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    Hans Eichel: Bist du Zauberer oder "Rauberer"? "Keine Haushalts-Probleme" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.04 14:12:34 von
    neuester Beitrag 27.03.04 13:13:22 von
    Beiträge: 7
    ID: 839.180
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      schrieb am 24.03.04 14:12:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      oder einfach nur etwas ungar in der Birne?:

      ftd.de, Mi, 24.3.2004, 13:06
      Bundesbank-Gewinn schrumpft drastisch

      Der Gewinn der Deutschen Bundesbank ist im vergangenen Jahr eingebrochen. Statt eines Milliardengewinns weist die Bank nur noch einen dreistelligen Millionenbetrag als Überschuss aus.


      Der Bilanzgewinn für 2003, der in voller Höhe an den Bund abgeführt wurde, habe 248 Mio. Euro betragen, teilte die Bundesbank am Mittwoch in Frankfurt mit. Im Jahr 2002 lag der Gewinn noch bei 5,3 Mrd. Euro.

      Grund für den Gewinneinbruch ist der Kursrückgang des Dollar und die niedrigeren Leitzinsen in Europa und den USA, die die Einnahmen der Bundesbank aus der Anlage ihrer Währungsreserven und den Geldmarktgeschäften verringert haben. Die Bundesbank hatte schon früher auf den deutlichen Gewinnrückgang hingewiesen.


      Nach den Haushaltsregeln des Bundes sind normalerweise 3,5 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt vorgesehen. Darüber hinaus gehende Gewinne werden zum Schuldenabbau des Erblastentilungsfonds verwendet. Das Bundesfinanzministerium hatte jedoch bereits mitgeteilt, der unerwartet niedrige Gewinn der Bundesbank werde nicht zu Haushaltsproblemen führen.

      ___________________________________________________________

      Nicht zu fassen....
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 14:20:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Roten behaupten doch immer, das von der Opposition vorgeschlagene Steuerprogramm mit einer Entlastung von 10 Milliarden sein "illusorisch". Und nun sind 3,5 Milliarden weniger kein Problem???

      Die können nicht mit Geld umgehen. Je schneller wir die los sind, umso besser.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 14:45:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 antifo - so ist es!

      Ich habe mittlerweile den Eindruck, die lügen schon beim Luftholen...:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 16:13:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Eichel als ehemaligen Mathe-Lehrer braucht man sich über rein gar nichts zu wundern.

      Der rechnet (Beispiel Mengenlehre) so:

      wenn 50 Leute in einem Raum sind und 75 Leute rausgehen - dann müssen 25 Leute wieder reinkommen damit der Raum leer ist.

      So oder so ähnlich rechnet er sich seine Finanzen schön.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 16:19:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eichel zockt noch mal richtig ab, nach dem Motto, nach mir die Sintflut.

      Investitions-Bremse

      „Steuerkatastrophe“ gefährdet Tausende deutscher Unternehmen


      Von Holger Balodis und Dagmar Hühne


      Eine Steuergesetzänderung treibt möglicherweise Tausende deutscher Unternehmen in den Ruin. Von der Öffentlichkeit bislang nahezu unbemerkt gilt seit 1.1.2004 ein neuer § 8a des Körperschaftssteuergesetzes, also jenes Gesetzes, das festlegt, welche Steuern vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften zahlen müssen. Theoretisch betroffen: rund 800.000 Unternehmen mit diesen Rechtsformen.

      Wen trifft es?
      Probleme bekommen insbesondere mittelständische Unternehmen, die sich ganz überwiegend die Rechtsform einer GmbH gegeben haben. Betroffen sind insbesondere jene Unternehmen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

      * 1. Die Eigenkapitalquote liegt unter 40 Prozent. Dies trifft auf nahezu alle deutschen Unternehmen zu.


      * 2. Die Zinsbelastung für Bankkredite beträgt über 250.000 Euro pro Jahr. Dies ist je nach Zinssatz schon bei einem Kreditvolumen von wenigen Millionen Euro erreicht. Das ist für den Mittelstand keine ungewöhnliche Größenordnung bei Investitionen. Insbesondere aber alle Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, die eine traditionell hohe Fremdfinanzierungsquote haben, sind betroffen.


      * 3. Ein wesentlicher Gesellschafter der GmbH bürgt bei der Bank persönlich für den Bankkredit. Auch dies trifft auf nahezu alle Bankfinanzierungen zu. Banken geben GmbHs grundsätzlich nur dann Kredite, wenn ein Gesellschafter persönlich hierfür bürgt. Dies trifft möglicherweise auch für kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu, wenn die Stadt als Gesellschafter eine Bankbürgschaft abgibt.

      Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bestätigte, dass damit ein sehr großer Teil der deutschen Unternehmen betroffen sind. Es handele sich – so der BDI-Steuerexperte Dr. Christian Kaeser – um „eine der größten Steuerkatastrophen der letzten Jahre“.

      Wie wirkt das Gesetz?
      Der neugefasste § 8a KstG kann innerhalb kurzer Zeit ein Unternehmen, auf das die oben angeführten Bedingungen zutreffen, in die Insolvenz treiben. Hauptgrund: Zinsaufwendungen sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Statt dessen erhöhen die an die Bank abfließenden Zinsen rein rechnerisch den Unternehmensgewinn. So entstehen „fiktive Gewinne“ die voll versteuert werden müssen. Diese Unternehmen müssen dann weit mehr Steuern zahlen, als sie erwirtschaften und stehen nahezu zwangsläufig vor der Insolvenz.

      Außerdem gelten die an die Bank fließenden Zinsen als so genannte „verdeckte Gewinnausschüttungen“ und sind beim Gesellschafter der GmbH grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Obendrein ist auf die Zinsen ebenfalls beim Gesellschafter möglicherweise noch Kapitalertragssteuer fällig. Dies führt alles in allem dazu – da ja auch die Zinsen bei der kreditgebenden Bank versteuert werden – dass Zinszahlungen die unter den neuen § 8a fallen einer Doppelt- oder gar Dreifachbesteuerung unterliegen.

      Der von [plusminus befragte Körperschaftssteuerexperte Professor Norbert Herzig (Universität Köln) hält diese Mehrfachbesteuerung für verfassungswidrig. Das Gesetz erweise sich als Investitionsbremse ersten Ranges und müsse dringend geändert werden.

      Banken ziehen Notbremse
      Die vom § 8a betroffenen Unternehmen geraten fast zwangsläufig in die Verlustzone. In dieser Situation kommt noch verschärfend hinzu, dass ein solches Unternehmen vermutlich keine Kredite bekommen wird.

      Nach Recherchen von [plusminus überprüfen derzeit alle deutschen Banken, welche Unternehmen und damit welche laufenden Kredite von der neuen Gesetzgebung betroffen sind.

      Die von §8a betroffenen Unternehmen verlieren dramatisch an Bonität. Wer dauerhaft Verluste macht, gilt nicht mehr als kreditwürdig. Im schlimmsten Fall würden sogar bestehende Kredite gekündigt. Bankdirektor Heinz Gommans (Volksbank Krefeld) erklärte in [plusminus: „Wir können den betroffenen Mittelständlern die dringend benötigten Kredite nicht mehr geben können, auch wenn wir sie gerne gewähren würden, weil die Gesetzeslage uns dazu zwingt.“

      Warum wurde das Gesetz gemacht?
      Mit dem §§ 8a KstG in der alten Fassung sollte ausschließlich ausländischen Steuertricksern das Handwerk gelegt werden. Diese hatten in der Vergangenheit einer von ihnen gegründeten GmbH Kredite gegeben und die Zinszahlungen dazu benutzt, um die Gewinne der GmbH auf „Null“ zu bringen. Damit der deutsche Fiskus nicht leer ausgeht, hatte der Gesetzgeber vor rund zehn Jahren den § 8a in der alten Fassung beschlossen: Gibt ein Ausländer einer deutschen GmbH einen Kredit, sind die Zinsen nicht steuerlich absetzbar.

      Das Bundesfinanzministerium begründet die aktuelle Neufassung des § 8a so: „Die Änderung ... war erforderlich geworden, nachdem § 8a Körperschaftssteuergesetz in der alten Fassung... für europarechtswidrig erklärt worden war.“ Tatsächlich hatte der Europäische Gerichtshof den § 8a in der alten Fassung gekippt und einheitliches Recht für In- und Ausländer gefordert.

      Der Gesetzgeber hat nun aber das für Ausländer geltende Recht auf Inländer übertragen. Damit trifft der neue § 8a den gesamten deutsche Mittelstand und führt dort zu einer Doppelt- bzw. Dreifachbesteuerung.

      Experten der führenden deutschen Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, es wären gesetzliche Regelungen möglich gewesen, die gezielt nur den Missbrauch bekämpfen. Nach ihrer Ansicht sollte der neue § 8a nur jene Fälle regeln, in denen ein Gesellschafter- ganz gleich ob In- oder Ausländer- seiner GmbH selbst einen Kredit gewährt. Damit wäre die Problematik bei verbürgten Bankkrediten außen vor geblieben.

      BDI-Experte Dr. Christian Kaeser betont: „Der Gesetzgeber hätte hier das Skalpell nutzen sollen, statt mit der Schrotflinte zu schießen.“

      Was muss geschehen?
      Die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern in einer gemeinsamen Eingabe vom 15.3.2004 an das Bundesfinanzministerium (siehe unten) die sofortige Aufhebung von § 8a Körperschaftssteuergesetzes in der neuen Fassung. Das Gesetz verfehle den gesetzgeberischen Zweck und bewirke „eine sinnwidrige und uferlose steuerliche Einschränkung der Fremdfinanzierung“ und stelle „sowohl für den traditionell eigenkapitalschwachen deutschen Mittelstand als auch für größere und große Unternehmen eine erhebliche Belastung dar.“

      Das Bundesfinanzministerium hält jedoch bislang an dem beschlossenen Gesetz fest. Man wolle – so teilt das Ministerium [plusminus mit – statt dessen eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die prüfen soll, inwieweit man den Schaden für die deutsche Wirtschaft im Wege von Anwendungserlassen begrenzen könne.

      Steuerexperte Professor Norbert Herzig hält dies nicht für ausreichend. „Man kann sich nicht mit Anwendungserlassen um ein bestehendes Gesetz herum mogeln.“ Das Gesetz sorge bereits jetzt für eine erhebliche Verunsicherung, wirke als enorme Investitionsbremse und könne nur durch seine Abschaffung korrigiert werden.

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      schrieb am 25.03.04 00:33:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3....Ich würde Rot-Grün nicht mal mehr glauben, daß Regen naß ist.

      #4...Das erklärt einiges.


      #5...Da bleibt nur, dem Rat des Staates in Form seiner Beamten nachzukommen, die da empfehlen, den "Vaterlandsverräter" zu spielen:


      "Steuervorteile durch Unternehmensgründungen in den USA


      Wozu in den USA gründen?
       
      Es mag sich die Frage ergeben, wozu man als europäischer Unternehmer oder Existenzneugründer bei der Fülle der unterschiedlichen Unterneh-mensformen in Europa (GmbH, KG, OHG, Ltd., S.A. u.a.) ausgerechnet eine US-amerikanische Aktiengesellschaft gründen soll. Diese Frage lässt sich leicht beantworten:
       
      Aufgrund der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten


      Das Steuersystem in den USA ist, sowohl bei den persönlichen Steuern, als auch bei den Unternehmenssteuern wesentlich moderater gestaltet als europäische Steuersysteme. " Steuerschöp-fungsinstrumente" des Fiskus in Gestalt von Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Vermögenssteuern sind dem US-Steuerrecht in Höhe von in Europa üblichen Sätzen unbekannt.


      Steuergeplagte europäische Unternehmerwissen nur allzu gut, dass ihre Einkünfte mit hoher Einkommensteuer belastet werden können. Darüber hinaus werden zusätzlich für das Unternehmen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern fällig. Insoweit kann sich die steuerliche Gesamtbelastung, beispielsweise bei einer Ein-Mann-GmbH, zu einer überdimensionalen Steuerbelastung summieren.
       
      Hinzu kommt, dass sich auch die Lohnnebenkosten in Europa mittlerweile zu einem echten Kostenproblem entwickelt haben. So stellt man sich als frischgebackener, genauso wie als etablierter Unternehmer zu Recht die Frage, ob der Standort Europa tatsächlich der richtige ist oder ob nicht andernorts eine liberalere Handhabung der Besteuerung praktiziert wird.
      In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (Federal Taxation) für aktive Gesellschaften nur 15% bei jährlichen Nettogewinnen (nach Kosten und Abschreibungen) von bis zu US$ 50.000,--, und steigt dann progressiv bis zum Steuerhöchstsatz von 35% an.


      Doch nicht nur der an Steuer- und Haftungsvorteilen interessierte Unternehmer wird die Vorzüge der US-amerikanischen Gesell-schaftsform zu schätzen wissen. Aufgrund des in vielen US-Bundesstaaten herrschenden besonders investitions- und unterneh-merfreundlichen Geschäftsklimas bietet die US-Gesellschaft auch dem gestrauchelten Unternehmer, dem Geschäftsmann, der - aus welchen Gründen auch immer - in der Vergangenheit einen geschäftlichen Crash erlitten hat, die geeignete Möglichkeit, einen geschäftlichen Neustart durchzuführen, um so wirtschaftlich wieder Fuß fassen zu können.


      Viele gute Gründe die für eine US-Gesellschaft sprechen.





      http://www.beamte4u.de/437.html
      Avatar
      schrieb am 27.03.04 13:13:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zauberer scheint zu stimmen:



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