fragt, ob er das Tier kaufen könne.
> "Unverkäuflich", sagt der Bauer, bestellt noch ein Korn, noch ein
> Bier, tritt der Sau in den Hintern und der zweite Schein kommt zum
> Vorschein. Der Wirt kann es kaum glauben, und der Bauer wiederholt das
> Spiel zum dritten Mal. Darauf der Wirt: "Ich gebe Ihnen 10.000 Euro
> bar für das Tier." Zufrieden willigt der Bauer ein, lässt die Sau in
> der Kneipe und geht heim.
> Anderntags liest er in der Zeitung die Schlagzeile:
"Betrunkener Gastwirt tritt Sau tot!"
Gruss Groknecht
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Mauterfassung über mobile settopboxen
das wär doch mal was
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Digitales Rechtemanagement für die Medienlandschaft zu Hause
Das vernetzte Zuhause ist keine Zukunftsmusik mehr. Der Multimediacomputer ist mit der Unterhaltungselektronik im Wohnzimmer verbunden, Musik und Filme laufen auf mehreren Geräten. Dass die Inhalte noch nicht gänzlich digital angeboten werden, ist hauptsächlich ein Problem des Urheberrechts und des dazu gehörigen digitalen Rechtemanagements (DRM). "Die Nutzungsregeln für digitale Inhalte sind nicht definiert", sagt Dirk Günnewig, der an der Universität Dortmund zu diesem Thema forscht. Bei DRM gehe es nicht vordergründig um den Kopierschutz, sondern um die Definition eben solcher Regeln. Anzeige
Von vielen Seiten wird das Thema inzwischen angegangen -- sowohl in seinen technischen als auch in seinen rechtlichen Aspekten. Eines der Hauptprobleme ist allerdings noch, sowohl den Interessen der Rechteinhaber als auch denen der Nutzer gerecht zu werden. "Digitales Rechtemanagement darf den Nutzen eines Inhalts nicht so einschränken, dass er keinen Spaß mehr macht", meint beispielsweise Christian Anderka, Sprecher des Halbleiterherstellers Intel in München. Mit der Novellierung des Urheberrechts hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Kopieren digitaler Inhalte und die Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe gestellt. In einem so genannten zweiten Korb, einer Modifizierung des Gesetzes, soll das Kopieren zu privaten Zwecken neu geregelt werden. "Im ersten Gesetzgebungsverfahren wollte man zunächst der Industrie Genüge tun", sagt Günnewig.
Um Industrie und Nutzern gleichermaßen zu dienen, bieten sich nach Ansicht der Industrie technische Entwicklungen eher an: Sie schützten einerseits die Rechte der Anbieter und ermöglichten gleichzeitig, Übeltäter dingfest zu machen, die geschützte Werke im Internet verbreiten, lautet die Argumentation. Forscher des Fraunhofer-Instituts für integrierte Schaltungen (IIS) in Erlangen haben erst jüngst ein neuartiges System für das Rechtemanagement entwickelt. Das so genannte Light Weight Digital Rights Management (LWDRM) soll bestehende Freiräume der Nutzer in Sachen Kopieren erhalten und doch eine Handhabe zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzung über illegale Tauschbörsen bieten.
"Das ist ein alternativer Ansatz, der der Musikindustrie nicht die gesamte Kontrolle zugesteht", erklärt Christian Neubauer, Gruppenleiter der Multimedia-Sicherheitstechnologien in Erlangen. "Bei Missbrauch werden wir die Nachverfolgbarkeit ermöglichen", erläutert Neubauer. Denn kauft ein Nutzer einen digitalen Inhalt, muss er dafür nicht nur zahlen, er muss auch eine digitale Signatur leisten und dafür gerade stehen, wenn schließlich diese Dateien in Tauschbörsen auftauchen. Das Ziehen von Privatkopien oder der Austausch mit Freunden soll mit LWDRM hingegen weiterhin möglich sein. "Allerdings braucht es für diese Technik eigene Abspielgeräte", gibt Neubauer zu bedenken. Aktuelle Player allerdings können das Format schon erkennen.
Auf dem jüngst gestarteten legalen Musikportal Phonoline kommt noch ein älterer Standard zum Schutz der Musik im MP3-Format zum Zug: das Mulitimedia Protection Protocol (MMP), dessen Anfänge bereits auf das Jahr 1995 datieren. Hier sind die Musikstücke mit digitalen Wasserzeichen versehen, die ebenfalls die Nachverfolgung ermöglichen. Eine Zwischenstufe vom MMP zum LWDRM ist eine Technologie, die im Fraunhofer-Institut unter dem Codenamen Secure MP3 (Sichere MP3) geführt wird. "Darin hat die Musikindustrie ein gewisses Maß, Rechte durchzusetzen", erläutert Neubauer. Dazu könnte eine zeitliche Einschränkung für das Abspielen von Musik- oder Videodateien gehören. Andererseits sind damit private Kopien möglich, die ebenfalls virtuell signiert und kryptografisch gesichert sind. Technisch bestehe weiterhin die Möglichkeit, Illegales zu tun. Dann müsse man als Nutzer aber auch damit rechnen, dass man erwischt wird und die Konsequenzen tragen muss, sagt Neubauer.
Damit die digitalen Inhalte gar nicht erst illegal im Internet landen, plädiert Dirk Günnewig dafür, die legalen Angebote so attraktiv wie möglich zu machen. "Ob das die Kosten für die einzelnen Stücke angeht oder Zusatzleistungen -- die Angebote werden sich über die Nutzerfreundlichkeit und eine hohe Service-Qualität etablieren müssen." Zudem funktioniert der Schutz nur in rein digitalen Stücken. "Alle Inhalte, die je auf silberne Scheiben gepresst wurden, sind für das DRM schon verloren", sagt Neubauer. Denn in dem Moment, da die Inhalte einmal frei waren, sind sie nicht mehr effektiv digital zu sichern. "Wasserzeichen und Verschlüsselung finden auf einem Server statt. Das richtet sich an eine zukünftige Welt, die Inhalte nur noch digital kennt." (Verena Wolff, dpa) / (jk/c`t)
Das vernetzte Zuhause ist keine Zukunftsmusik mehr. Der Multimediacomputer ist mit der Unterhaltungselektronik im Wohnzimmer verbunden, Musik und Filme laufen auf mehreren Geräten. Dass die Inhalte noch nicht gänzlich digital angeboten werden, ist hauptsächlich ein Problem des Urheberrechts und des dazu gehörigen digitalen Rechtemanagements (DRM). "Die Nutzungsregeln für digitale Inhalte sind nicht definiert", sagt Dirk Günnewig, der an der Universität Dortmund zu diesem Thema forscht. Bei DRM gehe es nicht vordergründig um den Kopierschutz, sondern um die Definition eben solcher Regeln. Anzeige
Von vielen Seiten wird das Thema inzwischen angegangen -- sowohl in seinen technischen als auch in seinen rechtlichen Aspekten. Eines der Hauptprobleme ist allerdings noch, sowohl den Interessen der Rechteinhaber als auch denen der Nutzer gerecht zu werden. "Digitales Rechtemanagement darf den Nutzen eines Inhalts nicht so einschränken, dass er keinen Spaß mehr macht", meint beispielsweise Christian Anderka, Sprecher des Halbleiterherstellers Intel in München. Mit der Novellierung des Urheberrechts hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Kopieren digitaler Inhalte und die Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe gestellt. In einem so genannten zweiten Korb, einer Modifizierung des Gesetzes, soll das Kopieren zu privaten Zwecken neu geregelt werden. "Im ersten Gesetzgebungsverfahren wollte man zunächst der Industrie Genüge tun", sagt Günnewig.
Um Industrie und Nutzern gleichermaßen zu dienen, bieten sich nach Ansicht der Industrie technische Entwicklungen eher an: Sie schützten einerseits die Rechte der Anbieter und ermöglichten gleichzeitig, Übeltäter dingfest zu machen, die geschützte Werke im Internet verbreiten, lautet die Argumentation. Forscher des Fraunhofer-Instituts für integrierte Schaltungen (IIS) in Erlangen haben erst jüngst ein neuartiges System für das Rechtemanagement entwickelt. Das so genannte Light Weight Digital Rights Management (LWDRM) soll bestehende Freiräume der Nutzer in Sachen Kopieren erhalten und doch eine Handhabe zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzung über illegale Tauschbörsen bieten.
"Das ist ein alternativer Ansatz, der der Musikindustrie nicht die gesamte Kontrolle zugesteht", erklärt Christian Neubauer, Gruppenleiter der Multimedia-Sicherheitstechnologien in Erlangen. "Bei Missbrauch werden wir die Nachverfolgbarkeit ermöglichen", erläutert Neubauer. Denn kauft ein Nutzer einen digitalen Inhalt, muss er dafür nicht nur zahlen, er muss auch eine digitale Signatur leisten und dafür gerade stehen, wenn schließlich diese Dateien in Tauschbörsen auftauchen. Das Ziehen von Privatkopien oder der Austausch mit Freunden soll mit LWDRM hingegen weiterhin möglich sein. "Allerdings braucht es für diese Technik eigene Abspielgeräte", gibt Neubauer zu bedenken. Aktuelle Player allerdings können das Format schon erkennen.
Auf dem jüngst gestarteten legalen Musikportal Phonoline kommt noch ein älterer Standard zum Schutz der Musik im MP3-Format zum Zug: das Mulitimedia Protection Protocol (MMP), dessen Anfänge bereits auf das Jahr 1995 datieren. Hier sind die Musikstücke mit digitalen Wasserzeichen versehen, die ebenfalls die Nachverfolgung ermöglichen. Eine Zwischenstufe vom MMP zum LWDRM ist eine Technologie, die im Fraunhofer-Institut unter dem Codenamen Secure MP3 (Sichere MP3) geführt wird. "Darin hat die Musikindustrie ein gewisses Maß, Rechte durchzusetzen", erläutert Neubauer. Dazu könnte eine zeitliche Einschränkung für das Abspielen von Musik- oder Videodateien gehören. Andererseits sind damit private Kopien möglich, die ebenfalls virtuell signiert und kryptografisch gesichert sind. Technisch bestehe weiterhin die Möglichkeit, Illegales zu tun. Dann müsse man als Nutzer aber auch damit rechnen, dass man erwischt wird und die Konsequenzen tragen muss, sagt Neubauer.
Damit die digitalen Inhalte gar nicht erst illegal im Internet landen, plädiert Dirk Günnewig dafür, die legalen Angebote so attraktiv wie möglich zu machen. "Ob das die Kosten für die einzelnen Stücke angeht oder Zusatzleistungen -- die Angebote werden sich über die Nutzerfreundlichkeit und eine hohe Service-Qualität etablieren müssen." Zudem funktioniert der Schutz nur in rein digitalen Stücken. "Alle Inhalte, die je auf silberne Scheiben gepresst wurden, sind für das DRM schon verloren", sagt Neubauer. Denn in dem Moment, da die Inhalte einmal frei waren, sind sie nicht mehr effektiv digital zu sichern. "Wasserzeichen und Verschlüsselung finden auf einem Server statt. Das richtet sich an eine zukünftige Welt, die Inhalte nur noch digital kennt." (Verena Wolff, dpa) / (jk/c`t)
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