Wahnsinn!!! Erster Harem in Deutschland genehmigt! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.03.04 14:35:24 von
neuester Beitrag 29.03.04 14:41:45 von
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Ich hab bisher nie mit copy und soweiter gearbeitet!
Aber dieser Bericht ist der Hammer! Bitte lesen!
Ich weiss schon, warum ich mich als Mann für eine Islamisierung Deutschlands einsetze!
Gleiches Recht für Alle!
Zweitehefrau von Iraker darf in Deutschland bleiben
- Gericht: Klägerin muss Aufenthaltsbefugnis erteilt werden
Die Zweitehefrau eines als Flüchtling anerkannten Irakers darf in Deutschland bleiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Frau, die mit ihrem Mann und dessen erster Frau in Ludwigshafen lebt, kann demnach eine Aufenthaltsbefugnis verlangen. Sie könne sich zwar nicht auf das so genannte Ehegattenprivileg berufen, da dieses nach den "hiesigen kulturellen Wertvorstellungen" nur für einen Ehepartner gelte. Es sei aber "unzumutbar", sie aus der Lebensgemeinschaft herauszulösen.
Die 1963 geborene Irakerin ist nach Angaben des Gerichts seit 1990 mit ihrem Landsmann verheiratet, der bereits 1977 seine Erstehefrau geheiratet hatte. Der Mann kam 1996 nach Deutschland, wo er als Flüchtling anerkannt ist. Seine beiden Frauen kamen 1999 gemeinsam nach Deutschland. Nachdem ein deutsches Standesamt beide Ehen nach irakischem Recht als rechtsgültig anerkannt hatte, erteilte die Stadtverwaltung Ludwigshafen nur der ersten Frau eine Aufenthaltserlaubnis. Dagegen klagte die Zweitehefrau.
Nachdem die Klage in erster Instanz erfolglos war, verpflichtete das Oberwaltungsgericht die Stadt Ludwigshafen nun, auch ihr eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Die Ehe sei in Deutschland in gleicher Weise als rechtsgültig anerkannt wie die Erstehe ihres Mannes, begründete das OVG seine Entscheidung. (Az. 10 A 11717/03.OVG)
Aber dieser Bericht ist der Hammer! Bitte lesen!
Ich weiss schon, warum ich mich als Mann für eine Islamisierung Deutschlands einsetze!
Gleiches Recht für Alle!
Zweitehefrau von Iraker darf in Deutschland bleiben
- Gericht: Klägerin muss Aufenthaltsbefugnis erteilt werden
Die Zweitehefrau eines als Flüchtling anerkannten Irakers darf in Deutschland bleiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Frau, die mit ihrem Mann und dessen erster Frau in Ludwigshafen lebt, kann demnach eine Aufenthaltsbefugnis verlangen. Sie könne sich zwar nicht auf das so genannte Ehegattenprivileg berufen, da dieses nach den "hiesigen kulturellen Wertvorstellungen" nur für einen Ehepartner gelte. Es sei aber "unzumutbar", sie aus der Lebensgemeinschaft herauszulösen.
Die 1963 geborene Irakerin ist nach Angaben des Gerichts seit 1990 mit ihrem Landsmann verheiratet, der bereits 1977 seine Erstehefrau geheiratet hatte. Der Mann kam 1996 nach Deutschland, wo er als Flüchtling anerkannt ist. Seine beiden Frauen kamen 1999 gemeinsam nach Deutschland. Nachdem ein deutsches Standesamt beide Ehen nach irakischem Recht als rechtsgültig anerkannt hatte, erteilte die Stadtverwaltung Ludwigshafen nur der ersten Frau eine Aufenthaltserlaubnis. Dagegen klagte die Zweitehefrau.
Nachdem die Klage in erster Instanz erfolglos war, verpflichtete das Oberwaltungsgericht die Stadt Ludwigshafen nun, auch ihr eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Die Ehe sei in Deutschland in gleicher Weise als rechtsgültig anerkannt wie die Erstehe ihres Mannes, begründete das OVG seine Entscheidung. (Az. 10 A 11717/03.OVG)
Ich hatte auch schon mal 2 Freundinnen parallell
Mann sollte den Ziegenbock der Zweitfrau auch in unserer Land lassen...
Quo Vadis Deutschland
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#1
Ob die auch dem "Kalif von Köln" die 77 Jungfrauen genehmigen ?
Ob die auch dem "Kalif von Köln" die 77 Jungfrauen genehmigen ?
Die hast Du aber bestimmt nicht beide geheiratet!
Gut gekontert!
Wussten die voneinander? Als Moslem hättest Du da ganz andere Rechte!
Beschnitten bin ich schon! Jetzt werde ich mich mal beim nächsten Imam um Religionsunterricht bewerben. Es winkt Sex zu Dritt!
MAN KANN NIRGENDWO ISLAMISCHER LEBEN ALS IN DEUTSCHLAND!
Gut gekontert!
Wussten die voneinander? Als Moslem hättest Du da ganz andere Rechte!
Beschnitten bin ich schon! Jetzt werde ich mich mal beim nächsten Imam um Religionsunterricht bewerben. Es winkt Sex zu Dritt!
MAN KANN NIRGENDWO ISLAMISCHER LEBEN ALS IN DEUTSCHLAND!
#3
Aber nur wenn die Zweitfrau nachweisen kann, dass sie mit dem Ziegenbock in eheähnlicher Gemeinschaft lebt...
Aber nur wenn die Zweitfrau nachweisen kann, dass sie mit dem Ziegenbock in eheähnlicher Gemeinschaft lebt...
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