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    Warum hat Schily immer noch nicht die Beamtenpensionen gekürzt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.04 12:53:08 von
    neuester Beitrag 16.02.04 23:16:38 von
    Beiträge: 26
    ID: 821.493
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      schrieb am 15.02.04 12:53:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      wir erinnern uns an die großen Sprüche des größten Otto Schilly! Nach zwei Jahren und sieben Monaten erhalten Beamte auch weiterhin Rekordverdächtige Pensionen. Satt einzusparen wurden die Pensione sogar ausgebaut und kräftig erhöht. Schließlich hängen die Politikerpensionen mit den Beamtenpensionen zuusammen und wer wäre schon bereit gerade hier die Pensionen herunterzufahren! Wenn das Deutsche Volk und seine Rentner schon hungern müssen und den Gürtel noch enger zusammenschnallen dürfen dann soll bitte schön die Herren Beamte uns Politiker nicht jeden Tag so tun als wenn dies nicht ihr Problem ist! Das Schilly seine Versprechen nicht einhält ist man ja von der SPD-Grünen Regierung gewöhnt!
      Als Preis dafür wurden von Schilly auch bei den Renten die Bürgerrechte unterlaufen und alle übrigen Rentern sollen kriminalisiert werden nicht nur aus Gründen der Gleichbehandlung, sondern insbesondere aus Effizienzgründen. So sei die Beschränkung auf Kapitalanlagen, die nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, ein nicht akzeptabler Eingriff in die Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger. Während die arroganten Beamte Und Poolitiker dies auch weiterhin dürfen! Die nachgelagerte Steuern sollen angeblich alle gleich zahlen wo aber zahlen die Beamte eigentlich ein!:laugh:



      Rentenreform: Kürzung bei Beamtenpensionen

      Die kürzlich verabschiedete Rentenreform soll auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ausgeweitet werden. Das kündigte Bundesinnenminister Otto Schily an. Diese Maßnahme solle bei Bund, Ländern und Gemeinden zu Einsparungen in Höhe von 13,9 Milliarden Mark bis zum Jahr 2010 und zu insgesamt 118,7 Milliarden Mark bis zum Jahr 2030 führen.

      Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen für Beamte unter anderem folgende Regelungen gelten: geringerer Anstieg der Ruhegelder ab 2003, Anstieg unterhalb der Gehaltserhöhungen der aktiven Beamten, geringerer Anstieg der Pensionen und Absenkung des Höchstversorgungsniveaus nach 40 Dienstjahren.
      Datum: 26.06.2001


      Fazit: Wie lange können wir uns diese Politiker des Schneeballsystem und Rentenlügner eigentlich noch leisten. Wer heute arbeitet hat bis zum 65. Lebensjahr in Wirklichkeit keinen einzigen Cent für seine Rente einbezahlt, weil alles was eingezahlt wurde nur der Umverteilung(40%) und der Bürokratie(60%) diente!
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 13:19:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Glaubwürdigkeit durch Ehrlichkeit


      Ziel linker Rentenpolitik bleibt unverändert die Vereinheitlichung aller Altersversorgungssysteme. Historisch gewachsene Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere von Beamten) sind aus Gründen der Gleichbehandlung in ein allgemeines Bürgerrentensystem überzuführen. Im Zuge dieser Harmonisierung müssen auch die Zusatzversicherungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes integriert werden.



      Bei der Frage der Reform des Beamtentums und der Beamtenpensionen ist zunächst einmal der Bundesgesetzgeber gefordert. Dennoch zeigen die Erfahrungen in sozialdemokratisch regierten Ländern wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, daß auch auf Bundesebene erfolgversprechende Maßnahmen zur Regelung der Pensionslasten getroffen werden können, wenn der politische Wille vorhanden ist.


      a) Die steigende Pensionslast bedroht die politische Gestaltungsfähigkeit

      Die Belastung des Bundeshaushalts durch die Beamtenpensionen nimmt immer mehr zu. So ist ihr Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben von 6,2 % im Jahre 1990 auf 6,9 % (1994) angewachsen und wird weiterhin stark ansteigen. Diese Entwicklung schränkt die finanzpolitischen Spielräume für die Bundespolitik auf unzumutbare Weise ein. Wird der bisherige Weg in die Katastrophe weiter beschritten, werden die Pensionskosten einen immer höheren Prozentsatz der Gesamtpersonal-Ausgaben ausmachen und so diesen Löwenanteil des Bundeshaushalts in die Höhe treiben, will man nicht eine drastische Einschränkung der Zahl der aktiven Bundesbeamten hinnehmen. Eine derartige Entwicklung führt das Ende der Politik herbei, und ein solcher Abschied von der Politik ist für eine politische Kraft, die auf gesellschaftliche Reformen für mehr Gerechtigkeit setzt, nicht akzeptabel.



      Da die Finanzierung der Beamtenpensionen allein den bundespolitischen Akteuren anvertraut ist, haben sie die vergangenen und zukünftigen Versäumnisse auf diesem Gebiet zu verantworten; ihnen bietet sich aber zugleich die große Chance, Zukunftsfähigkeit durch eigenes entschlossenes Handeln zu beweisen.



      Dazu sind radikale Veränderungen vonnöten. Die beste Maßnahme zur Eindämmung der Personalkosten ist die Abschaffung des Berufsbeamtentums in seiner jetzigen Form. Beamtenstellen sind in dem Maß in Angestelltenverhältnisse überzuführen, in dem sie strikt auf hoheitliche Aufgaben begrenzt werden. Zudem ist die Höhe der Pensionen auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung abzusenken.



      Weiterhin muß der Bund durch die Einrichtung eines Pensionsfonds zwei Herausforderungen gerecht werden.



      Erstens muß die Belastung des Haushalts durch Beamtenpensionen begrenzt werden, indem zur Untertunnelung der zunehmenden Pensionskosten für die schon eingestellten Beamten für die Zeit der Ausgabengipfel angesparte Mittel aus diesem Pensionsfonds entnommen werden. Damit wird kurz- und mittelfristig Vorsorge für die absehbare Ausgabenentwicklung getroffen.



      Zweitens muß für die neu eingestellten Beamten ein Pensionsfonds aufgebaut werden, der für diesen Personenkreis nach dem Kapitaldeckungsverfahren die späteren Pensionsgelder zur Verfügung stellt. Damit wird langfristig transparent und kalkulierbar, wieviel dem Land seine Beamten wert sind. Dies liegt nicht zuletzt im Interesse der Beamten selbst, die sich vielen unqualifizierten Anwürfen ausgesetzt sehen.



      Mithin ermöglicht dieser Pensionsfonds einen ehrlichen Umgang mit der Frage der Pensionskosten, die bisher als versteckte Staatsverschuldung von einer Steuerzahlergeneration an die nächste weitervererbt wurde.



      b) Die Lösung eines drängenden Problems: Die Untertunnelung des Pensionsberges

      Hauptursache für die steil anwachsenden Versorgungsausgaben ist die kontinuierliche Zunahme der Zahl der Bundesbeamten von 1952 bis 2003 um das fünfache! Zur Untertunnelung des dadurch entstehenden Pensionsberges schlagen wir vor:



      Der Anteil der Pensionsausgaben am Haushalt wird auf einem bestimmten Wert festgeschrieben, der gewährleistet, daß die Pensionen bis zu einem in Abhängigkeit von dem noch vorzulegenden Versorgungsbericht des Finanzministers zu bestimmenden Jahr wie bisher aus den allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden können. Die für den Zeitraum der Spitzenbelastungen prognostizierten darüber hinaus anfallenden Kosten werden aus dem Fonds bezahlt, der zu diesem Zweck mit einem Grundvermögen und mit jährlichen Zuführungen aus dem Landeshaushalt gespeist wird. Das Grundvermögen dient als Anschubfinanzierung und wird durch die Erlöse des Verkaufs von Bundesbeteiligungen gebildet. Daneben wird der Bund bis zu diesem Zeitpunkt Gelder aus ersparten Zinsausgaben einer jährlich um einen festen Betrag (z. B. 500 Mio. DM) zu reduzierenden Nettoneuverschuldung zuführen.



      Diese Mittel plus Zins/Rendite werden dazu verwendet, in dem oben genannten Zeitraum der Versorgungsspitzen die absehbare Zusatzbelastung zu untertunneln.



      c) Die langfristige Reform: Kapitaldeckungsverfahren für zukünftige Beamtenpensionen

      Ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt wird in den Pensionsfonds für die ab diesem Stichtag eingestellten Beamten durch laufende Zuführungen ihres Arbeitgebers, des Bundes, eingezahlt. Diese allein vom Dienstherr zu leistende Abführung geschieht in Form von Zuschlägen auf die Bezüge dieser Beamten (sog. Versorgungszuschläge). Dabei wird in regelmäßigen versicherungsmathematischen Gutachten durch unabhängige Sachverständige ermittelt, welche Höhe dieser Zuschlagssatz auf der Basis eines Kapitaldeckungsverfahrens haben muß.



      In einer ersten Phase erbringt der Pensionsfonds die Versorgungsleistungen für den Ruhestand der nach dem Stichtag eingestellten Beamten und finanziert die Spitzenbelastungen, die durch die schon eingestellten Beamten anfallen. Sobald der Fonds das nötige Volumen erreicht hat, d. h. sobald das Verhältnis von Einzahlungen plus Verzinsung und Versorgungsleistungen dies erlaubt, werden in einem zweiten Schritt alle Pensionsleistungen aus dem Fonds finanziert.



      Die Einrichtung eines Kapitaldeckungsverfahrens erlaubt somit eine stark verbesserte Transparenz über die Pensionskosten und macht sie kalkulierbar, indem von Anfang an Vorsorge für die eingestellten Beamten getroffen wird. Haushaltstechnisch hat dies zudem den Vorteil, daß diese Kosten in den entsprechenden Einzelplänen transparent gemacht werden können. Darüber hinaus ermöglicht ein solches System durch seine Kostentransparenz, die Entscheidung, ob Beamte oder Angestellte für bestimmte BNundesaufgaben eingesetzt werden sollen, in Zukunft auf finanztechnisch fundierter Basis zu treffen. Auch wirkt sich eine Beschränkung der Beamtenzahl direkt auf den BNundeshaushalt aus, da nicht nur die Ausgaben für Aktivbezüge, sondern auch die Ruhestandsbezüge entsprechend sinken.



      d) Ein Kraftwerk für Zukunftsinvestitionen: Die Organisation des Pensionsfonds

      Der Pensionsfonds wird als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anlagestruktur der ihm nach 2.) und 3.) zufließenden Gelder wird gesetzlich festgelegt und könnte wie folgt aussehen: 90 % Schuldverschreibungen des Bundes, 10 % Risikokapital in Form von zinsvergünstigten Darlehen für Existenzgründer. Das Risikokapital wird im Auftrag der Anstalt durch die B-Bank verwaltet.



      Auf diese Art und Weise wird der Erlös der vielbeschworenen Veräußerung von Bundesbeteiligungen, der in den Pensionsfonds fließt, nicht auf einmal durch den Schornstein gejagt, sondern ökonomisch sinnvoll und dauerhaft zur Förderung von Zukunftsinvestitionen genutzt.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 14:41:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klarer Fall. Kürzung auf 43% Pension im öffentlichen Dienst. Dazu rigoroser Stellenabbau.

      Die arbeitslosen Staatsdiener können ebenso wie "normale Arbeitslose" zum putzen, Essen ausfahren und Toilettenreinigung in Krankenhäusern herangezogen werden.

      Wir können uns diese Zweiklassengesellschaft von "Normalen Arbeitnehmern" und "Staatsdienern" nicht mehr leisten.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:05:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ schnautze
      Genau meine Meinung! So müßte es laufen!
      Die vollgefressenen Staatsdiener, die sich ein ganzes Berufsleben lang auf ihren Sesseln sitzend ausgeruht haben, sollten auch mal erfahren, was echte Arbeit ist!!
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:21:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      rülps

      oh, tschulligung :cry:

      ein vollgefressener Staatsdiener :cool:

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      schrieb am 15.02.04 16:28:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      gack gack sollte doch nach rülps kommen!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:33:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist ja wieder typisch! Statt sich um Verbesserung auch für andere einzusetzen, wieder mal nur darum schreien, dass es anderen auch schlechter gehen soll.

      Na hoffentlich denkt Ihr dran, wenn die Wirtschaft wieder brummt und Ihr Euch vor Lohnerhöhungen nicht mehr retten könnt, auch die Verbesserungen bei den Staatsdienern einzufordern.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:41:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Albatossa,

      stimmt, den Thread hatte ich ganz vergessen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:48:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Tschakka,
      #
      das verstehtst vollkommen falsch. Wir brauchen keine staatlich verordnete Vollkaskoversicherung in allen sozial Bereiche mit Stundenlohnsätze in den Behörden von weit über 400 Euro! Wir brauchen keine Beamte und öffentliche Angestellte die nur die Arbeitslosigkeit verwalten und ebenfalls Stundenlohnsätze in der Verwaltung haben die weit über 400 Euro in der Stunde liegen. Wenn die Beamten und Angestellte wirklich ihre Arbeit machen würde käme z.b. Rolamd Berger und die anderen Berater nicht auf die Idee für ihre Berater mehr als 500 Euro in der Stunde den Steuerzahler in Rechnung zu stellen.

      Und es muß endlich gesagt werden das Beamte diese System nicht bezahlen und die Beitragszahler ein Recht haben das die Gruppe entgüldig und für alle Zeiten aus der Verwaltung dieser Gelder ausgeschlossen gehören.

      Die Beamten und die Politiker haben lange genug das System mißbraucht!

      Gruß Albatossa

      P.S.: Alleine in den letzten drei Tagen wurden wiedereinmal in Köln und auch wiedereinmal in Berlin durch Politiker und Beamten Geld der Steuerzahlder mißbraucht!:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 16:54:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Tschakka,

      um es auf dem, Punkt zu bringen der Fisch stinkt zuerst am Kopf, damit meine ich unsere Herren Politiker und ihre Staatssekretäre und viele aufgeblasene Wasserköpfe in den Behörden! Das nicht alle gemeint sein könne ist schon klar, aber mitmachen tun sie doch alle!:rolleyes:

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 17:12:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Diese Maßnahme solle bei Bund, Ländern und Gemeinden zu Einsparungen in Höhe von 13,9 Milliarden Mark bis zum Jahr 2010 und zu insgesamt 118,7 Milliarden Mark bis zum Jahr 2030 führen.

      Irgendwo habe ich gelesen, dass das Migrationsproblem uns 220 Milliarden Euro jährlich kostet!

      Irgendwie scheint da am falschen Platz gespart zu werden!
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 17:17:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Albatossa

      wenn Du mir sagst, wo der Beamtenjob mit über 400 € Stundenlohn zu haben ist, werd ich mich sofort bewerben!

      Was wir auch nicht brauchen, sind verkäuferinnen, die ich über die Preise der Waren bezahle und die ich nur ungern stören darf, wenn ich ich eine Frage zu der Ware habe oder sie gar bezahlen will.

      Das gilt auch für viele andere Berufe. Denn es ist ja in der Realität gar nicht so, dass ich die einen (von der Steuer) bezahle, die anderen aber aus reinem Vergnügen für mich da sind. Das ollten Einige sich hier vielleicht einmal wieder verdeutlichen.

      Das mit den Beratern ist relativ einfach. Da sitzen leider immer öfter Leute an der Spitze der Verwaltung (aber auch eines Unternehmens), die zu schwach sind, selbst etwas auf die Beine zu stellen. Deshalb, weil sie eigentlich für diese Funktion gar nicht geeignet sind. Es ist eben schon ein Unterschied, ob Du ein echter Unternehmer bist oder ob Du einem Unternehmen nur vorstehst.

      Diese minder geeigneten Spitzenkräfte holen sich dann zur Ideenfindung oder zur Durchsetzung eigener Ideen Berater ins Haus. Und wirklich: Das gilt für Behörden und Unternehmen gleichermaßen. Also auch hier keine Besonderheit im Beamtenhaufen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 17:24:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @tschakka,

      die 400€ sind nicht der Beamtenverdienst, sondern die Kosten/Stunde/Beamter.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 17:26:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ach? Da steht aber Stundenlohn! Und den will ich jetzt auch haben :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 20:53:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Tscxhakka,

      Verechnungssätze sind nun mal nicht die Stundenlohnsätz dieser Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst! Schließlich gibt noch viele andere Allgemeinkosten die umgelegt werden und da gehören auch die ach so tollen Beraterverträge dazu die in die Kosten einfliesen!:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:24:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Au ha - - -

      Toss, Tossa, Albatossa :laugh:


      wenn

      einnässen = ins Bett pinkeln

      und

      einmachen = ins Weckglas füllen zwecks Konservierung

      dann
      einfliesen = ins Bad / in die Küche ... legen :confused:


      :D:p
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:25:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      :p
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:33:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      Oh heilerscheinheiligenscheinheiler
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:40:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sind Pensionen nicht diese kleinen subatomaren Vermögensteilchen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:54:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ja ViccoB.

      diese Pensionenatome werden uns bald um die Ohren fliegen!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 22:15:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich finde, man sollte sich auch über die erste Hälfte des strittigen Begriffs zunächst definitorische Klarheit verschaffen...

      Beamtenpensionen - hm


      Bilden wir doch mal einige Wortanalogien:

      bequatschen = erfolgreich zutexten

      besudeln = erfolgreich zuscheissen

      beweihräuchern = erfolgreich vernebeln

      nee, stimmt jetzt nicht, neuer Versuch:

      begrapschen...


      egal, zurück zu den Beamten...

      und dann gibt´s ja auch noch die Werbeamten...

      oder hieß das anders


      Tja


      Vielleicht morgen neuer Versuch :rolleyes: :yawn:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 22:37:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      nix wissen aber groß rumkotzen!!!!:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 22:40:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      gack gack
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 23:07:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Na los, Freunde der Nacht, zu mehr als ein paar Einwortsätzen und Smilies wird´s doch wohl reichen, oder?

      Oder haben wir da bereits einen Unterschied zwischen Beamten und Normalsterblichen gefunden :rolleyes: ?

      :p
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 23:10:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo ViccoB,

      da gibt es keine Unterschiede mehr!:D
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 23:16:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ein Glück, und ich fühlte mich schon fast als Außenseiter :cry: :laugh:


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