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    Spekulationsgewinne und das Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.00 10:26:19 von
    neuester Beitrag 05.03.00 22:24:21 von
    Beiträge: 9
    ID: 82.684
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      schrieb am 28.02.00 10:26:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich würde mal interessieren, ob das Finanzamt eigentlich die Möglichkeit hat, nicht angegebenen Spekulationsgewinne auf Anhieb festzustellen (das man natürlich bei begründetem Verdachtsmoment Untersuchungen einleitet, ist mir klar).

      Also, gibt es eine Kooperation zwischen Banken und Finanzämtern, z.B. in der Form, dass Wertpapierverkäufe innerhalb der Spek.-Frist gemeldet werden?
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 10:44:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      von den Banken wird nix weitergemeldet! Die Angaben über evtl. Speku-Gewinne musst Du bei Deiner Steuererklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 11:08:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      letzte woche in WISO: es gibt für das Finanzamt keine rechtliche Grundlage eine Auskunft über die Banken bezügl. Spek-gewinne zu erhalten. Wer seine Gewinne angibt muss sie versteuern , wer nicht braucht nicht zu zahlen, macht sich strafbar (Unterschrift auf der "falschen" Anlage zu Steuererklärung) jedoch mit sehr niedrigem Risiko dafür belangt zu werden. Ein gewisser Prof. ? sagte im Interview er wüsste das ca. 90% der Aktionäre die Steuer hinterziehen.
      Eine Zeichen für den Moralverfall - Steuerhinterziehung wird zu Unrecht als Kavaliersdelikt betrachtet.
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 11:39:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Speku-Steuer = Dummensteuer !?
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 20:06:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Diese Woche wurde die Spekulationssteuer
      wieder in der Öffentlichkeit diskutiert,
      es gilt als sicher, das das BGH ähnlich
      wie bei der Zinsbesteuerung wieder die
      ungleichbehandlung moniert. Die, die Ihre
      Speku-gewinne angeben sind die dummen,
      die anderen, die nicht ehrlichen werden nicht
      belangt....der Gesetzgeber wird sich künftig
      eine vereinheitlichung einfallen lassen müssen,
      die Banken haben allesamt keine Software
      um das Problem kurzfristig zu lösen.
      Durch Wegfall der Spekulationssteuer würden dem
      Staat einnahmen im Wert von 3 Mrd. DM verloren gehen,
      weshalb es durchaus sein kann, dass man künftig
      künftig ganz auf die Steuer verzichtet.
      Jedoch diese Diskussion ist nicht neu, es hängt sehr
      viel vom Entscheid bei BGH ab.

      ciao - habe zufällig eine Reuters-Meldung
      diesbezüglich gelesen, sonst bin ich nicht
      so intellent !

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      Avatar
      schrieb am 28.02.00 21:22:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fällt die Spekulationssteuer?

      Nach Auffassung des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek,
      wird die Steuer auf Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften in der
      jetzigen Form nicht mehr lange Bestand haben. Dem Bundesverfassungsgericht
      werde die Regelung noch in diesem Jahr vorgelegt, und
      es könne gar nicht anders, als sie für verfassungswidrig
      zu erklären, sagte Ondracek gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen
      Sonntagszeitung".


      Gegen die Spekulationssteuer ist zur Zeit eine Klage des
      bekannten Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke vor dem Bundesfinanzhof anhängig.
      Begründet wird die Klage mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
      , da die Finanzämter keine Kontrollmöglichkeit hätten und das
      Gesetz daher kaum eingehalten werde.
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 21:39:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es könnte aber auch eine Spekulationssteuer geben. Die Banken könnten ähnlich der Zinsabschlagsteuer dazu gezwungen werden einen Teil der Aktiengewinne einzubehalten. Der Kauf- und der Verkaufspreis ist der Bank bekannt.

      Ich will es zwar nicht hoffen, aber möglich ist diese Variante.
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 21:49:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      also soviel ich gehört habe, kann das Finanzamt nur an die " bösen " Menschen rankommen, wenn man Aktien besitzt, die Dividende bezahlen.

      Jetzt kommt wohl irgendwie die Körperschatssteuer ins Spiel. Hierdurch sieht das FA, daß Herr X Dividende erhalten hat von z.B. Siemens, wenn das FA nun die St-erklärung von Herrn X darauf überprüft und er hat nix angegeben, hat er ein Delikt begangen ...

      oder so ähnlich ..

      mfg
      Moorhuhn
      Avatar
      schrieb am 05.03.00 22:24:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Finanzamt kann wie oben im Thread schon gesagt nicht pauschal überprüfen, aber bei begründeten Verdacht also z.B. wenn eine anonyme Anzeige vorliegt.


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