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    Abschreibung von Photovoltaikanlagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.04 20:13:14 von
    neuester Beitrag 22.03.06 22:33:23 von
    Beiträge: 61
    ID: 823.359
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      Avatar
      schrieb am 18.02.04 20:13:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Solarkraftwerk hat eine Leistung von 8,16 KWp.

      Ich gehe in wenigen Jahren in Rente und will möglichst viel von der Anlage in den ersten Jahren steuerlich abschreiben.

      In diesem Link von EnBW stehen einige Informationen drin:

      http://www.enbw.com/content/de/privatkunden/produkte/solar_p…

      Ich habe ein Gewerbe angemeldet und möchte folgendes nutzen:

      +++++++++++++++++


      5. Die Herstellungskosten (Investitionssumme) einer PV-Anlage können bei gewerblicher Nutzung, entsprechend der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die Nutzungsdauer von 20 Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Es kann zwischen einem linearen oder einem degressiven Abschreibungssatz gewählt werden. Beim linearen Abschreibungssatz beträgt die Abschreibung während der gesamten Laufzeit jährlich 5%. Bei einer Einstufung der PV-Anlage als "Solaranlage" durch das Finanzamt beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre und es können dann höhere Abschreibungen (10 %) geltend gemacht werden.
      Beim degressiven Verfahren kann pro Jahr maximal das Doppelte des linearen Prozentsatzes (max. 20 %) abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag sinkt dann von Jahr zu Jahr.

      6. Zusätzliche Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG.

      Ein kleiner/mittlerer Betrieb in diesem Sinne liegt vor, wenn das steuerliche Betriebsvermögen zum Schluss des der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vorangehenden Wirtschaftsjahres nicht größer als 204.517 € ist. Diese Voraussetzung gilt bei Betrieben, die den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs.3 EStG ermitteln, als erfüllt. Zusätzlich zur linearen oder degressiven Afa können dann 20% innerhalb der ersten 5 Jahre abgeschrieben werden. Innerhalb dieser 5 Jahre kann der Steuerpflichtige frei wählen, wann und in welcher Höhe er dies nutzt.

      +++++++++++++++++++++++

      Die zusätzlichen Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG verweigert mir das Finanzamt mit der Begründung, dass eine Photovoltaikanlage kein "bewegliches Wirtschaftsgut" darstellt. Dabei kann man sie doch einfach wieder abschrauben. :rolleyes:

      Die degressive Abschreibung will mir das Finanzamt ebenfalls nicht gestatten, hier argumentierte ich mit der nachlassenden Leistung mit den Jahren. Außerdem erkennt mir das Finanzamt das Solarkraftwerk nicht als "Solaranlage" an, was eine Abschreibungszeit von 10 Jahren implizieren würde, ich muss 20 Jahre lang abschreiben.

      PS: Ich möchte die gesamte Anlage aus Ersparnissen bezahlen. Dann hätte ich schon im ersten Betriebsjahr einen Überschuss und muss Steuern zahlen. Ein Kredit erscheint mir sinnlos, da ich für meine Ersparnisse weniger Zinsen bekomme als ich Kreditzinsen bezahlen müsste. Hier blieben höchstens Zerobonds mit Laufzeiten bis zur Rente o. ä.

      Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt und hat Lösungsvorschläge ?

      Für jede Hilfe bin ich dankbar.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 20:32:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu #1

      Die Anlage hat einen Materialwert von 30000 € ( ohne MwSt ), dazu kommen noch die Montage- und Anschlusskosten.

      Die Anlage bringt mir etwa 3500 bis 4000 € an Einspeisevergütung pro Jahr ein.

      Wenn ich mich mit der Technik vertraut gemacht habe und alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle, plane ich eine zweite größere Anlage auf einer Scheune.

      Ich wohne Südwesten Deutschlands mit über 1900 Sonnenscheinstunden pro Jahr.

      Sonnige Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:09:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      War heute nochmal beim Finanzamt.

      Jetzt wird mir doch eine degressive Abschreibung und eine Sonderabschreibung nach § 7g gestattet :)

      Ich kam mit der Argumentation durch, dass es sich bei einer Photovoltaikanlage um ein "bewegliches Wirtschaftsgut" handelt ( => 20 % Sonderabschreibung ) und dass die Anlage mit der Zeit an Leistung einbüßt ( => degressive Abschreibung wegen Wertverlust ).

      Im ersten Jahr kann ich dann 30 % von der Anlage abschreiben, in den nächsten Jahren dann 10 % vom Restwert und später dann linear.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 16:38:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe heute meine Steuerkarte zurückbekommen. Welcher Steuerberater rund um Bad Bergzabern kennt sich gut mit Photovoltaikanlagen - Steuer - Abschreibung aus?? Wer ist zu empfehlen?:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 22:14:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @brokerbee

      Einen Steuerberater der sich mit Photovoltaik speziell auskennt kenne ich nicht. Aber die degressive Abschreibung und den $7g kennen die alle. Ich mache es ohne Steuerberater. Herr Busch vom Finanzamt Landau kennt sich jetzt aus, bei dem war ich inzwischen.;)

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      Avatar
      schrieb am 06.03.04 12:12:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die Info, werde dann wieder zum Miedel gehen.
      Solarkraftwerk, Ferienwohnung, Windparkverlustzuweisung und normale Einkommenssteuer, da blicke ich leider nicht ganz durch. Unsere tolle einfache Steuergesetztgebung............:mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 20:20:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      ;) ;) @all: Sich mit der Steuer selber rumzuärgern lohnt! Ich war beim Steuerberater und habe über 230 Euro nur für meine § 16 StBGebV Erklärung zahlen müssen. Ich werde mir den Krempel kopieren und es im nächsten Jahr selber machen. Meine Anlage wird über die Kreditkosten abgeschrieben, also über 12 Jahre. Die erstattete Mehrwertssteuer auf den Verkaufspreis würde als Gewinn verbucht, so das es bei mir im 1. Jahr kein Verlustabzug sondern einen Gewinn gibt. Nächstes Jahr werde ich dann Verluste geltet machen können. Ist aber irgendwie logisch aufgebaut, werde es nächstes Jahr selber machen.

      @Kollektor: Falls es doch nicht klappt, komme ich zu dir. (Südpfälzer halten zusammen.):laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.04.04 13:06:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @all:
      Ich habe von meinem Steuerberater folgendes Schreiben erhalten:

      "Durch die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach haben Sie ein gemischt genutztes Grundstück. Einerseits wird das Haus privat (zu Wohnzwecken) anderseits unternehmerrisch (gewerbliche Stromeinspeisung) genutzt. Bei gemischt genutzten Grundstücken haben Sie nach der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes die Möglichkeit, Ihr gesamtes Grundstück dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen. Dies hätte die Folge, dass Sie die gesamte Vorsteuer (=Umsatzsteuer, die Sie bezahlt haben) für die Errichtung und Erhaltung geltend machen können. Im Gegenzug würde die private Wohnungsnutzung mit Umsatzsteuer belastet."

      Ich werde den am Montag mal anrufen. Aber vorab die Frage an alle: Was haltet ihr von der Möglichkeit?????????????????????????????????????????

      @Kollektor: Frage bitte deine Frau zu diesem Punkt und poste das Ergebnis / die Meinung. Ich denke, dieses Thema ist für alle hier recht interessant.;) ;)
      Avatar
      schrieb am 24.04.04 15:07:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Darüber habe ich noch nie nachgedacht, wusste aber auch nicht dass so etwas geht.

      Klingt im ersten Moment verlockend. Kann man da auch die Umsatzsteuer für das Heizöl, den Strom, die Müllabfuhr oder gar den Umsatzsteueranteil des ganzen Hauses rückwirkend zurückbekommen ? Kann ich mir nicht vorstellen, werde das aber mal recherchieren.

      Auf der anderen Seite ist Wohneigentum steuerlich vor allem deshalb interessant, weil man den Wohnwert im Gegensatz zum Vermieter nicht versteuern muss. Und wie setzt man den Wohnwert an ? Bei mir ( 220 qm Wohnfläche + mindestens genauso viel Nutzfläche im Keller, Speicher etc. ) und einem Mietzinsniveau von 5 € für die reine Wohnfläche ) würden schon über 1000 € im Monat bedeuten. Und auf Miete gibt es doch überhaupt keine Umsatzsteuer, wieso dann auf den Wohnwert ?

      Bei der Instandhaltung/Modernisierung gehe ich langfristig von etwa 500 € im Monat aus - alle 25 Jahre neue Heizung, alle 50 Jahre neues Dach usw. Also niedriger als der Wohnwert und damit kann man weniger USt sparen als man zahlen müsste.

      Ein interessanter Gedanke aud jeden Fall.
      Avatar
      schrieb am 24.04.04 19:37:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 Ich werde am Montag mehr wissen ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 19:01:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all: Habe gerade mit meinem Steuerberater telefoniert.

      Zur oben #8 genannten Möglichkeit der Umsatzsteuererstattung:
      Für mich trifft es leider nichtzu, da ich mein Haus von einer Privatperson abgekauft habe und somit keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde.

      @ alle Bauherren. Ihr bekommt die Umsatzsteuer auf alle Bauleistungen von Firmen vom Finanzamt zurück. Also wird euer Bau erst einmal 16% billiger! Im Gegenzug müßt ihr für euren Wohnwert über 10 Jahre Mehrwertsteuer zahlen bis ihr wieder +/- 0 seit. Es ist also wie ein zinsloser Kredit über 10 Jahre. Wer also neu baut oder erst vor kurzem gebaut hat sollte auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen und diese Möglichkeit nutzen / sich beraten lassen.;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 03.05.04 18:18:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      weil wir gerade dabei sind auch eine Photovoltaikanlage auf unser Wohnhausdach aufzubauen hat mich dieser Thread natürlich interessiert. Und als ich gelesen habe, das es möglich ist Umsatzsteuer aus unserem Hausbau erstattet zu bekommen, um so mehr. Habe also kurz meinen Steuerberater gefragt seine Antwort: Für unser Wohnhaus errichtet 1996 bezogen 1997 trifft das nicht zu, weil 10 % der Wohnfläche vom Bezugstermin (1.4.1997) gewerblich genutzt hätten werden müssen. Hat irgendetwas von einem BMF Schreiben geredet. Seine Auskunft war für mich nicht richtig erschöpfend, glaube den muss ich mal wechseln. Habe versucht unter www.Bundesfinanzministerium.de fündig zu werden. Würde mich wirklich brennend interessierten wie das jetzt genau ist. Vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit gut auskennt.
      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 03.05.04 19:20:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Teresamaria: Ich kenne mich zwar nicht aus (sonst bräuchte ich ja keinen Steiuerberater), aber mein Steuerbrater hat mir das so geschrieben.

      Ich zitire wörtlich: "bei gemischt-genutzen Grundstücken widersprich das deutsche Umsatzsteuerrecht geltendem EG-Recht. Durch die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach haben Sie jetzt so ein gemischt genutztes Grundstück. Einerseits wird das Haus privat (zu Wohnzwecken) anderseits unternehmerrisch (gewerbliche Stromeinspeisung) genutzt. Bei gemischt genutzten Grundstücken haben Sie nach der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes die Möglichkeit, Ihr gesamtes Grundstück dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen. Dies hätte die Folge, dass Sie die gesamte Vorsteuer (=Umsatzsteuer, die Sie bezahlt haben) für die Errichtung und Erhaltung geltend machen können. Im Gegenzug würde die private Wohnungsnutzung mit Umsatzsteuer belastet."

      Der erste Satz hat oben gefehlt, hielt ich nicht für wichtig. Ist es aber wohl, da diese Möglichkeit wohl ein Streitfall war und noch nicht jeder Steuerberater diesbezüglich informiert ist.

      Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen.
      :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p :p
      Avatar
      schrieb am 13.05.04 18:38:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Kollektor, Hallo brokerbee und all die anderen Interessierten. Ich habe an anderen Stelle zur Fotovoltaik ein ähnlichen Thread aufgemacht und wurde dort auf den hier von Dir, Kollektor eröffneten Thread aufmerksam gemacht.. Da ich nur der Sache wegen Information erhalten möchte, schließe ich mich gerne hier an und schließe meinen mit der Überleitung zu euch, wieder.
      Erst mal zu mir ich wohne auch im Süd – Westen (am Donnersberg) und plane ein 11 kWp Anlage auf meinem Dach zu installieren.
      Frage an dich Kollektor, hast Du Deine 8,16kWp Anlage schon? Du schreibst nämlich das Dich 8,16kWp 30.000€ plus Anschluss und Installation kosten. Mir hat man die 11 kWp Anlage für 60.000€ angeboten. Zu teurer wie es scheint.
      Ihr spricht hier hauptsächlich über die Steuerabschreibungen.
      Folgende technischen Fragen: Stimmt die Rendite (Stromausbeute) so wie mir beschrieben wurde.. 1 kWp bringt ca. 900-1000 kWh was bei 57cent Vergütung um die 5000 – 6000€ jährlich macht. Kollektor Du schreibst was von 3500 –4000 € für deine 8,16kWp Anlage. Du möchtest Deine Anlage aus Erspartem finanzieren ,weil Du höher Zinsen zahlen müsstest, wie Du für Deine Sparanlage erhalten würdest. Aber kannst Du die Zinsen denn nicht wieder absetzten?
      Wo sind andere Risiken. Habt Ihr schon mal an die Stürme gedacht, die bei uns doch manchmal sehr heftig sind. Ist der Leitungsverlust so gering wie angegeben? Benötige ich wegen dem Gewicht eine statische Prüfung meins Daches?
      Würde mich sehr über Euer antworten und Tipps freuen.

      Gruss Zenzy
      Avatar
      schrieb am 13.05.04 18:54:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sei gegrüßt Zenzy :)

      Ich versuche mal stichpunktmäßig auf Deine Fragen einzugehen.

      1. 60000 € für 11KWp ist zuviel. Im Moment zahlt man für Solarmodule Mondpreise. Besser warten.

      2. Ausbeute stimmt mit 900-1000 KWh in der Pfalz.

      3. Für Zinsen muss ich auch Steuern zahlen. Da sich eine Photovoltaik auch nach Zinsen rechnet, würde ich bei einer sehr großen Anlage auch lieber finanzieren als nichts tun, Preis muss aber stimmen. Mein Dach gab nur die 8,16 KWp her.

      4. Gegen Sturm, Hagel, Blitz usw. habe ich eine Versicherung abgeschlossen.

      5. Bei normalen Dächern gibt es keine Statikprobleme. Die Anlage hat ein Gewicht von ca 12-15 kp/qm.

      Es gibt auch noch den Thread: Photovoltaik: Erfahrungen bitte hier ;-) in WO.

      Sonnige Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 17.05.04 08:05:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hat denn keiner Interesse an der Sache? Komisch für mich bietet das eine 10% Anlage die so nebenher läuft.
      Kann mich aber auch irren.
      Deshalb versuche ich hier was zu erfahren.

      Gruss Zenzy
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 11:40:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Zenzy,
      Doch wir interessieren und uns auch für die Sache und haben schon Nägel mit Köpfen gemacht.:)
      Auf unserem Wohnhaus liegen bereits "Solon" Platten. Die Wechselrichter von "Kaco" werden am Montag installiert. Die Anlage hat eine Leistung von 6,96. Des weiteren haben wir bereits eine Scheune mit Schienen bestückt, die Platten sollen auch nächste Woche geliefert werden, Leistung 7,40. Wir wohnen in der Oberpfalz und rechnen mit 850 KW/Kwp. Damit liegen wir sicher nicht falsch. Die Anlage kostet uns mit Montage 60.500,00 plus Steuer. Wäre etwas billiger gekommen, wenn wir nicht an 2 Stellen Strom einspeisen würden. Bestellt haben wir die Anlage bereits Ende Februar, versprochen wurde sie uns für Ende April, jetzt haben wir Ende Mai.
      Die Anlage ist automatisch für 2 Jahre gegen alles mögliche direkt vom Hersteller versichert. Danach werden wir auf jeden Fall eine Versicherung abschließen, sicher ist sicher. Vor allem weil es in unserer Gegend ganz schön stürmisch werden kann.
      Bei unserer Stadtverwaltung habe ich ein Gewerbe angemeldet. Beim Finanzamt muß (darf) ich monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Und selbstverständich bei der Steuererklärung eine GSE. Für das Jahr 2002 habe ich bereits in meiener Steuererklärung einen 7g beantragt und auch bekommen. Was das steuerliche betrifft bin ich der Meinung das man sich auf jeden Fall von einem guten Steuerberater beraten lassen sollte. Ob man eine lineare oder eine degressive Abschreibung wählen sollte ist von vielen Faktoren abhängig (derzeitiges Einkommen - späteres Einkommen und vieles mehr).
      Mich würde vor allem interessieren wie das mit dem Gewerbebetrieb im Haus und dem Vorsteuerabzug ist.
      Wir haben 1997 ein neues Haus bezogen. Da würde ich gerne die Vorsteuer vom Finanzamt zurück holen. Das Geld ist zwar nur leihweise weil man es ja nach und nach wieder zurückzahlen muss aber es wäre eine schöne Finanzierungsmöglichkeit. Wir haben unsere Anlage über die KfW finanziert Nominalzinssatz 2,95% ef. 3,78% 1 Jahr Tilgungsfrei rückzahlbar innerhalb 10 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 18:23:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      @all - #17 - "jeden Fall eine Versicherung abschließen": Ist nicht teuer. Bei mir zählt die zur Wohngebäudeversicherung - "Wohnhaus mit Doppelgarage" und Zusatz: "und Photovoltaikanlage."
      Zur Berechnung wurde der Herstellungspreis der Anlage zum Hauswert hinzugerechnet. Bei mir sind es etwas rund 25 Euro pro Jahr an Prämie. Bei Teresamaria werden es auch nicht viel mehr als 60-70 Euro sein. Berechnet sich aber aus dem Bruttopreis, also incl. Mwst. Dafür ist die Anlage gegen Sturm, Hagel, Vandalismus und vor allem auch gegen Überspannungsschäden (durch Blitzschlag) versichert. Es ist besser, bei einer Versicherung Haus und PV Anlage zu versichern. Dann gibt es im Schadensfall keinen Streit, wer was zu bezahlen hat. ;);););););)

      @Teresamaria: 850 KW/h pro KWp ist eine vorsichtige Kalkulation. Aber besser angenehm überrascht werden als sich zu verkalkulieren. Ich liege im 1. Betriebsjahr bei etwas über 1000 KW/h pro KWp. Ist aber nicht der zu erwartende Durchschnitt sondern liegt daran, dass der Sommer 2003 ein Supersommer war.:lick::lick::lick::lick::lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 24.05.04 16:34:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage23904/ BMF-Schreiben-vom-13.-April-2004-IV-B-7-S-7300-26-04-Adobe-Acrobat-3.x_4.x.pdf

      Eine gewerbliche Photovoltaikanlage auf dem Wohnhausdach führt das zum Vorsteuerabzug aus den gesamten Kosten aus der Errichtung eines Wohnhauses?
      Der oben aufgeführte "Link" wurde mir gepostet nach meiner Frage "EU-Recht hier: Vorsteuerabzug aus Wohnhausbau".
      Auf jeden Fall gehe ich mit dem Ausdruck nächste Woche zum Steuerberater und lasse mich genauestens aufklären und nicht so abspeisen wie beim letzten Mal.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 22:14:03
      Beitrag Nr. 20 ()




      Ablauf der Veranstaltung

      10:00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
      10:15 Uhr „Möglichkeiten und Potentiale von Holz als regenerative Energiequelle“, Landesforsten, Udo Kopp
      10:30 Uhr „Die sicherste Rente ist die Sonne“, Fachvortrag, Armin Stulier Solartechnik
      11:00 Uhr „Heizen mit Pflanzenöl“, Vorstellung der Fa. WAT, Herr Eymann
      11:30 Uhr „Fahren mit Pflanzenöl“, Förster Armin Osterheld
      12.00 Uhr „EnBW Solar BürgerAktiv - gemeinschaftliche Solaranlagen engagierter Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde", NN
      12:30 Uhr "Strom aus der Sonne", Norbert Kuntz
      13:00 Uhr Pause
      14.00 Uhr „Bauen und Wohnen unter energetischen Gesichtspunkten“ (Energiewirtschaft und Umweltschutz), Architekt Rüdiger Maul
      14:30 Uhr „Gesundes Bauen und Wohnen“, Baubiologe Frank Seitz
      15:00 Uhr Siegerehrung Malwettbewerb
      16:00 Uhr Ende der Veranstaltung


      Rahmenprogramm

      - Informationsstand über den geplanten Bürgersolarpark
      - Informationsstand zum Thema „Fahren mit Pflanzenöl“, Jana Förste
      - Demonstrationsanlage mit Pflanzenölmühle, VW-Bus in Betrieb mit Pflanzenöl, Fa. Forest Help
      - Infostand zur Nutzung regenerativer Energiequellen, BUND, FÖJ; FH Rottenburg, Studenten vom Fachbereich SENCE werden zur Beantwortung von Fragen bereitstehen
      - Kindermalwettbewerb unter dem Thema „regenerative Energiequellen“, Heike Krippner, BUND
      - Anschauungsmaterial, Infoplakate und einen Büchertisch von der Schriftenreihe „Gesunde Wohnumwelt“ des Institut für Baubiologie + Ökologie (IBN)
      Neubeuren


      Schirmherr des „Tag der erneuerbaren Energien“ ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Herr Bohrer
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 21:51:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry für das verschwundene Bild in # 20. Mein Fotoalbum wechselt offensichtlich die URL :(

      Tag der erneuerbaren Energien am 6. Juni 2004 in 76887 Bad Bergzabern/Pfalz
      Von 10 Uhr bis 16 Uhr in der Schlosshalle
      Parallel zum Altstadtfest - Eintritt frei

      Ablauf der Veranstaltung

      10:00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
      10:15 Uhr „Möglichkeiten und Potentiale von Holz als regenerative Energiequelle“, Landesforsten, Udo Kopp
      10:30 Uhr „Die sicherste Rente ist die Sonne“, Fachvortrag, Armin Stulier Solartechnik
      11:00 Uhr „Heizen mit Pflanzenöl“, Vorstellung der Fa. WAT, Herr Eymann
      11:30 Uhr „Fahren mit Pflanzenöl“, Förster Armin Osterheld
      12.00 Uhr „EnBW Solar BürgerAktiv - gemeinschaftliche Solaranlagen engagierter Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde", NN
      12:30 Uhr "Strom aus der Sonne", Norbert Kuntz
      13:00 Uhr Pause
      14.00 Uhr „Bauen und Wohnen unter energetischen Gesichtspunkten“ (Energiewirtschaft und Umweltschutz), Architekt Rüdiger Maul
      14:30 Uhr „Gesundes Bauen und Wohnen“, Baubiologe Frank Seitz
      15:00 Uhr Siegerehrung Malwettbewerb "Erneuerbare Energien"
      16:00 Uhr Ende der Veranstaltung


      Rahmenprogramm

      - Informationsstand über den geplanten Bürgersolarpark
      - Informationsstand zum Thema „Fahren mit Pflanzenöl“, Jana Förste
      - Demonstrationsanlage mit Pflanzenölmühle, VW-Bus in Betrieb mit Pflanzenöl, Fa. Forest Help
      - Infostand zur Nutzung regenerativer Energiequellen, BUND, FÖJ; FH Rottenburg, Studenten vom Fachbereich SENCE werden zur Beantwortung von Fragen bereitstehen
      - Kindermalwettbewerb unter dem Thema „regenerative Energiequellen“, Heike Krippner, BUND
      - Anschauungsmaterial, Infoplakate und einen Büchertisch von der Schriftenreihe „Gesunde Wohnumwelt“ des Institut für Baubiologie + Ökologie (IBN)
      Neubeuren

      Aussteller

      Firma / Name PLZ Ort Tel.

      Allmann GmbH Haustechnik 76887 Bad Bergzabern 06343/1330

      Autowerkstatt Schlinck 76857 Gossersweiler 06346/ 58 96

      Gymnasium Bad Bergzabern 76887 Bad Bergzabern 06343/93440

      Förderverein Regenerative 76889 Oberotterbach 06342/94012
      Energien Gymnasium BZA e.V.

      Forest Help 76846 Hauenstein 06392/7280

      Heiztechnik Werner Schmitt 76889 Vorderweidenthal 06398/993099

      Hirsch 76887 Bad Bergzabern 06343/7523

      Holzleben GmbH 66954 Pirmasens 06331/97761

      Holz + Sonne / Hr. Link 67366 Weingarten 06344/943967,
      01711259641

      juwi GmbH / 55131 Mainz 06131/5885641
      Fr. Wendelmuth, Hr. Hinsch

      Mehrer GmbH Heizungsbau 76889 Schweigen-Rechtenbach 06342/7044
      + Gas-Wasserinstallation

      Sparkasse SÜW / Fr. Krumholz 76829 Landau 06341/187711

      Stulier Solartechnik 76879 Essingen 06347/7333

      VHS GmbH Heizung und Sanitär 76764 Rheinzabern 07272/76546,
      Vonderschmitt 01608734075

      Vöma-Bio-Bau GmbH / 76889 Kapsweyer 06340-5080461
      Fr. Colling-Blüder

      Wüst GmbH 76835 Gleisweiler 06345/8400


      Schirmherr des „Tag der erneuerbaren Energien“ ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Herr Bohrer

      Übrigens: brokerbee und ich sind auch anwesend. Ich halte einen multimedialen Vortrag "Strom aus der Sonne".

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 00:34:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Sorry für das verschwundene Bild in # 21. Mein Fotoalbum wechselt offensichtlich die URL :(

      Tag der erneuerbaren Energien am 6. Juni 2004 in 76887 Bad Bergzabern/Pfalz
      Von 10 Uhr bis 16 Uhr in der Schlosshalle
      Parallel zum Altstadtfest - Eintritt frei

      Programm steht oben.

      Habe übrigens 1150 KWh im Mai geerntet, das sind 141 KWh/KWp.

      Sonnige Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:22:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Kollektors Anlage ist sehr gut. Ich habe im Mai nur 120 KWh pro KWp geerntet. Liege aber trotzdem 9 % über meinem kalkuliertem Wert. Im GJ 03/04 lag ich 14% über dem kalkutierten Wert. Würde es so weiter gehen, würde mein KFW Kredit in etwas über 11 Jahren bezahlt sein. Also noch vor der letzten Tilgungsrate. Wäre dann Kapitaleinsatz = 0.
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 15:08:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nur als Hinweis, wie man kostengünstiger oder
      kostenlos in die INTERSOLAR-Messe kommt-

      Am 24-26.6 findet in Freiburg die Intersolar, Europas größte Solarmesse statt.
      Mit Samstag den 26.6 gibt nur noch einen Publikumstag !

      Der Eintritt kostet normalerweise 15 bzw. 8 Euro am Publikumstag.
      Es gibt zwei Arten preiswerter reinzukommen:
      1) Ihr tragt euch bei http://intersolar.de/ein.
      Dann müsst ihr nur noch 10 bzw. 5 Euro am Publikumstag zahlen.
      Das geht jedoch nur noch bis Montag !

      2) Ihr kontaktet einen der Aussteller (z.B. Phönix Sonnenstrom, Solarstrom AG,
      Solar Fabrik, Solarworld, Sunways etc) und fragt dort wegen Messekarten nach.
      Aber auch die müßtet ihr schnellstmöglich anrufen oder anmailen,
      weil die Messe schon nächste Woche stattfindet.
      Als Begründung könnt ihr ja angeben, Aktionäre zu sein
      oder euch über deren Anlagen informieren zu wollen.


      Für die Anreise empfehle ich den mittlerweile superschnellen ICE
      & den vor-Ort kostenlosen Shuttle-Bus.
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 23:11:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Danke für den Tipp Merrill :)

      Vielleicht gelingt es mir, einen Tag frei zu bekommen;)
      Avatar
      schrieb am 11.12.04 14:47:51
      Beitrag Nr. 26 ()
      Tag zusammen,

      kurz vor Jahresabschluß die Frage: Kennt jemand eine gute Steuersoftware, mit der man auch die Abschreibung von PV Anlagen und Berücksichtigung von Verlustzuweisungen von geschlossenen Fonds machen kann???????

      Ich wünsche allen ein schönes Wochenende. :):):):)
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 12:01:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi again. Möchte nicht nerven, aber weiß jemand was zu #26????

      P.S.:
      [sfv-betreibermail] 14.12.04

      Jahresschlussabrechnung für Solarstrom - letzter Termin 28.02.05


      § 14, Abs. 6, Satz 3 EEG besagt:

      Anlagenbetreiber sind verpflichtet,
      die für die Endabrechnung des Vorjahres
      erforderlichen Daten bis zum 28. Februar
      des Folgejahres zur Verfügung zu stellen.
      http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm14(6)3

      Dies ist ein wichtiger Termin für jeden Anlagenbetreiber, insbesondere, wenn
      er seinen Einspeisezähler selber abliest. Dem Netzbetreiber muss bis dahin
      die Jahresschlussabrechnung vorliegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass
      die Vergütungsansprüche für den im Vojahr gelieferten Strom nicht mehr
      durchgesetzt werden können.

      Zum formgerechten Ausdruck der Rechnung für den Netzbetreiber empfehlen wir
      das interaktive Rechenprogramm des SFV
      http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/vr-pv.php
      Avatar
      schrieb am 19.12.04 13:22:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26

      Ich kenne keine Steuersoftware, mit der man auch die Abschreibung von PV Anlagen und Berücksichtigung von Verlustzuweisungen von geschlossenen Fonds machen kann. Ich mache immer alles manuell.

      #27

      Danke für den Tipp, ich stelle meine Rechnung immer am nächsten Werktag nach Quartalsende.

      @alle

      Nächstes Jahr kommt dann die "Praxis" mit der Abschreibung für 2004. Ich hoffe auf weiterhin guten Erfahrungsaustausch.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 19.12.04 13:27:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Kollektor: Trotzdem Danke für die Antwort.

      @all: Was ist die "Elster" Software vom Finanzamt?? Lohnt sich das, diese runterzuladen????? Wer kennt sich da aus??
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 23:56:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      @brokerbee

      Elster = Elelektronische Steuererklärung http://www.elster.de

      Ich mache damit unkompliziert meine monatlichen USt-Erklärungen, vielleicht auch die Einkommensteuererklärung ab 2005. Für 2004 habe ich zuviele Fragen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 19:54:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo Kollektor,

      danke für den Link. :):)
      Habe mir den in die Favoriten gelegt und werde die Feiertage zum durchstöbern nutzen.

      Allen hier schon mal ein frohes Fest und guten Rutsch :p:p
      Avatar
      schrieb am 24.12.04 19:43:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      Frohe Weihnachten. Ende Januar gehe ich mir mein Geschenk abholen :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Aktuelles zu ElsterFormular 2004/2005
      ElsterFormular 2004/2005 wird ab Mitte Januar 2005 hier zum Download angeboten. Die CD-Roms können ab Ende Januar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Download ElsterFormular 2003 »»»
      ElsterFormular - das Steuerprogramm der Finanzverwaltung
      ElsterFormular unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch:
      die Umsatzsteuererklärung,
      die Gewerbesteuererklärung,
      die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
      sowie die Lohnsteuer-Anmeldung.
      Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung aller ElsterFormular Funktionen »»».
      Sie können das Programm nicht verwenden und sollten es daher nicht herunterladen, wenn die unter Info genannten Einschränkungen auf Sie zutreffen oder Ihr System die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt: Betriebssysteme »»»

      In vielen Bundesländern werden Einkommensteuererklärungen, die elektronisch per ELSTER übermittelt werden, bevorzugt bearbeitet: Bundesländer »»».

      Informationen zum Programm - Demo-Tour »»»
      Mit ElsterFormular können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen und die Daten anschließend verschlüsselt mit ELSTER per Internet an die Steuerverwaltung übermitteln. ElsterFormular ist eine reine Ausfüllsoftware, die keinerlei steuerberatende Funktionalitäten beinhaltet. Das Programm steht für die Jahre 2001 bis 2003 (sowie 2004 für Anmeldungssteuern) zur Verfügung. ElsterFormular ist das offizielle Programm der Steuerverwaltung von Bund und Ländern.

      Belegverzicht ab Einkommensteuererklärung 2003
      Avatar
      schrieb am 24.12.04 22:06:09
      Beitrag Nr. 33 ()
      so ich hab da mal ne frage

      ist es eine selbstanzeige wenn man seine aller erste steuererklärung für das jahr 2002 jetzt noch abgibt

      also ich habe vorher noch nie eine steuererklärung abgegeben
      bin aufgrund dessen mir ziemlich unsicher ob dann
      wenn es eine selbstanzeige sein sollte
      gegen mich eine ermittlung eröffnet wird
      Avatar
      schrieb am 24.12.04 22:25:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      @sindbad

      Keine Angst, eine Selbstanzeige ist das nicht und besondere Ermittlungen deswegen gibt es auch nicht.

      Dazu folgender Artikel:

      Auch unbeabsichtigte Steuer-Nachzahlungen kosten Zinsen

      Fiskus verzinst mit jährlich 6 Prozent

      Steuererstattungen (schön für Sie) aber auch Steuernachzahlungen (teuer für Sie) verzinst das Finanzamt 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums.

      Für das Jahr 2002 beginnt die Verzinsung der Erstattungen ode Nachzahlungen also am 1.4.2004. Dabei sind 6 Prozent Zins pro Jahr fällig. Das entspricht einem Monatszinssatz von 0,5 Prozent. Übrigens, weshalb die Steuererklärung so spät bearbeitet wurde, ist völlig gleichgültig - die Zinsfrist läuft.

      Tipp

      Grundsätzlich sind die Erstattungszinsen, die das Finanzamt Ihnen bezahlt, steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aber: Im Regelfall bleiben diese wegen Sparerfreibetrag (1 550 Euro) und Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro) meist steuerfrei

      Quelle: http://www.steuernetz.de/topthema/archiv/TT229.html

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 17:43:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      Kollektor
      Entschuldigung das ich noch mal einige Fragen stelle die schon zum Teil beantwortet sind.
      Es geht um lineare oder degressive Abschreibung.
      Mir wäre auch eine degressive Abschreibung lieber, sagen wir mal von 5 Jahren.20 Jahre ist mir eine zu lange Zeit.
      Meine Frau arbeitet im öffentlichen Dienst und ich bei einer Autofirma.Jahresbrutto zusammen 75000 Euro.Würde das so funktionieren wie ich mir das vorstelle mit der Abschreibung.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 17:57:32
      Beitrag Nr. 36 ()
      @PINTOGrande

      Die Abschreibung geht bei PV-Anlagen immer 20 Jahre. Degressiv heißt nur, dass man anfangs etwas höher abschreiben kann.

      Der Finanzbeamte meinte, dass man degressiv abschreiben kann mit 10 % im 1. Jahr wenn die Anlage mit der Zeit schwächer wird. Darin muss man ihn bestärken :D

      Etwas anderes ist die Sonderabschreibung nach §7g EST für "bewegliche Wirtschaftsgüter". Sie beträgt 20 % und lässt sich auf die ersten 5 Jahre verteilen. Ein "bewegliches Wirtschaftsgut" liegt vor, wenn die Anlage kein wichtiger Bestandteil des Daches ist.

      Wenn alles optimal läuft, kann man somit insgesamt 30 % der Anlage im 1. Jahr abschreiben.

      Ich muss das alles erst noch selbst durchmachen und melde mich dann wie es geklappt hat. Dauert aber noch 3 Monate weil ich bei anderen Sachen noch Unterlagen brauche.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 19:20:39
      Beitrag Nr. 37 ()
      Kollektor
      Ok,wäre für weitere Informationen sehr dankbar.

      Hab am Freitag folgendes Angebot von einer Firma in Österreich bekommen.Bei uns in D. sind ja so lange Wartezeiten.

      Anlageleistung 5,94 kW.

      36 Stück Modul Mitsubishi poly 165wp. 20.196,00
      1 Stück Wechselrichter KACO 4500i 2506,00
      Montagematerial 1633

      Gesamt 24.335,00 €.
      ohne Mehrwertsteuer
      und ohne Montage.



      Frage:Ist das ein gutes Angebot oder sollte ich mehrere Angebote holen und dafür auch längere Wartezeiten bis zu 7 Monaten in Kauf nehmen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 23:04:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      @PINTOGrande

      Das Angebot ist sogar sehr gut. 4096 € pro KWp. Sofort bestellen.:cool:

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 19:55:15
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mal ganz uninformiert gefragt: KACO 4500 - ? Ist das ein 4500 W Wechselrichter? Dann bräuchtest du 2.
      Ansonsten ein Superpreis!!! Mein Krempel war teurer..;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 15:49:45
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo zusammen,

      hat einer schon Erfahrungen mit dem $7g? Muss die sog. "Ansparrückstellung" tatsächlich im Vorjahr eingesteöllt werden, um §7g zu bekommen ?

      Gruß
      Sascha
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 23:23:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      @doppeldecker

      Ich fragte bei der ESt-Erklärung 2003 den Finanzbeamten, wo ich bitte meine Ansparrückstellung eintragen soll. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass das inzwischen nicht mehr nötig sei um den §7g EStG in Anspruch zu nehmen.

      Ich rate dennoch zur Sicherheit, in Deinem Finanzamt anzufragen und den Sachverhalt hier reinzustellen.

      Gruß
      Kolle
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 00:56:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      @PINTOGrande

      Du solltest unbedingt darauf achten, dass die Module für den deutschen Markt zugelassen sind. Es sollen einige graue Kanäle existieren, über welche unzertifizierte Module für den Parallelbetrieb (Kleinspannungen) beispielsweise aus USA oder direkt aus China und Japan importiert werden, welche nicht für höhere Systemspannungen von teilweise über 800 Volt zugelassen sind. Es besteht Lebensgefahr!

      Also unbedingt die Zertifikationen der Module hinterfragen!

      Der Wechselrichter ist für den Betrieb mit 4600 Watt Dauerlast ausgelegt. Sollte Dein Dach Südausrichtung haben und die Dachneigung zwischen 20 und 40° liegen, solltest Du den Wechselrichter nicht höher als mit 4600 + 20% = 5.520 Watt-peak betreiben; ansonsten besteht große Gefahr, dass die Leistung der Module nicht ins Netz abgegeben werden kann, da sich Wechselrichter bei Überlast gewöhnlich herunterregeln.

      Der genannte Wechselrichter hat zudem nur einen europäischen Wirkungsgrad von 94,5%. Für einen trafolosen Wechselrichter ist das nicht unbedingt ein Spitzenwert. Vergleiche mal mit dem SolarMax 6000E von Sputnik (96,2%) oder mit dem NT6000 (96,3%) von Sunways (haben alle dieselbe Nennleistung, wobei der SolarMax 6000 bei symetrischer Einspeisung sogar bis zu 5100 Watt Dauerleistung betrieben werden kann).

      Der Kaco muß somit mit seinem schlechteren Wirkungsgrad 1,7% mehr Strom in Wärme umsetzen, als seine Mitkonkurrenten. Nicht zuletzt deshalb sollte man von der 20%-Formel Abstand nehmen und durch die in letzter Zeit vom Fraunhoferinstitut empfohlenen 10% ersetzen. Ich würde den Kaco-Wechselrichter bei optimaler Ausrichtung der Anlage mit maximal 5100 Watt-peak betreiben.

      http://www.kaco-geraetetechnik.de/site/produkte/823.php

      http://www.solarmax.com/pub/download.php?file=37

      http://www.mhh-solartechnik.de/dateien/katalog/MHH_Wechselri…

      Ein um 1,7% besserer Wirkungsgrad kann auf die 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr immerhin zu folgenden Mehrertrag führen:

      5,940 kWp * 0,017 * 850 kWh / kWp (worst case - Jahresdurchschnitt in Bayern) * 20,75 = 1.781 kWh

      Bei einer Einspeisevergütung von derzeit 0,545 € / kWh sind das immerhin ca. 970 €!!!

      Da Dir der Kaco-Wechselrichter in der Übergangszeit (kalte Tage bei praller Sonneneinstrahlung) garantiert in die thermische Begrenzung läuft, verlierst Du weiteres Geld, da die Ertragsspitzen einfach abgeschnitten werden.

      Also gut überlegen, ob solche Angebote wirklich optimal sind. Ich habe beispielsweise bei Spitzenmodulen (z.B. das Modul IBC-225M von IBC) Durchschnittsmehrleistungen von fast 6% erhalten (238 Wp statt 225 Wp je Modul).

      http://www.ibc-solar.de/www_ibc/images/Solarmodule/225M%20ME…

      Also nie Äpfel mit Birnen vergleichen und ordentlich beraten lassen, dann bekommt Ihr auch was für Euer Bestes! ;)

      Achtung, da der Wechselrichter trafolos ist, mußt Du auf dem Dach alle Module separat erden, da sich ansonsten hohe Spannungen bilden können, welche zu Stromschlägen führen können (trafolos bedeutet: keine galvanische Trennung vom 240 / 400 Volt - Wechselspannungsnetz. Bei der Dachmontage deshalb den Kauf von schraubbaren Erdungsbrücken nicht vergessen oder vorher mit dem Elektriker unterhalten!

      Willst Du auf Erdung verzichten, dann verwende doch einen Fronius-Wechselrichter IG60 mit HF-Trafo, der bei ähnlich schlechtem europäischen Wirkungsgrad (ca. 94%) zumindest galvanische Trennung bietet.

      http://www.ibc-solar.de/www_ibc/images/produkte/FroniusIG40I…

      Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Die Straßenpreise der Wechselrichter liegen ähnlich wie beim Kaco (ausser Sunways NT6000, teurer).

      Gruß MS
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 01:10:28
      Beitrag Nr. 43 ()
      Noch ein Tip in Richtung Ansparabschreibung:

      Bei Existenzgründung (z.B. wenn Eure Frauen als Anlagebetreiber auftreten) könnt Ihr auch den 7g für Existenzgründer in Anspruch nehmen. Statt 2 Jahren 5 Jahre Zeit zur Investition oder Auflösung. Zinsen bei Auflösung der Ansparabschreibung anstelle von Investition braucht Ihr dann auch keine zu zahlen (ansonsten 6% jährlich). Die Auflagen haben sich jedoch immens verstärkt (schriftliche Bestellung im Jahr der Rückstellung oder sonstige Aktivitäten, aus denen die einwandfrei die Absicht der Investition hervorgeht). Unbedingt den Steuerberater fragen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 10:59:39
      Beitrag Nr. 44 ()
      MunichStock

      Vielen Dank für die Aufklährung.Ich habe auf diesem Gebieht wenig Ahnung darum Versuch ich hier im Board
      Informationen zu bekommen.Das mit dem Wechselrichter
      muss abgeklärt werden.Diese Firma hat vor cca.5-6
      Wochen auf einem Bauernhof in meiner Nähe diese Anlage montiert.Vor einer Woche hab ich mir die Anlage vor Ort angeschaut.Der Betreiber ist zufrieden was ja nicht bedeuten soll das er auch 100% den Durchblick in diesem Bereich Photovoltaik hat.Er hat mir den Wechselrichter und Liste mit den Werten die er jeden Tag notiert gezeigt und sagte er sei zufrieden.Diese Jahreszeiten stößt die Anlage aber nicht an ihre Grenzen.Werde mal die Firma fragen was sie dazu meint ob der Wechselrichter auch der richtige für die Anlage ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 11:35:49
      Beitrag Nr. 45 ()
      @MunichStock

      Da hast Du ja ne Menge Erfahrung gesammelt :eek:

      @alle

      Zur Abschreibung hat jemand folgendes geschrieben:

      Steuersucher Zeit: 18.01.2005 17:57:45

      Achtung: Nur Existenzgründer im Sinne des § 7g erhalten die Sonder Afa, dies ist unter anderem
      1.
      eine natürliche Person, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen ist noch Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erzielt hat;
      2.
      eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bei der alle Mitunternehmer die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen. 2 Ist Mitunternehmer eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, gilt Satz 1 für alle an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter entsprechend; oder
      3.
      eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen.

      Ich habe den Thread auch in einem anderen Forum eröffnet um möglichst viele User zu erreichen:

      http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=5395

      Dort gibt es ein lebendiges Forum für die Technikfragen:

      http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?forum=9

      Zu der Auslegung der Wechselrichter:

      Ich habe 51 BP-Module polykristallin mit je 160 Watt und 3 Wechselrichter Sunnyboy 2100 TL

      Nach den Nennwerten sind die Wechselrichter unterdimensioniert ( 77 % ). Tatsächlich schaffen die WR jedoch 2200 Watt im kühlen Keller. Es gibt nur wenige Tage, bei denen die WR der begrenzende Faktor sind. Im Sommer erreichen die Module wegen der Erwärmung nicht die maximale Leistung. Dafür ist der Wirkungsgrad an schwachen Tagen etwas besser. Meine bisherige Ausbeute ist 1020 KWh/KWp nach 320 Betriebstagen. Standort Südpfalz.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 24.01.05 14:10:12
      Beitrag Nr. 46 ()
      http://www.energetik.de/sma-wechselrichter.htm
      Wechselrichter SMA Sunny Boy 2100 (der Marktführer)
      2 Jahre Garantie (48 Stunden Service für Austauschgerät)
      Günstiger Austausch defekter Geräte (250 €)
      Netzüberwachung durch ENS, Fehlerstromüberwachung
      Eingansspannungsbereich: 125-600V
      Arbeitsbereich: 200-600V
      Wechselstromausgang 220V, Stand-by Verluste <1W
      maximaler Eingangsstrom 11 Ampere
      Edelstahlgehäuse (IP65), Multicontact-Steckverbindung, 2 Jahre Garantie
      Wirkungsgrad: 91%(10% Leistung) 95,5% (50%Leistung) 94% (Nennleistung)
      Nennleistung 2100 Watt ,optimierte Eingangsleistung bis 2700 Watt

      --------------------------------------------
      @Kollektor
      Bei kaltem Keller hätte ich die Anlage auch so dimmensioniert. Ich hoffe, Du hast Deine Module geerdet, der 2100 ist ebenfalls ein trafoloser WR. Mit 1020 kW in 2004 hast Du wirklich beneidenswerte Erträge. Glückwunsch!
      Avatar
      schrieb am 24.01.05 21:01:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      @MunichStock

      Das Jahr ist erst am 5. März um, da ging meine Anlage ans Netz.

      Selbstverständlich habe ich die Module alle geerdet, bei fehlerhafter Verschaltung ( z.B. bei schlampiger Erdung ) neigen die trafolosen Wechselrichter sowieso zur Abschaltung wegen Fehlerstromesist. Die Dimensionierung war gerade noch so im optimalen Bereich, ursprünglich hatte ich nur 16 Module pro Reihe geplant und dann doch noch 3 nachbestellt, also 17 mal 160 W = 2720 W pro Reihe.

      Hier ist eine Ansicht meiner Anlage:

      Im Thread: Checkliste und Rentabilität von Photovoltaikanlagen habe ich eine Checkliste für PV-Anlagen eröffnet, die ergänzt werden kann.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 24.01.05 21:11:04
      Beitrag Nr. 48 ()
      #47 Nachtrag

      Die trafolosen WR bringen tatsächlich ca mehr 2 bis 3 % Ertrag durch den besseren Wirkungsgrad, meine Bekannten haben auch alle Spitzenwerte. Übrigens lag im Dezember/Januar morgens ein Schatten auf dem Dach. Die verursachende Baumgruppe werde ich mindestens kürzen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 16:26:27
      Beitrag Nr. 49 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Ein Rechtsanwalt saß im Flugzeug einer Blondine gegenüber, langweilte sich
      und fragte, ob sie ein lustiges Spiel mit ihm machen wolle.
      Aber sie war müde und wollte schlafen.
      Der Rechtsanwalt gab nicht auf und erklärte, das Spiel sei nicht nur lustig,
      sondern auch leicht:
      "Ich stelle eine Frage und wenn Sie die Antwort nicht wissen,
      zahlen Sie mir 5 Euro und umgekehrt."
      Die Blonde lehnte ab und stellte den Sitz zum Schlaf zurück.
      Der Rechtsanwalt blieb hartnackig und schlug vor:
      "O.K., wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie 5 Euro,
      aber wenn ich die Antwort nicht weiß, zahle ich Ihnen 500 Euro!"
      Jetzt stimmte die Blonde zu und der Rechtsanwalt stellte die erste Frage:
      "Wie groß ist die Entfernung von der Erde zum Mond?".
      Die Blondine griff in die Tasche und reichte ihm wortlos 5 Euro rüber.
      "Danke" sagte der Rechtsanwalt, "jetzt sind Sie dran.".
      Sie fragte ihn:
      "Was geht den Berg mit 3 Beinen rauf und kommt mit 4 Beinen runter?".
      Der Rechtsanwalt war verwirrt, steckte seinen Laptopanschluss ins
      Bordtelefon, schickte E-Mails an seine Mitarbeiter, fragte bei der
      Staatsbibliothek und bei allen Suchmaschinen im Internet.
      Aber vergebens, er fand keine Antwort.
      Nach 1 Stunde gab er auf, weckte die Blondine auf und gab ihr 500 Euro.
      "Danke", sagte sie und wollte weiter schlafen.
      Der frustrierte Rechtsanwalt aber hakte nach und fragte:
      "Also gut, was ist die Antwort?".
      Wortlos griff die Blondine in die Tasche und gab ihm 5 Euro!

      und noch einer...

      "Also", sagt der Boxtrainer in der Pause zum Boxer. "Du mußt dir schon darüber
      klar werden was du willst. Entweder den Friedensnobelpreis oder die
      Kreismeister-
      schaft im Schwergewicht. Beides geht nicht!"

      und noch einer...

      Mäxchen fährt in der Straßenbahn. Eine junge schwangere Frau steigt an der
      nächsten
      Haltestelle zu und findet keinen Sitzplatz mehr.
      Freundlich überlässt Mäxchen ihr seinen Sitzplatz.
      Darauf sagt die Frau zu ihm.
      "Du bist aber ein kleiner Gentleman".
      In der Schule fragt der Lehrer die Kinder: "Wer von euch weis was ein Gentleman
      ist?"
      Mäxchen meldet sich ganz aufgeregt, und sagt: "Ein Gentleman ist jemand der
      eine schwangere Frau sitzen lässt".

      und noch einer...

      Zwei Löwen im Zoo:
      "Man erzählt sich, Du hättest mal einen Ausbruch geschafft?"
      "Klaro!"
      "Und? Wie lief es?"
      "Zuerst prima! Ich habe mich im Rathaus versteckt und jeden Tag
      heimlich einen Beamten gefressen.
      Das fiel erst gar nicht auf."
      "Und wie ist es aufgefallen?"
      "Ganz blöde! Eines Tages habe ich aus Versehen eine Putzfrau erwischt!"

      und noch einer...

      Der Richter zum Angeklagten:
      "Bekennen Sie sich schuldig ?"
      "Das kann ich zur Zeit noch nicht sagen, muss erst mal hören,
      was die Zeugen alles wissen."
      Avatar
      schrieb am 14.05.05 13:38:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo zusammen,

      Hier ein nützlicher Link für alle Photovoltaikfreunde: :cool::cool:

      http://www.regiosolar.de/partner/Sonniges_Landau/portrait.ht…

      Mein Verein zur Förderung Erneuerbarer Energien Bad Bergzabern hat diesen in Zusammenarbeit mit unserem Partnerverein Landau erstellt.

      Unter „Leitfaden für Photovoltaik“ könnt ihr alle notwendigen Infos zum Bau einer Photovoltaikanlage lesen. Technik und wirtschaftliche Betrachtung.

      Unter „Umweltforum auf LD7“ könnt ihr u. a. Leserbriefe von Kollektor und mir lesen. :laugh::laugh:

      Und last but not least, der Hinweis auf unseren Aktionstag am 5. Juni,
      Ausstellung / Messe - Tag der Erneuerbaren Energien in der Schloßhalle und auf dem Schloßplatz in Bad Bergzabern.
      Unser Arbeitskreis hat die Zeitung „Wärme von der Sonne“ ganz unten auf der Seite in zusammenarbeit mit dem Bund der Solarindustrie erstellt. Auf Seite 1 ist in der Mitte oben der „Starschnitt“ mit Kollektor und mir ……… Auf Seite 8 ist die Entstehung unserer Gruppe beschrieben. :cool:

      Ich wünsche allen hier frohe Pfingsten.
      :):):):):):):):)
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 20:45:44
      Beitrag Nr. 51 ()
      Möchte nicht, dass der Thread stirbt. Also hier ein hochqualifizizierter Beitrag :laugh::laugh::laugh:

      Frauen steuerlich abschreiben

      Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in
      der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des
      täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind.

      Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise
      abzuhelfen.

      1. Zuordnung zu den Vermögensposten:

      Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie
      dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage-
      oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung
      des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt.
      An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der
      Gefühle, Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es
      stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher
      empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar, eine langfristige
      Verbindlichkeit zu passivieren.

      Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten
      Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich
      wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. § 13 EStR gibt dazu keine
      erschöpfende Auskunft.

      2. Bewertung:

      Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das
      sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen
      praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur
      Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen
      bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in
      einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden
      für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet,
      die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen.

      Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von
      Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie
      sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle
      Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in
      fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren
      überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern
      zu zahlen.

      3. Abschreibung:

      Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig
      genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets
      degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der
      Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die
      Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt, so daß auch die
      lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven
      Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren
      damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die
      abnehmende Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für
      Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden
      Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht
      ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.

      Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten
      Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die
      zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten.
      Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und
      betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer
      Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen
      Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.).
      Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten
      (mtl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger) herauskommen.

      Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls
      sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas
      schon wiederbeschaffen ?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich
      der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit
      werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch
      Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben
      für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der
      nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere
      kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von
      nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.

      4. Sonderfälle:

      Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender
      Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist
      vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender
      Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei
      (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt
      bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge
      realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß
      uneinbringlich, so dass sie wieder voll abgeschrieben werden müssten. Es
      ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung
      anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem
      Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot
      besteht.

      Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da
      sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.

      Zum Schluß noch ein Wort an alle männlichen Leser:

      Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen.
      In fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das
      spezielle männliche Vermögen (lat.: potentia) aktiviert wurde. Doch auch
      hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Zwar klagen viele Frauen
      darüber, dass diese "potentia" im allgemeinen viel zu selten aktiviert
      würde - dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da
      es sich um immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen
      Bewertbarkeit (meist Überbewertung) und der Unsicherheit zukünftiger
      Nutzungsmöglichkeiten nicht bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche
      Männer es für ihr wichtigstes Vermögensteil halten.

      Diese Männer sollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne
      Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und
      es ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu
      halten.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 19:05:43
      Beitrag Nr. 52 ()
      Die Süddeutsche Zeitung veranstaltet eine Abstimmung zum Atomausstieg :D (natürlich nicht repräsentativ).

      Achtung: Eure Stimmen werden nur mitgezählt, wenn ihr nach der ersten Abstimmung noch einmal abstimmen.

      Der zweite Stimmzettel, der euch dann beim zweiten Mal auf dem Bildschirm angeboten wird, enthält zwei zusätzliche Felder als Code, um Mehrfachastimmung zu verhindern.

      Die Buchstabenkombinataion aus dem linken Feld muss dann in das rechts stehende Leerfeld übertragen werden (das kann kein automatisches Programm).

      Aber seht selbst.

      http://www.sueddeutsche.de/app/service/voting/do/index.html/…
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 06:58:31
      Beitrag Nr. 53 ()
      hi brokerbee,

      du hast geschrieben, das du deine Anlage über die Wohngebäude versichert hast! Du weist das so ein möglicher Ertragsausfall nicht versichert wäre? Auch die steuerliche Zuordnung zu den Betriebsausgaben ist über eine "Solo-Photovoltaikversicherung" eindeutiger. Anbieter sind: DBV-Mannheimer-Basler-Hanauer-Helvetia-Condor sowie "All-Risk" bei VersikoAss
      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 12:06:05
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hi Jochen,

      den Ertragsausfall habe ich nicht versichert. Aber bei 4,77 KWp trage ich das Risiko selber. :)

      Ich habe die Kombination "alles aus einer Hand" gewählt, da es im Schadensfall dann keine Diskusionen zwischen den Versicherungen gibt. "Ist der Blitz in die PV Anlage eingeschlagen oder in die Antenne?". Die Frage ergibt sich dann nicht, da es die Gesellschaft ja sowieso zahlen muß. Egal ob über Wohngebäude- oder PV-Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 12:07:18
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ach ja, die PV Versicherung wird als Rechnungsposten gesondert ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 12:42:05
      Beitrag Nr. 56 ()
      hab hier noch die Antwort bezüglich den "gemischt genutzten Gebäuden" von meinem Bruder (auch Stb):

      "die Finanzverwaltung versuchte, mit 3 BMF-Schreiben das "Steuersparmodell" einzuschränken.

      Problemfelder:
      1. Wird das Gebäude aus dem Unternehmensvermögen entnommen, ist dies
      umsatzsteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist der Widerbeschaffungspreis,
      u.U. höhere Umsatzsteuer als der ursprüngliche Vorsteuerabzug.
      2. Für die private Wohnungsnutzung wird die Abschreibung mitgerechnet und
      zwar nicht nach der ESt-lichen Nutzungsdauer von 50 Jahren, sondern der
      Kaufpreis auf 10 Jahre verteilt.

      Fazit: Die "gesparte" Vorsteuer wird über einen 10-Jahres-Zeitraum bei
      Besteuerung der Privatnutzung zurückgeführt
      und ggf. bei Entnahme nochmals besteuert.


      Der Fall wurde dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die
      Entscheidung steht meines Wissens noch aus."

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 12:58:08
      Beitrag Nr. 57 ()
      @brokerbee

      weiterer "Knackpunkt": Bei der Wohngebäude sind die "klassischen Gefahren" Feuer - Brand - Blitz - Sturm - Hagel - LW versichert. Eine Photovoltaik geht eher in die Richtung Elektronikversicherung. Hier ist dann z.B. auch noch neben der "Klein-BU" (Ertragsausfall) Fahrlässigkeit, unsachgem. Handhabung, Vorsatz Dritter, Diebstahl, Sabotage, höhere Gewalt (letzteres u.U. bei der Elementar in der Gebäude) eingeschlossen.

      Ich weis zwar jetzt nicht was der zusätzliche Einschluss in die VGV kostet, aber so ne Photovoltaikvers. hält sich auch preislich in Grenzen.

      Die letzte z.B. hatte 10,55 kw - 53.000 Euro für rund 122 Euro pa incl. Ertragsausfall.

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 11:43:02
      Beitrag Nr. 58 ()
      Eine Frage.
      Degressive Abschreibung,funktioniert nur bei gewerblich gemeldeter Anlage?Meine ist nicht gewerblich gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 23:02:39
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Antonio

      Nach meiner Auffassung orientiert sich das Finanzamt nicht an einem Gewerbeschein. Ich habe allerdings einen und bekomme sowohl die degressive Abschreibung als auch die Sonderabschreibung nach §7g ( ich habe im letzten Jahr eine sogenannte Ansparrücklage gebildet )
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 11:27:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      Danke Kollektor für die Information.Kann ich jetzt noch auf gewerblich ummsteigen? Die Anlage läuft seit Juli 2005.
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 22:33:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Antonio

      Meines Erachtens spielt es für das Finanzamt keine Rolle ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht, man wird auf jeden Fall als Unternehmer behandelt. Manche Finanzämter legen die Abschreibungsmodalitäten anders aus weil sie es nicht besser wissen.

      Ich habe folgendermaßen argumentiert:

      Degressiv deeshalb, weil die Leistung mit den Jahren nachlässt
      §7g weil es ein mobiles Wirtschaftsgut ist.

      Hohe Abschreibungen am Anfang nutzen nur den rentennahen Jahrgängen was.

      Gruß
      Kollektor


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