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    Herrscht hier Willkür oder Zensur???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.04 20:04:32 von
    neuester Beitrag 22.02.04 12:46:35 von
    Beiträge: 50
    ID: 817.735
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      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:04:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bekam eine Mail von Das_Modul....
      Sollte ich nochmals einen Thread über das Thema Schröder eröffnen,
      so würde ich eine Woche ausgeschlossen werden!!
      Freie Meinungfreiheit sollte doch das höchste Gut an Demokratie sein??
      Oder??
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      genau!

      Und Das Modul ist der Meinung, Du gehörst gesperrt.:)
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:13:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Naja, passt irgendwie schon.

      Jeder Zweite hier im Board hat heute wohl schon einen Schröder-thread aufgemacht :mad:

      Bissken viel :laugh:

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich eher zu den Dritten zählen würde)
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:15:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe den Kanzler nicht beleidigt,
      wollte einfach nur meine Freude zum Ausdruck bringen....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:16:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mensch, Claptoni,

      Du lebst ja noch! :kiss:

      Wenn Du aber weiterhin so rotzfreche Threads eröffnest, dann wirst Du wohl bald abgeschossen werden!

      Ich sage schon mal zum Abschied leise Servus!

      Winke, winke!

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      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:18:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      bestehe auf die verfassung und die Grundrechte. Da kommt selbst ein MOD nicht dran vorbei.
      Solange du nicht beleidigend wirst, darfst Du alles schreiben. Sachlich sollte es allerdings bleiben.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:19:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4

      Wo gibt es Grund zur Freude, wenn eine Pfeife durch eine andere ersetzt wird?:)
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:23:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:37:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      wer ist Schröder?
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:57:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      @heikekarina #6
      bestehe auf die verfassung und die Grundrechte. Da kommt selbst ein MOD nicht dran vorbei.

      das ist nicht ganz richtig, denn wir haben hier auch boardregeln. in den printmedien wird meist vor veröffentlichung zensiert (stichwort: sichtung der artikel durch den chefredakteur; leserbriefauswahl). im internet ist das nicht möglich. also behält sich w.o. ein hausrecht vor. die nutzungs- und verwertungsrechte stehen in den agb`s, die boardregeln in der `hilfe` und im `antwortfenster`. darüber hinaus können und sollten moderatoren im sinne des hausrechts des betreibers und im sinne der community für ordnung und übersichtlichkeit sorgen, auch wenn nicht jeder pipifax per `gesetz` in unseren boardregeln verankert ist.;)

      gruss
      scara
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 04:25:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Waehrend der drei Jahre baisse sind hier alle ein bisschen durchgedreht, mods machen ja auch Verluste.
      Noch ein zwei Jahre rally, und das board wird wieder gut. :D
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 06:54:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11
      Danke für die Aufmunterung.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 20:38:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10

      stimmt, von Chefredakteuren wird vornehmlich "zensiert", was nach DDR-Verhalten klingt und wohl auch nicht viel besser ist.

      es gibt übrigens nicht ein Presse"gesetz" sondern ein Presse"recht"
      :(

      haben die Redakteure eigentlich auch Pflichten ?

      Wahrheitspflicht zum Beispiel:cool:

      http://www.presserecht.de/gesetze.html
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 12:04:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ScaraMod

      Verfassung und Grundrechte stehen über Boardregeln ud deren Anwendung
      letzteres muss verfassungs- und grundrechtkonform ausgelegt und gehandhabt werden.
      Da kommt W:0 und vor allen Dingen auch KEIN Moderator daran vorbei.

      Deshalb ist die Androhung auf Sperrung zur Vermeidung einer Threaderöffnung verfassungswidrig
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 14:16:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      du held solltest dich umbenennen: scherzkeks_des_tages

      grundgesetz und verfassung garantieren dir auch ein freies aufenthaltsbestimmungsrecht. nach deiner auffassung darf ich dich also auch nicht aus meinem haus werfen *rofl*
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 18:48:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Skandalette,

      du bist ein Schmarrer!

      Das GG sieht verschiedene Grundrechte vor, die im Einzelfall
      einander ausschließen.
      In deinem Beispiel wird das Recht auf Unverletzlichkeit der
      Wohnung bzw. das Recht auf Eigentum höher gewichtet.
      Du darfst also unliebsame Personen aus deiner Wohnung
      entfernen (lassen).
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 13:14:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      ... genau!

      während die Meinungsfreiheit in einem Community-Board, das der ALLGEMEINHEIT zur Verfügung steht, eben NICHT eingeschränkt werden DARF!
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 13:23:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      übrigens heir der Auszug aus dem GG:

      Artikel 5 Grundgesetz Aktuell
      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

      (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


      ALSO FINGER WEG VON DEN ACH SO ZAHLREICHEN POSTINGS ZU EIN UND DEM SELBEN THEMA (es sei denn, es bestehen berechtigte Gründe, wie Beleidigung, Diskriminierung, Aufforderung zu Straftaten, also Verstöße gegen BR, StrR, StR und GR)
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 13:26:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17, Quatsch,die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen.

      Hier in den dokumentierten Boardregeln.

      Thread: Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten .


      Außerdem, wenn du die hier geltenden Regelungen (gerichtlich) anzweifeln wolltest, dann musst du erstmal das Gericht dazu bringen dieses dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Du könntest das jedenfalls nicht.

      Gruß
      Eustach :D
      (der eigentlich sich immer an gewisse codierte und nichtcodierte Gepflogenheiten sich hält)
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 14:03:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19
      richtig! sag ich doch!

      und was bitte zweifle ich an?

      ich glaube, du hast es absolut nicht verstanden.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 00:50:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Held des Tages,

      bestreitet dir jemand das Recht, deine Meinung zu sagen?

      Du kannst dich z.B. auf den Marktplatz stellen - und in den Grenzen des Strafrechts darfst du da jede Meinung sagen.

      Du kannst auch eine eine eigene Internet-Site aufmachen, um dort deine Meinung zu veröffentlichen. Niemand wird dich dort zwingen, die Meinung anderer Leute zu veröffentlichen.

      Du wirst aber einen Zeitungsherausgeber nicht zwingen können, unter Hinweis auf dein Grundrecht der freien Meinungsäußerung einen beliebigen Artikel von dir zu veröffentlichen.

      Ebenso wenig kannst du von W:0 verlangen, dass hier alles nicht strafbare veröffentlicht wird. Dies gilt auch und besonders (siehe den Disclaimer) für das Forum Wirtschaft und Politik.

      In diesem Board gelten gewisse Regeln, die teilweise durchs Strafrecht vorgegeben sind, teils in den Boardregeln codifiziert sind, und sich teils durch Tradition herausgebildet haben. Zu dieser Tradition gehört, dass alle Meinungen geduldet werden, soweit sie das Board nicht stören. Und eine Vielzahl thematisch gleicher Threads wird als Störung empfunden. (Fändest du es in einer Zeitung nicht als Störend, wenn dort lauter inhaltsgleiche Artikel stünden?)
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 04:01:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      ...was ist hier eigentlich samstags Nachts los...?
      Aber jede Woche, wirklich jedes Wochenende zwischen ca 2 Uhr und 8 Uhr kann man plötzlich für Stunden keine
      Beiträge im Böard mehr absetzen...
      Mit Ach und Krach kommt man noch so eben auf W: O , wenn
      man es mal verlassen hat , aber ob es dann weiter zu
      Community geht bleibt immer abzuwarten...
      doch Beiträge werden nicht mehr zur Vorschau angezeigt...
      Das system lahmt, die blaue Akzellerationsbalken wandert nicht mehr weiter....alles steht still...?
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 04:02:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...jau schon wieder...,... Webseite reagiert nicht...:cry:
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 07:34:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      ...test...bin ich da...?
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 22:11:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      wolaufensie , jede Nacht gegen 2.00 Uhr werden die DB gesichert ,relauncht ,upgedatet o.ä. Sachen gemacht , da um diese Zeit die wenigsten User online sind.
      Leider kommt es dann vor , dass man vereinzelt keine Postings absetzen kann.

      Sky
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 13:12:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      @polyMod

      Das Löschen von Mehrfachthreads ist rechtlich fraglich. Ihr bewegt Euch auf sehr sehr dünnem Eis:

      Virtuelles Hausrecht beim Chat: OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000, 19 U 2/00
      Dem Betreiber eines allgemein zugänglichen Internet-Chats steht grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu; fraglich, ab welcher Intensität von Störungen ein Eingriff zulässig ist; Beleidigungen von anderen Chat-Teilnehmern müssen jedenfalls nicht hingenommen werden.
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 13:13:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      und noch was:

      LG Köln, Urteil vom 4.12.2002, 28 O 627/02

      Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB für in Internetforen eingestellte Beiträge besteht nur, wenn diese rechtswidrig sind. Das ist dann nicht der Fall, wenn es sich um bloße Schlussfolgerungen handelt, die sich als Meinungsäußerung darstellen, soweit hierbei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. Bestehen für die Äußerungen konkrete Anhaltspunkte, so hat der von den Äußerungen Betroffene diese auch dann hinzunehmen, wenn sich die getroffene juristische Einordnung bei genauer Prüfung als unhaltbar oder jedenfalls umstritten herausstellen sollte.
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 20:11:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Held_des_Tages

      Da verwechselst du doch wohl etwas.

      Beide Beispiele zeigen deutlich, dass der Forums-betreiber in gewissen Fällen eingreifen muss; dass er es nach eigenen Kriterien darf, ist unbestritten. Genau dies sagt der Begriff ,,virtuelles Hausrecht" aus: Strafbare Handlungen darf ein Hausherr nicht dulden - aber er muss keineswegs alles zulassen, was nicht strafbar ist.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 01:24:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      "Strafbare Handlungen darf ein Hausherr nicht dulden - aber er muss keineswegs alles zulassen, was nicht strafbar ist."



      Und mit dem zweiten Teil dieser Hypothese leitet er das Recht auf Zensur ab.
      Denn er bestimmz, was zulässig ist.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:02:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      lese genau PolyMod und versuch einem die Wörter nicht im MUnd umzudrehen!!! :mad:

      Hier steht genau gesagt:

      Der Betreiber eines Chatboards ist berechtigt, Beiträge zu löschen, die rechtswidrig sind.

      Fraglich ist aber das Löschen von Beiträgen, die NUR ALS störend empfunden werden (#26). Des weiteren besteht auch eben NUR DANN ein Anspruch auf Unterlassung (#27),

      NICHT bei Wiederholungen von Themen und NICHT, wenn es sich um freie (nicht rechtswidrige Äußerungen, Schmähworte und Beleidigungen) Meinung handelt, selbst dann wenn diese sich als unhaltbar oder umstritten erweist, denn dies ist NICHT RECHTSWIDRIG

      ALSO PRÜFT GENAU, WAS IHR IN ZUKUNKT LÖSCHT!
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:06:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      so und nun sei es jedem selbst überlassen, gegen das willkürliche Löschen von Beiträgen (was gemäß den genannten Präsedenzfällen absolut rechtswidrig ist) Rechtsmittel einzulegen!

      Ende
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:24:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      Das siehst du fast richtig:
      In der Sache richtig, in der Bezeichnung nicht.


      Zensur nämlich bedeutet nach allgemeinem Sprachverständnis das Verbot durch staatliche oder staatsnahe Stellen, bestimmte Meinungen, Werke etc. zu verbreiten. Zensiert werden Medien immer von außen.

      Wenn eine Zeitung sich entschließt, einen bestimmten Artikel nicht zu veröffentlichen, dann ist das nach allgemeinem Sprachgebrauch keine Zensur.

      Aus der außerordentlich liberalen Handhabung des Hausrechts durch W:0 (was ich ausdrücklich unterstütze) aber zu schließen, es gebe ein einklagbares Recht oder gar ein Grundrecht auf das Posten jedes nicht Artikels ohne strafbaren Inhalt in diesem Board ist absurd.

      ---------------------------------------------------

      Aus Wikipedia:

      Definition

      In Artikel 5, Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes heißt es:

      (1) [...] Eine Zensur findet nicht statt.

      Damit ist ausschließlich die Vorzensur gemeint (BVerfGE 33, 52 [1]). Unter Vorzensur versteht man einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken. Vor allem die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung ist kennzeichnend.

      In Absatz 2 heißt es weiter:

      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

      Das betrifft die Nachzensur. Unter Nachzensur versteht man Kontrollmaßnahmen nach der Veröffentlichung eines Geisteswerkes.

      Umgangssprachlich werden auch andere organisierte Versuche (nicht nur von staatlicher Seite), Informationen oder Meinungen zu unterdrücken, als Zensur bezeichnet. In organisierten Religionen, Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen und Staaten (besonders beim Militär) kommt diese Form der "Zensur" häufig vor und dient der Aufrechterhaltung des Status quo der sozialen Strukturen. Sie wird von denjenigen installiert oder unterstützt, die von dem augenblicklichen Status profitieren.

      --------------------------------

      Encarta:
      Zensur (lateinisch censere: beurteilen), Form der Kontrollausübung und Überwachung von Veröffentlichungen und Meinungsäußerungen durch den Staat ...

      ------------------------------------

      Wissen.de:

      Presse- und Rundfunkrecht

      die - zumeist staatliche - Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen, von Rundfunk- oder Fernsehsendungen und Filmen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Von Nachzensur spricht man, wenn Kontrollmaßnahmen nach Veröffentlichung eines Geisteswerkes ergriffen werden. Das in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG gilt nur für die Vorzensur. Die Rechte hinsichtlich bereits veröffentlichter Geisteswerke finden dagegen ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für den Film besteht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Der Deutsche Presserat, eine Vereinigung von Verleger- und Journalistenverbänden, stellt u. a. Richtlinien für die Presse auf, ohne jedoch eine Zensur auszuüben.

      -----------------------------------

      Meyers Enzyklopädisches Lexikon:

      Die Überwachung von Meinungsäußerungen durch die in einem polit. Machtbereich herrschende Klasse, Partei oder Staatsführung zu Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung...
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:42:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      Held_des_Tages,

      #27
      Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB für in Internetforen eingestellte Beiträge besteht nur, wenn diese rechtswidrig sind. Das ist dann nicht der Fall, wenn es sich um bloße Schlussfolgerungen handelt, die sich als Meinungsäußerung darstellen, soweit hierbei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. Bestehen für die Äußerungen konkrete Anhaltspunkte, so hat der von den Äußerungen Betroffene diese auch dann hinzunehmen, wenn sich die getroffene juristische Einordnung bei genauer Prüfung als unhaltbar oder jedenfalls umstritten herausstellen sollte.
      Daraus kann ich nur folgern, dass ein user (,,der von den Äußerungen Betroffene") ggf. (z.B. bei Schmähkritik) einen Anspruch auf Unterlassung gegen einen anderen user hat. Zum Recht des ,,Hausherrn" ist da gar nichts gesagt. Allerdings erbibt sich eine Verpflichtung des ,,Hausherrn", solche Schmähkritik nicht zuzulassen.

      #26
      Dem Betreiber eines allgemein zugänglichen Internet-Chats steht grundsätzlich ein " virtuelles Hausrecht" zu; fraglich, ab welcher Intensität von Störungen ein Eingriff zulässig ist; Beleidigungen von anderen Chat-Teilnehmern müssen jedenfalls nicht hingenommen werden.
      Hier wird klargestellt, dass ein Chat-Betreiber bei Beleidigungen eingreifen darf. Ein Verbot des Eingreifens in Chats kann ich da beim besten Willen nicht herauslesen. Und über Foren (die sicherlich noch etwas anders zu bewerten sind als die flüchtigen Chats) wird gar nichts ausgesagt.


      Aber selbstverständlich steht es dir frei, gegen die nächste Löschung eines Beitrags zu klagen. Ich bin gespannt, ob du ein Gericht findest, dass sich deiner abenteuerlichen Interpretation dieser Urteile anschließt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 00:07:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      Mittwoch, 13.11.2002
      Gericht entscheidet gegen Zensur im Web


      Die, von der Bezirksregierung Düsseldorf, geplante Internetzensur bei nordrhein-westfälischen Internet-Providern stößt schon seit langem auf Kritik bei Internet-Nutzern und Verbänden. Nun hat das Verwaltungsgericht Minden die von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete sofortige Vollziehung der Sperrungsverfügung abgelehnt.

      Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) geht davon aus, dass auch bei anderen laufenden Prozessen zugunsten der Provider entschieden wird.

      "Das Gericht hat erkannt, dass die Sperrverfügung nicht sperrt, nicht in Nordrhein-Westfalen und schon gar nicht darüber hinaus. Diese rechtliche Erkenntnis muss um die technische ergänzt werden, dass die Inhalte aufgrund der Struktur des Internet gar nicht gesperrt werden können. Aufgrund der vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten solcher Sperrungen, müßte der Nutzer noch nicht einmal zu einem anderen Provider wechseln. Selbst wenn sich alle deutschen Provider nach der Sperrungsverfügung richten würden, bleiben die fraglichen Inhalte weiterhin erreichbar, da sie nicht von den Servern entfernt werden", so Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Neue Medien des eco e.V..
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 00:44:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ datterich

      Du scheinst ja jetzt verstanden zu haben, dass mit Zensur staatlich verordnete Zensur gemeint ist.
      Bei dem von dir zitierten Urteil (das ich sehr begrüße!) geht es um den Versuch des Staates, Provider zu verpflichten, die Inhalte der von den usern in eigener Verantwortung auf deren eigenen sites veröffentlichten Inhalte zu kontrollieren und zu zensieren. (Ein Provider ist ähnlich wie eine Telefonnetzbetreiber nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich oder zuständig.)
      Übrigens geht es bei diesem Urteil nur um die Verpflichtung des Providers; das Recht zur Beschränkung der Inhalte ist auch einem Provider unbestritten.

      Dieses Urteil hat aber mit dem hier diskutierten Recht eines Board-Betreibers, die Regeln und zulässigen Inhalte in seinem eigenen Board selbst zu bestimmen, nicht das Geringste zu tun. Da W:0 das alleinige Copyright auf alle Board-Beiträge hat (schaut mal in die AGBs!), könnte sich daraus sogar ein Verpflichtung ergeben, gewisse Inhalte zu nicht zuzulassen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 01:11:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      :eek:

      die mods sollten sich mal lieber auf diese ewigen dauerspammer konzentrieren.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:41:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Moin.

      Mein "Quatsch" in #19 nehme ich mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Weil es zwischenzeitlich meinerseits neuere Erkenntnisse über die Situation hinsichtlich der juristischen Grundlagen dieses Finanzforums gibt.

      Man sollte diesen Thread vielleicht aufbohren.

      Und hier mal Juristen zu Wort kommen lassen, die über das Hausrecht von WO, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WO, die Meinungsfreiheit des Einzelnen Users, das Presserecht, die juristischen Möglichkeiten Externer auf WO-User oder WO Einfluss zu nehmen, sprechen könnnten.

      Ich spreche da mal einen konkreten Fall an, wo aufgrund einer Abmahnung durch eine (noch nicht rechtskräftig) zu 2 Jahren Haft verurteilte Person viele threads bei WO zu den Gesellschaften dieser Person gelöscht wurden und User, die ihre Meinung (auch) zu dieser Person hier kundtun, Repressalien ausgesetzt werden.

      Hier liegt einiges im Argen. WO muss meines Erachtens auch kritische Diskussionen zu dubiosen Gesellschaften und Personen im Rahmen der Meinungsfreiheit zulassen und darf postings oder threads nicht ohne richterlichen Beschluss löschen.

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich wehren wird, Herr Be.... ! )
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:12:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      eustach,

      die presserechtlichen Fragen sind alles andere als trivial - aber um die ging es in dem Thread bisher gar nicht.

      Es könnte tatsächlich Dinge geben, die W:0 zulassen muss. Dazu gehören vor allem Gegendarstellungen.
      Wie man Zeitungen die Wiederholung bestimmter Aussagen verbieten kann, kann man hier in bestimmten Fällen auch eine Löschung verlangen. Aber das ist ein Gebiet, auf dem die Rechtslage (soweit ich das als Laie beurteilen kann) ziemlich unübersichtlich ist.
      W:0 muss abwägen zwischen dem Interesse an möglichst vielen zufriedenen Usern (die ihrerseits nach Meinungsfreiheit rufen, bis ihr eigener Thread gestört wird) einerseits und dem Ausschluss von juristischen Risiken andererseits.

      Ich glaube aber, dass dies mit der bisherigen Diskussion diesem Thread nicht viel zu hat. Juristisch umstritten ist nur die Pflicht, bestimmte Inhalte zu löschen, nicht das Recht (mal abgesehen von erzwungenen Inhalten wie Gegendarstellungen).
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:58:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      Polymod

      ein aller letzter Kommentar vom mri dazu:

      In den beiden Urteilen steht nichts aber auch gar nichts von Pflicht, es geht hier um das Hausrecht das sich die öffentlichen Chatanbieter heraus nehmen, Beiträge nach ihrem Empfinden heraus einfach zu löschen.

      Dies wird in rechtlich in Frage gestellt! UND NICHT DIE PFLICHT.

      So und nun Schluss mit der willkürlichen Löscherei!


      point final
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:36:28
      Beitrag Nr. 40 ()
      ujuijui, was schwere themen - das waren noch zeiten, als
      sich alles um einen kleinen kurort und dessen einwohner drehte.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 09:43:22
      Beitrag Nr. 41 ()
      Auch Helden sollten lernen, Texte zu verstehen.

      Also noch einmal ganz langsam:

      Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB für in Internetforen eingestellte Beiträge besteht nur, wenn diese rechtswidrig sind.
      Wer hat da gegen wen einen Unterlassungsanspruch? Offenbar geht es um einen Anspruch gegen einen user bzw. gegen den Betreiber, der dem User die Möglichkeit gibt, die Beiträge zu posten.
      Das ist dann nicht der Fall, wenn es sich um bloße Schlussfolgerungen handelt, die sich als Meinungsäußerung darstellen, soweit hierbei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. Bestehen für die Äußerungen konkrete Anhaltspunkte, so hat der von den Äußerungen Betroffene diese auch dann hinzunehmen, wenn sich die getroffene juristische Einordnung bei genauer Prüfung als unhaltbar oder jedenfalls umstritten herausstellen sollte.


      Das Urteil schränkt also das Recht eines Users (dem Betroffenen) ein, von einem anderen User die Unterlassung einer Äußerung zu verlangen - bzw. vom Betreiber, dies durchzusetzen.
      Umgekehrt wird klargestellt, dass bei rechtswidrigen Äußerungen ein solcher Anspruch besteht.

      Irgendwelche Einschränkungen für das Recht des Bertreibers, Beiträge nach eigenen Kriterien zuzulassen kann man beim besten Willen nicht herauslesen.


      Das andere Urteil bezieht sich gar nicht auf Foren oder Boards. Es bestätigt aber das Recht des Betreibers eines öffentlichen Chats, beleidigende Beiträge zu löschen. Über andere Beiträge wird hier ausdrücklich nichts gesagt; es ist ,,fraglich", ob es da Einschränkungen gibt. Aber das gilt nur für Chats.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 11:50:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      Seht es mal so:
      Mal angenommen, Du betreibst ein Cafe oder eine Kneipe.
      Draußen vor der Kneipe rotten sich ein Haufen Zigeuner zusammen um bei Dir mal lecker was zu essen.
      Du hast auf solche Typen keine Lust.
      Der Zigeunerbaron sagt: " Wir leben doch in Deutschland, es gibt doch die allgemeine Handlungsfreiheit ( Art. 2 I GG ); danach kann ich doch hingehen wo ich will. "
      Nö, kann er eben nicht.
      Diese Handlungsfreiheit endet nämlich dort, wo Rechte Dritter betroffen werden. Und das Recht Dritter ist eben DEIN Hausrecht. Wenn Du auf solche Typen keinen Bock hast, brauchst Du sie auch nicht reinzulassen bzw. kannst sie ohne weitere Begründung wieder rausschmeißen.
      Dasselbe gilt natürlich für die Meinungsfreiheit.
      Grundsätzlich kann in Deutschland jeder erzählen was er will.
      Diese Freiheit endet aber dort, wo Rechte Dritter betroffen sind.
      Und das Recht Dritter ist hier bei W.O. eben deren " virtuelles Hausrecht "
      Genauso ist es bei W.O.
      Du hat Dich nämlich bei deiner Anmeldung hier bei W.O. mit den Boardregeln einverstanden erklärt, sonst wärst Du nicht hier.
      Das hier bei W.O. Auslegungsmöglichkeiten der Boardregen ( " frontale Nacktheit" )gibt, ist nichts ungewöhnliches. Die gibt es im realen Leben auch " gute Sitten, unbillig, unverhältnißmäßig " .

      Hinsichtlich der polizeilichen Anfrage ist es so, das die Ermittlungsbehörden beim Verdacht einer Straftat ( z.b. Beleidigung von wem auch immer ) die Pflicht haben zu ermitteln. Zum Ermitteln gehört natürlich auch, den Verdächtigen dingfest zu machen
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:43:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Tribun

      "Zutritt für Zigeuner/Türken verboten"

      Was passiert, wenn der Kneipenbesitzer dieses Schild an seine
      Tür hängt?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 17:42:34
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Datterich

      Das Beispiel mit den Zigeunern ist nicht geschickt gewählt, weil es kollidieren könnte mit den Antirassismusgesetzen.

      Aber jedem Kneipenbesitzer ist es freigestellt, in seiner Kneipe das Rauchen zu verbieten (obwohl das bei uns im Prinzip erklaubt ist). Er darf auch in sein Fenster ein Schild ,,Nichtraucherkneipe" hängen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 17:54:21
      Beitrag Nr. 45 ()
      #44

      Müssen wir mit einem Rauchverbot rechnen, wenn wir hier on board sind?

      Dann komm ich nicht mehr.;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:02:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      Bist du hier in ´ner Kneipe?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:07:58
      Beitrag Nr. 47 ()
      #46

      Manchmal habe ich das Gefühl.;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:58:46
      Beitrag Nr. 48 ()
      ich finde, dass tribun die situation trotzdem sehr anschaulich beschrieben hat, und freue mich im übrigen, wenn wirt, kellner und stammgäste mal gemeinsam einen heben können [-> ohne große erbsenzählerei/paragraphenreiterei an einem strang ziehen.] solange man im gespräch bleibt, ist doch alles in butter, oder? mit denen, die interesse an diesem board haben, gibt es normalerweise kaum probleme. provokateure gibt es überall; berechtigte kritik wird von uns aber immer ernstgenommen, auch wenn wir nicht alle pro`s und contra`s im board breit treten. mit einem jurastudium allerdings kann nicht jeder mod aufwarten, sorry - in der breite ist unser team allerdings recht vielfältig vorgebildet und interessiert. das internet ist in der gesellschaft immer noch neues terrain, und die hüter des gesetzes geraten ebenso schnell ins schwimmen wie die betreiber von portalen. muss das alles wirklich bis ins letzte diskutiert werden oder reicht es nicht, dass eine community lebt und funktioniert und dabei offen für neues bleibt?

      eigentlich wollte ich mich aber nur für die spannenden infos hier bedanken und euch mal ein schönes wochenende wünschen...;):)

      gruss
      scara
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 19:02:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Na, ich glaube mal gehört zu haben, dass der Tribun Jurist ist :D

      Deswegen konnte er auch so ein schönes anschauliches Beispiel geben, das sogar ich verstanden habe ;)

      Gruß
      Eustach :D
      (der auch ein schönes Wochenende wünscht)
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 12:46:35
      Beitrag Nr. 50 ()
      #43 von datterich

      Das Beispiel in # 42 ist die Antwort auf die BM eines Users, der mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

      Tja, rauswerfen bzw. erst garnicht reinlassen darfst Du die Brüder schon. Schild könnte in der Tat Probleme geben. Schließlich gibt es in Deutschland genug Gutmenschen, die sich dann auf den Plan gerufen fühlen.
      Das Beispiel mit den Zigeunern ist aber nicht zufällig gewählt worden.
      Ein Freund von mir kellnert in einem Düsseldorfer Cafe und mit Zigeunern gibt es eben nur Ärger ohne Ende.
      Es gibt auch in der Düsseldorfer Altstadt Discos, die keine Ausländer reinlassen, aus demgleichen Grund.

      Sind zuviele ausländische Mitbürger in der Disco, ist der Abstieg nämlich schon vorprogrammiert.
      In DDorf hat vor einigen Jahren eine Disco neu eröffnet.
      Guten Publikum, nette Stimmung. Ausländer wurden reingelassen. Immer mehr Ausländer kamen rein und wie das eben so ist, einige/viele südländische Kollegen sprechen recht offensiv deutsche Frauen an. Einigen gefällt dies, vielen nicht. Folge: Deutsche Frauen bleiben weg. Bleiben deutschen Frauen weg, gehen auch kaum noch deutsche Männer dort hin. Ergo: Viele ausländische Männer und Frauen. Werden nun aber ausländische Frauen in gleicher offensiver Weise angesprochen, gibt es selbtverständlich Ärger mit den jeweiligen Brüdern, Cousins etc. dieser Damen.
      Folge: Latent agressive Stimmung, der Laden wird kaum noch von Deutschen besucht.


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