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    Biotest .... Turnaround des Jahres 2004 - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
    neuester Beitrag 01.11.23 15:00:59 von
    Beiträge: 8.077
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      schrieb am 01.11.23 15:00:59
      Beitrag Nr. 8.077 ()
      Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
      Bei Biotest steht morgen der Termin "Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)" an.
      358 Nutzer haben Biotest im Portfolio und 522 unserer Nutzer haben Biotest auf der Watchlist.
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      Biotest | 31,00 €
      Avatar
      schrieb am 10.08.23 22:32:04
      Beitrag Nr. 8.076 ()
      Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
      Bei Biotest steht heute der Termin "Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht" an. 358 User haben Biotest im Portfolio und 522 unserer User haben Biotest auf der Watchlist.
      Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen. Diskutieren Sie mit!
      Biotest | 31,00 €
      Avatar
      schrieb am 30.04.23 12:59:25
      Beitrag Nr. 8.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.814.997 von Maxbox am 25.11.22 15:54:12Der Ausschluss der Stammaktionäre durch "Übernahmerechlichen Squeeze-out" gegen Zahlung von 43 Euro je Aktie ist bisher noch nicht wirksam geworden.
      "Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: Sache liegt beim OLG Frankfurt am Main"
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/verfahren-zum-u…
      Biotest | 32,80 €
      Avatar
      schrieb am 30.04.23 12:56:47
      Beitrag Nr. 8.074 ()
      Vorstandsinterview mit der Offenbach Post:
      https://www.op-online.de/region/dreieich/wie-biotest-aus-dre…
      Biotest | 32,80 €
      Avatar
      schrieb am 28.04.23 17:05:31
      Beitrag Nr. 8.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.425.382 von Hitman2 am 26.04.22 12:21:10
      Zitat von Hitman2: Biotest: Übernahme durch Grifols setzt neue Kräfte frei
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-04/5586637…


      Nun wurden Verträge geschlossen, die Grifols die Vermarktung der Errrungenschaften von Biotest ermöglichen.
      Gegen 100 Mio EBIT wird zwar niemand etwas einwenden, aber ob diese Verträge Biotest angemessen entschädigen, kann man als Aktionär kaum beurteilen. Worum handelt es sich überhaupt genau und welche Erträge sind einmalig und welche jährlich wiederkehrend oder ansteigend, je nach Umsatzerlösen?
      http://ww.dgap.de/dgap/News/adhoc/biotest-biotest-und-grifol…

      Fairer und besser wäre es, wenn man einen Beherrschungsvertrag schließen würde. Aus den Angaben zur Beteiligung von Grifols an Biotest Ende 2022, die auf 97,13% der Stimmrechte und 70,18% des Kapitals lauten, lässt sich errechnen, dass zum Stichtag auch 43,23% der Vorzugsaktien bei Grifols lagen.
      Biotest | 32,80 €

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      schrieb am 09.02.23 14:57:49
      Beitrag Nr. 8.072 ()
      Biotest
      Biotest übertrifft EBIT Prognose 2022 deutlich
      https://www.biotest.com/de/de/investor_relations/news_und_pu…
      Biotest | 33,80 €
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      schrieb am 25.11.22 15:54:12
      Beitrag Nr. 8.071 ()
      LG Frankfurt am Main billigt übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien der Biotest AG durch die Grifols S.A. zu EUR 43,-
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom gleichen Tag gebilligt worden. Die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden demnach mit Rechtskraft des Beschlusses gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
      Gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main kann noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Das Landgericht hat die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,.- nicht übersteigt.
      Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/ 22
      Biotest | 34,30 €
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      Avatar
      schrieb am 22.07.22 16:03:09
      Beitrag Nr. 8.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.036.355 von arendts am 22.07.22 13:35:57Scheint sich dann alles etwas hinzuziehen, §39b Absätze 3 und 4 sehen dann sogar noch eine Beschwerdemöglichkeit vor.
      Biotest | 34,40 €
      Avatar
      schrieb am 22.07.22 13:35:57
      Beitrag Nr. 8.069 ()
      Biotest: Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main
      Der sog. übernahmerechtliche Squeeze-out der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Biotest-Stammaktien (von dem die Vorzugsaktien laut Antrag nicht betroffen sind) soll am 27. Oktober 2022 vor der 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main erörtert werden. Die am Verfahren beteiligten Biotest-Minderheitsaktionäre können bis zum 11. August 2022 Stellung nehmen.

      https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/07/beantragter-ube…
      Biotest | 34,20 €
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      Avatar
      schrieb am 02.05.22 09:41:47
      Beitrag Nr. 8.068 ()
      Squeeze-Out wurde mitgeteilt:

      Landgericht Frankfurt am MainAz.: 3-05 O 19/22Die Grifols S. A., calle Jesus i Maria 6, 08022 Barcelona, Spanienhat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 28.3.2022 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,Die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 19/22 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen zwei Monate nach dieser Veröffentlichung einzureichen. Landgericht Frankfurt am Main
      Biotest | 36,50 €
      Avatar
      schrieb am 26.04.22 12:21:10
      Beitrag Nr. 8.067 ()
      Biotest
      Biotest: Übernahme durch Grifols setzt neue Kräfte frei
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-04/5586637…
      Biotest | 35,40 €
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      schrieb am 21.04.22 13:22:12
      Beitrag Nr. 8.066 ()
      Eingereichte Biotest Stammaktien heute zu 43 Euro ausgebucht.
      Biotest | 36,00 €
      Avatar
      schrieb am 31.01.22 11:11:25
      Beitrag Nr. 8.065 ()
      BT-061 / Tregalizumab wieder aktiv
      Die ehemalige Besitzerin von Biotest hat eine neue Firma gegründet und verfolgt jetzt wieder die klinische Testung von Tregalizumab. Weiß jemand, ob Biotest noch Rechte an dem mAb hat bzw. ob hier Lizenzen vergeben wurden?

      Siehe: https://t-balance-therapeutics.com/
      Biotest | 36,80 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 18:56:22
      Beitrag Nr. 8.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.661.446 von Basiswert am 27.01.22 15:01:08Dass rund 42% der Vorzugsaktien angedient wurden, finde ich nicht so überraschend, tatsächlich besteht ja eine erhebliche Unsicherheit, ob und wann mit weiteren Übernahmeangeboten, einem Delistigangebot oder Strukturmaßnahmen zu rechnen ist, nachdem betont wurde, dass vorerst kein Beherrschungsvertrag geschlossen werden soll.

      "Die Bieterin könnte ferner den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder anderer Unternehmensverträge gemäß den §§ 291 ff. AktG mit der Biotest AG als beherrschtem Unternehmen veranlassen, allerdings beabsichtigt die Bieterin nicht, darauf hinzuwirken, in den drei Jahren nach Vollzug dieses Angebots einen solchen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG abzuschließen (siehe Ziffer 9.4 dieser Angebotsunterlage)."

      Während der regulären Annahmefrist bewegte sich der Kurs der Vorzugsaktien meist bei 38 oder 39 Euro oberhalb der Abfindung, erst während der Nachfrist notierte die Vorzugsaktie bei 37 Euro und zeitweise auch darunter. Über die Hintergründe kann man nur spekulieren.

      Da ja seit Jahren Abfindungsphantasie bestand, wegen der nicht umgesetzten Ankündigung eines Beherrschungsvertrags beim vorhergehenden Übernahmeangebot von Tiancheng, liegen sicher viele Vorzugsaktien bei auf solche Situationen spezialisierten Fonds und Investmentbanken. Ob diese nun teilweise durch Annahme des Angebots verkauft haben oder sogar noch Aktien zugekauft haben, weiß man nicht. Normale Aktienfonds haben meist eher eine Tendenz, Übernahmeangebote anzunehmen, so dass angesichts eines über dem Angebotspreis liegenden Börsenkurses auch eine Umverteilung von Aktien zu spezialisierten Fonds und Hedgefonds stattgefunden haben kann.

      Aber wieso sollen sich die Profis nicht dem gleichen Dilemma befinden, wie die Streubesitzaktionäre auch?
      Das 15% unter dem Angebot für Stammaktien liegende Angebot für die Vorzugsaktien, wurde preislich sicher mehrheitlich nicht als angemessen und fair eingestuft. Mangels konkreter Aussicht auf ein baldiges besseres Barangebot, beispielsweise anlässlich eines Delistings, hat man dann aber doch in den sauren Apfel gebissen und die Abfindung angenommen oder börslich verkauft.
      Biotest | 36,70 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 18:21:42
      Beitrag Nr. 8.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.663.795 von bandolin am 27.01.22 17:46:10Ab Seite 31 unter Punkt 11.1 und 11.2 sind die Genehmigungsverfahren einschließlich der erwarteten Dauer beschrieben.
      Meist darf die Prüfung bis zu 8 oder 9 Monaten dauern, für die Türkei auch 12 Monate und länger.
      Bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage Ende Oktober rechnete man laut Angebotsunterlage mit einer Freigabe innerhalb von 6 Monaten, also Ende April.
      "Die Bieterin geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, die erforderlichen Freigaben innerhalb der nächsten sechs Monate zu erhalten. Eine verbindliche Vorhersage ist insoweit aber nicht möglich."


      In Punkt 12.1 hatte Grifols selbst die Erteilung der Genehmigungen bis 17. Dezember 2022 zur Bedingung gemacht, nur daher die Angabe in der Bekanntmachung 2022, nicht weil man mit so langwierigen Genehmigungsverfahren rechnet.
      "Wenn die Angebotsbedingungen, auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hat, entweder bis spätestens zum 17. Dezember 2022 nicht eingetreten oder vor diesem Zeitpunkt endgültig ausgefallen sind, erlischt das Angebot. "

      Bis zur Genehmigung können die zum Verkauf eingereichten Biotest Stamm- und Vorzugsaktien unter den abweichenden WKNs A3E5ES bzw A3E5ET gehandelt werden. (Börsenplätze Frankfurt und Xetra) Allerdings gab es bisher nur in Frankfurt ganz vereinzelte Umsätze und Aufträge sollte man aufgrund der Kursspreads nur streng limitiert erteilen.
      "Die Zum Verkauf Eingereichten Biotest-Aktien können entsprechend den näheren Bestimmungen in Ziffer 13.8 dieser Angebotsunterlage unter der ISIN DE000A3E5ES0 bzw. der ISIN DE000A3E5ET8 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden."
      Biotest | 36,70 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 17:46:10
      Beitrag Nr. 8.062 ()
      @ all: Bedeutet die Bekanntmachung in Verbindung mit den noch nicht eingetretenen Bedingungen, dass die Bezahlung sich bis Ende Dezember 2022 erstrecken kann und der Aktionär, der angedient hat, bis dahin auch keinen Zugriff auf seine Aktien hat?
      Danke vorab für Antworten!
      Biotest | 36,70 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 15:01:08
      Beitrag Nr. 8.061 ()
      Die Ergebnisse er weiteren Annahmefrist sind da. Das Ergebnis überrascht mich schon etwas, ich hätte nicht gedacht das so viele Vz. angedient werden.


      GRIFOLS, S.A.
      Barcelona
      Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
      DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM ÜBERNAHMEANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

      Die GRIFOLS, S.A., Barcelona, Spanien, (die "Bieterin") hat am 26. Oktober 2021 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, (die "Biotest AG") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227201) (die "Stammaktien") und sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227235) (die "Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "Biotest-Aktien") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (die "Weitere Annahmefrist").

      1.
      Bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist am 21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot der Bieterin für insgesamt 1.250.298 Stammaktien und für insgesamt 8.340.577 Vorzugsaktien angenommen worden. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 6,3192 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 3,1596 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 42,1545 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 21,0773 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      2.
      Darüber hinaus hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines mit der Tiancheng International Investment Limited mit Sitz in Hong Kong geschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Aktienkaufvertrags über 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien unmittelbar ein Instrument bezogen auf 17.783.776 Stammaktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von rund 89,8818 % der Stimmrechte sowie von rund 44,9409 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      3.
      Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag darüber hinaus weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Biotest AG, die gemäß § 38 oder § 39 WpHG mitzuteilen wären.

      4.
      Die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich folglich auf 19.034.074 Stammaktien und auf 8.340.577 Vorzugsaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 96,2010 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 48,1005 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 42,1545 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 21,0773 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      Andienungsrecht gemäß § 39c WpÜG

      Wie in der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG vom 7. Januar 2022 mitgeteilt, können Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot für Stammaktien durch Ausübung des Andienungsrechts gemäß § 39c WpÜG in Verbindung mit § 39a WpÜG noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, mithin bis zum 21. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York), nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.

      Vollzug des Übernahmeangebots

      Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Biotest-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen noch unter den Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 lit. (b) der Angebotsunterlage (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Deutschland oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben), lit. (c) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Spanien oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben) sowie lit. (d) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in der Türkei freigegeben), die bis spätestens zum 17. Dezember 2022 kumulativ erfüllt sein müssen.

      Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden Aktionäre der Biotest AG können sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren (siehe Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage), die Voraussetzung für den Eintritt der Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage sind, bis zum siebten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin nach Ziffer 12.4 der Angebotsunterlage bekanntgibt, dass die Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage eingetreten sind, d.h. spätestens bis zum 29. Dezember 2022, verzögern bzw. ganz entfallen.

      Barcelona, den 26. Januar 2022

      GRIFOLS, S.A.

      Board of Directors
      Biotest | 36,70 €
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      Avatar
      schrieb am 23.01.22 21:36:22
      Beitrag Nr. 8.060 ()
      Ich bin auch ganz zufrieden mit meinem Tip von damals. :)

      Stamm und Vorzugsaktien waren ja recht liquide seit Ankündigung des Übernahmeangebots, tendenziell war es meines Erachtens eher ratsam, in die billigeren Vorzugsaktien zu investieren, mit denen man allerdings jetzt tatsächlich etwas dumm dasteht, indem ja kurzfristig nur ein Delistingangebot den Kurs untermauern würde, ansonsten tatsächlich ein Rücksetzer denkbar erscheint.

      Im Fall eines Delistings der Vorzüge wäre derzeit der 6 Monatsdurchschnitt über dem aktuellen Kurs.

      Aber ich frage mich natürlich schon, ob der Kurs der Vorzüge auch ohne Übernahmeangebot gerechtfertigt ist, nachdem der Grifolskurs seit Mai 25% nachgegeben hat, Biotest durch das Übernahmeangebot aber 25% zugelegt hat.

      Ich denke da aber nicht lange nach und verlasse mich darauf, dass Grifols nur glücklich ist, wenn sie auch die Vorzugsaktien bekommen.

      Das ist doch für so einen Milliardenkonzern kein Problem, ein weiteres Angebot anlässlich eines Delistings zu unterbreiten. Die nötigen Bankgarantien für den Erwerb aller Vorzüge brauchte man ja für das derzeitige Angebot sowieso schon.
      Biotest | 37,00 €
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 14:30:54
      Beitrag Nr. 8.059 ()
      Hast Du sowohl Stamm als auch Vorzugsaktien?
      Ich habe/hatte nur die Stämme und habe vollständig angedient. War ja ein Tipp von Dir damals. Hat sich sehr gelohnt.
      Ich würde jetzt auf einen Kursrücksetzer nach Auslaufen des Angebots setzen und dann in die Vorzüge investieren.
      Biotest | 36,60 €
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 13:30:09
      Beitrag Nr. 8.058 ()
      Man weiß es eben nicht, kann auch sein, dass innerhalb eines Jahres die 43 Euro auch für die Vorzugsaktien angeboten werden.

      Die Plasmagewinnung und Verarbeitung ist ein Spezialsegment mit hohen Börsenbewertungen. Trotz Kurshalbierung in 2 Jahren kommt Grifols auf etwa 10 Mrd Marktkapitalisierung (Stamm und Vorzugsaktien zusammen), was dem doppelten Umsatz entspricht. Die australische CSL, die jetzt 10 Mrd für die schweizerische Vifor bietet, ist an der Börse mit dem annähernd 10fachen Umsatz bewertet, wenn ich es richtig sehe.

      Biotest zum 3fachen Umsatz, marktkapitalisierung der Stamm- und Vorzugsaktien zusammen, scheint da nicht zu teuer und Abfindungsphantasie besteht weiterhin.

      Ich wäre schon auch froh, mal noch andere Meinungen zu hören.
      Biotest | 36,60 €
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 12:56:42
      Beitrag Nr. 8.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.558.250 von honigbaer am 19.01.22 11:19:56Honigbaer, noch eine mega Zusammenfassung des Themas, danke dir! Ich denke nach allem was ich nun weiss, dass ich die Aktien jetzt komplett abgebe. Das "die Sache aussitzen" Szenario scheint mir auch nicht grade unwahrscheinlich, dafür braucht man die Nerven bzw. Geduld. Ein weiterer Grund für meinen Verkauf liegt allerdings nun auch in dem völlig überverkauften Bio/Pharma Markt der zur Zeit ohne Sinn und Verstand so ziemlich alles in den Dumpingpreisbereich prügelt. Da sind kurzfristig, vorausgesetzt das timing stimmt, wahrscheinlich etliche Prozent mehr zu machen als hier.
      Biotest | 36,60 €
      Avatar
      schrieb am 19.01.22 11:19:56
      Beitrag Nr. 8.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.557.053 von BobBahlsen am 19.01.22 10:10:52Bei so einem Übernahmespiel, will die Bieterin natürlich keine kurstreibenden Käufe vornehmen. Übernahmeangebote und börsliche Käufe, wenn sie überhaupt stattfinden, werden deshalb nur zu Preisen vorgenommen, die es gerade eben erlauben, die jeweils angestrebte Beteiligungshöhe zu ereichen, also hier 95% für einen Squeeze-out. Danach ist die Preisfindung eher eine juristische Sache, der Bieterin steht bezüglich der Stammaktien die Möglichkeit des übernahmerechtlichen Squeeze-outs ohne Unternehmensbewertung und des aktienrechtlichen Squeeze-outs mit Unternehmensbewertung offen. Bei einer Unternehmensbewertung könnte durchaus ein höherer Preis festzulegen sein und der übernahmerechtliche Squeeze-out hat wohl gewisse rechtliche Risiken. Also so betrachtet würde man da wohl eher Aktionär bleiben, dass längere Zeit bezüglich der Stammaktien gar kein weiteres Angebot kommt, scheint mir eher unwahrscheinlich. Im Fall eines aktienrechtlichen Squeeze-outs würde der Börsenkurs wohl etwa 5% über die angebotene abfindung hinaus ansteigen, wegen der Phantasie auf die gerichtliche Überprüfung der Abfindung.

      Nimmt man an, dass die Bieterin Grifols irgendwann einen Beherrschungsvertrag schließen will, wäre aber ebenfalls eine Unternehmensbewertung durchzuführen und wohl für Stamm- und Vorzugsaktien der gleiche Preis anzubieten. Die derzeit 6 Euro billigeren Vorzugsaktien hätte dabei wohl die größere Kursphantasie. Ob dem ein Squeeze-out der Stammaktien vorausgeht oder nicht. Ich glaube nicht, dass dauerhaft eine Börsennotierung des halben Unternehmens in Form der Vorzugsaktien gewünscht ist, während dem Hauptaktionär nur die andere Hälfte der Gewinne über die Stammaktien zusteht. Außerdem könnte es sein, dass über die Zeit von Fonds, Banken oder dem Umfeld des bisherigen Hauptaktionärs bereits Pakete der Vorzugsaktien zusammengekauft wurden, an die Grifols herankommen kann, ohne am Markt zu kaufen. Oder der Anteil an den Vorzugsaktien wird über ein Delistingangebot erhöht.

      Also in dieser Abwägung halte ich eigentlich die um etwa 15% billigeren Vorzugsaktien für interessanter, wenn man auf eine Abfindung spekuliert.

      Frage ist natürlich auch, wie man den Wertder Aktien einschätzt, wenn sich Grifols lange Zeit lässt mit weiteren Maßnahmen, wohin kann dann der Kurs der Aktien fallen und kann und will man das dann aussitzen, um auf eine letztlich höheren Unternehmenswert oder eine höhere Abfindung zu spekulieren.

      Ist halt in diesem Fall alles sehr unsicher.
      Andererseits haben Vergleichsunternehmen in dieser Branche eher hohe Bewertungen.
      Und die Wahrscheinlichkeit, dass Grifols einen Beherrschungsvertrag oder zumindest auch den Erwerb eines hohen Anteils der Vorzugsaktien anstrebt, halte ich für hoch. Solche Strukturen mit hohen Drittanteilen aus Vorzugsaktien aus nicht vollständig abgeschlossenen Firmenübernahmen sind auf Dauer bei internationale aufgestelleten börsennotierten Unternehmen wie Grifols bestimmt nicht erwünscht.
      Biotest | 36,60 €
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      schrieb am 19.01.22 10:10:52
      Beitrag Nr. 8.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.549.121 von honigbaer am 18.01.22 18:36:20Herzlichen Dank für die detaillierte Lagebeschreibung und Einschätzung! Wie würdest du denn die Situation bei den Stammaktien sehen? Ist meine Annahme richtig, dass wenn bereits über 95% der Aktien angedient sind hier der Kurs kaum noch durch Zukäufe gepusht werden wird, man also am besten das Angebot annimmt? Oder ist es gerade anders herum und die wenigen verbliebenen Aktien werden von den Übernehmern noch zu gleich welchen Preisen zeitnah am Markt eingesammelt?
      Biotest | 36,60 €
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      schrieb am 18.01.22 18:36:20
      Beitrag Nr. 8.054 ()
      "Totalverlust" ist bestimmt nicht zu befürchten, aber tatsächlich ist die Konstellation bei Biotest ungewöhnlich, das Übernahmeangebot führte zu einem Anteil von über 95% bei den Stammaktien, aber nur sehr wenige Vorzugsaktien wurden angedient. Ob sich daran bis zum Ende der Annahmefrist noch viel ändert, ist fraglich.

      Für dire Vorzüge besteht die Geafhr eines Kursrückgangs, wenn die Annahmefrist endet. Sollte ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden, wäre wohl ein höherer Kurs möglich, die Bewertung müsste sich an einer dann durchzuführenden Unternehmensbewertung orientieren. Der abschluss eines Beherrschungsvertrags soll aber in den nächsten drei Jahren nicht stattfinden, stand in der Angebotsunterlage.

      Also besteht tatsächlich die Gefahr, dass längere Zeit gar nichts passiert und der Aktienkurs nichtmal das Niveau des Abfindungspreises halten kann.

      Andererseits will ein übernehmender Großaktionär meist auch einen hohen Anteil am Grundkapital, um nicht mit dividenden- und gewinnberechtigten Vorzugsaktionären teilen zu müssen. Vielleicht liegen die vielen Vorzugsaktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, bei wenigen großen Adressen, es war ja lange Zeit, die Vorzugsaktien am Markt einzusammeln. Offensichtlich waren die 37 Euro für diese Aktionäre zu wenig, so dass ein besseres Angebot erfolgen könnte.

      Ich finde es aber auch schwierig, ich rate eigentlich immer dabei zu bleiben, aber es gibt in diesem Fall leider praktisch kein Sicherheitsnetz für die Vorzugsaktien..
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      schrieb am 18.01.22 14:35:12
      Beitrag Nr. 8.053 ()
      Squeeze out
      Mine Frage, ich halte noch einige Stämme sowie Vorzüge von der Biotest Ag. Würdet ihr die Barabfindung annehmen? Oder vielleicht nur im Falle der Stämme oder Vzg? Oder laufe ich Gefahr einen Totalverlust zu erleiden wenn ich hier weiter auf steigende Preise am Markt setzte? Bin in dem Thema nicht so drin und dankbar für jede unverbindliche Einschätzung.
      Biotest | 36,80 €
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      schrieb am 08.01.22 19:48:31
      Beitrag Nr. 8.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.442.962 von Syrtakihans am 08.01.22 17:41:48
      Zitat von Syrtakihans: Squeeze-out der Stämme wird in Aussicht gestellt: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/biotest-bei-vollzug-des-…

      Aus rein akademischem Interesse frage ich mich gerade, warum die Stämme auf 44,00 EUR gesprungen sind. Eigentlich müssen gem. §39a WPÜG die 43,00 EUR doch als angemessene Abfindung gelten und eine Überprüfung im gerichtlichen Spruchverfahren somit ausgeschlossen sein. Oder nicht?


      So richtig in Aussicht gestellt, wird der übernahmerechtliche Squeeze-out ja nicht.
      Er wäre möglich und deshalb muss Grifols auch darüber informieren und die Konsequenz ist auch, dass ein weiteres dreimonatiges Andienungsrecht der Streubesitzaktionäre für die Stammaktien zum Preis von 43 Euro in Gang gesetzt wird. So lange kann Grifols abwägen, ob ein übernahmerechtlicher Squeeze-out sinnvoll ist.

      Da dieser nur in sehr wenigen Fällen durchgeführt wurde und es teils zum Streit kam, ob der Preis tatsächlich als angemessen anzusehen sei, nur weil die Aktien zu diesem angedient wurden, scheut man glaub eher davor zurück. Ist ja auch hier ein spezieller Fall, indem für Stamm- und Vorzugsaktien unterschiedliche Preise angeboten wurden und nur für eine Aktienkategorie nennenswert Aktien angedient wurden.

      Mit anderen Squeeze-outs wird man es aber schwer haben, so lange man nur wenige Vorzugsaktien hat, da bräuchte man 90% bzw 95% des Grundkapitals insgesamt, also bleibt fast nur der Abschluss eines Beherrschungsvertrags, um alle Synergien heben zu können.

      Oder sehe ich das falsch?

      Ein Delisting könte man natürlich noch anstreben.
      Und dass man fast gar keine Vorzugsaktien erwerben kann, glaube ich auch nicht so richtig. Wo liegen die ganzen Vorzugsaktien?
      Biotest | 37,70 €
      Avatar
      schrieb am 08.01.22 19:04:18
      Beitrag Nr. 8.051 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.366.648 von Bauglir am 01.06.21 12:23:53
      Zitat von Bauglir: Aus gegebenem Anlass zur Erinnerung die Aktionärsttruktur anhand der finalen Wassertsandsmeldung des Übernahmeangebotes aus 2017:

      [...] Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 4. Juli, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien angenommen worden. Bezüglich der Stammaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG und einem Anteil von ca. 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. Bezüglich der Vorzugsaktien entspricht dies einem Anteil von ca. 0,54 % des gesamten Grundkapitals der Biotest AG. [...]

      (Bundesanzeiger)

      "Dies hat sich seither angabegemäß auch nicht mehr verändert"

      https://www.biotest.com/de/de/investor_relations/biotest_akt…


      Zum Ende der regulären Annahmefrist, hat Grifols folgende Stimmrechtsanteile erreicht, die 14tägige Nachfrist endet am 21. Januar.

      "Die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich folglich auf 18.905.231 Stammaktien und auf 43.654 Vorzugsaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 95,5498 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 0,2206 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 0,1103 % des Grundkapitals der Biotest AG."

      Zu Beginn des Angebots war noch gemeldet, dass Tetragon 3,74% der Stammaktien halte, so dass diese vermutlich angedient wurden.
      Stimmrechtsmitteilung erfolgte allerdings noch nicht und muss vielleicht auch erst nach Vollzug des Angebots erfolgen?
      Biotest | 37,70 €
      Avatar
      schrieb am 08.01.22 17:41:48
      Beitrag Nr. 8.050 ()
      Squeeze-out der Stämme wird in Aussicht gestellt: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/biotest-bei-vollzug-des-…

      Aus rein akademischem Interesse frage ich mich gerade, warum die Stämme auf 44,00 EUR gesprungen sind. Eigentlich müssen gem. §39a WPÜG die 43,00 EUR doch als angemessene Abfindung gelten und eine Überprüfung im gerichtlichen Spruchverfahren somit ausgeschlossen sein. Oder nicht?
      Biotest | 37,70 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.21 16:08:15
      Beitrag Nr. 8.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.163.588 von Bauglir am 08.12.21 22:50:54Aber da es ein Koppelprodukt ist, kann man ja die Produktion auch nicht einstellen.
      Also eher, wir produzieren sowieso mehr, als wir brauchen, also machen wir mal eine Wertberichtigung.

      Kann man leider gar nicht behaupten, dass das unnötig ist, Faktor VIII abzuschreiben, wenn wir die anderen Faktoren nicht kennen. ;)

      Abstand der Vorzüge zum Übernahmepreis hat sich jedenfalls nun um einen Euro reduziert.
      Wie sehrt ihr das insgesamt, steckt da die Erwartung dahinter, dass bei Squeeze-out oder Beherrschungsvertrag Stämme und Vorzüge den gleichen Preis bekämen UND der Börsendurchschnittskurs keine Rolle spielen würde. Oder kann man sich auch andere Gründe denken?
      Biotest | 38,00 €
      Avatar
      schrieb am 08.12.21 22:50:54
      Beitrag Nr. 8.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.163.387 von cercado am 08.12.21 22:21:27
      cercado,

      für mich liest sich die Nachricht wie „Wir haben gerade gemerkt, dass wir was produzieren was wir gar nicht gebrauchen können und schmeißen jetzt alles weg“.

      Ich bin ganz bei Dir, der Zeitpunkt der Mitteilung wirft mit Blick auf das nahende Ende der Annahmefrist Fragen auf.

      Gruß
      Bauglir
      Biotest | 38,75 €
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