Frage zu Direktversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.04 12:46:18 von
neuester Beitrag 22.03.04 14:24:40 von
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ID: 830.783
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Wenn man den Arbeitgeber wechselt, der aber nur mit
einem bestimmten VU "zusammenarbeitet", gibt es dann
die Möglichkeit, eine bestehende DV zu "übertragen"
Vielen Dank im Voraus
PG
einem bestimmten VU "zusammenarbeitet", gibt es dann
die Möglichkeit, eine bestehende DV zu "übertragen"
Vielen Dank im Voraus
PG
ja, die gibt es!!
die Gesellschaften haben eine Art "gentlemen-agreement"!!!
die Gesellschaften haben eine Art "gentlemen-agreement"!!!
Kommt auf deinen Arbeitgeber an. Es gibt auch welche die lassen nur Gruppenverträge bei "ihrer" Versicherung zu, um die eigenen Verwaltungskosten gering zu halten. Meiner Meinung nach hätte Rot-Grün hier ruhig per Gesetzt eine Verpflichtung zur Akzeptanz jeder DV erlassen sollen anstatt den Riester-Wahn zu erfinden !
#3 Du hast die Frage falsch verstanden!
Genau darum geht es ja.
Der neue Arbeitgeber bietet hier nur "seine" Versicherung an.
#2 An wen muss ich mich denn wenden?
An die "neue" Versicherung? Nimmt die Kontakt zur alten auf?
An die alte?
An beide?
Vielen Dank im Voraus!
Genau darum geht es ja.
Der neue Arbeitgeber bietet hier nur "seine" Versicherung an.
#2 An wen muss ich mich denn wenden?
An die "neue" Versicherung? Nimmt die Kontakt zur alten auf?
An die alte?
An beide?
Vielen Dank im Voraus!
Eine Direktversicherung kannst du immer auf den neuen AG
übertragen ! Das ist so wie beim Bausparvertrag: Haste einen bei Wüstenrot,
führt der Arbeitgeber Wüstenrot fort !!!
Du muß keinen neuen bei Schwäbisch Hall abschließen, bloß
weil der zukünftige AG will, daß du zur BSH gehst !
(AN-Sparzulage, Wohnungsbauprämie ....)
Bezüglich DV hättest du ja 10 DV, wenn du 10 mal den AG wechselst
und jeder AG hätte seine eigene, anderweitige Lieblings-Gesellschaft
Du mußt dich an die Personalstelle des neuen AG wenden.
Die machen das.
Leo
übertragen ! Das ist so wie beim Bausparvertrag: Haste einen bei Wüstenrot,
führt der Arbeitgeber Wüstenrot fort !!!
Du muß keinen neuen bei Schwäbisch Hall abschließen, bloß
weil der zukünftige AG will, daß du zur BSH gehst !
(AN-Sparzulage, Wohnungsbauprämie ....)
Bezüglich DV hättest du ja 10 DV, wenn du 10 mal den AG wechselst
und jeder AG hätte seine eigene, anderweitige Lieblings-Gesellschaft
Du mußt dich an die Personalstelle des neuen AG wenden.
Die machen das.
Leo
RE: Leo
das ist so nicht ganz richtig.
Der Arbeitgeber kann festlegen, bei welchem Unternehmen
er die DV weiterführen will.
Im konkreten Fall ging es um eine Gehaltsumandlungs DV
welche der KARSTADT QUELLE Konzern nicht akzeptierte.
Man wollte eine neue DV über die eigene Versicherungsvermittlungstochter abschliessen, jedoch durfte das Deckungskapital übertragen werden.
SOM
das ist so nicht ganz richtig.
Der Arbeitgeber kann festlegen, bei welchem Unternehmen
er die DV weiterführen will.
Im konkreten Fall ging es um eine Gehaltsumandlungs DV
welche der KARSTADT QUELLE Konzern nicht akzeptierte.
Man wollte eine neue DV über die eigene Versicherungsvermittlungstochter abschliessen, jedoch durfte das Deckungskapital übertragen werden.
SOM
SOM
Ich habe den Abs. 2 (s. Url) so gelesen, daß er eben keinen
Anspruch auf Gehaltsumwandlung mehr hat, weil er ja
schon eine DV mit Gehaltsumwandlung hat ....
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/betravg/betravg…
Leo
Ich habe den Abs. 2 (s. Url) so gelesen, daß er eben keinen
Anspruch auf Gehaltsumwandlung mehr hat, weil er ja
schon eine DV mit Gehaltsumwandlung hat ....
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/betravg/betravg…
Leo
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