Filesharing endlich legal - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.04.04 13:01:50 von
neuester Beitrag 01.04.04 13:03:14 von
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ID: 842.983
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http://www.ifpi.de
Willkommen auf den Seiten der Phonoverbände!
IFPI erklärt sich solidarisch mit den Forderungen des Chaos Computer Club e.V. zum Thema Privatkopie und befürwortet privaten Tausch von Musik zur Förderung der Phonobranche
Notwendiger Schritt zur Entkriminalisierung der Privatkopie.
Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, dass sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Die IFPI erklärt sich aus aktuellem Anlass gegen eine solche falsche Einschüchterungspolitik, denn solche Forderungen sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) "Raubkopierer sind Verbrecher", von der sich die IFPI an dieser Stelle distanziert. Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen das Wasser abzugraben.
Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht.
Die IFPI ruft daher zum fairen Umgang mit der Privatkopie und der direkteren finanziellen Vergütung der Künstler auf.
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IFPI erklärt sich solidarisch mit den Forderungen des Chaos Computer Club e.V. zum Thema Privatkopie und befürwortet privaten Tausch von Musik zur Förderung der Phonobranche
Notwendiger Schritt zur Entkriminalisierung der Privatkopie.
Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, dass sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Die IFPI erklärt sich aus aktuellem Anlass gegen eine solche falsche Einschüchterungspolitik, denn solche Forderungen sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) "Raubkopierer sind Verbrecher", von der sich die IFPI an dieser Stelle distanziert. Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen das Wasser abzugraben.
Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht.
Die IFPI ruft daher zum fairen Umgang mit der Privatkopie und der direkteren finanziellen Vergütung der Künstler auf.
Die können nicht mal ihre eigene Homepaitsch gegen Hacker schützen
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