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    Neue Renovierungspauschale für Vermieter ab 2004? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.04 21:27:06 von
    neuester Beitrag 24.02.04 18:06:43 von
    Beiträge: 7
    ID: 822.767
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      Avatar
      schrieb am 17.02.04 21:27:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ll Vermieterrecht-Spezies!

      Wer weiss Genaues zur (neuen) Pauschale für Vermieter in Höhe von 4000 €uro ohne Prüfung bei Renovierung? Gibt es den Text irgendwo nachzuschlagen? Gegoogelt hab` ich schon, aber das Ergebnis ist mir zu ungenau - oder ich zu blöd :(

      Danke Euch,

      Willy
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 21:55:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...kann ich mir nicht vorstellen, dann könnte sich das finanzamt ja gleich ins bein schießen, wenn sie ner miete von 4.000,- ne pauschale von 4.000,- gegenüberstellen würden...da würden dann ja nur noch größere wohnungen und häuser drüberliegen...zumal du dafür die netto-miete heranziehen müsstest...???
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 22:34:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pauschale ohne Prüfung?
      glaubichnich
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:21:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es geht darum, ob nachgewiesene Renovierungskosten (also keine Pauschale ohne Prüfung) als Herstellungs- oder als Erhaltungsaufwand gewertet werden. Und da hat man laut Zeitungsbericht (Quelle hab` ich leider vergessen - wenn`s jemand findet, bitte einstellen!) in`s Kleingedruckte der grandiosen Steuerreform geschrieben, daß Vermieter Einzel-Renovierungsmaßnahmen bis zur Grenze von 4000 Euro (netto) auf Antrag als Erhaltungsaufwand sofort von der Steuer absezten können. Ursprünglich waren 2000 E vorgesehen, die Opposition hat in letzter Minute eine Verdopplung auf 4000 E durchgesetzt.

      Kommt für mich gut, da ich noch Anfang Dezember knapp 4000 Eumel plus MwSt. für Fußböden ausgegeben habe :D . Wäre m.E. sowieso Erhaltungsaufwand, doppelt genäht hält aber besser. Werde die neue Bestimmung dieses Jahr testen: mal sehen, ob ein neu eingebautes Dachflächenfenster (an sich Herstellungsmaßnahme) so als Erhaltungsaufwand durchgeht.

      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:15:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Regelung ist in den Einkommensteuer-Richtlinien 2003 enthalten:

      Themen der Woche
      Einkommensteuer-Richtlinien 2003



      Der Bundesrat hat am 28.11.2003 die Einkommensteuer-Richtlinien 2003 (EStR 2003) beschlossen.

      Auf folgende Änderungen ist besonders hinzuweisen:

      Erhöhung der bisherigen Obergrenze von 2 100 €, bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht nach § 7 EStG abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann, auf 4 000 € (R 157 Abs. 2 EStR).

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      schrieb am 20.02.04 10:08:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      @t all "Antworter",

      Danke Euch für die fundierten Antworten. Hat mir sehr geholfen!!!

      Gruss,

      Willy
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 18:06:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dies ist aber keine Pauschale, die man einfach so ansetzten kann.
      Es geht lediglich darum, dass sich Steuerbürger und Finanzamt bei Beträgen, die tatsächlich ausgeben worden sind und ggf. auch nachgewiesen werden müssen, nicht streiten müssen, ob dieser Betrag nun sofort oder mit der Haus-AfA auf Jahre verteilt abgeschrieben werden muss.

      cu
      pegru


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