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    Autokauf in Holland, rechtliche Schritte bei Betrug? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.04 15:33:08 von
    neuester Beitrag 27.02.04 09:58:26 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 25.02.04 15:33:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Habe da ein grosses Problem und brauche mal Euren Rat!
      Ich habe am 15.10.2003 einen W210 430 Bj. März 2000 mit Kilometerstand 87503, 1. Hand gekauft.
      Da ich jetzt auch vom leidigen Rostbefall bertroffen war, wurde Kulanzantrag gestellt. Heute morgen rief dann der Sachbearbeiuter für Kulanzanträge meiner Werkastatt an. Er sagte mir, daß das Fahrzeug laut Datenbank einen erheblich höheren Kilometerstand laut Datenbank haben müsse (Fahrzeug hatte laut Erstbesitzer einen Garantiefall gehabt, da wurde wohl schon Kilometerstand gespeichert und der passt nicht überein mit dem jetzigen). Ich müsse schon den korrekten Tachostand angeben, da sonst keine Kulanz!
      Komisch dachte ich mir, da auch das Scheckheft komplett nachvollziebar ist.
      Also erst mal den Vorbesitzer angerufen und der sagte zu meinem Erstaunen, das er das Fahrzeug im Mai 2003 mit einem Kilometerstand von ca. 230000 zurückgegeben hat (Leasingvertrag lief aus). Dieses Fahrzeug wurde dann wohl vom Mercedehändler an einen hollandischen Händler verkauft, stand dann von Mai bis Oktober dort in den Verkaufsräumen, bis ich mich zum Kauf dieses Fahrzeuges entschied.
      Aber das passt doch vorne und hinten nicht, ich habe Fahrgestellnummer mit Fahrzeugbrief und Scheckheft verglichen die letzten Inspektionen sind auch nachvollziehbar und jetzt das?? Was soll man denn noch nachprüfen??

      Nun, entweder wurde in der Mercedesniedelassung an Kilometerstand und Scheckheft gescharaubt (was ich eher weniger für wahrscheinlich halte), oder der Holländer hat manipuliert!

      Was kann ich jetzt tun und wie sieht es mit deutsch-holländischem Recht aus. Ein Betrug liegt glasklar anhand von Aussage des Vorbesitzers und Kaufvertrag usw. auf der Hand. Wie ist die Aussicht auf Erfolg in einem Rechtsstreit in Holland
      Vielleicht hat jemand hier im Forum ähnliche negative Erfahrungen gemacht und könnte mir ein paar Ratschläge geben!!

      Gruss von einem gefrusteten MB-Fahrer!
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 18:32:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      was willst du denn erreichen? davon hängt doch das weitere vorgehen mit ab.

      zunächst solltest du jedenfalls den holländer um stellungnahme zu den angaben des voreigentümers bitten.
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 19:43:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Else!

      Nun was ich erreichen will ist klar. Schadesersatz bzw. Rücknahme des PKW. Mal davon abgesehen, daß eventuell eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen ist. So wie ich den Verkäufer einschätze, wird er sich von nichts was annehmen, aber Du hast recht, ich werde diesen um Stellungnahme bitten.
      Mal sehen was dabei raus kommt.

      Gruss!
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 22:25:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      der nach einer rückabwicklung des kaufs verbleibende schaden dürfte ja nicht allzu groß sein .
      du könntest auch den wagen behalten und den kaufpreis entspr. mindern.

      das "angebot" einer strafanzeige würde ich noch in der hinterhand halten,für den fall,dass man bezüglich der zivilrechtlichen ansprüche störrisch ist.

      evtl. wird der kauf im nachhinein noch recht günstig...;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 09:28:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Tante Else!

      Vielen Dank für Deine Antwort!
      Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!

      Gruss GGhecco!

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      Avatar
      schrieb am 26.02.04 18:48:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sehe gerade im holländischen Kaufvertrag, daß für angegebenen Kilometerstand nicht garantiert werden kann. Hmmm.., egal der Straftatbestand für gefälschtes Scheckheft (Urkundenfälschung) und Tachomanipulation (Betrug), sollte dennoch bestehen.

      Ja der Vorbesitzer stellt sich mir zur Verfügung.
      Habe da aber schon leichte Zweifel ob er Holländer der Schuldige ist.
      Meiner Meinung nach gibt es 3 Möglichkeiten für diesen Betrug.

      1. Fahrzeug geht nach auslaufen des Leasingvertrages an den MB-Händler zurück, schraubt am Tacho und türkt Scheckheft. Verkauft das Auto weiter an den Holländer mit dem Hintergedanken, daß es dem Holländer nicht auffällt und weil normale Garantie eh abgelaufen.

      2.Fahrzeug geht nach auslaufen des Leasingvertrages an den MB-Händler zurück, schraubt Tacho und türkt Scheckheft in einvernehmen mit Holländer mit dem Hintergedanken, daß es eh nicht in Holand auffällt und weil normale Garantie eh abgelaufen.

      3.Fahrzeug geht nach auslaufen des Leasingvertrages an den MB-Händler zurück. Der Holländer kauft Fahrzeug, schraubt Tacho zurück und türkt Scheckheft in der Hoffnung, daß es eh nicht in Holland auffällt und weil Garantie sowieso abgelaufen.

      Zusätzlich muss ich noch sagen, daß der Wagen nur in Deutschland angemeldet war und nur von D nach NL verkauft und dann von mir in NL gekauft (mit roter Nummer geholt) und dann hier wieder zugelassen wurde.

      Vielleicht erhofften sich die "Betrüger", daß es keine MB-Fahrzeugdatenbank gibt die mit der deutschen vernetzt ist, dann wäre zumindest das nicht aufgefallen, daß der Wagen schon mal einen Garantiefall vor längerer Zeit mit eheblich höheren Kilometerstand hatte!
      Aber genau weiss ich das nicht!
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 18:49:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      So, habe mit der Vertragswerkstatt des Vorbesitzers gesprochen. Ich bekomme ein lückenloses "neues" Scheckheft (das alte wird noch für Beweiszwecke benötigt). Knackpunkt bleibt da noch die Zeit von ca. 2 Monaten nach der letzten Inspektion, bis zur Abmeldung, diese Kilometer muss ich noch zusammenrecherchieren. Denke aber das könnte man anhand des Leasingvertrages bei der Rücknahme des Wagens herausbekommen. Hoffe das dann meine Mercedesvertretung alles hat was sie braucht um den Rost auf Kulanz zu entfernen.
      Unmittelbar danach wird sich ein Anwalt mit der Sache beschäftigen!

      Gruss Hansi
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 20:52:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich würde auch "volles Programm" fahren.

      Beschreibe dem Händler den Sachverhalt. Mache ihm klar, dass Du nicht an einer gerichtlichen Durchsetzung + Strafanzeige interessiert bist. Wenn das in einem strenge Ton formuliert ist, dürfe die Einigung schnell und unkompliziert sein.

      Handelt es sich um einen MB-Vertragshändler?
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 09:58:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Kniebeisser!
      Werde mich heute um einen Anwalt kümmern. Das Problem liegt darin, daß es sich um einen holländischen Autoverkäufer (kein Vertragshändler) handelt.
      Mein Anwalt wird sich wohl noch mit dem holländischen Recht auseinandersetzen müssen.
      Bin mal gespannt!

      GGhecco


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