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    Frage zu Erschließungskosten und Klage gegen angrenzende Kläranlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.04 05:05:25 von
    neuester Beitrag 28.02.04 08:42:35 von
    Beiträge: 2
    ID: 827.257
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      schrieb am 27.02.04 05:05:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen,

      ich habe ein freistehendes Gewerbegrundstück im Außenbereich in Hessen und in ca. 100 -150 m von meiner Grunstücksgrenze entfernt soll eine städtische Kläranlage gebaut werden für ca. 12.000 EW. Die Zuwegung läuft entlang meiner Grundstücksgrenze. Dazu hätte ich folgende Fragen, vielleicht kann mir ja der ein oder andere dabei hilfreiche Tipps zukommen lassen.

      1. Hinter meinem Grundstück wird die Abwasserleitung gelegt und auch ein befestigter Weg (aus)gebaut, den ich aber überhaupt nicht nutze(n werde). Kann ich für dieses Bauvorhaben mit überdimensionalen Erschließungskosten herangezogen werden, außer dass ich vielleicht maximal dem Anschlusszwang für meine eigene Wasser und Abwasserbeseitigung unterliege?

      2. Wie müßte ich rechtlich dagegen vorgehen? Werde ich als Betroffener überhaupt gehört/angeschrieben, bekomme ich einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann, habe ich bzw. mein dann zu suchender Anwalt Akteneinsicht (z.b. Gutachten wegen der anfallenden Geruchsblästigung) oder muß ich die Wasserbehörde selbst anschreiben oder gar sofort direkt verklagen. Falls letzteres der Fall ist, wäre das doch wahrscheinlich das örtliche Verwaltungsgericht.

      Habe ich mit so einer Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg oder kann ich damit den Bau der Kläranlage maximal aufschieben, da das Land Hessen bzw. der zuständige Landkreis hier höhere "Gemeinwohl-Interessen" vertreten kann?

      Was würde so eine Klage in etwa kosten (wie hoch wäre der Streitwert und müßte ich auch einen Anwalt der Gegenseite bezahlen im Falle des Verlierens) und könnte mir jemand einen derart spezialisierten Anwalt in Hessen empfehlen?

      Ich denke mal, dass ich insgesamt den Bau der Kläranlage nicht verhindern, aber doch zumindest aufschieben kann, dazu will ich aber nicht schon jetzt dagegen klagen, sondern den letztmöglichen Termin abwarten, um nicht vorher mein „Pulver“ zu verschießen. Wie und wann muß ich also dagegen vorgehen.

      Und wenn ich die Kläranlage nun schon nicht verhindern kann, so würde ich auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung verhandeln wollen, dies geschieht natürlich am besten, wenn die Stadt in Zeitdruck ist und ich mit meiner Klage Ihren ganzen Zeitplan durcheinander bringe.

      Wie lange könnte denn dann ein solches Gerichtsverfahren dauern und wieviele Instanzen gäbe es dann? Ich denke mal, dass der Gang durch die Verwaltungsgerichtsinstanzen nicht so lange dauert wie Landgericht/OLG und dass die Stadt da auch wegen Eilbedürftigkeit die Sache vorschieben kann, oder nicht? Wenn ich nun verlieren sollte und die Kläranlage konnte aber z.B. solange nicht gebaut werden und nun wo sie gebaut werden könnte, gibt es keine Fördermittel etc. mehr, könnte ich dann dafür auch in Regress genommen werden?

      Ich weiß, dass ich Euch hier mit einem Haufen Fragen bombadiert habe, aber sonst bin ich in rechtlichen Fragen recht fit, aber mit so etwas habe ich noch überhaupt nichts zu tun gehabt, insofern bitte ich die Fülle der Fragen und das Durcheinander zu entschuldigen und bedanke mich bereits jetzt für Eure hoffentlich recht zahlreichen Vorschlägen.



      immerdabei
      Avatar
      schrieb am 28.02.04 08:42:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      www.bi-lwl.de
      bisschen veraltet, aber informativ mit guten links


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