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    Arbeitsunfall - Unfallrente - Gesamtabfindung, wer kennt sich aus ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.02.04 08:33:01 von
    neuester Beitrag 14.02.04 20:57:31 von
    Beiträge: 4
    ID: 817.852
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      Avatar
      schrieb am 08.02.04 08:33:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, wer hat Erfahrung mit der Berufsgenossenschaft ?

      aufgrund eines Arbeitsunfalls am 01.07.2003 mit festgestellter MdE von 20 % wird in einem Bescheid über eine Gesamtvergütung eine Unfallrente vom 01.10.2003 bis zum 31.03.2004 gewährt.
      Nach Ablauf des Gewährungszeitraumes der Gesamtvergütung kann die Weiterzahlung der Rente beantragt werden.

      In dem Bescheid wird weiterhin auf eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes (Diabetes mellitus) hingewiesen. Diese Krankheit ist im Moment aber nicht akut.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bis Ende März die röntgenologisch nachweisbaren Veränderungen im ehemaligen Bruchbereich der Lendenwirbelsäule so bessern, dass die jetzt vorliegenden Beschwerden dann nicht mehr vorhanden sind.

      Sollte grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden ?
      oder reicht es, wenn die Weiterzahlung der Rente im April 2004 beantragt wird.

      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      Grüße
      elli
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 11:04:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo elli,
      ich meine das es ausreicht wenn Du den Antrag auf Verletztenrente neu stellst. Die BG muss dann die MdE neu feststellen lassen. Mit der Zahlung einer einmaligen Abfindung würde ich nicht einverstanden sein, falls die BG Dir das anbietet.

      Ich hatte das Thema Verletztenrente auch schon einmal bei meinem Rechsanwalt angesprochen. Also erstmal Antrag neu stellen, dann muss die BG wieder aktiv werden.

      Informationen kannst Du auch bei deinem Arbeitgeber im Personalbüro, beim Betriebsrat und bei der Sicherheitsfachkraft einholen oder Rechtsanwalt einschalten.

      Hattest Du auch eine Fraktur im LWS-Bereich? Welcher Wirbelkörper war bei Dir gebrochen? Ich hatte eine instabile LWK1-Fraktur im September 2003 und bin momentan in der Wiedereingliederungsphase (Belastungstest). Bei mir läuft alles über den Rechtsanwalt, da meine Verletzung durch einen Autofahrer verschuldet wurde, als ich auf dem Weg zur Arbeit war. Da ist es natürlich besser, wenn man einen Rechtsvertreter hat.

      Grüsse Jürgen
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 15:49:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo

      Kann nur raten in den VDK einzutreten. Die haben die richtigen Leute für sowas.
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 20:57:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo ihr zwei,

      habt vielen Dank für eure Gedanken,
      bin nun am überlegen, ob ich mir professionelle Hilfe hole.

      Werde wohl erstmal zur Fristwahrung Widerspruch einlegen.

      Grüße
      elli


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