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    MLP - Wege aus der Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.04 14:40:20 von
    neuester Beitrag 01.03.04 11:25:52 von
    Beiträge: 17
    ID: 826.995
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990
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      Avatar
      schrieb am 26.02.04 14:40:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dieses Thread ist betroffenen Ex-/-MLPlern gewidmet, welche entweder schon insolvent sind oder denen eine Insolvenz droht. Es soll versucht werden, diesen betroffenen Personen Wege aufzuzeigen, wie man die Wohlverhaltensphase von 6 Jahren "übersteht", dabei seinem Beruf nachgehen und damit neben seinen Lebensunterhalt auch noch Schulden zurückzahlen kann. Dabei stehen neben dem Einkommen die Punkte:

      - Fachliche Weiterbildung in der Wohlverhaltensphase
      - Gesundheit
      - Familie
      - Aufbau eines Kundenstamms
      - Erhalt des § 34 c

      im Vordergrund. Gesucht sind Betroffene und auch Helfer!

      Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.


      interna
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 14:48:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bevor die Berater diesen Weg wählen, sollten sie die Möglichkeiten bei Rotter ausschöpfen!.

      Die Ansprüche sind gerichtlich durchsetzbar!
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:08:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rex03,

      bedenke:

      1) Was ist, wenn ein Berater kein Geld mehr hat, um Rotter zu bezahlen?

      Ausweg 1: Er kann seine HGB-Ansprüche abtreten!
      Ausweg 2: Foderungsabtretung oder Prozeßfinanzierungsgesellschaft!

      => Jeder Betroffene sollte sich vorab seine HGB-Ansprüche berechnen lassen (unabhängig von seinen Entscheidungen).
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:11:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Interna,

      für diese Fälle gibt es PROZESSKOSTENHILFE!

      Eine Prozeßfinanzierungsgesellschaft ist völlig überflüssig!

      Herr Rotter, bedenken Sie das in Ihrem nächsten Newsletter!
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 15:18:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      :D

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      Avatar
      schrieb am 26.02.04 16:40:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      :eek: :eek: rex03: wer fachkundigen rat und eine kompetente vertretung durch einen anwalt wünscht, muss die anfallenden anwaltsgebühren auch bezahlen. der anwalt ist sicher nicht verpflichtet mandate, um die es hier geht, zu den sätzen der prozesskostenhilfe anzunehmen und zu bearbeiten. insofern ist der hinweis auf prozesskostenhilfe nicht hilfreich. wie heisst es doch so schön im englischen:

      you get, what you pay for

      also bitte nicht einer anderen berufsgruppe zumuten wollen, schwierige mandate zu " sozialhilfesätzen " zu bearbeiten.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 16:46:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      invest2002

      Würden HGB-Ansprüche einem Anwalt "reichen"?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 16:49:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Invest 2002

      Das ist Käse, was du da von dir gibst. Rechtsanwälte sind verpflichtet auch Prozeßkostenhilfe-Mandate zu übernehmen.

      Wenn du selbst einer bist, müßtest du das wissen !

      Über PKH sind dann die eigenen Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten gedeckt. Im Falle des gerichtlichen Unterliegens müssen die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite gezahlt werden.

      Die Prozeßfinanzierung über eine Prozeßfinanzierungsgesellschaft halte ich wegen der hohen Erfolgsbeteiligung für die verschuldeten Berater für unzumutbar.

      Also Berater, klagt und nehmt Prozeßkostenhilfe in Anspruch!
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 08:18:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Rex03

      Ich habe gestern mit Rotter gesprochen.
      Das Angebot ist extrem fair.
      Ich empfehle es allen Kollegen, einen juristischen Rat einzuholen. Das Telefonat hat sich gelohnt!!
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 08:40:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Polenflüchtling

      die Finanzierung der Prozesse über eine Finanzierungsgesellschaft ist ein großer Nachteil für die Kläger wenn PKH in Anspruch genommen werden kann.
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 09:39:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum geht ihr davon aus, dass alle MLP-Berater pleite sind?
      Das trifft höchstens auf 50% zu.
      Auf die, die Termühlen geglaubt haben.:cry:
      Lieber trete ich einem Anwalt meine Abfindungsansprüche ab, als der Bank.
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 10:00:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sagt doch keiner es wären alle polenflüchtling.

      Das schreiben von L. ging doch gezielt an ca. 200 Berater, denen das Wasser bis zur Halskrause steht. Die MLP hat über 2000 aktive Berater, also kaum 10% sind davon betroffen, oder hab ich hier Fehlinformationen.

      Gruß
      Dieter
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 12:44:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      @DieterKrause

      Wenn L. schon 200 Berater angeschrieben hat, dann gibt es noch einige mehr, denen das Wasser auch ziemlich nahe am Halse steht.

      1) Insolvente
      2) Leute mit Darlehen bei anderen Banken (die sich nicht trauen, Ihre Situation offenzulegen)
      3) etc.


      Grüße

      @polenfluechtling #11

      Zustimmung! Lieber an Rechtsanwälte als an die Bank(en).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.02.04 10:43:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...nicht zu vergessen die ausgeschiedenen...
      Oder hat Herr Lautenschläger auch denen ein Angebot gemacht :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.02.04 14:45:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      rex03: man kann keinen anwalt zwingen mandate anzunehmen...

      der anwaltsberuf ist immer noch ein freier beruf...mir ist auch kein fall bekannt, dass auf diese weise ein mandat zustandegekommen ist...das wäre sicher auch schlecht für das zwischen anwalt und mandant notwendige vertrauensverhältnis...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 09:05:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      invest2002

      Rotter sollte alle MLP-ler und EX-MLP-ler annehmen. Das würde allen helfen - auch ihm.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 11:25:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zurück zum Threadtitel:

      Jeder Betroffene sollte sich die Alternativen zwischen massiver Verschuldung und Wohlverhaltensphase aufgrund Insolvenz überlegen. Es verstehen viele, wenn man neben dem Job auch noch Zeit für die Familie, Weiterbildung und Gesundheit haben möchte.

      :)

      interna


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