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    Es wird immer doller: Steuerbetrügende Rentner "dürfen" nicht kriminalisert werden! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.04 12:04:07 von
    neuester Beitrag 08.09.04 19:04:05 von
    Beiträge: 76
    ID: 834.681
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      schrieb am 15.03.04 12:04:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rot-Grün prüft Steueramnestie für Rentner

      14. März 2004 Rentner, die den Fiskus bislang wissentlich oder unwissentlich über ihre Vermögensverhältnisse im unklaren gelassen und dadurch Steuern hinterzogen haben, können auf Schonung hoffen. Die rot-grüne Bundesregierung prüft derzeit eine Steueramnestie.
      Eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sagte dieser Zeitung am Sonntag in Berlin, eine solche Steueramnestie könnte viele Rentner vor Steuernachzahlungen bewahren, die demnächst auf sie zukämen. Auf die Spur der steuerunehrlichen Rentner könnten die Finanzämter durch eine Bestimmung im geplanten Alterseinkünftegesetz kommen, das von 2005 an eine schrittweise Besteuerung der Altersbezüge vorsieht.
      Amnestie für "Bagatellfälle"
      Gesetzliche und private Rentenversicherer müssen ihre Auszahlungen nach dem Gesetz künftig an eine zentrale Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) melden. Dadurch werden voraussichtlich zahlreiche Rentner erfaßt, die wegen ihrer hohen Gesamteinkünfte schon heute steuerpflichtig wären, aber mangels zentraler Kontrolle bislang keine Steuern bezahlt haben. Zur Zeit werden die Altersbezüge sowie etwa Zins-, Miet- oder Pachteinnahmen der Rentner anders als etwa die Einkommen der Arbeitnehmer nicht erfaßt. Eichels Sprecherin verwies aber darauf, daß noch nicht entscheiden sei, ob es zu einer Steueramnestie für Rentner kommen könnte und wie sie im Detail aussehen müßte.
      Nach Schätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG) könnte die Neuregelung im Alterseinkünftegesetz zu Nachforderungen gegen 300.000 bis 400.000 Rentner führen. Nach geltender Rechtslage müßten die Steuern für die vergangenen zehn Jahre nachgefordert werden. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, verlangte in der Zeitschrift "Focus" eine Amnestie für "Bagatellfälle" mit weniger als 5.000 Euro Steuerpflicht im Jahr.
      Vermittlungsverfahren unausweichlich
      Die Union würde nach Angaben ihres Sozialpolitikers Andreas Storm eine Steueramnestie für Rentner mittragen. Storm sagte dieser Zeitung: "Es wäre ein gesellschaftspolitisches Drama, wenn Hunderttausende von Rentnerhaushalten, die unwissentlich in die Steuerpflicht hineingewachsen sind, kriminalisiert würden." Alle Steuern rückwirkend zu erfassen sei nicht akzeptabel, sagte Storm. Die meisten hätten "in gutem Glauben gehandelt". Allerdings könne es auch nicht sein, daß jene, die in hohem Maße Steuern hinterzogen hätten, unbehelligt blieben. An der technischen Umsetzung der Amnestie müsse noch gearbeitet werden.
      Storm äußerte deswegen Zweifel, daß das Alterseinkünftegesetz den Planungen der rot-grünen Koalition entsprechend schon Anfang April in den Bundestag eingebracht werden könne. Neben der Steueramnestie seien die schwierigen Fragen der Doppelbesteuerung von Sozialbeiträgen und Renten, der übermäßigen Belastung der Betriebsrenten sowie die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") im Entwurf bisher nicht zufriedenstellend geklärt. Storm verwies darauf, daß ein Vermittlungsverfahren unausweichlich würde, wenn sich Regierung und Union im parlamentarischen Verfahren des Bundestages nicht auf einen Kompromiß einigen könnten.

      Text: enn., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.03.2004, Nr. 63 / Seite 15

      ;
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      schrieb am 15.03.04 12:07:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das wird ja immer doller hier.
      Den Selbständigen und Arbeitnehmern und Anlegern zieht der Fiskus erbarmungslos die letzten Cents aus der Tasche und bredoht sie mit immer härteren Strafgesetzen (Gewerbsmäßiger Steuerbetrug, Gläserne Konten etc.) aber steuerbetrügende Rentner dürfen mit großzügiger Amnestie rechnen. Die Spitze erhält dies, dass plötzlich die Politiker, die immer härtere Steuerstrafgesetze abnicken, plötzlich erzählen, es wäre „ein gesellschaftspolitisches Drama“ wenn steuerbetrügende Rentner „kriminalisiert“ werden würden.

      5000 Euro hinterzogenen Steuern pro Jahr sind plötzlich „Bagatellfälle“. ich fasse es nicht. Bei einen Rentnereinkommen und erhöhten Freibeträgen und steuerprivilegierter Ertragsanteilsberechnung hieße dies, Steuerkürzungen in Höhe von gut 20.000 Euro hinterzogener Zinseinnahmen oder/und Privatrenten im Jahr gehen straffrei aus.

      Und wieso Herr Storm (CDU) geht es nicht, alle Steuern rückwirkend zu erfassen? Bei Selbständigen geschieht dies bisher doch auch 10 Jahre zurück, und auch wenn es nur 100 Euro sind?

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:11:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich denke mal, durch die schon laufenden Belastungen ist den Rentnern so sehr Planungssicherheit genommen worden, daß hier erhebliche Zusatzbelastungen einfach nicht mehr opportun sind. Viele Rentner sind einfach davon ausgegangen, daß ihre Rente weitgehend (bis auf den Kassenbeitrag) brutto wie netto ist, und die fallen jetzt aus allen Wolken, daß die schon immer steuerpflichtig gewesen sein sollen. Es entlastet sicher auch die Finanzämter, wenn man die kleinen Fische ausläßt. In welchem Zeitrahmen sollen denn 400.000 Steuersünder bearbeitet werden?
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:16:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ for4zim,

      ich sehe die Angelegenheit weniger generös und sachbezogen. Hier geht es wohl ausschließlich, wie eigentlich fast immer, um durch die Rentenreform und diverse andere Einschnitte (abhanden gekommene) "graue" Wählerstimmen. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:17:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dass die Erhebung nicht opportun ist, ist ein Schmarrn.
      Steuerklärungen gibt nicht der Staat sondern der Steuerpflichtige ab.:rolleyes:

      Der Staat hat es aber versäumt, Renterhaushalten ordentliche Infos
      über ihre Steuerpflicht zukommen zu lassen,
      er hat es Rentnern ferner leicht gemacht,
      indem es keine hinreichenden Stichproben und Kontrollfragen gab.

      Das jetzt mit einer solchen Diskussion noch zu toppen, wird dazu führen,
      dass sich wieder alle ehrlichen betrogen vorkommen.

      Gute Nacht Deutschland,
      Ihr habt´s einfach drauf.:mad:

      KD

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      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:32:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      die gleichen, die eine Steueramnestie für Reiche befürworten, kritisieren jetzt etwas ähnliches für (weniger Reiche) Rentner :rolleyes:.

      einfach nur zum kotzen, diese neoliberalen spinner :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:33:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      @for4zim,

      Wenn die Steueramnestie sich auf bis zu 5000 Euro Steuern (!) pro Jahr (!) aus hinterzogenen Zinsen oder sowieso nur ertragsanteil-besteuerte " Renten bezieht, waren das alles andere als "arme" Rentner.
      Hier sind dann die "vergessenen" steuerpflichtige Einkünfte dann um ein Vielfaches höher gewesen.

      Und erfaßt werden können die genauso und in denselben Zeiträumen, wie sie es mit den Bafög-Studenten und anderen betrügenden Personengruppen machen. Die Tatsache, dass man Rentner ist, berechtigt noch lange nicht dazu, sich nicht an Gesetze zu halten. Und das, was steuerpflichtig ist bei den Renten ist seit Jahrzehnten bekannt.

      Es kommt ja nur jetzt erst heraus.

      Wer hier nach Amnestie schreit und Bagatellisierung betreibt, beweist als Politiker nur, wie korrupt er sich gegenüber Wählerinteressen von großen Interessengruppen zu Lasten des bestehenden Rechtes verhält. Gesetze sind meines Erachtens für alle da.

      Eine verwaltungsvereinfachende Lösung wäre, jeder zahlt 10.000 Euro nach und bekommt die fällige Strafe dann erlassen. Und wem das zuviel ist, kann ja dann das Steuerstrafverfahren abwarten und hoffen, dass der Richter weniger Nachzahlung und Strafe erläßt oder der Staatsanwalt das Verfahren gegen entsprechende Auflagen einstellt.

      Wieso soll hier plötzlich von Rechtsgrundssätzen abgeichen werden? Gibt es igrendwo einen Grundsatz, dass ich 20.000 Euro(und mehr) steuerpflichtige Einkünfte im Jahr über Jahre vor dem Finanzamt verschweigen darf, nur weil ich es nicht wußte?

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:36:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Rentner sind halt ein Grossteil der Wähler - vor denen kuschen alle Parteien.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:38:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da ich eine Steueramnstie für Reiche nicht befürwortet habe, bin ich also mit #6 schon mal nicht gemeint...

      Aber wenn ich das richtig sehe, geht es um "Bagatellfälle" bei Rentnern mit hohen Gesamteinkünften. Es ist also eben nicht der sogenannte kleine Rentner.

      Es geht offenbar auch nicht nur um einen Pieselpuselbetrag von 8,50 €, sondern um Summen von bis zu 5000 € zehn Jahre zurück. Es handelt sich also um "Bagatellen" im Wert von bis zu 50000 €. Dafür wandern andere schon mal in die Bewährung oder sonstwohin.

      Der Staat zeigt sich schon generös.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:41:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      auf die Rentner feste drauf, aber ja nicht auf die steuerhinterziehenden Yachtbesitzer in Monte Carlo :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:44:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Oh, Semi war in #7 schneller.

      Leider erweist sich wieder einmal, dass Bescheissen doch lohnt. Und Unwissenheit bis zu einem Wert von 50000 € ist schon recht unwissend... Arme Hascherl.

      Punki, in erster Linie sollten Gesetze und Vorschriften auch eingehalten werden. Wenn Großkupferte traurige legale Lücken finden, dann sind die Vorschriften einfach zu kompliziert. Würde man das Steuerrecht endlich vereinfachen, würden mehr Große möglicherweise auch wieder in Deutschland Steuern zahlen (müssen). Und wenn Großkupferte Steuern hinterziehen, müssen sie ebenso bestraft werden wie jeder andere. Ich sehe hier teilweise wie du auch ein Ungleichgewicht. Aber dann gleich die nächste Gruppe mitpassieren zu lassen, signalisiert dem normalen Bürger nur eines, und mir tut es weh das zu sagen:

      Leute, bescheißt, was das Zeug hält!
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:46:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Punk, #6

      Nenne mal einen User hier in diesem Thread, der jemals gesagt hat, dass Reiche sich nicht an seit Jahrzehnten geltende Gesetze halten sollen.

      Und außerdem geht es gerade nicht um arme Rentner, sondern um Leute die über Jahre bis zu 5000 Euro Steuern aus verschwiegenen etragsanteilbesteuerten Privatrenten hinterzogen haben. Also die, die eh schon steuerbegünstigte Tatbestände mitnahmen, die der heutigen jungen Generation nach Plänen der Regierung mit Hinblick auf leere Staatskassen zukünftig verwehrt werden soll. Also gerade um vermögende Rentner, die heut schon stark steuerprivilegiert sind.

      Hätte man die Bagatellgrenze bei 500 Euro pro Jahr gezogen, wäre ich nicht so auf der Palme.

      Wenn du mal sachlich argumentieren willst, bist du hier sehr willkommen, aber lass deine primitiven User-Diffamierungen und Unterstellungen sein.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:50:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich gebe zu, die Definition von Bagatellfällen in #1 ist mir schon sehr weit gefaßt. Ich denke aber trotzdem, daß man hier Maß halten sollte. Will man hier Rigorismus predigen, muß man auch an die mehreren Millionen Deutschen herangehen, die jährlich Dienstleistungsaufträge für Schwarzarbeiten vergeben oder all die Leute, die bislang Veräußerungsgewinne nicht melden, und sich durch das Urteil über die Veranlagungsjahre 1997 und 1998 auch noch bestätigt sehen müssen. Es wäre schön, wären alle steuerehrlich. Aber es wird schon allein am Personal scheitern, alle Fälle zu verfolgen. Oder wollen wir die Finanzämter personell aufblähen?
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:01:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      In diesem Fall finde ich das ok, da ja die Politiker mal zugeben, dass die Betroffenen (in diesem Fall Rentner) eigentlich schlecht informiert waren über die Gesetzgebung und fast zwangsläufig Steuersünder wurden.

      Das zeigt doch wieder das Problem, dass es bei uns solche Steuergesetze gibt, die in der Anwendung zu kompliziert und zu wenig ausgereift sind, da man versucht, jeden Einzelfall zu regeln.

      Warum nimmt man ein solches Eingeständnis nicht mal als Basis, um wirklich in der Steuergesetzgebung mal aufzuräumen und so auch die zwangsläufig sich auftuenden Lücken und Schlupflöcher mal anzugehen und zu beseitigen.

      Eigentlich sollen ja die Gesetze für die Bürger da sein.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:02:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Interessant ist ja, dass diesmal Beamte nicht angegriffen werden können, da diese ja Ihre Pensionen (an der Quelle) versteuern!:laugh: :laugh: Und sicherlich gibt auch jeder Pensionär pflichtbewußt seine Zinsen, Mieteinnahmen etc. an.

      Bei den normalen Rentnern behauptet man nun, er hätte nicht gewußt, dass er den Ertragsanteil seiner Rente zu versteuern hat. Zusätzlich Zinsen, Mieteinnahmen etc.. Ich bin überzeugt, dass jeder Renter diesen Sachverhalt gekannt hat.

      Oft mußten die Rentner auch Angaben zu Ihrem Einkommen machen - habe da auch alle betrogen?

      z.B. beim Beantragen einer Wohnungsbauprämie ? (die Finanämter müssen das Einkommen prüfen)
      oder
      beim Beantragen von der Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse - haben hier alle ihre Einnahmen angegeben?
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:09:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kenne natürlich keine Statistik dafür. Aber zumindest in dem Haus, in dem meine Mutter wohnt, hat sich eine Nachbarin durch Verschweigen der Betriebsrente um die Fehlbelegungsabgabe gedrückt. Eine andere hat ihre Mieteinnahmen aus einer Immobilie in der Eifel verschwiegen mit gleichem Resultat. Also bei der Fehlbelegungsabgabe scheint es schon einiges an Kreativität beim Armrechnen zu geben. Meine Mutter selbst hat Pech: öffentlicher Dienst, die Zusatzversorgung ist natürlich bekannt. Hinterziehungschance gleich Null. Ist eigentlich auch besser so...:)
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:12:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der Begriff

      "Hinterziehungschance":eek:

      ...zeigt auf, wie krank wir schon sind.:(

      KD:look:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:18:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17, stimmt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 14:41:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Danke an alle für die sehr guten Beiträge. (Die einzige Ausnahme bisher, habe ich ja schon kommentiert.)

      Was mich besonders stört, ist hierbei, dass die heutigen Rentner schon gewaltige Steuerbegünstigungen haben, es also schon ein sehr großes Hinterziehungspotential sein muss, um an die 5000 Euro-"Bagatell-"Grenze ranzukommen. Und dass man im gleichen Atemzug heute (aber nur die nächsten Rentnergerationen betreffend) die Alterseinkünfte erheblich deftigst besteuern will. Und gleichzeitig ständige Versschärfungen strafrechtlicher und organisatorischer Art macht, Steuersünder betreffend. Selbst die früher übliche strafverschonende Selbstanzeige wurde für Normalbürger abgeschafft. Und jetzt will man eine massenhaft über Jahre in erheblichem Umfang betriebenen Steuerhinterziehung durch Generalamnestie belohnen.

      Gerade erst vor zwei Jahren führte man mit dem Begriff der "gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung" für über Jahre praktizierte Steuerhinterziehung eine stärkere Kriminalisierung für Normalbürger ("Einstufung als Verbrechen" ) ein. Aber für manche Bürger scheinen die Politiker halt andere Maßstäbe zu setzen.


      Die gewerbliche Steuerhinterziehung ++
      Eine gewerbliche Steuerhinterziehung ist beispielsweise dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerhinterziehung mehr als einmal erfolgt. Bei einem Unternehmer, der gehalten ist, monatlich wiederkehrende Umsatzsteuervoranmeldungen dem Finanzamt einzureichen, reicht also bereits die zweimalige nicht ordnungsgemäß eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung aus, um eine gewerbliche Steuerhinterziehung zu begehen. Der Arbeitnehmer, der in seinen Einkommen-steuererklärungen bereits zwei- oder dreimal Werbungskosten erklärte, die ihm tatsächlich nicht entstanden, ist ebenfalls im Sinne des Gesetzgebers gewerblich steuerhinterziehend tätig. Die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung ist ein Verbrechensbestand, der im Rahmen der sogenannten Selbstanzeige nicht heilbar ist.


      Das Mindestmaß an Strafe beträgt ein Jahr Gefängnis, wodurch die Strafverfolgungsbehörden imstande gesetzt werden, die härtesten Verfolgungsinstrumente auf den Steuerhinterzieher anzusetzen. Dazu gehören beispielsweise Telefonüberwachungen und andere Abhörpraktiken. Ein solches Gesetzesbild konnte selbstverständlich nur dadurch gelingen, weil die Öffentlichkeit Deutschlands nach dem 11. September 2001 den Gesetzesveränderungen widerspruchslos gegenüberstand.
      http://www.dr-ekkenga.de/seiten/hauptseite.htm


      Hätten die 400.000 steuerhinterziehenden Rentner damals gegen Eichels neues Gesetz aufmokiert, könnten sie heute mit Nachsicht rechnen. Aber die dachten halt, das betrifft mich nicht, ich bin ja ein ehrlicher Betrüger.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 17:30:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Semikolons Informatiosservice für Rentner, die bisher noch nicht wußten, dass Einkünfte in der BRD prinzipiell steuerpflichtig sind.

      http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/lexikon/index.php?…


      Steuern für Renten
      Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden jedoch nicht mit ihrem gesamten Zahlbetrag, sondern nur in Höhe des so genannten Ertragsanteiles besteuert.

      Der Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz und wird aus der (Brutto-) Rente (vor Abzug der Anteile des Rentners an der Kranken- und Pflegeversicherung) ermittelt. Die Höhe des Ertragsanteils ist einerseits davon abhängig, ob es sich bei der Rente um eine abgekürzte (z. B. Erwerbsminderungsrente) oder um eine lebenslängliche Leibrente (z. B. Altersrente) handelt. Andererseits richtet sich der Ertragsanteil stets nach dem Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente und bleibt für die weitere Dauer des Rentenbezuges bestehen.

      So beträgt der Ertragsanteil bei einer mit 60 Jahren in Anspruch genommenen Altersrente derzeit 32 Prozent und bei einer erst ab dem 65. Lebensjahr bezogenen Altersrente 27 Prozent des Bruttobetrages der Rente. (Beispiel: 32 Prozent von einer monatlichen Rente von 1.200 Euro ergeben einen Ertragsanteil von monatlich 384 Euro bzw. 4.608 Euro jährlich). Von dem Ertragsanteil sind Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten, etc... abzusetzen. Was dann übrig bleibt, ist das Steuerpflichtige Einkommen.

      Durch diese Ertragsanteilsbesteuerung und wegen der geltenden Steuerfreibeträge würde die Steuerpflicht eines allein stehenden Rentners erst bei einer Monatsrente von mehr als 1.750 Euro und die eines verheirateten Rentners erst bei einer Monatsrente von mehr als 3.250 Euro beginnen.

      In den meisten Fällen führt das dazu, dass die Renten steuerfrei bleiben. Kommt jedoch eigenes Einkommen oder Einkommen des Ehepartners hinzu oder ergeben sich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, können sich Steuerzahlungen ergeben. Nähere Auskünfte hierzu kann ein Steuerberater oder das Finanzamt erteilen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:00:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      So und jetzt rechnen wir für Leute wie Punk einmal aus, für welche "armen" Rentner diese Amnestie gelten soll.

      # 1 ist zu entnehmen, dass durch die Bekanntgabepflicht privater Rentenversicherungen viele steuerhinterziehende Privatrentner auffliegen werden.
      Und bis zu 5000 Euro hinterzogener Steuerschuld sollen sie gnädigerweise amnestiert werden.


      Ca. 3250 Euro im Monat erhält ein Rentnerehepaar eh steuerfrei. (s.#20) Somit beginnt eine Steuerzahlung erst darüber.

      Der zu versteuernde Ertragsanteil der Privatrente sei 27 Prozent (Beginn mit 65)

      Gemäß Splittingtabelle von 2002 habe ich 5000 Euro Steuerschuld bei einem zu versteuernden Einkommen von 34700.- Euro. Bei einem Ertragsanteil von 27 Prozent ergibt dies eine mögliche "vergessene" Privatrente von bis zu 128.518 Euro im Jahr, also 10.709.- Euro im Monat!!!

      (Man denke mal, welches Kapitaldeckende Vermögen hier dahinter stecken muss, und wie "vergesslich" ein solcher Rentner die ganzen Jahre gewesen sein muss.)

      Das von den Politikern so gnädig behandelnde Rentnerehepaar kann also zu seinen eh schon steuerfreien Renten kann eine Gesamt-Rente bis zu 13.959 Euro (10709 + 3250.-) zur Verfügung haben und benötigt eine Amnestie, da es ja sonst ein "gesellschaftspolitisches Drama" gäbe. Wahrlich ein armer Rentner, Punk. Wußte gar nicht, dass du so großzügig bist.

      Gleichzeitig ist es aber kein "gesellschaftspolitisches Drama" Zinserträge bei jedem Bürger durch massive Bürokratie zu erfassen, um sie als Beitragskomponenten der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen zuzführen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:23:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      "Gemäß Splittingtabelle von 2002 habe ich 5000 Euro Steuerschuld bei einem zu versteuernden Einkommen von 34700.- Euro. Bei einem Ertragsanteil von 27 Prozent ergibt dies eine mögliche " vergessene" Privatrente von bis zu 128.518 Euro im Jahr, also 10.709.- Euro im Monat"



      Hallo semikolon,

      das erwähnte zu versteuernde Einkommen muss aber nicht aus Rente kommen, also ist der Ansatz des Ertragsanteils von 27 % meiner Meinung irreführend. Denn, es ist doch wahrscheinlicher, dass in diesem Betrag ein hoher Anteil von Zins- oder Mieteinnahmen enthalten ist, und dieser Anteil ist zu 100 % steuerpflichtig.

      Und dies ist ja eigentlich der Skandal, die Leute haben unter dem Deckmantel der "steuerfreien" Rentner, andere Einkünfte nicht angegeben.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:25:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Bsp.: Renter mit 45 Versicherungsjahren; Lohn durchschnittlich 1.000,00 €/Monat; durchschnitlicher Rentenversicherungsbeitrag 32% vom Brutto; Rente ca. 66% des durchschnitlicheen Bruttos; Beginn der Rente mit 65 Jahren; durchschnitliche Lebenserwartung Männer ca. 73 Jahre.

      1000,00 € x 12Mon. x 45 Jahre x 32% = 172.800,00 € Einzahlung in die Rentenkasse

      1.000,00 € x 12 Mon. x 8 Jahre x 66% = 63.360 € Auszahlung aus der Rentenkasse

      Von den 172.800,00 € Einzahlungen wurden 50% aus steuerfreiem Lohn (§ 3 Nr. 62 EStG landläufig auch Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung genannt) d.h. 86.400,00 € wurden aus versteuertem Lohn in die Rentenkasse eingezahlt und 63.360 € wurden aus der Rentenkasse erhalten.

      Semikolon kannst du mir vor dieserm Hintergrund folgende Begriffe bzw. Formulierungen erklären:

      steuerprivilegierter Ertragsanteilsberechnung
      sowieso nur ertragsanteil-besteuerte " Renten
      dass die heutigen Rentner schon gewaltige Steuerbegünstigungen haben
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:33:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      muß semikolon zustimmen !

      es ist eine schande das auch in diese fall das prinzip der gleichbehandlung leichtfertig wissentlich mißachtet wird.

      ein rentner hat genau wie jeder steuerpflichtige selbstständige rückwirkend damit zu rechnen, das seine einkünfte auf ordnungsgemäße steuerentrichtung geprüft werden kann.

      war er im prinzip steuerpflichtig ohne diese auch zu entrichten ist es irrsinn, das er sich auf unkenntnis berufen kann um in den genuß einer amnestie zu kommen, während jeder arbeitende selbstständig mit ähnlicher argumentation mit erbarmungslosen nachträglichen steuerforderungen in den ruin getrieben wird.

      je älter ich werde desto mehr habe ich den eindruck wir leben in er gesellschaft mit ausgeprägten parasitären strukturen, in der welcher der dreiste, der faule und der betrüger protegiert die dicksten kartoffeln ernten !
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:35:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23
      1. Von den erwähnten € 172.800 hat der Arbeitgeber die Hälfte also € 86400 bezahlt und davon wieder ca. 43.200 Euro die Allgemeinheit, weil diese Zahlungen von der Steuer als Betriebsausgaben abgesetzt wurden.

      2. Hat der Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil ebenfalls als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt und damit auch einen nicht unerheblichen Anteil dem Steuerzahler aufgebürdet.

      3. Und schließlich handelt sich es um eine Versicherung, welche ja nicht nur Rente, sondern auch Berufsunfähigkeit, Reha etc. abdeckt.

      Also bitte alles etwas differenzierter sehen!

      Vergessen sollte man auch nicht, dass ca. 333 Euro aus dieser Rente inzwischen aus Steuermittel gedeckt werden, da die Rentenversicherung schon lange Pleite ist.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:39:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ja klar, Adam.
      Ich habe aber mal bewusst den maximal möglichen Fall (alles aus der eh schon erheblich steuerbünstigten Rente) dargestellt. Den Maximalfall mal zu zeigen, ist ja sicher auch mal ok. Mischfälle sind natürlich auch denkbar. Er kann ja zu den 3250 eh schon steuerfreien auch nur 3000.- verwschiegener Privatrente und 2000.- mtl. verschwiegener Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte haben, fiele dieser "Arme" immer noch unter die Amnestie. Er hat ja nur 8250.- Euro mtl. Rente.

      Es ging aber bei dieser Sache aber gerade um die jetzt wohl ab 2005 auffliegenden verschwiegenen Privatrenten, da die privaten Rentengesellschaften nun wohl Rentenzahlungen dem Fiskus melden müssen. Skandalös, dass hier die Politik schon gleich im Vorgriff (noch bevor der Erste überhaupt erwischt wurde) die schützende Hand über diese Betrüger hebt. Und auf der anderen Seite wird uns mit immer brutaleren Methoden jeden Cent aus der Tasche gezogen, weil die Staatskassen ja so leer sind.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:48:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      @adam: Auch abgesehen davon sind in der Rechnung hanebüchene Fehler. Seit wann ist denn der Rentenversicherungsbeitrag bei 32 % ? :rolleyes:

      Und die durchschnittliche Lebenserwartung eines heute 65-jährigen Mannes beträgt übrigens 82 Jahre und nicht 73, also ist die Restlebensdauer doppelt so hoch wie angegeben (bei Frauen noch um einiges höher). :eek:

      Von Witwenrenten mal ganz abgesehen.

      Man kann ja meinetwegen darüber reden, diese nicht ganz armen Rentner, die steuerpflichtig waren, und die Steuern aber hinterzogen haben, nicht zu "kriminalisieren". Das kann aber nur bedeuten, dass sie nicht als vorbestraft gelten. Dass die hinterzogene Steuern nachzahlen müssen, sollte selbstverständlich sein.

      Aber manche Leute wollen wohl tatsächlich auch noch gesetzlich vorschreiben, dass der ehrliche der Dumme ist. Unglaublich.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:53:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      #32 filzfass

      Hast natürlich Recht, wollte aber auf dies Punkte absichtlich nicht eingehen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:53:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      #25 Adam Riese

      Nr. 1 ist in meinem Beispiel berücksichtigt. (etwas konzentrierter lesen)

      Nr. 2 Hat er eben nicht, da die Rentenversicherungsbeiträge zu den Vorsorgeaufwendungen zählen und diese nur begrenzt abziehbar sind. Die diesbezüglichen abziehbaren Höchstbeträge werden durch die Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge schon aufgezehrt.

      Nr. 3 Dieses Argument verstehe ich in dem aktuell diskutierten Zusammenhang nicht.

      Letzter Absatz: Es werden aber weit mehr versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich aus Steuermitteln zu zahlen wären, aus der Rentenkasse bezahlt als Steuermittel in sie eingezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:03:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      # 29 CC

      Glaubst Du wirklich, was Du hier von Dir gibst?

      Bei € 1.000 Lohn und 16%(?) Beitragssatz also € 160,-- sind die abziehbaren Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft. Ich bleibe dabei, Steuervorteile für den Arbeitnehmer.

      Was die versicherungsfremde Leistungen angeht, bist Du auch nicht auf dem Laufenden. Laut Sozialministerium und BfA werden schon seit langem keine derartigen Leistungen mehr bezahlt bzw. sind schon lange rausgenommen worden.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:04:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      #27
      Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt z.Zt. 39%.
      Die Rentenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, also muss man von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Geburt ausgehen.

      Mir gehts hier nicht darum steuerhinterziehende Rentner zu verteidigen; im Gegenteil ich bin auch gegen eine Amnestie. Es geht mir bei meinem Posting darum, Semikolons Falschinformationen zu korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:05:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      CColumbus #23

      Semikolon kannst du mir vor dieserm Hintergrund folgende Begriffe bzw. Formulierungen erklären:

      steuerprivilegierter Ertragsanteilsberechnung
      sowieso nur ertragsanteil-besteuerte " Renten
      dass die heutigen Rentner schon gewaltige Steuerbegünstigungen haben


      Mit dem, was heute aus der Rentekasse kommt, hat dies nichts zu tun. Es wird auch für zukünftige Generationen nicht besser, nur dass diesen noch die Steuerprivilegien der heutigen Rentner genommen werden.


      Ertragsanteil
      Und Steuerprivilegien für Rentner s.#20.
      Steuerpflicht eines heutigen Rentners bis 3250.- Euro im Monat, verheiratet: 0 Euro!!!

      Zur Ertragsanteil-Besteuerung
      Wenn man ba 65 pro Monat 10.000.-Euro privater Rentenzahlung erhält, (z. Leibrententarif bei XY-LV-Gesellschaft) muss der Rentner lediglich 2700 Euro versteuern. Unter der Annahme, er hätte genau die schon erwähnten 3250.- pro Monat andersweitig steuerfrei schon, und er müsste diese 10.000.- nun versteuern, er versteurt im Jahrjedoch lediglich 2700.- mal 12 (32. 400.-) statt 10.000.- *12 (120.000.-) , (wie die zukünftigen rentner wohl müssen, da ja für diese zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen wird)

      Unser heutiger Rentner hat also eine Steuer auf diese private Zusatzrente von 10.000 Euro im Monat von lediglich mtl. 363.- Euro zu zahlen!!! (Splittingtabelle 2002)

      Der spätere Rentner (und heute noch arbeitende) wird darauf unter denselben Annahmen später einmal 3.204 Euro mtl. bezahlen müssen. Also fast das zehnfache.
      Das meinte ich.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:33:12
      Beitrag Nr. 33 ()
      Zitat:
      "Es geht mir bei meinem Posting darum, Semikolons Falschinformationen zu korrigieren."

      So, jetzt warte ich noch darauf, dass CColumbus mal meine Aussagen zur Steuerprivilegierung der Rentner durch Ertragsanteilbesteuerung aushebelt. Es ist für CColumbus also falsch, wenn behauptet wird, dass Rentner ca. 3150 Euro mtl. steuerfrei haben und über die Ertragsanteilbesteuerung von privaten Renten für weitere 10.000.- Privatrente nur 363 euro mtl. Steuer zu zahlen haben, sofern keine weiteren Einküfte vorhanden sind. Es ist also keine Steuerprivilegierung, wenn man unter Ausnutzung dieser Bestimmungen für 13.150.- Euro Rente mtl. nur 363.- Euro Einkommensteuer bezahlen muss?
      (Beispiel s. #32)

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:35:27
      Beitrag Nr. 34 ()
      Adam Riese,
      die 1.000,00 sind der Durchschnitslohn aus 45 Jahren, d.h. in den letzten Jahren beträgt er 2.000,00€/Monat

      Höchstbetragsberechnung Vorsorgeaufwendungen:

      Vorsorgeaufwendungen 9,75% RV, 7,5% KV, 3,25% AV = 20,5% von 24.000,00 € = 4.920,00 € (
      Vorwegabzug 3068,00 - Kürzung 16% von 24.000 = 3.840,00 verbleibt Vorwegabzug 0,00€

      Grundhöchstbetrag 2.610,00 + 50% Grundhöchstfreibetrag = 1.305,00 = insgesamt 3.915,00 Höchstbetrag

      davon gehen ab 1.800,00 KV, 780,00 AV, 1.000,00 Haftpflicht incl. Kfz-Haftpflicht, 500 Unfallvers. machen schon 4.080 € aus. Für die Rentenversicherungsbeiträge bleibt da nichts mehr übrig. (Plegeversicherung hab ich hier noch gar nicht berücksichtigt.

      Versicherungsfremde Leistungen rausgenommen????:confused:
      Was ist mit den Renten an Ossirentner, Aussiedler usw. Werden die nicht von der BfA bezahlt???

      #31 Sorry der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 19,5%
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:36:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt doch wirklich keine 39 oder 32 %, wie CColumbus behauptet, sondern nur 19,5 % (wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt).
      Seine Milchmädchenrechnung basiert auf falschen Voraussetzungen. Die Beiträge der Vergangenheit waren im übrigen wesentlich niedriger.
      Die Steuernachzahlung soll man den Rentner keinesfalls erlassen. Bei der Steuerstrafe sollte man darauf abstellen, ob die Nichtinformiertheit des Betroffenen einigermaßen glaubwürdig ist.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:50:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      Semikolon,
      wenn du #23 verstanden hättest, dann wäre dir jetzt klar das der Rentner seine Rente in seinem aktiven Leben schon lang zu 100% versteuert hat. Sprich die Rentenzahlungen stammen aus versteuertem Einkommen.

      Willst du eine Doppelbesteuerung als Steuerprivileg bezeichnen???:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:58:35
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die Renten an Aussiedler, Ostdeutsche usw. waren immer niedriger als der sehr hohe Zuschuß des Bundes zu Rentenversicherung.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:59:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich erwarte dann alsbald auch Klagen von bisher noch nicht verrenteten Steuerverkürzern und Pensionären in vergleichbarer Einkommensklasse vor dem BFH bzw. BVerfG unter Berufung auf Unwissenheit und den Artikel 3 unseres Grundgesetzes. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 20:13:02
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mensch CColumbus, jetzt lese mal endlich, was man dir schreibt.

      Selbstverständlich ist die Ertragsanteil-Besteurung ein Steuerprivileg. Nenne mir mal einen Rechts- oder Steuerfachmann, der dies bestreitet.
      Dass man Ersparnisse aus bereits versteuertem Einkommen bildet, ist wohl auch eher die Regel als die Ausnahme. Und überhaupt kein Argument, das meiner Aussage widerspricht. Auch deinen Konsum, den du tätigst hast du, wenn du ehrlich warst, aus versteuertem Einkommen und er wird über die Mehrwertsteuer nochmals besteuert. Also was soll das?

      Selbständige und Arbeitnehmer und Beamte haben derzeit noch steuerfreie Vorsorgeaufwendungen und wenn diese ausgeschöpft sind, bezahlen sie ihre Altersvorsorge aus zu versteuertem Einkommen. (Mit Ausnahme einiger Sondermodelle der Betrieblichen Altersvorsorge, versteht sich) Was hat das Ganze aber jetzt mit meiner Aussage zu tun, dass das Ertragsanteilsprinzip ein Steuerprivileg ist? Es steht ja auch allen (auch Beamten) offen. Jeder kann eine private Rentenversicherung aufbauen.

      Eine andere Frage ist, ob die 3150.- Euro mtl. steuerfreie Rente des Arbeitnehmers mit der (kostenlos aufgebauten aber dann nachträglich versteuerten) Beamtenrente direkt zu vergleichen ist. Hier hat das (beamtete) Verfassungsgericht bereits geurteilt. Nicht gut, finde ich, aber es wurde halt mal so festgestellt.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 21:01:09
      Beitrag Nr. 40 ()
      Dass man Ersparnisse aus bereits versteuertem Einkommen bildet, ist wohl auch eher die Regel als die Ausnahme.
      Richtig!! Aber das Guthaben auf dem Sparbuch, im Depot, Fondsanteile, usw. wird, wenn man es sich auszahlen lässt, nicht besteuert, sondern nur die Erträge daraus. Bei der Rente wird das angesparte Guthaben bei der Rentenversicherung, bei Auszahlung ein zweites mal besteuert. Und diese Tatsache nenne ich kein Steuerprivileg. Dazu brauche ich keine Rechts- oder Steuerfachmänner. Letzteres bin ich nämlich selber.

      Die Umsatzsteuer ist keine Ertragsteuer und deshalb wird die Erzielung von Einkommen durch sie auch nicht besteuert, sondern die Verwendung von Einkommen. Insofern kann man nicht von einer Doppelbesteuerung reden.

      Mit deinem letzten Absatz in #39 gehe ich konform, was ja selten genug vorkommt. Deshalb erhebe ich das Glas und proste dir zu.:)
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 21:41:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      @CColumbus
      Zitat
      "Dazu brauche ich keine Rechts- oder Steuerfachmänner. Letzteres bin ich nämlich selber."

      jetzt mach dich nicht lächerlich, ich habe noch nie einen "Steuerfachmann" kennengelernt, der wie du sogar über über mehrere Beiträge behauptete der Rentenbeitrag sei 39%. Meine "Steuerfachmänner" können dir auswendig über mehrere Jahre die jeweiligen Sätze sagen. In dem Beruf, in dem man sogar für Unternehmen die Gehaltsbuchhaltung abnimmt, kann man sich solche Fehler nicht leisten. 39 Prozent statt 19,5 % für den Mandanten zu überweisen, könnte im Haftpflichtfalle teuer werden.

      Dein Argument mit der doppelten Besteuerung der Kapitalauszahlung ist zwar korrekt, aber in der Steuerpraxis gibt es nicht nur hier zahllose Ungereimtheiten. Die Ertragsanteilbesteuerung unterscheidet nämlich nicht, wie lange eingezahlt wurde, und wie das Verhältnis von Zinserträgen zu eingezahltem Kapital ist, sondern nur, im wesentlichen, ab wann die Rente fließt. Auch steht der Aufbau dieser Sparform in allen Varianten ja jedem offen.

      Dein letzter Satz freut mich, es ist immer gut, wenn man mal eine Basis findet, an der man mal sachlich weiter diskutieren kann. Was wir auch unbedingt mal tun sollten, finde ich. (Aber dazu muss ich mir das Urteil noch einmal genauer ansehen)

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 22:25:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      kurzer Hinweis: wer vorsätzlich Steuern hinterzieht, kann schon jetzt (wenn es rechtzeitig geschieht) eine strafbefreiende "Selbstanzeige" stellen und die Beträge innerhalb gewisser Fristen nachversteuern. Er kriegt dann kein Strafverfahren. Wieso es zusätzlich eine Amnestie braucht, kann ich nicht verstehen...

      Insoweit teile ich die Auffassung, dass hier keine Milde angebracht ist.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 08:57:12
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo xylophon.
      Danke für dein Hinweis auf die strafbefreiende Selbstanzeige.
      Aber vermutlich rechnen unsere Politiker damit, dass ihre steuerbetrügenden und zu beschützenden Rentnerwähler als „gewerbsmäßige Steuerhinterzieher“ gemäß dem neuen „Steuerverkürzungs-Bekämpfungs-Gesetz eingestuft werden könnten und da greift die Selbstanzeige ja nicht. Und da dieses neue Droh-Gesetz ja nur für die wehrlosen bösen Selbständigen geschaffen wurde, muss man die "armen" betrügenden Rentner sofort per Amnestie beschützen.


      Selbstanzeige nur bei "normaler Steuerhinterziehung":

      ": Die Selbstanzeige ist nur möglich bei einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Für die im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) geschaffene und ab 01.01.2002 geltende gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterziehung in großem Ausmaß nach § 370a AO ist die Selbstanzeige ausgeschlossen. Gewerbsmäßig ist im Strafrecht eine Tat dann, wenn sie wiederholt begangen wird und der Täter sich dadurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft. Wann dies bei einer Steuerhinterziehung der Fall ist, kann derzeit nur schwer eingeschätzt werden, da es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Auch der Begriff des großen Ausmaßes ist für den Bereich der Steuerhinterziehung nicht genau definiert. Der Gesetzgeber lässt hier die Steuerbürger völlig im Dunkeln. ..."
      mehr Infos:
      http://www.selbstanzeige.de/selbstanzeige/index.html

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 09:30:35
      Beitrag Nr. 44 ()
      Es gibt doch noch ehrliche Politiker in Deutschland!!

      Neuestes vom Handelsblatt:



      Bundesfinanzministerium prüft Vorschlag der Steuergewerkschaft

      Union gegen Steueramnestie für Rentner


      Eine mögliche Steueramnestie für Rentner, die das Bundesfinanzministerium prüft, ist am Montag bei Vertretern von Koalition und Opposition sowie in der Wirtschaft und bei Juristen auf Skepsis gestoßen. „Man muss schon genau hingucken, ob es sich nicht doch um echte Steuerhinterziehung gehandelt hat“, sagte der CDU-Finanzexperte Michael Meister. Auch der Finanzexperte der SPD-Fraktion, Joachim Poß, sprach sich für eine genaue Prüfung aus.

      dri BERLIN. Die Idee einer Steueramnestie für Rentner steht im Zusammenhang mit dem neuen Alterseinkünftegesetz, das bis 2. April im Bundestag beraten wird. Es sieht vor, dass ab 2005 die Renten schrittweise bis 2040 voll versteuert werden, während im Gegenzug die Altersvorsorge bis 2025 von Steuern befreit wird. Die Rentenversicherungen und die Deutsche Steuergewerkschaft erwarten, dass durch das Gesetz viele Rentner den Vorwurf der Steuerhinterziehung fürchten müssen: Zahlreiche Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben hätten, würden heute zum Teil aus Unkenntnis Mieteinnahmen und Zinsen nicht versteuern, obwohl sie dies müssten, so die Steuergewerkschaft. Durch die künftige lückenlose Erfassung aller Alterseinkünfte würde dies auffliegen.

      Nach einer Studie des Fraunhofer Instituts im Auftrag des Finanzministeriums müssen heute 2 Mill. der 19,5 Mill. Rentenempfänger Steuern zahlen. Durch die geplante Neuregelung würde sich ihre Zahl 2005 auf 3,3 Millionen erhöhen. Von ihnen beziehen 300 000 nur die gesetzliche Rente. Nach Auffassung der Steuergewerkschaft geht es bei der Steuervermeidung überwiegend um kleine Beträge. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung werden allerdings die Einkünfte der letzten zehn Jahre geprüft, was einen erheblichen Aufwand für Finanzämter und Staatsanwälte mit sich bringt.

      Im Bundesfinanzministerium wird nach Aussage eines Sprechers geprüft, ob es sich tatsächlich um Bagatellfälle handelt. „Ich frage mich, woher die Steuergewerkschaft die Gewissheit darüber nimmt, wenn es sich um bisher nirgendwo deklarierte Einkünfte handelt“, deutete der Sprecher allerdings Zurückhaltung in seiner Behörde an. Die hält auch die Wirtschaft für angemessen: Es sei nicht ohne weiteres nachzuvollziehen, wieso Rentner bei Steuerhinterziehung nachsichtiger behandelt werden sollten als andere Bürger, sagte Matthias Lefarth, Steuerexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Heinz-Jürgen Pezzer, Richter am Bundesfinanzhof, sieht grundsätzlich den Gleichheitsgrundsatz verletzt. „Man kann Steuertatbestände nicht einfach ignorieren, nur weil es sich um Rentner handelt“, sagte er dem „Tagesspiegel“.


      ;
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 09:49:23
      Beitrag Nr. 45 ()
      Nochmal einer, der das unrechtmäßige Vorhaben der Rergierung demaskiert.


      Auch Regierungsberater Rürup lehnt Steueramnestie für Rentner ab


      Hamburg - Die Rentenpläne der Bundesregierung sorgen für Streit. Auch Regierungsberater Bert Rürup hat Bedenken. Der Wechsel aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand sei kein Grund für eine steuerrechtliche Sonderbehandlung. Das sagte Rürup der "Financial Times Deutschland". Er schlägt vor, das aktuelle Amnestieangebot für Rentner zu verlängern. Bis zum 31. März 2005 haben Steuerzahler die Möglichkeit, ihre Steuererklärung straffrei "nachzubessern". Dazu müssen sie ihre wirklichen Einkünfte offen legen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 18:42:47
      Beitrag Nr. 46 ()
      #41 Semikolon,

      ich mach mich nicht lächerlich, allenfalls dein Steuerfachman der die jeweiligen Sätze über mehrere Jahre auswendig kennt und wahrscheinlich auch die §§ der einzelnen Steuergesetze dir auswendig vorsagen kann. Nur ob er sie auch verstanden hat und Sinn und Zweck begreift steht auf einem anderen Blatt. Ich für mich lerne Sachen nicht auswendig, weiss aber wo ich nachschauen muss.

      In der Hitze des Gefechts hatte ich den Rentenversicherungsbeitrag versehntlich verdoppelt, mich aber selber wieder korigiert.
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 09:54:59
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ja ist das denn die Möglichkeit? Ist man in diesem Land nur noch von Betrügern und Ganoven umgeben? Wo belibt die deutsche Gründlichkeit, Ehrlichkeit und Staatstreue?

      Deutsche wollen wegen Hartz IV Vermögen verstecken

      Mehr als die Hälfte der Bundesbürger würde im Fall der Arbeitslosigkeit versuchen, wegen der drohenden Kürzungen beim Arbeitslosengeld II ihr Vermögen beiseite zu schaffen. Dies ergab eine Umfrage des Bonner Europressedienstes bei 1009 Bundesbürgern, wie das Magazin "Focus Money" berichtete. Besonders empfindlich reagierten demnach die 26- bis 45-Jährigen auf Hartz IV: Laut Umfrage würden von ihnen sogar zwei Drittel ihr Geld möglichst vor den Behörden in Sicherheit bringen.


      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 09:59:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die nehmen sich halt ein Vorbild an den
      Vertretern aus Wirtschaft und Politik :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 10:10:50
      Beitrag Nr. 49 ()
      Eben. Gleiches Recht für alle.

      Die Bonzen schleppen ihr Geld ins Ausland, um es nicht versteuern zu müssen. Die Unternehmen verlagern ihre Firmen ins Ausland, um keine STeuern mehr zahlen zu müssen (aber natürlich erst, wenn sie alle Subventionen abgezockt haben, die sie hier kriegen können), warum also sollten ausgerechnet die kleinen Arbeitnehmer, die Armen, Schwachen und Kranken ihr bischen erspartes Geld dem STaat in den Rachen werfen?
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 10:13:32
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich finde das so blamabel und peinlich, das Verhalten dieser Mehrheit in unserem Lande.

      Erst an der Wahlurne die Parteien, die den Staat über alles sehen und denen es nie genug Staat geben kann, wählen und dann hinterher nichts abdrücken wollen für Vater Staat und die eigenen Kröten möglichst am Fiskus vorbeischmuggeln wollen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 10:41:57
      Beitrag Nr. 51 ()
      Wer noch nie

      bei der Steuererklärung seine Spekulationsgewinne oder Sparzinsen "vergessen" hat oder bei der Kilomerpauschale schummelt,
      seine Putzfrau schwarz bezahlt hat oder den Hof hat schwarz pflastern lassen,
      beim Handwerker auf die Rechnug verzichtet und dafür keine Mehrwertsteuer zahlt
      Private Anschaffungen (und seien es nur Briefmarken oder Druckerpapier) über die Firma laufen lässt
      ....

      der werfe den ersten Stein.

      Unabhängig davon ob ich das Vorgehen dieser Leute
      befürworte oder nicht maße ich mir deshalb kein
      moralisches Urteil darüber an.
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 10:59:52
      Beitrag Nr. 52 ()
      ich fass es nicht....

      und im Gegenzug beschließen sie dies:


      Eichels heimlicher Steuertrick

      Von Lutz Reiche

      Nahezu unbemerkt hat der Finanzminister den Steuerabzug für Ausbildungskosten im Jahr 2004 gekappt. Mit einem Trick hebelte er für den Bürger freundliche Urteile des Bundesfinanzhofes aus, kritisieren Experten. Dennoch kann sich die Mühe mit der lästigen Erklärung lohnen.

      Hamburg - Die Passage findet sich irgendwo versteckt im "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" - ein Platz, an dem man entscheidende Änderungen des Einkommensteuergesetzes nicht vermutet. Doch sie sorgt für Aufregung - auch deshalb, weil erneut eine für den Steuerzahler nachteilige Regelung "klammheimlich" erfolgt. So sieht es jedenfalls der Bund der Steuerzahler (BdSt). Die Rede ist von den Kosten für die Berufsausbildung. Ihren Steuerabzug hat der Gesetzgeber Ende Juli auf maximal 4000 Euro pro Jahr begrenzt - rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.

      "Diese Praxis erleben wir nicht zum ersten Mal. Das ist eine Unsitte des Gesetzgebers, wahrscheinlich um öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden", meint Stefan Walter, Steuerreferent des BdSt im Gespräch mit manager-magazin.de. Seiner Ansicht nach hätten Finanzminister Hans Eichel und seine Länderkollegen über Parteigrenzen hinweg das Gesetz abgesegnet und damit eine für den Steuerzahler freundliche Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) gekippt. Was die Finanzminister einte, war die Angst vor geschätzten Steuermindereinnahmen von bis zu 1,5 Milliarden Euro.

      Die Vorsilbe entscheidet über Bares

      Zum Hintergrund: Berufsbedingte Weiterbildungskosten konnte der Steuerzahler als Werbungskosten geltend machen und voll absetzen. Das ist auch jetzt noch der Fall. Ausbildungskosten dagegen, so etwa die Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium, rechneten die Finanzämter dagegen der privaten Lebensführung zu. Diese Aufwendungen konnte der Steuerzahler lediglich als Sonderausgaben und maximal in Höhe von 1227 Euro (bei auswärtiger Unterbringung) im Jahr geltend machen.

      Richter lehnten Unterscheidung ab

      Der BFH dagegen hatte durch mehrere Urteile im vergangenen Jahr die bis dahin gültige Unterscheidung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten weitgehend aufgehoben. Die Richter, so Stefan Walter, folgten damit der Auffassung, dass der Arbeitsmarkt ein lebenslanges Lernen erfordere - notfalls auch für einen neuen Beruf.

      Ein Diktum, das die Politik seit Jahren formuliert. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bildet sich nahezu jeder zweite Deutsche neben dem Job, der Ausbildung oder parallel zum Studium fort. Etwa jeder dritte Erwerbstätige hat sogar bereits den Beruf gewechselt, was zumeist mit erheblichen Kosten für Weiterbildung verbunden ist.

      Weiter zu Teil 2: Wenn`s um die Staatskasse geht, ticken die Uhren anders


      http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,314770,00.…
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 11:25:15
      Beitrag Nr. 53 ()
      @pollux

      Wer noch nie

      bei der Steuererklärung seine Spekulationsgewinne oder Sparzinsen " vergessen" hat oder bei der Kilomerpauschale schummelt,
      seine Putzfrau schwarz bezahlt hat oder den Hof hat schwarz pflastern lassen,
      beim Handwerker auf die Rechnug verzichtet und dafür keine Mehrwertsteuer zahlt
      Private Anschaffungen (und seien es nur Briefmarken oder Druckerpapier) über die Firma laufen lässt


      So etwas geht? Sowas kommt doch raus.
      Gerade Selbständige erhalten doch regelmäßig Besuch vom Finanzamt und müssen froh sein, wenn der Fiskus nicht noch die fiktiven Privatanteile der Betriebsausgaben noch weiter erhöht. Nach Plänen der Regierung darf man ja jetzt sogar bald auf Verluste Steuern zahlen.

      Außerdem ist Steinewerfen out. Es genügt, wenn man im Internetforum, mal den Leuten auf den Zahn fühlt, die meinen, ein Staat finanziert sich von alleine und es genügt nur immer weitere Forderungen an die Polititk und Staat zu stellen, aber selbst müsse man nichts beitragen und dürfe mogeln, wo es nur geht und gleichzeitg auf die bösen Unternehmer schimpfen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 11:26:54
      Beitrag Nr. 54 ()
      Nachtrag noch zum letzten Posting, letzter Satz.

      Natürlich warst du, pollux damit jetzt nicht gemeint. Deine Meinung ist natürlich auch verständlich.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 09:48:03
      Beitrag Nr. 55 ()
      @semikolon:
      Dein Zitat:
      "Gerade Selbständige erhalten doch regelmäßig Besuch vom Finanzamt und müssen froh sein, wenn der Fiskus nicht noch die fiktiven Privatanteile der Betriebsausgaben noch weiter erhöht."

      Informiere Dich mal, bevor Du so etwas postest.
      Und: Bedenke immer, daß die zweitgrößte Berufsgruppe im Bundestag die der Selbständigen ist.
      Die sorgen schon dafür , daß die Kontrollen nicht zu engmaschig werden.
      Ein Angestellter muß jeden Beleg beim Finanzamt einreichen, der Selbständige nur im Falle einer Betriebsprüfung. Und die passiert höchst selten. Und da kann kein Mensch beweisen, ob z.B. ein Geschäftsessen nicht eine kleine Geburtstagsfeier war etc. pp.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 09:52:16
      Beitrag Nr. 56 ()
      #55, :laugh::laugh:

      Ja, sicher das. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 10:23:38
      Beitrag Nr. 57 ()
      @wolfgangehrlich

      Dein Zitat aus #55
      Informiere Dich mal, bevor Du so etwas postest.
      Und: Bedenke immer, daß die zweitgrößte Berufsgruppe im Bundestag die der Selbständigen ist.


      Gut,ehrlicher Wolfgang, danke für den Hinweis, ich habe mich soeben informiert:
      http://de.wikipedia.org/wiki/MdB

      Zusammensetzung der Abgeordneten
      Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht zur Zeit aus 601 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate, von denen zwei durch den Tod einer Hamburger und Verzicht eines Thüringer Wahlkreisabgeordneten wegfielen).


      Schulabschluss/Hochschulbildung
      82,1 % mit Abitur oder Fachabitur. Die Quote liegt drei Mal höher als im Bevölkerungsschnitt.
      12,3 % Mittlere Reife
      5,5 % Hauptschulabschluss
      425 der 603 Abgeordnete verfügen über einen Hochschulabschluss


      Häufigste Berufsgruppen
      Juristen (123)
      beamtete Lehrer (67)
      siehe auch :

      Liste der Bundestagsabgeordneten
      Nach Berufstand Bundestag 2002

      Beamte 33,5%
      Angestellte im öffentlichen Dienst 8,1%
      Angestellte von politischen Organisationen 11,6%
      Angestellte aus der Wirtschaft 14,8%
      Selbständige 6,8%
      Freiberufler 13,6%
      Hausfrauen 0,7%
      Sonstige 4,1%
      ohne Angabe (5,0%)



      Also rechnen wir mal die Angestellten zusammen, kommen wir auf 34,5 % und haben somit die stärkste Berufsgruppe ermittelt. Die zweitstärkste ist die der Beamten mit 33,5%.
      Selbst wenn ich großzügig bei den Selbständigen (6,8 %) , die Gruppe Freiberufler, die ja kein Gewerbe betreiben und auch vereinfachten Steuerregelungen unterliegen, dazuzählen würde, käme ich auf 20,4%, somit auf den dritten Platz.

      Wenn du mal die Überwachungsbürokratie, die ich oben nur unvollständig beschrieben habe, am eigenen Leib kennenlernen willst, steht es dir frei, einen eigenen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen. Zigtausende Betriebe warten auf versierte und informierte Leute wie du, die sicher ganz erfolgreiche Übernehmer werden.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 11:51:33
      Beitrag Nr. 58 ()
      # 55
      Der Brüller ist auf deiner Seite.

      Scheinst wohl ein Beamter zu sein, der mal einen Tankbeleg im Jahr abheften muß.

      Solange es Leute gibt, die so einen Blödsinn wie du von sich geben, wird es mit dem Bürokratieabbau nie klappen.

      Anmerkung: Ich habe gerade eine Betriebsprüfung und weiß wovon ich schreibe.

      Wer kennt eigentlich Angestellte, die schon einmal vom Finanzamt geprüft wurden?
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:15:07
      Beitrag Nr. 59 ()
      #37 Semikolon

      "Beamte 33,5%
      Angestellte im öffentlichen Dienst 8,1%
      Angestellte von politischen Organisationen 11,6%"

      Die kannst Du ruhig zu einer Gruppe zusammenfassen = 53,20 %

      Das ist eh das gleiche
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:16:14
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hupps, meinte natürlich #57
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:21:48
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hi Jungs,

      fragt sich nur, welche Gruppen sich "zusammenschließen", um ihre Interessen durchzusetzen ? Und: Natürlich waren mit Selbständigen die Summe aus Selbständigen und Freiberuflern gemeint.
      Aber egal: Kernaussage in #55 war:
      Die Prüfung der Selbständigen ist praktisch kaum vorhanden. Je kleiner der Laden, desto geringer die Wahrscheinlichkeit geprüft zu werden. Und: Die Tricksereien/Interpretationsmöglichkeiten bei den Selbständigen (s.o.) sind sehr, sehr vielfältig, so daß auch bei Betriebsprüfungen vieles nicht nachgewiesen werden kann.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:29:25
      Beitrag Nr. 62 ()
      @58:
      Zu Deiner Info: Angestellte werden schon durch die Verpflichtung Belege einreichen zu müssen geprüft. In der Regel gilt: Ohne Beleg keine Anerkennung.
      Selbständige/Freiberufler machen Ihre Steuerberechnung mit dem Steuerberater und reichen in der Regel keine Belege ein.

      Und wenn es Dir augenscheinlich stinkt gerade eine ( der seltenen ) Betriebsprüfungen gehabt zu haben, dann muß das ja auch einen Grund haben. Es werden nämlich unangenehme Fragen gestellt und ein Teil der "Steuererstattung" aus früheren Jahren muß ggf. zurückgezahlt werden. Die Anzahl der Jahre, die rückwirkend durchforstet werden, ist aber in der Regel beschränkt.
      Beim Angestellten erfolgt das alles eben zeitnah und lückenlos.
      Also immer schön ruhig bleiben.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:32:45
      Beitrag Nr. 63 ()
      @for4zim:
      Ich bin enttäuscht von Dir keine Beschwerden zu hören, daß Deine Berufsgruppe von den vielen Angestellten im Bundestag unterdrückt wird, daher die vielen "beamtenfeindlichen" Beschlüsse des Bundestags.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:36:42
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hi ehrlicher Wolfgang,

      Und: Natürlich waren mit Selbständigen die Summe aus Selbständigen und Freiberuflern gemeint.

      Klaro, Wolfgang, das hast du Checker doch gleich so gemeint. War ja sofort erkennbar. Erkläre uns interessierten Zuhörern deiner Kenntnisvielfalt nur noch mal, wie du dann bei dieser Gruppe auf den zweitgrößten Berufsstand der Abgeordenten kommst. Ob dir die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Selbständigen bekannt sind, frage ich jetzt mal gleich gar nicht nach.

      Die Prüfung der Selbständigen ist praktisch kaum vorhanden.

      Klaro, Checker.

      Hier scheint es sich wohl um einen Unbelehrbaren zu handeln. Warum Wolfgang keinen eigenen Betrieb gründet oder übernimmt, um selbst an diesen paradiesischen Zuständen teilzuhaben, ist mir schleierhaft.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 12:43:58
      Beitrag Nr. 65 ()
      @Semi:
      Zur Frage mit den Berufsgruppen bzw. besser gesagt Interessensgruppen.
      Hierzu verweise ich nur auf #59 und #61.
      Zur Frage mit der Prüfung der Selbständigen:
      Du weichst vom Thema ab. Ist die Aussage über die steuerliche Prüfung der Selbständigen korrekt ??? Ja oder Nein.
      Nicht immer ausweichen mit Phrasen: Dann werde halt Selnständiger/Beamter blablabla
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 13:17:31
      Beitrag Nr. 66 ()
      # 61, 62

      W. du bist der absolute Voll-Cheker hier.
      Scheinst einer von den vielen arbeitslosen Hilfsschullehrern zu sein, die sich in Allem auskennen.

      "....daß auch bei Betriebsprüfungen vieles nicht nachgewiesen werden kann."
      Was heißt nachgewiesen werden kann. Wer muß deiner Meinung nach wem was nachweisen?
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 13:44:15
      Beitrag Nr. 67 ()
      @ wolferl

      Also die Frage ist und bleibt, wie du auf die Selbständigen als zweitstärkste Gruppe der Abgeordneten kommst.

      Jetzt wissen wir, du hast auf meinen Einwand hin die Freiberufler dazugezählt. So weit so gut.
      Das reicht aber immer noch nicht, um die zweitsärkste Gruppe zu bilden. Jetzt verweist du auf #59 von Viva, der wohl eine "Interessensgruppe der Staatsdiener" durch Kumulation der Angestellten des öffentlichen Dienstes mit den politischen Angestellten und den Beamten sieht. Zu den Selbständigen, die du aufführtest, gab #59 allerdings keine Info.

      Soll das evtl. heißen, du packst zu den Selbständigen neben den Freiberuflern jetzt auch noch die verbliebenen "Angestellten der freien Wirtschaft" hinzu, um deine oberlehrerhafte und völlig falsche Aussage
      "Informiere Dich mal, bevor Du so etwas postest.
      Und: Bedenke immer, daß die zweitgrößte Berufsgruppe im Bundestag die der Selbständigen ist."
      zu belegen?

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 13:53:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      @semi:
      Deine Kombinationsgabe bzw. Dein Verständnis für übergeordnete Zusamenhänge scheint etwas beschränkt zu sein.
      Aber gut, wenn es Dich beruhigt und wenn Du nicht zu größeren Gedankenschritten in der Lage bist als mit dem Taschenrechner die verschiedenen Prozentzahlen zu addieren, dann bitte:
      "Rein rechnerisch sind die Angestellten die zweitgrößte Gruppe im Bundestag".
      Bist Du jetzt glücklich und zufrieden?
      Außerdem ist es immer wieder "erstaunlich", wieviel Zeit die Leute zum Posten haben ? Arbeitet Ihr eigentlich auch etwas ????
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:02:06
      Beitrag Nr. 69 ()
      # 68

      "Arbeitet Ihr eigentlich auch etwas ????

      Wieso, bin doch selbständig. Ich lasse arbeiten und freue mich auf die Arbeitswilligen Hartzleute.
      Vielleicht kommen auch solche Vollcheker wie du zu mir.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:20:36
      Beitrag Nr. 70 ()
      @Wolfgang
      #67
      Deine Kombinationsgabe bzw. Dein Verständnis für übergeordnete Zusamenhänge scheint etwas beschränkt zu sein.
      Aber gut, wenn es Dich beruhigt und wenn Du nicht zu größeren Gedankenschritten in der Lage bist als mit dem Taschenrechner die verschiedenen Prozentzahlen zu addieren, dann bitte:
      [b9" Rein rechnerisch sind die Angestellten die zweitgrößte Gruppe im Bundestag" .
      Bist Du jetzt glücklich und zufrieden?
      [/b]

      Sorry Wolfgang. Bin leider immer noch nicht zuifrieden. Schon wieder falsch.

      Angestellte haben einen Anteil von 34,5%.
      Und Beamte einen Anteil von 33,5%.

      Daraus folgt:
      "Rein rechnerisch sind die Angestellten die zweitgrößte Gruppe im Bundestag" .

      Ich hoffe mit ein bisschen mehr Übung und viel gutem Willen, (der ist ja schon erkennbar) bekommst auch du in nicht allzuferner Zukunft inhaltlich korrekte Postings hin.

      ;
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 14:57:30
      Beitrag Nr. 71 ()
      inhaltlich korrekte Postings hin.

      wozu sollen die im politikforum gut sein :eek:

      du wirst doch nicht auch noch objektive postings erwarten :D
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 15:33:25
      Beitrag Nr. 72 ()
      @semikolon:
      Wirf einen Blick auf #63 und beschäftige Dich weiter mit Dir selbst. Darüberhinaus habe ich Dir vorhin schon einmal mitgeteilt, daß der Taschenrechner nicht immer zur richtigen Lösung führt.
      Übrigens "Zusamenhänge" war auch falsch geschrieben. Das kannst Du ja auch noch monieren, da Du ja augenscheinlich nichts Produktiveres kannst.
      Aber zum Glück ist Dein "Arbeitstag" bald zu Ende.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 16:25:51
      Beitrag Nr. 73 ()
      Zur Versachlichung der Diskussion über die Häufigkeit von Betriebsprüfungen hier ein Auszug aus einem Artikel in einem Steuerberater-Magazin:

      Die Häufigkeit der Betriebsprüfungen ist nach der Betriebsgröße (Umsatz und Gewinn) gestaffelt:

      bei Großbetrieben finden sie jedes einzelne Geschäftsjahr statt,

      bei mittelständischen Betrieben darf man etwa einmal in jedem Jahrzehnt mit dem Besuch des Prüfers rechnen,

      bei Kleinbetrieben geschieht die Prüfung im Schnitt etwa alle 25 Jahre und

      bei Kleinstbetrieben - laut Statistik - noch seltener.

      Auch gut verdienende Freiberufler zählen meist noch zu den Kleinstbetrieben. Natürlich gibt es keine Garantie, dass der Freiberufler so selten einen Finanzbeamten zu Gesicht bekommt. Jedes Jahr wird eine bestimmte Anzahl aus jeder Kategorie zur Prüfung vorgemerkt. Wenn den Beamten etwas an den Steuererklärungen auffällig erscheint, kann der Betrieb auf der Liste nach oben rücken. Besonders aufmerksam werden sie bei für die Branche untypisch niedrigem Umsatz oder Gewinn. Auch Kontrollmitteilungen aus anderen Prüfungen oder auch bestimmte Geschäftsbeziehungen ins Ausland können die Neugier wecken. Es gibt neben der ausführlichen auch die kürzere Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Sonderprüfung. Sie bezieht sich auf einzelne fragliche Umstände. Die Prüfer melden sich dafür aber vorher an, im Gegensatz zu einer überfallartigen Steuerfahndung.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 15:19:43
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.09.04 15:21:43
      Beitrag Nr. 75 ()
      #74

      Was für Eltern haben eigentlich SPD-Politiker ?

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 19:04:05
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hallo Blue Max,

      ob dafür eine Studie gibt?:rolleyes:


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