checkAd

    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.04 14:20:52 von
    neuester Beitrag 15.04.04 20:48:17 von
    Beiträge: 18
    ID: 837.625
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.187
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 14:20:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.Mal angenommen ich hatte 2003 keine Käufe + Verkäufe von Wertpapieren.
      Ich habe aber noch Verluste aus 2002,die ich vortragen lassen möchte.
      Muß ich die Anlage SO ausfüllen,oder reicht ein Kreuz auf Seite 1
      (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)
      Habe mal gehört das wird automatisch vorgetragen
      (Aus den vorherigen Jahren)
      Hoffe ihr könnt mir helfen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 14:35:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast du einen
      "Bescheid zum 31.12.2002 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer"?

      Dann kreuzt du auf S. 3 des Mantelbogens unten einfach an:

      "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG zum 31.12.2002 festgestellt"
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 14:38:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann bekommst du einen "Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer".
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 21:23:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Nataly.
      Den Bescheid für 2002 habe ich.
      Das kreuz auf S.3 habe ich auch.
      Dann brauche ich ja keine Anlage SO ausfüllen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 10:37:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was mache ich, wenn ich Gewinne in 2003 mit Verlusten 2002 verrechnen möchte - einen Bescheid über die Feststellung des Verlustvortrages 2002 habe ich. Es verbleibt aber noch ein Verlust - wie trage ich den dann vor?

      Und was muss ich in die Anlage SO schreiben und muss ich zuätzlich die Seite 3 auf dem Mantelbogen ankreuzen?

      Danke!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 12:51:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast einen Verlustvortrag aus 2002. Dieser wird mit den vom Finanzamt mit den Gewinnen 2003 verrechnet, über den Rest erhältst du einen "Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer".
      Durch diesen Bescheid erfolgt der Verlustvortrag.
      In der Anlage SO 203 musst du deine Speku-Einkünfte 2003 erklären. Wie das geht, weisst du wohl, schließlich hast du das 2002 schon gemacht.
      Auf S. 3 machst du das Kreuz, dass ein verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2002 festgestellt wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.03.04 12:48:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank Nataly!
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 17:38:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      habe eure Diskussion gerade mit Interesse gelesen, da ich vor dem Problem stehe, daß ich in den letzten Jahren zwar immer schön meine Gewinne und Verluste beim Finanzamt angegeben habe, nun aber vor der großen Frage stehe, ob die angehäuften Verluste auch dort eingetragen worden sind.

      Ich habe nämlich in den letzten Jahren nie irgendwas mit Verlustvortrag angekreuzt, weil ich mir dachte, daß das ja offensichtlich ist, daß, wenn ich Verluste angebe, diese auch mit möglichen Gewinnen aus Folgejahren verrechnet werden sollen.

      Was ist jetzt zu tun? Gesondertes Schreiben an die aktuelle Steuererklärung für 2003 anheften mit der Bitte, die Verluste aus Vorjahren in Zukunft auch mit zu berücksichtigen???

      Wäre euch für eine Hilfe sehr, sehr dankbar.

      tschüß

      Murmeltier
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 18:28:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      In Welchen Jahren hattest du Verluste, in welchen hattest du Gewinne (jeweils unterm Strich im ganzen Kalenderjahr).
      Hast du irgendwann mal einen "Bescheid zum 31.12. ... über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" bekommen?
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 18:56:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      nee, habe leider nie einen solchen Bescheid erhalten, daher auch jetzt meine Bedenken, daß die Leute auf dem Finanzamt die Verluste garnicht vorgetragen haben.

      Verluste hatte ich in sämtlichen Jahren seit 2000, mal weniger, mal mehr. Daher würde sich das umso mehr lohnen, dass ich bei einem möglicherweise guten Gewinn in 2004 das ganze dann auch gegenrechnen darf und somit steuerfrei bleiben würde.


      Murmeltier
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 19:28:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      @murmel:
      Die Verluste wurden aber jeweils erklärt und in den Einkommensteuer-Bescheiden berücksichtigt?
      Dann würde ich mal Antrag auf gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags stellen. Schriftlich natürlich. Falls z.B. der neueste Einkommensteuerbescheid der von 2002 ist, stelle Antrag auf gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2002.
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 19:31:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke Dir, Nataly!

      Ich versuchs dann mal auf diese Art und werde zusätzlich zu meiner Steuererklärung noch einen gesonderten Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags stellen.

      Gruß

      Murmeltier
      Avatar
      schrieb am 08.04.04 21:57:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo !
      Ich glaube, ihr werft hier gehörig alles durcheinander.
      Es gibt nämlich zwei Verlustvorträge bzw. -rückträge:
      1. § 10 d EStG durch Feststellungsbescheid. Der erfaßt aber einen negativen GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE. D.H. die Summe aller Einkünfte ist negativ. Antrag durch Ankreuzen auf Blatt 1 des Mantelbogens (ganz oben) und auf Blatt 3 wie geschildert.
      2. Verluste aus Spekulationsgeschäften (wie im vorliegenden Fall). Diese werden nicht gesondert festgestellt sondern lediglich im ESt-Bescheid ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 14:56:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      hallo

      habe folgendes problem:

      hatte
      in 2001 ca 10000 verlust
      in 2002 ca 4000 gewinn


      da ich damals das mit verlustvortrag noch nicht kannte habe ich einfach nichts angegeben, also auch den gewinn in 2002 nicht da ich genervt war.

      nun habe ich in 2003 ca 8000 verlust und
      in 2004 habe ich bisher ca 20000 gewinn.

      muß jetzt für 2003 die erklärung abgeben. möchte jetzt natürlich auf alle fälle den verlust von 8000 euro mir vortragen lassen um dann die 20000 gewinn nächstes jahr auf zumindest 12000 senken zu können.

      wie schaut das nun in der praxis aus, wenn ich zum ersten mal in der erklärung spekugewinne/verluste angebe und dann gleich einen verlust aus termingeschäften von 8000 euro? muß man sich blöde fragen gefallen lassen, was in den jahren zuvor war, oder kann der beamte sogar selbständig die letzten jahre prüfen lassen?!
      oder wird das einfach geschluckt?

      es sollten doch bestimmt hier einige leute dabei sein, die auch gleich mit verlusten angefangt haben! wie ist dann das bei der erklärung in der praxis abgelaufen?

      es zu empfehlen, einen steuerberater dafür einzuschalten, vielleicht wird das dann leichter akzeptiert?

      mfg
      halbesemmel
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 17:47:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Luesen zu #13:

      Mein Finanzamt hat meine Speku-Verluste sowohl im ESt-Bescheid ausgewiesen, als auch zusätzlich noch in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortzrags zum 31.12. ... festgestellt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 17:50:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich habe 1999, 2000 und 2001 jeweils Verluste aus Speku angegeben. Es wurde nicht nachgefragt.
      (Muss aber nicht heissen, dass dein Finanzamt auch so verfährt).
      Wenn dir die Speku-Gewinne in 2002 Kummer machen: Schon mal an die "Amnestie" gedacht?
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 19:07:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      hallo nataly

      hattest du vor 1999 schon mal irgendwelche spekugewinne angegeben? oder hast du quasi direkt mit verlusten angefangen?

      bei einer amnestie würde ja wahrscheinlich nur die gewinne versteuert werden müssen, aber die teilweise größeren verluste würden wohl nicht angerechnet werden, oder?

      was hat sich 2004 eigentlich nun so vollständig bzgl. überprüfbarkeit geändert? angenommen man hat in 2004 gewinne, gibt sie aber nicht an, dann sind die chance auf entdeckung meines erachtens nicht besonders hoch, oder?
      die erträgnisaufstellung über transaktionen in 2004 werden ja von der bank nur an den kunden geschickt, oder?

      mfg
      halbesemmel
      Avatar
      schrieb am 15.04.04 20:48:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      "hattest du vor 1999 schon mal irgendwelche spekugewinne angegeben? oder hast du quasi direkt mit verlusten angefangen?"

      Habe 1999 mit Verlusten angefangen und vorher und nachher keine Gewinne gehabt und daher auch keine angegeben.

      "bei einer amnestie würde ja wahrscheinlich nur die gewinne versteuert werden müssen, aber die teilweise größeren verluste würden wohl nicht angerechnet werden, oder?"

      Im Merkblatt des BMF steht das in der Tat so, allerdings ist das rechtswidrig. Auf finanzgerichtlichem Wege könnte mE die Anerkennung der Verluste als einnahmenmindernd durchgesetzt werden.

      "was hat sich 2004 eigentlich nun so vollständig bzgl. überprüfbarkeit geändert? angenommen man hat in 2004 gewinne, gibt sie aber nicht an, dann sind die chance auf entdeckung meines erachtens nicht besonders hoch, oder?
      die erträgnisaufstellung über transaktionen in 2004 werden ja von der bank nur an den kunden geschickt, oder?"

      Tja, wenn ich das wüsste ....


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verlustvortrag