checkAd

    Entfernungspauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.04 13:20:32 von
    neuester Beitrag 19.05.04 18:05:57 von
    Beiträge: 7
    ID: 817.069
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 823
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 13:20:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      meine Freundin hat folgende Frage:
      Sie kann an 230 Tagen eine Distanz von über 100 Kilometern angeben.
      Jetzt kommt man dadurch ja über die Pauschale von 5112 Euro.
      Sie liegt bei knapp 10.000 Euro.

      Laut BMF gilt:
      Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung auf 10.000 DM (ab 2002: 5.112 Euro) nicht ein. Diese Arbeitnehmer müssen lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen oder ihnen zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt haben.

      Sie hat allerdings kein eigenes Auto sondern fährt mit einem von meinen Autos.

      Wie muss sie das also das dem Finanzamt glaubhaft machen?
      Reicht da ein Einzeiler von mir? Oder geht sowas anders?

      Gruß
      AL
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 13:34:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruf doch Deinen Finanzbeamten an und frag ihn, was er denn als Nachweis akzeptieren würde - ob z.B. Angabe des Kfz-Kennzeichen genügt und die Erklärung, daß das Fahrzeug für ihre Nutzung überlassen ist (könnte dann allerdings in Hinblick auf Schenkungssteuer eine gewisse Relevanz haben, wobei ja bei Unverheirateten die Sätze hoch sind). Es könnte auch mit dem in Widerspruch treten, was der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber erklärt wurde; das ist dann ein anderes Problem...
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 14:27:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      OHNE GEWÄHR!

      Ich habe mal vor vielen Jahren mal gelesen, dass man in einem solchen Fall dem Besitzer des Autos die entstandenden Kosten ersetzen muss (Benzin, Reifen, Versicherung etc.), dann dürfte man auch die km-Pauschle absetzen.

      Also sicherheitshalber: Gib Deinem Freund am 31.12.2003 Bargeld, er gibt Dir eine Quittung mit Datum 31.12.2003 (für das FA) und alles müsste klappen - oder auch nicht mehr.

      OHNE GEWÄHR!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 13:58:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Problem:

      Sie hat also wahrheitsgemäß 196 Tage angegeben an denen sie dort war.

      Nun möchte das Finanzamt einen Nachweis vom Arbeitgeber das sie an 196 Tagen anwesend war und das ihr keine Fahrkosten erstattet wurden.

      Da sich das Arbeitsverhältnis mittlerweile im schlechten beendet hat möchte der Arbeitgeber zwar bestätigen das keine Fahrtkosten gezahlt wurden aber nicht das sie 196 Tage dort war.

      Und nun?
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 16:41:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn sie wirklich 196 Tage dort war, dann muss ihr AG ihr das auch bestätigen! (Nachwirkende Treuepflichten aus dem Arbeitsverhältnis)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Hat Innocan Pharma die ungefährliche Alternative?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 16:54:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auf dem Lohnzettel müssten die gearbeiteten Tage bzw. Stunden angegeben sein.
      Alle kopieren anstreichen und mit einreichen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.04 18:05:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auf dem Lohnzettel sind die IST-Stunden leer.

      Stempeln musste sie nicht.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Entfernungspauschale