Spekulationsgewinne und das Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.00 10:26:19 von
neuester Beitrag 05.03.00 22:24:21 von
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Mich würde mal interessieren, ob das Finanzamt eigentlich die Möglichkeit hat, nicht angegebenen Spekulationsgewinne auf Anhieb festzustellen (das man natürlich bei begründetem Verdachtsmoment Untersuchungen einleitet, ist mir klar).
Also, gibt es eine Kooperation zwischen Banken und Finanzämtern, z.B. in der Form, dass Wertpapierverkäufe innerhalb der Spek.-Frist gemeldet werden?
Also, gibt es eine Kooperation zwischen Banken und Finanzämtern, z.B. in der Form, dass Wertpapierverkäufe innerhalb der Spek.-Frist gemeldet werden?
von den Banken wird nix weitergemeldet! Die Angaben über evtl. Speku-Gewinne musst Du bei Deiner Steuererklärung machen.
letzte woche in WISO: es gibt für das Finanzamt keine rechtliche Grundlage eine Auskunft über die Banken bezügl. Spek-gewinne zu erhalten. Wer seine Gewinne angibt muss sie versteuern , wer nicht braucht nicht zu zahlen, macht sich strafbar (Unterschrift auf der "falschen" Anlage zu Steuererklärung) jedoch mit sehr niedrigem Risiko dafür belangt zu werden. Ein gewisser Prof. ? sagte im Interview er wüsste das ca. 90% der Aktionäre die Steuer hinterziehen.
Eine Zeichen für den Moralverfall - Steuerhinterziehung wird zu Unrecht als Kavaliersdelikt betrachtet.
Eine Zeichen für den Moralverfall - Steuerhinterziehung wird zu Unrecht als Kavaliersdelikt betrachtet.
Speku-Steuer = Dummensteuer !?
Diese Woche wurde die Spekulationssteuer
wieder in der Öffentlichkeit diskutiert,
es gilt als sicher, das das BGH ähnlich
wie bei der Zinsbesteuerung wieder die
ungleichbehandlung moniert. Die, die Ihre
Speku-gewinne angeben sind die dummen,
die anderen, die nicht ehrlichen werden nicht
belangt....der Gesetzgeber wird sich künftig
eine vereinheitlichung einfallen lassen müssen,
die Banken haben allesamt keine Software
um das Problem kurzfristig zu lösen.
Durch Wegfall der Spekulationssteuer würden dem
Staat einnahmen im Wert von 3 Mrd. DM verloren gehen,
weshalb es durchaus sein kann, dass man künftig
künftig ganz auf die Steuer verzichtet.
Jedoch diese Diskussion ist nicht neu, es hängt sehr
viel vom Entscheid bei BGH ab.
ciao - habe zufällig eine Reuters-Meldung
diesbezüglich gelesen, sonst bin ich nicht
so intellent !
wieder in der Öffentlichkeit diskutiert,
es gilt als sicher, das das BGH ähnlich
wie bei der Zinsbesteuerung wieder die
ungleichbehandlung moniert. Die, die Ihre
Speku-gewinne angeben sind die dummen,
die anderen, die nicht ehrlichen werden nicht
belangt....der Gesetzgeber wird sich künftig
eine vereinheitlichung einfallen lassen müssen,
die Banken haben allesamt keine Software
um das Problem kurzfristig zu lösen.
Durch Wegfall der Spekulationssteuer würden dem
Staat einnahmen im Wert von 3 Mrd. DM verloren gehen,
weshalb es durchaus sein kann, dass man künftig
künftig ganz auf die Steuer verzichtet.
Jedoch diese Diskussion ist nicht neu, es hängt sehr
viel vom Entscheid bei BGH ab.
ciao - habe zufällig eine Reuters-Meldung
diesbezüglich gelesen, sonst bin ich nicht
so intellent !
Fällt die Spekulationssteuer?
Nach Auffassung des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek,
wird die Steuer auf Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften in der
jetzigen Form nicht mehr lange Bestand haben. Dem Bundesverfassungsgericht
werde die Regelung noch in diesem Jahr vorgelegt, und
es könne gar nicht anders, als sie für verfassungswidrig
zu erklären, sagte Ondracek gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung".
Gegen die Spekulationssteuer ist zur Zeit eine Klage des
bekannten Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke vor dem Bundesfinanzhof anhängig.
Begründet wird die Klage mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
, da die Finanzämter keine Kontrollmöglichkeit hätten und das
Gesetz daher kaum eingehalten werde.
Nach Auffassung des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek,
wird die Steuer auf Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften in der
jetzigen Form nicht mehr lange Bestand haben. Dem Bundesverfassungsgericht
werde die Regelung noch in diesem Jahr vorgelegt, und
es könne gar nicht anders, als sie für verfassungswidrig
zu erklären, sagte Ondracek gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung".
Gegen die Spekulationssteuer ist zur Zeit eine Klage des
bekannten Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke vor dem Bundesfinanzhof anhängig.
Begründet wird die Klage mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
, da die Finanzämter keine Kontrollmöglichkeit hätten und das
Gesetz daher kaum eingehalten werde.
Es könnte aber auch eine Spekulationssteuer geben. Die Banken könnten ähnlich der Zinsabschlagsteuer dazu gezwungen werden einen Teil der Aktiengewinne einzubehalten. Der Kauf- und der Verkaufspreis ist der Bank bekannt.
Ich will es zwar nicht hoffen, aber möglich ist diese Variante.
Ich will es zwar nicht hoffen, aber möglich ist diese Variante.
Hallo,
also soviel ich gehört habe, kann das Finanzamt nur an die " bösen " Menschen rankommen, wenn man Aktien besitzt, die Dividende bezahlen.
Jetzt kommt wohl irgendwie die Körperschatssteuer ins Spiel. Hierdurch sieht das FA, daß Herr X Dividende erhalten hat von z.B. Siemens, wenn das FA nun die St-erklärung von Herrn X darauf überprüft und er hat nix angegeben, hat er ein Delikt begangen ...
oder so ähnlich ..
mfg
Moorhuhn
also soviel ich gehört habe, kann das Finanzamt nur an die " bösen " Menschen rankommen, wenn man Aktien besitzt, die Dividende bezahlen.
Jetzt kommt wohl irgendwie die Körperschatssteuer ins Spiel. Hierdurch sieht das FA, daß Herr X Dividende erhalten hat von z.B. Siemens, wenn das FA nun die St-erklärung von Herrn X darauf überprüft und er hat nix angegeben, hat er ein Delikt begangen ...
oder so ähnlich ..
mfg
Moorhuhn
Das Finanzamt kann wie oben im Thread schon gesagt nicht pauschal überprüfen, aber bei begründeten Verdacht also z.B. wenn eine anonyme Anzeige vorliegt.
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