Biotest .... Turnaround des Jahres 2004
eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
neuester Beitrag 01.11.23 15:00:59 von
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Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei Biotest steht morgen der Termin "Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)" an.358 Nutzer haben Biotest im Portfolio und 522 unserer Nutzer haben Biotest auf der Watchlist.
Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen? Diskutieren Sie mit!
Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei Biotest steht heute der Termin "Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht" an. 358 User haben Biotest im Portfolio und 522 unserer User haben Biotest auf der Watchlist.Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen. Diskutieren Sie mit!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.814.997 von Maxbox am 25.11.22 15:54:12Der Ausschluss der Stammaktionäre durch "Übernahmerechlichen Squeeze-out" gegen Zahlung von 43 Euro je Aktie ist bisher noch nicht wirksam geworden.
"Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: Sache liegt beim OLG Frankfurt am Main"
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/verfahren-zum-u…
"Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: Sache liegt beim OLG Frankfurt am Main"
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/verfahren-zum-u…
Vorstandsinterview mit der Offenbach Post:
https://www.op-online.de/region/dreieich/wie-biotest-aus-dre…
https://www.op-online.de/region/dreieich/wie-biotest-aus-dre…
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.425.382 von Hitman2 am 26.04.22 12:21:10
Nun wurden Verträge geschlossen, die Grifols die Vermarktung der Errrungenschaften von Biotest ermöglichen.
Gegen 100 Mio EBIT wird zwar niemand etwas einwenden, aber ob diese Verträge Biotest angemessen entschädigen, kann man als Aktionär kaum beurteilen. Worum handelt es sich überhaupt genau und welche Erträge sind einmalig und welche jährlich wiederkehrend oder ansteigend, je nach Umsatzerlösen?
http://ww.dgap.de/dgap/News/adhoc/biotest-biotest-und-grifol…
Fairer und besser wäre es, wenn man einen Beherrschungsvertrag schließen würde. Aus den Angaben zur Beteiligung von Grifols an Biotest Ende 2022, die auf 97,13% der Stimmrechte und 70,18% des Kapitals lauten, lässt sich errechnen, dass zum Stichtag auch 43,23% der Vorzugsaktien bei Grifols lagen.
Zitat von Hitman2: Biotest: Übernahme durch Grifols setzt neue Kräfte frei
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-04/5586637…
Nun wurden Verträge geschlossen, die Grifols die Vermarktung der Errrungenschaften von Biotest ermöglichen.
Gegen 100 Mio EBIT wird zwar niemand etwas einwenden, aber ob diese Verträge Biotest angemessen entschädigen, kann man als Aktionär kaum beurteilen. Worum handelt es sich überhaupt genau und welche Erträge sind einmalig und welche jährlich wiederkehrend oder ansteigend, je nach Umsatzerlösen?
http://ww.dgap.de/dgap/News/adhoc/biotest-biotest-und-grifol…
Fairer und besser wäre es, wenn man einen Beherrschungsvertrag schließen würde. Aus den Angaben zur Beteiligung von Grifols an Biotest Ende 2022, die auf 97,13% der Stimmrechte und 70,18% des Kapitals lauten, lässt sich errechnen, dass zum Stichtag auch 43,23% der Vorzugsaktien bei Grifols lagen.
Biotest
Biotest übertrifft EBIT Prognose 2022 deutlichhttps://www.biotest.com/de/de/investor_relations/news_und_pu…
LG Frankfurt am Main billigt übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien der Biotest AG durch die Grifols S.A. zu EUR 43,-
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom gleichen Tag gebilligt worden. Die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden demnach mit Rechtskraft des Beschlusses gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
Gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main kann noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Das Landgericht hat die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,.- nicht übersteigt.
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/ 22
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom gleichen Tag gebilligt worden. Die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden demnach mit Rechtskraft des Beschlusses gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
Gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main kann noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Das Landgericht hat die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,.- nicht übersteigt.
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/ 22
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.036.355 von arendts am 22.07.22 13:35:57Scheint sich dann alles etwas hinzuziehen, §39b Absätze 3 und 4 sehen dann sogar noch eine Beschwerdemöglichkeit vor.
Biotest: Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main
Der sog. übernahmerechtliche Squeeze-out der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Biotest-Stammaktien (von dem die Vorzugsaktien laut Antrag nicht betroffen sind) soll am 27. Oktober 2022 vor der 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main erörtert werden. Die am Verfahren beteiligten Biotest-Minderheitsaktionäre können bis zum 11. August 2022 Stellung nehmen.https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/07/beantragter-ube…
Squeeze-Out wurde mitgeteilt:
Landgericht Frankfurt am MainAz.: 3-05 O 19/22Die Grifols S. A., calle Jesus i Maria 6, 08022 Barcelona, Spanienhat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 28.3.2022 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,Die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 19/22 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen zwei Monate nach dieser Veröffentlichung einzureichen. Landgericht Frankfurt am Main
Landgericht Frankfurt am MainAz.: 3-05 O 19/22Die Grifols S. A., calle Jesus i Maria 6, 08022 Barcelona, Spanienhat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 28.3.2022 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,Die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 19/22 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen zwei Monate nach dieser Veröffentlichung einzureichen. Landgericht Frankfurt am Main
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