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    Frage zu Direktversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.04 12:46:18 von
    neuester Beitrag 22.03.04 14:24:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 830.783
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      Avatar
      schrieb am 05.03.04 12:46:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man den Arbeitgeber wechselt, der aber nur mit
      einem bestimmten VU "zusammenarbeitet", gibt es dann
      die Möglichkeit, eine bestehende DV zu "übertragen" :confused:

      Vielen Dank im Voraus
      PG
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 13:19:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, die gibt es!!

      die Gesellschaften haben eine Art "gentlemen-agreement"!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 16:44:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kommt auf deinen Arbeitgeber an. Es gibt auch welche die lassen nur Gruppenverträge bei "ihrer" Versicherung zu, um die eigenen Verwaltungskosten gering zu halten. Meiner Meinung nach hätte Rot-Grün hier ruhig per Gesetzt eine Verpflichtung zur Akzeptanz jeder DV erlassen sollen anstatt den Riester-Wahn zu erfinden !
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 09:06:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 Du hast die Frage falsch verstanden!
      Genau darum geht es ja.
      Der neue Arbeitgeber bietet hier nur "seine" Versicherung an.

      #2 An wen muss ich mich denn wenden?
      An die "neue" Versicherung? Nimmt die Kontakt zur alten auf?

      An die alte?

      An beide?

      Vielen Dank im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 18:15:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Direktversicherung kannst du immer auf den neuen AG
      übertragen ! Das ist so wie beim Bausparvertrag: Haste einen bei Wüstenrot,
      führt der Arbeitgeber Wüstenrot fort !!!
      Du muß keinen neuen bei Schwäbisch Hall abschließen, bloß
      weil der zukünftige AG will, daß du zur BSH gehst !
      (AN-Sparzulage, Wohnungsbauprämie ....)

      Bezüglich DV hättest du ja 10 DV, wenn du 10 mal den AG wechselst
      und jeder AG hätte seine eigene, anderweitige Lieblings-Gesellschaft :D

      Du mußt dich an die Personalstelle des neuen AG wenden.
      Die machen das.
      Leo :)

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      Avatar
      schrieb am 22.03.04 08:15:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      RE: Leo

      das ist so nicht ganz richtig.

      Der Arbeitgeber kann festlegen, bei welchem Unternehmen
      er die DV weiterführen will.
      Im konkreten Fall ging es um eine Gehaltsumandlungs DV
      welche der KARSTADT QUELLE Konzern nicht akzeptierte.
      Man wollte eine neue DV über die eigene Versicherungsvermittlungstochter abschliessen, jedoch durfte das Deckungskapital übertragen werden.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 14:24:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      SOM :)
      Ich habe den Abs. 2 (s. Url) so gelesen, daß er eben keinen
      Anspruch auf Gehaltsumwandlung mehr hat, weil er ja
      schon eine DV mit Gehaltsumwandlung hat ....

      http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/betravg/betravg…

      Leo :)


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