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    Autobahnraser: Urteil ein Witz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.04 13:46:16 von
    neuester Beitrag 25.02.04 18:36:08 von
    Beiträge: 71
    ID: 823.794
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      schrieb am 19.02.04 13:46:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Urteil mit Gefängnisstrafe ist meiner Meinung ein Witz und kann auch nur von einer Richterin gesprochen worden sein.

      Der vermeintliche Raser hat das Fahrzeug der jungen Frau nicht einmal berührt! War die junge Frau so unkonzentriert dass Sie auf der äusserst linken Überholspur so erschrecken musste daß sie an einen Baum fährt (?!)
      Zumindest dürfte sie eine Mitschuld treffen da sie ja nicht überholt sondern vielmehr geschlafen hat.

      Was wäre wohl gewesen wenn Du (Männlich ca. 30 jahre alt) mit Deinem dicken BMW auf der linken Spur geschlafen hättest und ein Twingo von hinten mit 180 heranschießt und Du daraufhin vor Schreck an den Baum knallst? Scheisswurst wärs gewesen und kein As hätte es interessiert.
      Die Welt ist eben ungerecht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:51:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Urteil ist genau richtig!
      Die Raser, die die Autobahn mit einer Rennstrecke verwechseln und meinen es wäre Krieg auf den Autobahnen, gehören alle hinter Gitter und Du für Deine frauenfeindlichen Äußerungen auch.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:54:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich kann an #1 nichts frauenfeindliches feststellen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      nicht das ich gegen das urteil sprechen wollte....
      aber es wird langsam auch mal zeit, dass die sturen links- und mittelspurfahrer auch endlich mal verdonnert werden. die provozieren genügend unfälle und sind mindestens genauso aus dem verkehr zu ziehen..
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:56:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Das Wiesel

      Wenn Du der Meinung bist, dass eine Richterin falsch Urteilt, weil sie eine Frau ist, dann bist Du das beste Beispiel, dass ein Mann nicht unbedingt intelligenter sein muss.


      Zumindest dürfte sie eine Mitschuld treffen da sie ja nicht überholt sondern vielmehr geschlafen hat.


      4 Zeugen haben gesehen, wie sie gerade einen Transporter überholte, nur Du weist sicher, dass sie nicht überholt hat.

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      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:00:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4
      Die Links- und Mittelfahrer sind sicherlich ärgerlich,
      aber sie fahren jedenfalls nicht so dicht auf und hätten bestimmt auch nicht am liebsten einen T-Träger vor der Haube wie diese ganzen hirnlosen Ersatz-Cowboys, die mit ihrer Raserei jeden gefährden.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:01:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      posting ok;) ;)

      #5

      weisste was die angeblichen 4 zeugen sahen,im falle vom turbo-rolf:confused: einfache lapidare aussagen wurden gemacht:mad: :mad: :mad: und dies reicht unserer justiz,ein urteil zu fällen:( :(
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:04:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Urteil ist juristisch sehr bedenklich, da es "keinen Beweis" gibt, das es der Angeklagte oder deren Wagen war.
      Alles "nur Indizien".
      Falls es stichfeste Beweise gegeben hätte, wäre ich für die Höchststrafe von 3 Jahren gewesen.
      Meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:05:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Schmalzbacke
      Ich will keine Raser in Schutz nehmen (Definition Raser?)bin aber überzeugt, daß unkonzentierte Schnarcher den Verkehr mehr gefährden als Schnellfahrer.

      @Sturzflug
      Deine Aussage ist nicht richtig.
      Die Zeugen waren sich nicht sicher - wie hätte die junge Frau nach rechts von der Fahrbahn schiessen können wenn da ein Transporter gewesen wäre?

      Ich denke, daß die Revision vor einem anderen Gericht eine Bewährungsstrafe (bei der Beweislage hart genug) bringen wird.

      greets & liebe Grüße an alle Mädels hier *grins*
      daswiesel:D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:08:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6

      die sind nicht nur ärgerlich sondern genauso ein risiko und zudem auch noch verkehrswidrig, da wir ein rechtsfahrgebot haben. aber das scheint wieder keinen zu interessieren. würden sich mehr daran halten, hätten wir ein wesentlich besseren verkehrsfluss.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:11:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was ist den an der Aussage, Fahrzeug samt Nummernschild eindeutig identifiziert zu haben, "lapidar"?

      Meinetwegen hätte man diesem idiotischen Rolf, der damit angibt, mit 300 kmh über eine gut befahrene Autobahn zu brezeln, mit lebenslangem Fahrverbot bestrafen sollen. Der ist doch so dumm wie Blech.

      Außerdem habe ich was gegen Leute, die die Autobahn und den öffentlichen Raum überhaupt zu ihrer persönlichen Spielwiese machen. Die sollen sich zu Hause austoben oder beim Sport, aber nicht auf der Autobahn.

      Und erst Recht geht mir das Geheule auf den Sender, wie gemein der arme Rolf jetzt behandelt wurde. Es war nur eine Frage der Zeit, wann da mal was passiert bei dessen Fahrstil - hätte es nicht die Frau mit dem Kind erwischt, dann mit Sicherheit bald jemand anders. Und der/die hätte dann auch jemand Verwandtes von Euch sein können.

      TS
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:12:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      wie hätte die junge Frau nach rechts von der Fahrbahn schiessen können wenn da ein Transporter gewesen wäre?


      Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen nach rechts abschießen (evtl. 1 Meter vor der Schnauze des Transporters) und eienm ordentlichen Spurwechsel nach einem Überholvorgang auf der Autobahn.


      (Oder gehörst Du etwa zu diesen Superfahrern, die sich nach dem überholen mit 5 Meter Abstand vor den Überholten setzen?)
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:12:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9
      Genau hast Recht, denn die Raser (Definition, einer, der immer am Limit fährt, alle wegdrücken will; blinkt, wenn man sogar noch mit 160-170 mal wagt zu überholen; einem die Stoßstange putzt, wenn man nicht 1 meter vor dem überholten Fahrzeug wieder einschert...etc! mehr Beispiele gefällig?) machen ja nie Fehler gell. Sie sind die besten Autofahrer, die in jeder Situation verantwortungsbewußt handeln, ihr Fahrzeug immer unter Kontrolle haben, nie einen Unfall hatten, geschweige denn geblitzt wurden.

      Ich finde die Raser sollten unter Naturschutz gestellt werden, am Besten auf Kosten der Allgemeinheit eine Spur nur für die Raser einrichten, bezahlt von Unfallopfern und deren Angehörigen.
      Denn Raser machen nie einen Fehler, nur die anderen können nicht fahren!
      Deswegen, schützt die Raser!
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:17:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      saubere argumente, bravo meine Herren:rolleyes:


      Alleine für die Unfallflucht hätte ich den eingesperrt. Typen die toll sind und Turbo-name bekommen sollte man ohne Verkehrsverstöße aussortieren.

      Wer dann noch aufwendig nach einem solchen Unfall gesucht werden muss sollte nie mehr Auto fahren dürfen. Alleine für die Unfallflucht hätt ich den eingesperrt.

      Villeicht darf sie ja auch ein Pflänzchen in der ehemaligen Cargolifter Halle aufstellen.


      Größter Pappnase ist Stolpe: er sagt doch glatt gestern bei Maischberger zu seiner subventionierten Rennstrecke im Bundesland, dass man da auch mit Privatautos fahren darf und die Maischberger wollte er einladen. Dabei guckt er noch großzügig und ist stolz.
      Alle Spacker sollten dort fahren dürfen. Tag und Nacht wegen mir.

      Vielleicht darf sie ja auch ein Pflänzchen in der ehemaligen Cargolifter Halle aufstellen.

      :rolleyes:

      Wieder sind Milliarden auf Vetterleswirtschaft abzuschreiben. Gefälligkeit wird im Lande noch viel zu groß geschrieben. keiner schickt einen solchen Mann heim:cry:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:19:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nur noch zur klarstellung. Ich fahre auch mal gerne Vollgas, aber ich schalte dabei mein Gehirn nicht ab.


      (Nur so nebenbei. Mit genügend Abstand wird die Spur auch schneller wieder frei gemacht. Aber dazu muss das eigene Gehirn stärker sein als der Urmenscheinstinkt)
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:21:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Solange auch nur EIN Kinderschänder,Mörder oder Vergewaltiger eine Bewährungsstrafe wg. seiner ach so schweren Kindheit bekommt, solange ist dieses Urteil eine einzige Lachplatte !!!

      MEINE Meinung
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:23:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      . +`#+e34ß?§$)234ed bzzzpffffffff PUFFFFFFFFF!

      Easy :D
      (kläglich gescheitert am Versuch,
      nocherts Gedankensprünge nachvollziehen zu können ...)
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:23:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16

      da haste recht
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:26:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      also ich drücke auch mal gerne auf die tube.
      aber ich verstehe es einfach nicht, dass jeder schnellfahrer sofort in die schublade der autobahnrambos gepackt wird. sicher gibt es welche, die sich dabei sehr gewissenlos verhalten, die gehören auch von der strasse weg. ohne wenn und aber.

      aber bitte schön, dann gehören die, die einfach rücksichtlos auf die linke spur fahren oder der meinung sind sie müssten jetzt mal einen anderen zum langsam fahren erziehen, genauso weggesperrt.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:29:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19
      Du wiederholst Dich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:29:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Dr. Ecksau

      Aha, verstehe: Nur weil es weitaus skandalösere Urteile gibt, soll dieser Rolf weiter mit 300kmh über die Autobahn brezeln dürfen, solange bis ihm das nächste Mal ein Kleinwagen samt Inhalt lästig wird, nicht wahr?

      Ich bin immer wieder überrascht, was manche Leute hier für ein ethisches Rüstzeug mit auf den Weg bekommen haben, das in etwa so lautet: "Was nicht meinem persönlichen Vorteil entspricht, darf auch nicht rechtens sein". Glückwunsch. Mit der Haltung wird wieder was aus unserem Land.


      Weioei sagt
      TS
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:36:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      # 19


      recht hast Du, das notirische Linksfahren ist genauso falsch und absichtliches Ausbremsen gehört genauso gestraft.

      Das hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:40:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      @tiramisusi
      Ich versuche nur verständlich zu machen, dass in unserem "Rechtsstaat" mit (mindestens) zweierlei Mass gemessen wird. Und dass (verglichen mit anderen Straftaten) dieses Urteil ungerechtfertig hoch ist.
      Ich gehe sogar noch weiter, zu behaupten, dass es NIE zu einer Verhandlung gekommen wäre, wenn ein normaler, unauffälliger VW Passat einen dicken Daimler, Audi, BMW von der Piste geschossen hätte! Es hätte ein Randnotiz in der Regionalpresse gegeben, und fertig. Der Typ hatte von vornherein KEINE Chance, genausowenig wie ein schwarzer in den USA, der des totschlags an einem weißen beschuldigt wird (provokativ, ich weiss...)
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:45:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      @1
      was denn jetzt los ?
      Flüchten jetzt alle Raser aufs Sofa ,
      sind das alle Masochisten ,die einzeln verprügelt werden wollen !??:D:laugh:
      Sorry, die Zeit hab ich nicht,leider :(

      mit 180 willst du auf 150 "aufrasen" !?:eek:

      Probier das ruhig mal aus auf Nachhauseweg heute :laugh:

      280 hatte Rolf drauf eher als 250 , falls das Teil "deabreguliert" war !??[/b]
      ..und als 220 jedenfalls!!

      Wurde das im Prozeß eigentlich nicht geklärt
      :rolleyes: :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:53:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Dr. Ecksau:laugh:

      seit 17.2. gibts dich !
      Nur ein Indiz ,blosser Zufall ,oder mehr ?

      Solche virtuellen Witzfiguren liebe ich
      :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 14:55:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25
      ;)Purer Zufall. Mich gibts hier auch noch, wenn die Diskussionen über diesen Fall im Nirvana von w:o untergegangen sind ! :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 15:06:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      dieser thread wird wohl bald nirwanlös,

      andere eher weniger schnell ,die schon Stehvermögen bewiesen haben ,wie Thread: Daimler-Mitarbeiter befördert Mutter und Kind mit 260Km/h ins Jenseits!!
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 15:44:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      #10

      rechtsfahrgebot

      Die Betonung liegt hier auf "Gebot" kommt von geboten und ist daher nur eine Empfehlung.
      Auf wenige Meter, bei ca. 200 Stundenkilomentern aufzufahren, ist versuchter Totschlag.

      Dieser TurobRolf hat sich selbst in Widersprüche verwickelt.
      Warum wollte er denn erst leugnen, diese AB überhaupt befahren zu haben?
      Das Auto wurde anhand bestimmter Details von den Zeugen wiedererkannt. Von dem Typ wurden alle überprüft und nur seiner war zu der Zeit auf der AB.
      Ich hoffe nur, dass ihm die beiden Toten das ganze Leben lang über die Bettdecke laufen!
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:01:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      @gernDabei
      Mit der Aussage über das RechtsfahrGEBOT liegst Du falsch !!

      StVR Straßenverkehrsrecht StVG, StVO, StVZO
      Verwahrnungs- und Bußgeldkatalog
      Verkehrszeichen
      31. Auflage (Stand 19. März 1995)
      Beck-Text im dtv


      §2. Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

      Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
      Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
      §7. Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

      Auf Fahrbahnen mit meheren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (Prgh 2. Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf einer Fahrbahn benötigt.
      3.
      Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330)- dürfen Kraftfahrtzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Vorraussetzungen des Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:15:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Dr. Ecksau

      In Ordnung. Dass mit zweierlei Maß gemessen wird im Vergleich mit anderen Verbrechen - das ist sicher richtig.

      Dass dieser Rolf "Keine Chance" gehabt hätte, möchte ich aber glattweg bestreiten. Es wurde bei der Urteilsbegründung ausdrücklich betont, dass die Verschleierungstaktik und das völlige Fehlen jeglicher Einsicht des Angeklagten zu dieser Strafe maßgeblich beigetragen hat. Da spielte es ab-so-lut keine Rolle, ob er nun Mercedes oder sonst was fährt. (Es gibt allerdings auch nicht allzuviele Autos, mit denen man problemlos 300 fahren kann, vielleicht liegt es auch daran, dass sich Mercedes-Fahrer hier irgendwie von der Justiz speziell verfolgt fühlen, keine Ahnung.)

      Anders ausgedrückt: hätte Rolf F. sich zu seinem Fehlverhalten bekannt, wäre er nicht in den Knast gewandert. Dass er nun die verfolgte Unschuld mimt, finde ich angesichts seines Verhaltens vor Gericht geradezu lächerlich.

      TS
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:30:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      1983 schwang sich der damalige CSU-Generalsekretär Otto Wiesheu mit 1,9 Promille an das Steuer seines Dienst-Mercedes, bretterte auf die Autobahn und rammte einen Fiat. Dessen Fahrer, ein 67jähriger Rentner, starb bei dem Unfall. Wiesheu bekam Haft auf Bewährung und 20.000 Mark Geldstrafe.

      Nur mal so.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:36:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Also ich hätte viel Geld darauf verwettet, dass es einen Freispruch gibt.

      Wenn ich jedes mal, wenn ein schnelleres Fahrzeug hinter mir auftaucht, erschrocken von der Straße und gegen einen Baum fahren würde, würde ich täglich 10 x verunglücken.

      Umgekehrt, wenn jeder " Schnarcher" , bei dem ich " ganz plötzlich" im Rückspiegel aufgetaucht bin, erschrocken von der Straße und gegen einen Baum gefahren wäre, dann wäre ich die letzten 20 Jahre kaum aus dem " Bau" gekommen.

      Und außerdem gab es an der Unglücksstelle keine Geschwindigkeitsbeschränkung, aber ein Rechtsfahrgebot.

      Hätte sich die verunglückte Frau an die rechtlichen Vorgaben gahalten und wäre auf der rechten Spur gefahren, wär ihr auch nix passiert.

      Wer eine gewisse Erfahrung hat, der weis ganz genau, dass ein Fahrzeug - auch bei einem Geschwindigkeitsunterschied von 100 km/h - nicht plötzlich im Rückspiegel auftaucht. Wenn man mit offenen Augen durch die Gegend fährt, bemerkt man durchaus, dass sich ein schnelleres Fahrzeug nähert und kann entsprechend reagieren.

      Wenn auf der Autobahn ein Fahrzeug plötzlich im Rückspiegel auftaucht, hat man ganz einfach - aus welchem Grund auch immer - längere Zeit nicht in einen der Rückspiegel geschaut.

      Ich persönlich hätte den Angeklagten auf jeden Fall freigesprochen. Solange schnelles Fahren nicht verboten ist, muß jeder auf der Autobahn damit rechnen, dass von hinten ein schnelleres Fahrzeug kommt.

      Und eines sollte auch jedem klar sein. Ohne die vielen " Schnarcher" auf der linken Spur würde es auch wesentlich weniger von den " Dränglern" geben.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:50:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Man darf sowieso auf das Revisions-Urteil gespannt sein, zumal das 2. Gutachten in keinster Weise berücksichtigt wurde.
      Lt. Zeugenaussagen (die wohl den Kernpunkt des Prozesses ausmachen) waren dieselben mindestens 150 Meter hinter dem Geschehen. Das genannte Gutachten zielt darauf ab, dass aus dem sich daraus ergebenen Winkel keiner genau sagen kann, wie nah der Daimler tatsächlich auf das verunglückte Auto auffuhr.
      Ein gutes Beispiel für dieses Phänomen stellt die Kameraposition bei einem Fußballspiel dar: Aus einer versetzten Kameraperspektive könnte man glauben, der Spieler wäre METERWEIT im Abseits, obwohl er tatsächlich (und das sieht man erst mit der Kamera auf Spielerhöhe) noch einige Meter PLATZ hatte.
      Ich bin wirklich mal gespannt, wie das Urteil dann aussieht, wenn dieses Gutachten zu Rate gezogen wird.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 17:05:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      #31
      Und heute ist er Minister im bayerischen Verkehrsressort.
      Naja...Der Mann hat eben Erfahrung :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 17:15:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      Und die Folgen:


      1. Er kommt vor Gericht.
      2. Der Arbeitgeber feuert ihn. (Waffenbauer)
      3. Er kommt 18 Monate ins Gefängnis.
      4. Er wird öffentlich durch die Medienmeute hingerichtet.

      Der Mann kann sich nach dem Knast die Kugel geben und wird zumindest in Deutschland nie wieder auf die Beine kommen. Das wars dann.
      Es würde mich mal interessieren, ob er das gleiche Integrationsprogramm wie ein Sexualtäter bekommt.


      Die ganze Sache hätte doch jedem passieren können. Alle die hier scheinheilig behaupten, dass sie immer niemals rasen, sind aus meiner Sicht scheinheilige Lügner. Heute fährt sogar ein Opel Astra 200 km/h. Selbst mit einem Fiat Panda kann ich zum Raser werden, wenn ich mit 60 durch die 30er Zone donnere.
      Also bitte.



      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 17:30:04
      Beitrag Nr. 36 ()
      liebe tiramisusi,

      ich finde es mehr als verachtend, wie du
      in posting #11 über blech redest...

      mfg b_p
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 18:17:40
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ f355 100 km/h Geschwindigkeitsunterschied = 500 Meter in 18 Sekunden.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 18:19:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      Servus!

      In dem Fall ist es sehr auffällig wie hoch das Strafmaß im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten die vergleichbar sind ist. Der Verdacht das hier ein Exempel statuiert werden soll drängt sich daher auf, jedoch sollte das in einem Justizsystem wie dem unseren nicht passieren, sondern gleiches Recht für alle gelten.

      Im Fall Wiesheu kommen 2 schwerwiegende Aspekte noch dazu und es gab eine geringere Strafe!
      1. Alkohol am Steuer
      2. Er berührt den anderen Wagen

      Denke in der Revision wird die Sache ganz anders ausgehen.

      Wer kam überhaupt auf den Namen "Turbo-Rolf"?:confused:
      Der 600er Benz hat jedenfalls keinen Turbolader eingebaut...

      Gruß vom Manni
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 19:11:25
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ F355

      Willst Du damit sagen, dass die Frau halt selbst schuld ist?

      Im Übrigen ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, einen Abstand zum Vorfahrzeug zu halten, der sich durch den Bremsweg bemisst. Der ist bei dem Tempo, den dieser Rolf drauf hatte, quasi kilometerweit. Selbst wenn die Frau Mitschuld hätte (schon diesen Gedankengang finde ich angesichts des Fahrstils von Rolf F. reichlich pervers), so hätte er dennoch mehrere hundert Meter Abstand halten müssen. Das lernt man eigentlich in der Fahrschule, also allein der mangelnde Abstand wäre schon ein Fehler.

      TS
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 19:16:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      @tiramisu

      Bedenke bitte bezüglich "Abstand" folgendes:

      Keiner der Zeugen weiß wie VIEL oder WENIG Abstand er genau hatte!

      Er hat den Wagen nicht berührt, das wäre aber der Fall gewesen, wenn er sich komplett verschätzt hätte und viel zu wenig Abstand gehalten hätte.

      mfg Manni
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 20:03:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      Für die Vollgasmeister:

      "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

      I. Allgemeine Verkehrsregeln

      §3 Geschwindigkeit

      (...) Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."

      Bei 300 km/h beträgt der Anhalteweg bei guten Verhältnissen fast einen halben Kilometer!!
      Wenn hinter einer Kurve ein Stauende auftaucht, hängt er unweigerlich drin und wird wahrscheinlich zum Mörder.

      Eine Diskussion über Hirn einschalten ist mangels Masse desselben wohl entbehrlich. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 23:11:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      @tiramisu

      Ein merkwürdiges Rechtsverständnis hast Du. Eine evtentuelle Mitschuld der Frau, kann ja wohl kaum vom Fahrstil von Rolf F. abhängig sein. Nur ihr Verhalten lässt doch eine Aussage darüber zu, inwieweit sie eine Schuld trägt.

      Btw Wenn ich mir ihr Verhalten anschaue, dann komm ich zu dem Schluss dass sie eine erhebliche Mitschuld trägt.

      Wenn man unterstellt, dass sie den nachfolgenden Verkehr beobachtet hat, hat sie durch ihr Überhohlen (welches mit 150 in der Situation ja wohl kaum angezeigt war) fahrlässig gehandelt.
      Das angebliche "Erschrecken" deutet jedoch eher darauf hin, dass sie überhaupt nicht den nachfolgenden Verkehr beobachtet hat, was ich als grob fahrlässig einstufen würde.

      Im übrigen ist der Schluss, dass Rolfs "Drängeln" ursächlich für das Verreißen des Steuers war, nicht zwingend. Soweit mir bekannt, gibt es dazu zwei Gutachten. Das eine bejaht das andere verneint die Kausaliät.

      Selbst wenn man von der Kausaliät ausgeht, ist es für mich eine offene Frage, inwieweit für Rolf F. das Verreißen des Steuers voraussehbar war. Das Drängeln (was sicherlich deshalb nicht in Ordnung ist und auch bestraft werden muß) führt wie F355 bereits ausgeführt hat üblicherweise nicht zum "erschrecken" und Verreißen des Steuers des Vordermannes. Ich zumindest höre zum ersten Mal von einem solchen Fall. Die Voraussehbarkeit ist aber die Voraussetzung für den Tatbestand der Fahrlässigkeit.

      Für 18 Monate ein bisschen dünn, da nützt es auch nichts wenn die Richterin von großen bösen Autos spricht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 23:37:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      #28
      -
      Die Betonung liegt hier auf " Gebot" kommt von geboten und ist daher nur eine Empfehlung.":laugh:
      -

      Hoffentlich hast du keinen Führerschein!
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 23:48:32
      Beitrag Nr. 44 ()
      als notorischer Links-fahrer und moppedraser weiss ich wie uasbäckig dicke leute mit erhöhtem Blutdruck reagiren..haben 3mal im stau versucht mich abzudrängen weil ich ihnen ja als moppedfahren platz wegnehmen könnte..wünsche der ganzen brut nur einaml mit nem mopped im hochsommer im stau zu stehn....bin übrigends freigesprochen worden weil ich nach massivem abdrängen der karre in den kotflügel getreten hab
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 23:48:57
      Beitrag Nr. 45 ()
      Dottore :laugh: Ecksau
      zu deiner 33 :
      der Zeugen-"Schiri",der 50 oder auch meinetwegen 150 mtr ab vom Geschehen ist ,wobei die Autos etwas größer sind als die Baller und er auch nicht erst auf 70 mtr Breite herausfiltern und vergleichen muss , kann sicher auf 5-10 mtr genau entscheiden !
      diese "Unsicherheits"Distanz entspricht bei den angesprochenen 27,7 m/sec einer Zeit von 0 bis 0,35 sec ,die noch Zeit zum Abwarten geblieben wäre für die getötete Frau ,um sich ihre Todesart selbst auszusuchen ...bestenfalls
      wahrscheinlich wars weniger
      sonst wäre unser coole Rennfahrer Turbo-Rolfi doch nicht selbst aufs Abseits-Grün gesteuert bei 250
      ...und hätte sich die Slicks schmutzig gemacht !!!!?:D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 23:55:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      F355
      sag mal hast du nicht diese spezielle Lizenz miterworben ,die es für V.I.P-Kunden bei Ferrari geben soll !?
      Ach nein unwahrscheinlich , die kam, denk ich, erst mit dem Modena ,fällt mir ein !
      Bist automatisch unbegrenzt und unbesehen deiner Schuld folgenversichert ,
      bei Knast stellt Montezemolo sogar einen Leihbruder kostenfrei zur Verfügung, der anstelle absitzt (zumindest in Italien soll das möglich sein ! ) !

      ..hast aber nachgekauft, wie ich raushöre
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 00:01:18
      Beitrag Nr. 47 ()
      @carpe
      Sei gegrüßt Held und Rächer der Zweirädrigen :D :laugh:
      wars denn wenigstens eine Preuße ,den du in seine Schranken getreten hast :rolleyes:
      mein jetzt nicht das Auto ...
      ..d.h. das auch !???:laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 08:36:44
      Beitrag Nr. 48 ()
      #43,

      ja. Über 30 Jahre und ca. 60000 km p.a. und das noch (bis auf eine kleinen Blechschaden) fast unfallfrei.

      Bin also über die Zeit, wo ich durch dichtes Auffahren meine Männlichkeit beweisen musste, lange hinweg.

      Diese Phase scheint hier bei einigen noch nicht überwunden zu sein.
      Sehr traurig ist leider, dass dieses Imponiergehabe zwei jungen Menschen das Leben gekostet hat.
      Solltet ihr mal drüber nachdenken.
      Es hilft, wenn man sich jetzt in die Situatuion der Eltern der Opfer versetzt.
      Ich stelle mir gerade vor, diese Eltern würden nun hier einige Postings lesen.
      Kotzen wäre wahrscheinlich noch die verständlichste Reaktion!
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 10:40:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      @sofakles

      ich glaube du gehst von falschen Tatsachen aus! Der Fahrer des Mercedes hat sehr wohl gebremst und wenn die Frau auf der linken Spur geblieben wäre dann hätte er bis auf ihre Geschwindigkeit runter gebremst, den nötigen Abstand hat er nicht eingehalten, das stimmt!

      Jedoch glaube ich kaum das er mit "250 auf den Grünstreifen" gefahren wäre.

      @all

      Warten wir die Berufung ab! Der Fahrer gehört bestraft für:

      1. Sicherheitsabstand nicht eingehalten
      2. Unterlassene Hilfeleistung (den Unfall hat er im Rückspiegel gesehen!)
      3. das lächerliche leugnen vor Gericht.

      Aber das ergibt keine 18 Monate!!!

      Manni

      P.S.: Natürlich kommen jetzt die Grünen wieder und fordern ein Tempolimit! Ein 100% Populistischer Gedanke in der jetzigen Stimmungslage... BRAVO
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 11:11:11
      Beitrag Nr. 50 ()
      Über eure Kommentare habe ich mich köstlich amüsiert. Bin auch schon oft auf der Autobahn erschrocken, nämlich dann, wenn mich die Bullen blitzen. Wenn ich dann vor lauter Schreck mich überschlage, sind dann auch die Bullen schuld?
      Ich mag die Dauerdrängler auch nicht leiden und verziehe mich dann lieber auf die rechte Spur. Aber die Besserwisser, die genau mit der zul. Höchstgeschwindigkeit ewig links fahren, gehen mir auch auf den Geist.
      Übrigens, in diesem Fall kann bei der Revision nur ein Freispruch rauskommen. Die Schuld kann nicht eindeutig bewiesen werden und der Unfall geschah ohne Berührung durch ein anderes Fahrzeug.
      tegtmeier
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 13:20:57
      Beitrag Nr. 51 ()
      Unfall geschah ohne Berührung durch ein anderes Fahrzeug.

      Der Joke ist gut. Wie muss nochmal der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sein, wenn ich ca. 200 kmh drauf habe?

      120 cm, oder sollte es doch ein bisschen mehr sein??
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:11:49
      Beitrag Nr. 52 ()
      dieser Thread ist schön zu lesen. Was gibt es doch für Pappnasen im Lande:cry:


      Nächstes Urteil steht an: Der Polizist Daschner hat dem Metzler - Entführer Gewalt angedroht, wonach der das Versteck des entführten Jungen bekannt gab. Leider 4 Tage zu spät. Habt ihr dazu ebenfalls solch interessante Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:27:24
      Beitrag Nr. 53 ()
      #52
      Auf jeden Fall!:lick:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 20:07:26
      Beitrag Nr. 54 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:27:40
      Beitrag Nr. 55 ()
      Der Neandertaler an sich ... ääähhh ... hhmmm!? :look:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:56:26
      Beitrag Nr. 56 ()
      #50 genau so ist das!
      Ich hab jetzt echt Angst, daß ich für jeden scheiss
      Unfall zur Veranwortung gezogen werde, nur weil so
      ein Oberstudienrat hinterher behauptet, daß ich wie
      ein Irrer gefahren und zu dicht aufgefahren sei!
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 07:48:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      Denkt nicht über den "Raser" nach. Denkt an die junge Frau:
      Hat ihr kleines Kind im Auto. Statt Verantwortung zu tragen fährt sie auf der linken Spur während die mittlere und die rechte Spur frei ist. Ihr Kind scheint ihr also nicht so wichtig zu sein....
      Der zweite grobe Fehler passiert ihr, als sie(aus dem Schlaf erwacht?) das Lenkrad unkontrolliert zerreißt und sich ihrer gerechten (überirdischen) Strafe zuführt.
      Ihr müßt das nüchtern und nicht fehlinformiert sehen:
      Wer so beschissen Auto fährt, hätte vielleicht am gleichen Tag noch in einer Tempo-30-Zone 2 Kinder und einen Rentner im Rollstuhl tot gefahren. Dann lieber dieser Abschied...
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 09:33:26
      Beitrag Nr. 58 ()
      #52

      richtig, gibt`s dafür eigentlich einen Thread?

      Auch wenn ich kein Freund von Bullenwillkür bin, das ist ein Skandal!

      Um das Versteck des Jungen ausfindig zu machen, wäre m.M JEDES Mittel recht gewesen!

      Aber scheinbar scheinen Logik und Pragmatik einen Antagonismus zum (mittlerweile völlig degenerierten) rechtsstaatlichen Denken darzustellen.

      Hier zeigt sich doch exemplarisch für viele andere Fälle, wie der Täterschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt.

      Das ist längst keine Stammtischparole mehr, sondern Realität.

      Das den involvierten Beamten für den, letztlich ja erfolgreichen, Einsatz, das Versteck aus diesem Killer rauszupressen, jetzt auch noch Konsequenzen drohen, ist ein Schlag in`s Gesicht jedes normaldenkenden.

      Man muß wohl Jurist sein, um das nachzuvollziehen
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 12:10:23
      Beitrag Nr. 59 ()
      also, meine erste reaktion war: dieser verdammte ..., hoffentlich bekommen die den schnell und sperren den weg!

      später hab ich mir gedacht, ist die frau mit 80 auf der linken spur gedackelt? ich meine, ich hasse es auch über alles, wenn da so ein verdammter XXX anrast und mir fast meine stoßstange wegreißt, während ich noch überhole (nicht alle haben 200 PS und mehr), aber deshalb verreis ich nicht das lenkrad.

      nun gut, jetzt geht aber doch mal davon aus, dass es eine junge frau war und sicher nicht sehr viel fahrübung hatte, vielleicht hat sie ihr kind noch abgelenkt oder sowas.

      also ist schon ok, dass der in den bau kommt. man kann ja schnell fahren und trotzdem rücksichtsvoll, sowas muss einfach nicht sein!

      ich würde statt tempolimit sagen, höhere strafen und viel mehr kontrollen mit zivilen videowagen.

      wenn zB zu dichtes auffahren wie in dem fall mit 2000 euro und 2 jahren fahrverbot geahndet wird, wird sich das jeder 5x überlegen. wenn man gleichzeitig das blockieren der linken fahrbahn mit 1000 euro bestraft sollte doch alles rund fließen!

      und ein bißchen rücksicht auf die anderen, die vielleicht nicht so tolle autofahrer sind und keine 300 PS haben wäre auch nicht schlecht.

      bye
      flo
      http://www.americancandy.de
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 21:20:16
      Beitrag Nr. 60 ()
      @49 manniman... mit dem ,was du als 1,2,3 an alle schreibst, gehe ich konform
      Der Fahrer gehört bestraft für:
      1. Sicherheitsabstand nicht eingehalten
      2. Unterlassene Hilfeleistung (den Unfall hat er im Rückspiegel gesehen!)
      3. das lächerliche leugnen vor Gericht....

      jedoch es fehlt eben

      4, Er war so schnell ,dass nach Einschätzung beider Beteiligter eine Kollision nicht zu vermeiden war ohne Lenkmanöver !! Rolf steuerte nach links auf Grün , Frau verrieß nach rechts ,... klarer gehts doch nicht !!

      Damit ist es die fahrlässige Herbeiführung -von Mord und Totschlag will ich nicht sprechen- dieses Unfalls ,
      die Rolf vorzuwerfen ist !! und dafür sind 18 Monate okay,
      war selbst 15 Monate beim Bund ,hält ein Mann aus:cool::laugh:
      Rolfi sitzt es halt jetzt im trockenen ohne Manöver ab :D
      womöglich mit I-Net-Zugang ,dann kann er sich hier ausheulen und wenn er rauskommt kann er wieder ruhiger schlafen --hat ja auch was !!

      von DC wartet sicher eine fette Ablöse auf ihn ,..schätz ich mal :D
      also bitte
      no panic um den Todespiloten !!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 13:17:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      @sofakles

      woher hast du die Info das ein Zusammenstoß ohne Lenkmanöver unausweichlich gewesen wäre?

      Das hab ich noch nicht gelesen/gefunden. Setz mal die entsprechende Textzeile hier rein.

      Danke, gruß manni
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 14:05:25
      Beitrag Nr. 62 ()
      mannimanolo
      das in #60 war eigentlich alles dazu

      4, Er war so schnell ,dass nach Einschätzung beider Beteiligter eine Kollision nicht zu vermeiden war ohne Lenkmanöver !! Rolf steuerte nach links auf Grün , Frau verrieß nach rechts ,... klarer gehts doch nicht !!

      warum sollte er sonst mit über 150 Sachen ,um mal sehr,sehr konservativ zu sprechen , aufs Grün fahren !?
      ...etwa um Golfbälle zu sammeln :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 09:47:46
      Beitrag Nr. 63 ()
      @sofakles

      den Bezug hab ich auch geschnallt, nur wo stand die Info? Ist das eine Zeugenaussage gewesen?
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 10:25:33
      Beitrag Nr. 64 ()
      @mannimanollo, so stehts meist geschrieben!

      Mehrere Zeugen schilderten den Hergang des Unfalls. Obwohl sie selbst mit 200 beziehungsweise gut 220 Stundenkilometern unterwegs gewesen seien, seien sie auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe von einem dunklen Mercedes «relativ zügig» überholt worden, sagten zwei Autofahrer. Nach Angaben eines Außendienst-Mitarbeiters fuhr der Mercedes dann etwa 300 Meter vor ihm auf das Fahrzeug der jungen Mutter auf. «Es sah so aus, als ob der Mercedes den Kleinwagen berühren und von der Autobahn schubsen würde.» Als die Frau nach rechts gezogen habe, sei der Mercedes - mit einem Rad auf dem Grünstreifen - links vorbeigerast. Dann sei der Wagen der Frau von der Fahrbahn abgekommen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 09:34:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Folgendes habe ich aus einem anderen Board:

      Neues aus der Gerüchteküche...

      Bei DaimlerChrysler munkelt man hinter vorgehaltener Hand, dass der Fahrer zwar im Auftrage von DaimlerChrysler unterwegs war, aber keinesfalls um die angegebene Teststrecke zu erreichen, sondern um in einem FELDVERSUCH ein neues System zu testen, welches bei zu dichtem Auffahren auf den Vordermann den Wagen automatisch abbremsen soll !!!



      DAS gibt doch der Sache völlig neue Gesichtspunkte, wie ich meine...

      Doch WENN es so war, wird dieses von Firmenseite natürlich verschleiert, dementiert und totgeschwiegen !!!

      Ich will hier keinesfalls Gerüchte in Umlauf bringen, ich erzähle nur, was ich von einem Freund (Mitarbeiter von DC/gehobene Position) erfahren habe...



      Was haltet IHR davon ?
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:03:50
      Beitrag Nr. 66 ()
      So ein Blödsinn Ecksau!:laugh: :laugh: :laugh:

      Und geht freiwillig in den Knast und wird gefeuert auch noch?:cry: :cry:

      Du redest absoluten Blödsinn und dein Freund in gehobener Position ist wohl Glühbirnenwechsler!:D :D

      Mußte das mal sagen obwohl ich das Urteil aufgrund der Beweislage auch viel zu hart finde!

      so long SVB:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:06:03
      Beitrag Nr. 67 ()
      Sorry, grad gelsen das es nicht dein Freund war!:cry:

      Mal wieder schneller geschrieben als gelesen!:D

      so long SVB:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:05:18
      Beitrag Nr. 68 ()
      Folgendes habe ich aus einem anderen Board:

      Neues aus der Gerüchteküche...

      Bei KIA munkelt man hinter vorgehaltener Hand, dass die Testfahrerin im Auftrag von KIA unterwegs war, aber keinesfalls um mit ihrer Tochter irgendwo hin zu fahren, sondern um in einem FELDVERSUCH ein neues System zu testen, welches bei zu dichtem Auffahren des Hintermannes den KIA automatisch nach rechts lenken soll !!!

      DAS hat ja wohl auch funktioniert!

      Doch WENN es so war, wird dieses von KIA natürlich verschleiert, dementiert und totgeschwiegen !!!

      Ich will hier keinesfalls Gerüchte in Umlauf bringen, ich erzähle nur, was ich von einem Freund (Mitarbeiter von KIA/Kantine) erfahren habe...



      Was haltet IHR davon ?



      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 12:40:45
      Beitrag Nr. 69 ()
      @ Hetfield

      KIA macht Feldversuche? :confused: kann ich mir net vorstellen!

      Gruß vom Manni
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 15:25:39
      Beitrag Nr. 70 ()
      brass,
      danke für #64:)

      manni scheint das wenig zu kümmern ,
      er will lieber Hetfield begleiten :D
      , mehr Kindergarten geht wohl nicht !!!! :absolutelymad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 18:36:08
      Beitrag Nr. 71 ()
      sofakles,
      dies könnte ein anzeichen sein,
      dass sich #27 bald bewahrheitet! ;)


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      Autobahnraser: Urteil ein Witz