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    IST DAS DER MITBEWERBER ????........MME... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.04 10:04:24 von
    neuester Beitrag 26.02.04 17:09:45 von
    Beiträge: 19
    ID: 824.948
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      schrieb am 23.02.04 10:04:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      #1 von John_Rambo 23.02.04 09:11:04 Beitrag Nr.: 12.229.746 12229746
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      MME – Neuling im Depot

      Für Verunsicherung sorgte am Freitag die Nachricht, wonach MME-AR-Mitglied Peter Würtenberger rd. 23 000 Aktien veräußert hat. Wie wir im Gespräch mit AR-Chef Stefan Eishold erfahren, sollen insgesamt 50 000 Papiere platziert werden. " Danach ist die Sache ausgestanden, weitere Verkäufe werden unter 5 Euro nicht stattfinden" , so Eishold. Der Fokus liege vielmehr auf der geplanten Übernahme (PB v. 16.2.). Gerüchten zufolge soll es sich hierbei um ein Unternehmen handeln, das sich auf Fernsehproduktionen spezialisiert hat. Wir gehen davon aus, dass bald Vollzug gemeldet wird.

      Das Papier stünde dann vor einer kompletten Neubewertung. Seit unseren Empfehlungen (PB v. 12.9.03 u. 19.1.) notiert MME (3,01 Euro; DE0005761159) mit satten 150% bzw. 58% im Plus. Auch Neueinsteiger, die erst unsere Depotaufnahme (s. S. 4) nachvollzogen, sollten noch Gewinne einfahren. Bleiben Sie am Ball und platzieren Sie den Stopp bei 2 Euro.¨
      www.platow.de

      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: ????

      #1 von ad_hoc [W:O] 22.12.03 11:15:04 Beitrag Nr.: 11.665.339 11665339
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      ---------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
      Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------

      München, 22.12.2003 - Der Vorstand der Advanced Medien AG hat für ein
      zum Verkauf stehendes nicht börsennotiertes Unternehmen der
      Medienbranche mit Sitz in Deutschland gegenüber dem den Verkauf
      abwickelnden Kreditinstitut ein unverbindliches strukturiertes
      Übernahmeangebot abgegeben. Nach Prüfung des von der Gesellschaft
      abgegebenen unternehmerischen Konzeptes wurde die Advanced Medien AG
      nun in den engsten Bieterkreis für das in der Vergangenheit
      profitabel arbeitende Unternehmen aufgenommen.

      Der Abschluss der Due Diligence und eine Vorentscheidung der
      Verkäufer ist für Ende Januar vorgesehen. Über die Identität des zum
      Verkauf stehenden Unternehmens wurde bis zum erfolgreichen Abschluss
      der Verhandlungen im Rahmen einer Vertraulichkeitserklärung
      Stillschweigen vereinbart.

      Advanced Medien AG
      Der Vorstand

      Ende der Mitteilung euro adhoc 22.12.2003
      ---------------------------------------------------------------------


      Rückfragehinweis:
      Advanced Medien AG Haubrok Investor Relations GmbH
      Susanne Rehm Michael Werneke
      Theresienstr. 140 Widenmayerstrasse 32
      80333 München 80538 München
      Tel.: 089 613805-0 Tel.: 089 21027-244
      Fax: 089 613805-55 Fax: 089 21027-289
      info@advanced-medien.de M.Werneke@haubrok.de

      Branche: Medien
      ISIN: DE0001262186
      WKN: 1260218
      Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share, Prime Standard
      Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
      Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
      Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
      Bayerische Börse / Freiverkehr
      Börse Düsseldorf / Freiverkehr
      Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr

      Autor: news aktuell (© news aktuell),11:15 22.12.2003
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 10:41:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessanter Gedankengang, doch glaube ich nicht das es sich hier um den (angeblichen) Konkurenten für DVN handelt.
      But who knows, expect the unexpected :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 11:16:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Gohar,

      ich glaub`s eigentlich auch nicht!
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 07:42:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      moin!:)

      jedenfalls stände dvn1 dann auch vor einer kompletten neubewertung!

      ich sag nur: schuldenfrei, profitabel und eine mk von nur ca. 1,5mio€...!!

      :eek::eek::eek:



      wenn...
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:03:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin Alpine,

      Ich gebe dir Recht. Wenn diese Eckdaten stimmen sollten, ist die DVN interessant für Dritten.

      Warum hat es bis jetzt mit eine Fusion/Verkauf nie geklappt wenn die Firma sooo attraktiv ist: ich sehe nur eine Antwort: es kann nur an den handelnden Personen liegen.

      Dies würde auch erklären warum so viele Mergers, Partnershaften und Acquisitionen in der Vergangenheit gescheitert sind. Aber leider kann/will sich die Gesellschaft keine Abfindung für einen Vorstand leisten, der Pro Jahr um die € 200.000 verdient...

      Wir drehen uns im Teufelkreis... Ich glaube aus diese Geschichte wird nichts.... Dauer kann vielleicht erfolgreich sanieren, aber eine Gesellschaft zu leiten ist auch nicht nur Sanierung... Dies ist meine Meinung.

      Ciao

      Sirmione:cry: :cry: :cry:

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      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:36:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      @sirmione
      naja, dauer hat sicher unglücklich gehandelt, 200.000€ im jahr sind ne menge kohle, aber ich glaube, darum geht es schon längst nicht mehr!

      es ist ja auch nicht so, das dvn1 nun sooo wahnsinnig attraktiv wäre und die potentiellen partner schlange ständen - warum auch...?

      also: es liegt auch nicht ausschliesslich an dvn oder dauer. wenn das unternehmen und/oder die aktie nocheinmal zum leben erweckt werden soll, dann bedarf es schon einiger anderer leute wie z.b. den banken oder befreundeten investoren.

      ein indiz dafür, das man aus dem teufelskreis herauskommen kann, konnte noch KEINER hier widerlegen: die bank (dalmora) zieht nach wie vor mit!

      also,wir haben hier ne wette laufen: wenn die übernahme klappt, dann sieht es extrem gut aus, da dann die hausbank auf forderungen verzichten wird, dvn profitabel wäre und das bei einem NUTZBAREN(!) verlustvortrag von ca. 40mio €(!!!) und einer mk von nur 1,5mio€.

      wie wäre eine solche gesellschaft zu bewerten?

      auf der anderen seite kann es natürlich zum x-ten mal schiefgehen. dann haben wir immer noch eine gesellschaft mit einem buchwert von 2,20€ die NICHT unmittelbar vor der insolvenz steht (da in letzter zeit einige filmpaketchen verkauft wurden) aber auf insolvenzniveau bewertet wird!

      mein persönliches fazit(und damit will ich wirklich niemandem zum kauf bewegen!!): ein recht gutes chance-risiko-verhältnis solang man das geld über hat...:D
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:43:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Alpine,

      Du hast gerade den Verkauf von "filmpaketchen" erwähnt.
      Wo hast du das gelesen? Und wir wissen wir, ob die Erlöse nicht zu 90% an den Banken zufliessen??? Und wer ist die Dalmora Bank: nie davon gehört? Vielleicht werde ich auch dadurch meine Meinung revidieren....

      Ciao

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:57:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      also:
      - "filmpaketchen" werden verkauft. das gehört schliesslich zum geschäft von dvn1 - und der markt zieht nunmal wieder leicht an. lesen kannst du das dann sicher im nächsten zahlenwerk - da es zum normalen geschäft gehört ist das ja nicht gleich adhoc-pflichtig.
      - und ja: der hauptteil geht an die bank, aber die kosten bei dvn1 sind gut runtergefahren worden und die bank lässt dvn1 genug zum leben.
      - die dalmora bank ist die ehemalige delbrück. und zwar genau die sparte, die nicht mit übernommen wurde.

      und erfahren tut man dies - und manches andere ;) - durch einen anruf in der ir. ist doch für dich sogar n ortsgespräch! :D

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:01:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Alpine,

      Ich habe leider null vertauen in IR Abteilungen, die ,aus meiner Sicht, reine Propaganda Abteilungen sind. Und dies betrifft nicht nur AM, aber auch die meisten DAX Unternehmen.

      Als Kleinanleger ist man immer manipulierbar durch solche Leute und bei der DVN haben wir auch verschieden Beispiele, vor 2001 und danach, die aufzeigen, dass es möglicherweise erhebliche Unterschiede gab zwischen Kommunikation und Realität. Nimm nur aus der jungste Vergangenheit den Fall des verlorenen Prozesses gegen den Vorstände. Es geht um € 4 M, die die Anleger als Einnahme erwartet haben: mehr als die jetzige Marktkapitalierung des Unternehmens!!!!!

      DVN verliert in erster Instanz... Gab es dazu eine Ad-Hoc Mitteilung:confused: :confused: NEIN. Es gab lediglich eine Woche später einen kleinheimlichen Hinweis auf der
      Internet Seiten der DVN...

      Die Grundlage einer solche mangelnde Transparenz ist für mich nicht nachvollziehbar.

      Das sind meine persönnliche Meinungen dazu.

      Schönes Fasching!!

      Ciao

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:13:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja 4mio€.
      mehr als die jetzige mk von 1,5mio€

      verloren. na und???
      deshalb stehen wir ja NUR bei 0,85cent. daher ist die mk so gering! es war doch offensichtlich zu keinem zeitpunkt so, das der markt mit einem erfolg im prozess gerechnet hätte - daher die geringe mk.

      und genau deshalb war ein verlorener prozess ein 0-event!
      (was man auch im kurs sieht, denn nach unten hat er sich schliesslich auch nicht bewegt).

      also, nu hak dochmal die prozesse ab!

      die fantasie - und ich muss zugeben, das die schon noch sehr vage ist... - resultiert aus einer möglichen übernahme und der daraus sich ergebneden neubewertung von dvn1.

      aber ich will wirklich niemanden überreden...:rolleyes: - noch nicht...:D

      achja: fasching feiert hier (gott sei dank!) keiner...:D
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:45:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @sir me one,

      also.........DVN verliert in erster Instanz... Gab es dazu eine Ad-Hoc Mitteilung NEIN. Es gab lediglich eine Woche später einen kleinheimlichen Hinweis auf der
      Internet Seiten der DVN...

      Frage:
      jetzt mal im Ernst, wenn es kursrelevant gewesen wäre , ...da Du ja immer schön in dieser Form schreibst, warum hat sich der Kurs nicht bewegt, nachdem es bekannt wurde.



      :confused: Lbbberlin
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:52:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      PS: Chart muß auch mal sein :D



      Grün = 38 Tage
      Gelb = 50 Tage

      Anfang Februar ausgebrochen aus dem Abwärtstrend!

      Lbberlin
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 09:59:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier nochmal etwas zu MME aus dem Tradecentre-Börsenbrief:


      Der Hamburger TV-Produzent erwartet seine Umsatz- und
      Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2003 voll zu erfüllen. Das sagt
      u n s F i n a n z v o r s t a n d G e r h a r d S c h n e i d e r i m
      Hintergrundgespräch. Nach neun Monate erzielte das
      Unternehmen einen Umsatz von 10,5 Millionen Euro und ein EBT
      von einer halben Million Euro. Für das Gesamtjahr prognostizierte
      die Gesellschaft einen Umsatz von rund 17 Millionen Euro und
      einen Profit vor Steuern von bis zu einer Million Euro. „Das vierte
      Quartal ist wie gewünscht verlaufen.“ Keine böse Überraschungen
      verspricht der CFO bezüglich des Vorsteuergewinns. Für das
      laufende Geschäftsjahr zeigt sich Schneider zuversichtlich den
      Umsatz und das Ergebnis zu steigern. Der CFO kündigt ein
      zweistelliges Umsatzwachstum an. Eine detaillierte
      Ergebnisprognose wollte Schneider indes nicht machen. „Wir
      blicken dem Jahr 2004 positiv entgegen und haben auch einen guten
      Jahresauftakt hinter uns“. Ein Umsatzwachstum von mindestens
      20 Prozent bei einer überproportionalen Ergebnissteigerung
      erscheint nach unserer Einschätzung realistisch.
      In der Branche ist nach eigenen Angaben zwar eine bessere
      Stimmung zu spüren, aber der Markt ist dennoch schwierig. Es
      kommt eben auf die richtigen Produktionen an und an dieser
      Stelle haben die Norddeutschen zur Zeit ein goldenes Händchen.
      Die im November 2003 gestartete daily „Einsatz in vier Wänden“
      ist ein großer Quotenerfolg auf RTL. Gute Einschaltquoten
      erzielten ebenso die Formate für das ZDF, „Unsere Besten“ und
      „Sunday Night Classics“. Die Formate „Top of the Pops“, The
      Dome“ und die „Bravo Supershow” laufen ohnehin seit Jahren
      wie am Schnürchen. MME (DE0005761159) hat sich für dieses
      Jahr auch strategisch viel vorgenommen. „Es wird in diesem Jahr
      wieder aufwärts gehen und wir werden dieses Mal ganz vorne mit
      dabei sein“, sagt Schneider optimistisch. Wie der Finanzvorstand
      zu Protokoll gibt, wird aktuell der Markt nach interessanten
      Übernahmeobjekten sondiert. Dabei handelt sich um nicht
      börsennotierte Firmen. „Unser Ziel ist MME breiter aufzustellen
      und uns in anderen Genres zu positionieren“. Um welche Genres es
      sich dabei handelt, wollte uns Schneider nicht verraten. Angeblich
      steckt das Management in Verhandlungen mit einem
      Produzenten, der mehrere Millionen Euro umsetzt und sogar
      Gewinne schreibt. „Wir werden in diesem Jahr mit hoher
      Wahrscheinlichkeit eine Transaktion realisieren. Vielleicht schon
      im ersten Halbjahr“. In der Kriegkasse schlummern aktuell neun
      Millionen Euro. Zusätzlich hat der Konzern noch circa 640.000
      Tausend eigene Aktien in der Schublade. Die Papiere wurden zu
      einem Durchschnittskurs bei unter einem Euro eingesammelt. Da
      für ein Unternehmen mit mehreren Umsatzmillionen inklusive
      schwarzen Zahlen die liquiden Mittel und die Wertpapiere nicht
      ausreichen, wollte Schneider eine Kapitalerhöhung nicht
      ausschließen. Wegen des deutlich angezogenen Aktienkurses wäre
      eine Erhöhung des Grundkapitals um 50 Prozent (mehr als 3,8
      Millionen Aktien) reizvoll. Der CFO zieht aber auch eine
      Fremdfinanzierung in Betracht oder einen Mix der verschiedenen
      Optionen.
      TradeCentre Entdeckung MME hat sich prächtig entwickelt. Seit
      unserer Empfehlung vom 20. August bei Kursen von rund einem
      Euro hat sich das Papier verdreifacht. Nachdem wir die Aktie mal
      wieder zuerst zum Kauf empfohlen haben, wird MME nunmehr
      auch von anderen Medien „entdeckt“. MME sind an schwachen
      Tagen unverändert als Kaufposition einzustufen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 13:46:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo zusammen,

      ich wollte mal wieder reinschauen.

      Gibt es was Neues von DVN ?

      Lohnt sich ein Einstieg ?

      Hat @alpine inzwischen eine neue Waschmaschine ?:laugh:

      Gruß
      Pewastb:D
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:02:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 11 von lbbberlin

      .....Frage: jetzt mal im Ernst, wenn es kursrelevant gewesen wäre , ...da Du ja immer schön in dieser Form schreibst, warum hat sich der Kurs nicht bewegt, nachdem es bekannt wurde.........


      ....Antwort mit zwangsläufiger Gegenfrage (und der Bitte um sachliche Antwort... )

      Welchen Grund gab es Klageérhebungen per AdHoc anzukündigen???

      Demnach wäre es nur logisch und konsequent gewesen, wenn man auch den Ausgang der erstinstanzlichen Klage ebenfalls per AdHoc bekannt gegeben hätte.





      Warum man so gereizt auf schachbezogene Fragen/Anmerkungen von Sirmione reagiert kann ich nicht nachvollziehen!
      Sind seine berechtigten Fragen hier nicht erlaubt oder unerwünscht?
      Oder sind seine Fragen/Anmerkungen nur einfach unbequem...und nervend?



      Im übrigen frage ich mich,
      warum der monatliche DVN-Aktionärsbrief / Newsletters seit Oktober nicht mehr erscheint???
      Gerade nach der Absage von FAST wäre es doch für ALLE Aktionäre wünschenswert, dass Öffentlichkeitsarbeit stattfindet und ALLE Aktionäre gleichermaßen informiert werden.
      Da wundert es mich nicht, wenn SWirmione`s Vertrauen auf Null abgesunken ist und er dies auch offen Kund tut!
      Wer will im das verdenken oder gar verbieten?







      __________________________________________________________

      Klage gegen ehemaliges Management
      Die Advanced Medien AG hat gegen die früheren Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz vor dem Landgericht München ein Klage auf Schadenersatz in Höhe von € 4 Mio. im Juli 2002 eingereicht. Die Vorstände waren im Rahmen einer D & O-Versicherung (Directors and Officers, stehend für Vorstände und Aufsichtsräte) des Versicherers Chubb Insurance für fahrlässiges Handeln und daraus resultierende Verluste versichert. Ein Termin für die Verhandlung wurde vom Gericht noch nicht anberaumt.

      Unsere Anwälte haben das Gericht über das Teilurteil im MAXXFilm-Prozess mit dem Tenor Scheingeschäfte informiert und um eine baldige Terminierung für den Fortgang dieses Prozesses gebeten.

      Der erste Gerichtstermin wurde anberaumt für Dienstag, den 4. Februar 2003, Sitzungssaal 28, Justizpalast, Prielmayerstr. 7.

      Der Gerichtstermin am 04.02.2003 war vom Landgericht München als Gütetermin angesetzt. Im Rahmen des üblichen Gütetermins wird vom Gericht ausgelotet, ob bei den Parteien eine Bereitschaft zum Vergleich vorhanden ist. Für derartige Termine wird auch üblicherweise relativ wenig Zeit für die mündliche Verhandlung angesetzt im Hinblick auf die Termingestaltung des Gerichts.

      Sowohl von Seiten der Advanced Medien AG als Klägerin als auch von den Beklagten Ex-Vorständen, von denen keiner selbst erschienen ist, bzw. von deren Anwälten war keine Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung gegeben.

      In den richterlichen Hinweisen ging der Vorsitzende der dreiköpfigen Kammer auf den Zusammenhang mit der beim Oberlandesgericht München anhängigen Berufungsklage im Rechtstreit der TSC Technische Systeme GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH ein. Da der Ausgang dieses Verfahren Einfluss auf die vorliegende Klage der Advanced Medien AG haben dürfte, überlegt die Kammer, ob es nicht sinnvoll wäre, das Urteil des OLG im "MAXXFilm-Prozess" abzuwarten. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das ehemalige Aufsichtsratsmitglied, Dr. Herbert Jovy, könnten, sofern diese zu greifbaren Ergebnissen, wie z. B. einer Anklageerhebung führen würden, Einfluss auf die vorliegende Klage haben, so der vorsitzende Richter. Die Kammer wird sich selbst über die Staatsanwaltschaft informieren, ob noch gegen weitere Personen, zum Beispiel einer oder mehrere der beklagten Ex-Vorstände, zum gleichen Sachverhalt ermittelt wird. Die Klägerin konnte hierzu keine konkreten Angaben machen, lediglich, dass eine Aktionärsschutzvereinigung sich dem Strafantrag angeschlossen hat.

      Die Klägerin darf zu Schriftsätzen der Beklagten in Erwiderungsschriftsätzen zur Sache vortragen und erhielt vom Gericht noch Hinweise insbesondere zur Kausalität der vorgeworfenen Pflichtverletzungen und zum Schaden bzw. zur Höhe des Schadens Ausführungen zu machen.


      11. Februar 2004

      Wie das Gericht in seiner knapp gehaltenen Urteilsbegründung auszugsweise ausführt, sind Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagten den naturgemäß gegebenen unternehmerischen Beurteilungsspielraum schuldhaft verletzt hätten, nicht ersichtlich, ebenso keine Interessenskonflikte oder grundsätzlich überspannte Risikobereitschaft.

      Ferner wird ausgeführt, dass die Exvorstände nachvollziehbar glaubten und glauben konnten, im Interesse des Unternehmens zu handeln. Dem entspricht auch der Vortrag des Klägers, dass das Handeln der Beklagten der Erhöhung des Aktienkurses gedient hat.

      Letztendlich ist nicht ersichtlich, welcher Schaden der Klägerin durch das Handeln der Beklagten überhaupt entstanden sein soll. Auch die im Aktienrecht geltende Beweislastumkehr für die Haftung von Vorständen entbindet den Kläger nicht von der Erhebung eines konkreten Vorwurfes mit damit einhergehendem Eintritt eines konkreten Schadens. Andernfalls würde dem jeweiligen Vorstand eine Beweisführung zur eigenen Entlastung praktisch unmöglich gemacht oder zumindest in einem Maße erschwert, was über den Gesetzeszweck hinausgehen würde.

      Bewertung der Urteilsbegründung durch den Vorstand:

      Dass der Beurteilungsspielraum nicht schuldhaft verletzt sein soll oder keine Interessenskonflikte bestehen sollen, wenn alleine drei Filme faktisch von der MAXXFilm Produktions GmbH gekauft und bezahlt werden und diese dann wiederum an die MAXXFilm Produktions GmbH verkauft und nicht bezahlt werden, widerspricht jeglicher kaufmännischen Beurteilung. Angesichts des großen Umfanges unseres Sachvortrages sowie des ausführlich dargestellten Zusammenhanges von den Geschäften, die in dem Moment am 17.11.2000 platzten, als die Gründungsgesellschafter ihr Aktienpaket verkauft hatten, ist die Begründung des o.e. Urteils schlichtweg nicht nachvollziehbar. Auch die Schäden wurden minutiös dargelegt, zumal zu den Geschäftsjahren 1999 und 2000 die nach dem Aktienrecht erforderlichen Abhängigkeitsberichte ebenfalls mit Schadensermittlung nachträglich erstellt wurden. Auf das Versäumnis dieser Abhängigkeitsberichte durch die Ex-Vorstände ging das Gericht überhaupt nicht ein.

      Die allzu kurze, ja geradezu dürftige Urteilsbegründung bietet gute Chancen sowohl für eine Berufung als auch für einen Vergleich mit der Beklagten bzw. der dahinter stehenden D&O-Versicherung namens Chubb Insurance, die von der Advanced für Pflichtverletzungen durch Organe für die betroffenen Jahre abgeschlossen worden war. Vor Einreichen der Berufung werden wir die Möglichkeiten eines Vergleiches ausloten.

      Quelle: http://www.advanced-medien.de/advanced.htm unter “Laufende Verfahren” zu finden

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      MAXXfilm Produktions GmbH

      Die Advanced Licencing GmbH klagt gegen die MAXXFilm Produktions GmbH vor dem Landgericht München I auf Feststellung, dass eine Vielzahl von Filmrechten durch in den Jahren 1999 und 2000 abgeschlossene Lizenzverträge nicht auf die MAXXFilm Produktions GmbH übergegangen sind, da es sich um Scheingeschäfte gehandelt hat. Der Streitwert beträgt DM 21 Mio. Als Verkündungstermin im Hinblick auf die Klageumstellung durch die Klägerin hat das Gericht den 05.09.2002 festgelegt und diesen Termin aus dienstlichen Gründen des Gerichts erst auf den 04.10.2002 und dann nochmals auf den 31.10.2002 verschoben.

      Die MAXXFilm Produktions GmbH wird vom früheren Aufsichtsratsmitglied und Senior der Gründerfamilie der Gesellschaft, Dr. Herbert Jovy, vertreten. Von Seiten der Advanced Licencing GmbH wurden die betroffenen Verträge allesamt vom Sohn von Dr. Jovy, dem damaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy und dem Vorstandsvorsitzenden, Christophe Montague unterzeichnet. Ein Großteil dieser Verträge wurde am 17.11.2000 wieder storniert. Unmittelbar danach, noch am gleichen Tage, verkaufte die Familie Jovy ein umfangreiches Aktienpaket. Weder dem Erwerber noch dem Markt waren zu diesem Zeitpunkt die Umsatzstornierungen und die Folgen auf den Unternehmensgewinn und damit auf den Aktienkurs bekannt. Im Hinblick auf die zum Schein abgeschlossenen Filmlizenzverträge mit einem Gesamtumfang von € 36 Mio. und die Verkaufstransaktion am 17.11.2000 wurde der Sachverhalt mit Hinweis auf mögliche Insidertatbestände und Kursbeeinflussung an die Staatanwaltschaft München weitergegeben (siehe Strafanzeige gegen Dr. Jovy).

      Am 31. Oktober 2002 stellte das Landgericht München I die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil eindrucksvoll bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten.

      Die Entscheidungsgründe können über folgenden Link abgerufen werden:
      Entscheidungsgründe (ca. 4,6 MB, der Download wird ein paar Minuten in Anspruch nehmen)

      Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und den Anwalt gewechselt. Nun vertritt Dr. jur. Klaus Kähler, Rechtsanwalt in München, die MAXXFilm Produktions GmbH. Wir haben ebenfalls die Kanzlei gewechselt und werden künftig von der Kanzlei Schmitt Hörtnagel und Partner, München, vertreten.


      Berufungsverfahren im MAXXFILM Produktions GmbH-Prozess vor dem OLG München
      Das OLG erließ eine richterliche Verfügung:

      1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt
      2. Wir haben eine Frist zur Schriftsatzerwiderung bis 01.03.2003
      3. Das Gericht gab diverse Hinweise nach § 139 Zivilprozessordnung
      3.1. Die Sachdienlichkeit der Klageänderung von der Zahlungsklage zur Feststellungsklage, dass die streitgegenständlichen Filmrechte nicht übergegangen sind, ist vom Berufungsgericht nicht zu überprüfen.
      3.2. Die von der vorherigen Instanz getroffenen Feststellungen zu den Scheingeschäften dürften nicht ausreichen.
      3.3. Das Oberlandesgericht sieht den Vorsitzenden nicht als Einzelrichter im Sinne der Zivilprozessordnung an.

      Bewertung durch den Vorstand: Der Vorstand ließ sich nach dem richterlichen Hiweis in der ersten Instanz auf Scheingeschäfte bei seiner Einschätzung der streitgegenständlichen Geschäfte durch ein unabhängiges Bilanzgutachten leiten, das im Ergebnis nur den Schluss zuließ, dass die Geschäfte entweder als Scheingeschäfte oder aber wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften aus sonstigen Gründen unwirksam sind. Nachdem die damals handelnden Personen aus naheliegenden Gründen nicht selbst erklärt haben, dass es sich um Scheingeschäfte gehandelt hat, obliegt es der Gerichtsbarkeit zu prüfen ob diese Geschäfte als Scheingeschäfte oder aber aus sonstigen Gründen unwirksam sind.

      Für die geänderte Bilanzierung und die wirtschaftlichen Folgen kann es dahingestellt bleiben, aus welchen Gründen diese Geschäfte unwirksam waren. Der Vorstand geht nach wie vor von der Unwirksamkeit der Geschäfte aus.
      Der nächste Gerichtstermin wurde für Donnerstag, den 24. Juli 2003 anberaumt.



      24.07.2003

      Das OLG München fällte heute ein Urteil in der Berufung der Beklagten MAXXFILM Produktions GmbH gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 31.10.2002:
      Das Verfahren wird an das Landgericht München zurückverwiesen aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellungen durch die 4. Handelskammer des Landgerichts München. Die schriftliche Begründung des Urteils ergeht in den nächsten Tagen.

      Ein Bericht über die Verhandlung wird kurzfristig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.



      25.07.2003

      Das OLG München fällte in der Berufung der Beklagten MAXXFilm Produktions GmbH ein Urteil gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 31.10.2002: Das Verfahren wird an das Landgericht München zurückverwiesen aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellungen durch die 4. Handelskammer des Landgerichts München.

      Ohne besondere Würdigung der wirtschaftlichen Hintergründe und insbesondere und ausdrücklich ohne Berücksichtigung der Belange des Kapitalmarktes setzte sich der Senat ausschließlich mit den juristischen Fragen auseinander, ob das Landgericht München ein Teilurteil erlassen durfte, ohne die Eventualwiderklage der Beklagten zu bescheiden und ob auf Seite der Klägerin ein juristisches Feststellungsinteresse bestand oder nicht. Der Senat führt mündlich aus, dass er aus formalen Gründen nicht zu beurteilen habe, ob die Verträge unwirksam sind oder nicht, weil es aus seiner Sicht an dem Feststellungsinteresse fehle. Es bleibt die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um für die weitere Vorgehensweise eine Abwägung treffen zu können. Erst danach kann entschieden werden, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden oder die Leistungsklage vor dem Landgericht weiterverfolgt wird. Die schriftliche Begründung des Urteils ergeht in den nächsten Tagen.


      Fazit des Vorstandes:
      Der Senat befasste sich mit dem Streitgegenstand nicht. Die Zurückverweisung an das Landgericht München basiert auf der formaljuristischen Begründung, dass nach Meinung des OLG eine Leistungsklage möglich ist und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage möglich sein soll. Dass das Gericht aber für völlig unbeachtlich hielt, dass auf einen Großteil dieser Geschäfte kein Cent bezahlt wurde und zudem der Kapitalmarkt und die Gesellschaft selbst schwer geschädigt wurden, ist für den Vorstand unverständlich. Auch den Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der MAXXFilm Produktions GmbH, die demnächst abgeschlossen werden sollen, wollte der Senat als unbeachtlich nicht abwarten. All dies berücksichtigend, ist der Vorstand auch nach dem heutigen OLG-Urteil der festen Überzeugung, dass die von Dr. Herbert Jovy initiierten Geschäfte mit seiner MAXXFilm nach wie vor ausschließlich der Stützung des Aktienkurses und damit den wirtschaftlichen Interessen der damaligen Aktionärsfamilie Jovy dienen sollten und somit von Anfang an als unwirksam zu bewerten sind.



      13. Januar 2004
      Zum heutigen Sitzungstermin wurden vom Landgericht beide Geschäftsführer geladen, um die Möglichkeiten eines Vergleiches auszuloten. Der Geschäftsführer der Klägerin (TSC) war anwesend, der Geschäftsführer der Beklagten (MAXXFilm), Dr. Herbert Jovy, ließ sich krankheitsbedingt entschuldigen. Das zuvor schriftlich formulierte Vergleichsangebot durch die Klägerin, das keinerlei Zahlungen mehr vorsieht, da die MAXXFilm auch zu keinen Zahlungen in der Lage wäre, basiert auf einer Aufteilung der streitgegenständlichen Filmrechte und gegenseitiger Kostenaufhebung. Hierbei wurden die geleisteten Anzahlungen der Beklagten zu den seinerzeit für die Filmrechte angesetzten Kaufpreise zugrunde gelegt.

      Die Anwort auf diesen Vergleichsvorschlag war ein Vorschlag des Beklagtenvertreters, gemäß dem alle streitgegenständlichen Filmrechte an die Beklagte MAXXFilm fallen sollten, keine weiteren Kaufpreiszahlungen mehr erfolgen sollten und die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits tragen sollte. Insofern zeigt die Gegenseite, dass echte Vergleichsbereitschaft nicht gegeben ist. Wörtlich sagte der gegnerische Anwalt, dass durch die Klägerin erst die Schlüssigkeit der Klage nachgewiesen werden müsse, bevor die Beklagte in substanzielle Vergleichsverhandlungen eintreten würde.

      Die richterlichen Hinweise an die Klägerin umfassten einen ergänzenden substantiierten Sachvortrag über die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch die Klägerin unter Berücksichtigung der Einwendungen der Beklagten. Hierzu wurde eine Schriftsatzfrist bis Ende Februar eingeräumt. Anschließend hat die Gegenseite eine entsprechende Frist für die Erwiderung. Ein nächster Termin, der sicher nicht vor März 2004 stattfinden wird, wird dann schriftlich bekannt gegeben.

      Quelle: http://www.advanced-medien.de/advanced.htm unter “Laufende Verfahren” zu finden

      ----------------------------------------------------------


      31.10.02 15:40 euro adhoc: Advanced Medien AG / Advanced Medien AG erringt bedeutenden Erfolg im Prozess gegen MAXXFilm (D)

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
      der Emittent verantwortlich.
      ----------------------------------------------------------

      Im Prozess der Advanced Licencing GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH stellte das Landgericht München I heute die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf
      Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte
      aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 31.10.2002
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:09:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      @wad
      :rolleyes: :confused: :(
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:16:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      @alpine.

      Die neue Funtion bei WO ist echt klasse.

      ..sieht dann so aus:

      #15 von WAD 26.02.04 15:02:56 Beitrag Nr.: 12.266.068 Sie haben die Beiträge dieses Users ausgeblendet (bearbeiten | Posting zeigen)


      :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 16:18:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      :D :D :D

      kann nix schaden so ein Eintrag
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 17:09:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Klappt bestens! echt klasse, dann brauch man das jammern nicht lesen.....:D:D:D
      allerdings kann man auch die ausreden nicht mehr lesen...:eek:



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