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    Änderung Steuerklasse II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.04 22:34:15 von
    neuester Beitrag 17.03.04 06:39:32 von
    Beiträge: 13
    ID: 835.654
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      schrieb am 16.03.04 22:34:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Die Fakten vorweg:
      Ich habe StKl. 2 mit 1,0 Kinder (2 Kinder im Haushalt) Lebenspartnerin im Erziehungsurlaub, Haushaltsfreibetrag auf mich übertragen.

      Jetzt bekam ich Post von der Stadt, dass der HH-Freibetrag zm 01.01. weggefallen ist. Es wurde ein neuer Entlastungsbetrag (§24b EstG) eingeführt, der aber für mich nicht mehr zutrifft.
      Ich werden höflichst gebeten, meine Steuerkarte auf Klasse 1 zu ändern, da es sonst Rückforderungen geben wird.

      Was ist bei der ganzen Geschichte zu beachten, bzw. kann ich mir etwas anderes eintragen lassen?

      Ist schon ne klasse Steuerreform, bei der wir alle unterm Strich mehr rausbekommen sollen. Haha...ich lach mich tot. StKl. 1...da bekomme ich ja noch weniger :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 22:44:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      2 ist normal für getrennte nicht geschiedene EHEpartner die mindestens eines der Kinder versorgen

      so kommt 2,1

      mehr kann ich dazu nicht sagen weil ja dauernd was geändert wird.



      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 22:45:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du hast das Pech, dass du offensichtlich mit Deiner Lebenspartnerin zusammen lebst.

      Das sind die kleinen Nickelichkeiten det Reform, die kaum durch die Presse gegangen sind . :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 22:47:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Joven - das ist neu geregelt !!!!!!!!!!!!

      Alleinerziehend heisst auch alleinlebend - zumindest ab jetzt. :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 22:49:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja getrennt lebend ist wichtig

      warum geht ihr nich hin und sie meldet sich bei ihren eltern an?

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      schrieb am 16.03.04 22:51:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      ganges heisst das man muss als mönch oder nonne ganz alleine leben ?

      dann die 2 ?

      ich mein man könnte ja auch auf die Idee kommen jemand neues kennenzulernen und mit ihm zusammen zu ziehen

      ist dann lohnsteuerklasse 2 weg?
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 22:55:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich es richtig im Kopf habe - kann hier nichts nachsehen - ja !!
      Ist mir jedenfalls gut in Erinnerung geblieben diese nette kleine Änderung.
      Die Gemeinden schreiben alle an.

      Netter , kleiner "Du ich weiss was " Tip für besonders liebe Nachbarn.:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 23:12:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dank den Sozis gibt es für viele Alleinerziehenden die sich den Luxus von Kindern leisten nix mehr.
      Das Geld wird jetzt für Esser, Ackermann und Co. gebraucht, damit die nicht mehr so viele Steuern zahlen müssen.

      http://www.vamv-lvbayern.de/12.htm

      mimar
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 23:15:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ca. 30 % der Steuerentlastung wirken sich im obersten Bereich aus.
      Wenn man diese 30 % im Verhältnis zu allen Steuerzahlern sieht, erübrigt sich jeglicher Kommentar.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 23:20:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @joven
      #1 ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft
      da hat/hatte man auch Stkl.2
      #5 netter Tipp...aber wir leben schon im elterlichen Haus (und wieder die A-Karte :mad: )
      #6 ja ist sie wenn ich die Infos vom Verband Alleinerziehender richtig deute:
      Keinen Anspruch auf Steuerklasse 2 haben folgende Alleinerziehende, sie werden in Steuerklasse 1 eingestuft:
      2. Alleinerziehende wohnen mit einem neuen Lebenspartner und einem oder mehreren Kindern in einer Wohnung.

      Gibt es denn für die Sache kein (legales) Hintertürchen?
      Arrggghh....das ist doch wieder die total Volksverar...ung. Ich könnte brechen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 23:24:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Leider nein !!!

      Volksvers .... genau !!:mad:
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 00:09:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ursprünglich sollte die Steuerklasse 2 völlig abgeschafft werden. Jetzt gibt es eben die Regelung, bei der man bei der Gemeinde eine Erklärung abgeben muss, dass man auch alleine lebt.
      Ich halte diese Regelung für durchaus berechtigt, schließlich sind die "echten" Alleinerziehenden benachteiligt gegenüber denen, die mit einem Partner zusammen leben.
      Die bisherige Regelung ist in Zeiten leerer Kassen nicht mehr finanzierbar, die (schlechtere) Alternative wäre die völlige Streichung gewesen!
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 06:39:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja, wenn man dann den Aspekt einer Zusammenveranlagung gleich einbezieht , könnte man drüber nachdenken.
      Aber das hat man leider vergessen.:mad:

      Was aus öffentlichen Kassen nicht mehr finanzierbar ist, wäre ein sehr ausladenden Thema.
      Mir fällt dazu eine ganze Menge ein.:mad:


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