Baden-Württemberg beschließt Kopftuchverbot - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.04.04 14:54:20 von
neuester Beitrag 26.06.04 01:36:11 von
neuester Beitrag 26.06.04 01:36:11 von
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ID: 843.051
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Als erstes deutsches Bundesland hat heute die Landesregierung von Baden-Württemberg mit den Stimmen der CDU, der FDP und der SPD ein Kopftuchverbot an den Schulen beschloßen.
inclusive Änderung des Grundgesetzes ?
Inklusive Änderung des Schulgesetzes. Auf Anraten des Bundesgerichtshofes war dies schon mitinbegriffen.
Dürfen die Nonnen dann wenigstens ihr Kruzifix noch offen tragen, wenn sie dann schon barhäuptig unterrichten müssen?
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#4....Es dürfen keine Nonnen an staatlichen Schulen unterrichten. Und selbst wenn, dies ist ein christlich geprägtes Land und der Stangengustl an der Wand hätte garantiert nicht so viel Einfluß auf die Erziehung der Kinder wie eine mit einem Kopftuch bekleidete oder gar völlig vermummte Frau.
@1 u. 5
Der Staat hat sich weltanschaulich neutral zu verhalten. Insofern ist das Gesetz richtig und Dein Beitrag unter 5 falsch.
Der Staat hat sich weltanschaulich neutral zu verhalten. Insofern ist das Gesetz richtig und Dein Beitrag unter 5 falsch.
selbstverständlich hat der staat sich NICHT weltanschaulich neutral zu verhalten !
wie könnte er auch ? geht rein physisch nicht.
wie könnte er auch ? geht rein physisch nicht.
es gibt genug schulen mit christlicher trägerschaft, dort dürfen nonnen unterrichten
mit fortschreitender islamisierung deutschlands werde ich später meine kinder auch auf solche schulen schicken, staatliche "hilfsschulen" werde ich vermeiden
mit fortschreitender islamisierung deutschlands werde ich später meine kinder auch auf solche schulen schicken, staatliche "hilfsschulen" werde ich vermeiden
Nach jahrelangem Rechtsstreit
Kopftuchverbot entgültig bestätigt
Dass Lehrerinnen in Baden-Würtemberg im Unterricht kein Kopftuch tragen dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach jahrelangem Rechtsstreit wies das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage einer Lehrerin zurück und bestätigte das erste Landesgesetz zum umstrittenen Kopftuchverbot.
Ging durch alle Instanzen und verlor -Lehrerin Fereshta Ludin.
Foto: ddp
Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, entspricht das Landesgesetz den jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist eine ausreichende Rechtsgrundlage, das Unterrichten mit Kopftuch zu untersagen. „Da die Klägerin nicht bereit ist, diesem Verbot nachzukommen, fehlt ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung“, heißt es in dem Urteil.
Geklagt hatte Fereshta Ludin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes bemüht. Weiter heißt es im aktuellen Urteil, das Landesgesetz enthalte trotz der Erwähnung „christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ keine Bevorzugung christlicher Religionen.
Die allgemeine Regelung des Gesetzes, nach der es unzulässig ist, „in der Schule durch Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören oder zu gefährden“, trifft nach Überzeugung des Gerichts lle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen.
Strikte Gleichbehandlung aller Religionen
Ludins Anwalt hatte zuvor dem Land vorgeworfen, es diskriminiere mit seinem Verbot der Bekundung religiöser Anschauungen im Schulgesetz gezielt islamische Mitbürger. Die Klägerin blieb damit auch im zweiten Durchgang vor dem Leipziger Gericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte Ludin vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Verfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein „islamisches“ Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleich behandelt. Baden-Württemberg hatte daraufhin im April dieses Jahres ein solches Gesetz erlassen.
Zweiter Rechtsstreit beigelegt
Noch während der Verhandlung hatte eine zweite klagende Lehrerin aus Niedersachsen den Rechtsstreit mit dem Land beigelegt. Wie das Kultusministerium am Abend mitteilte, erklärte die Lehrerin Iman Alzayed vor Gericht, sie wolle auf das Tragen eines Kopftuches in der Schule verzichten. Nach Aussage von Kultusminister Bernd Busemann (CDU) sind für die Lehrerin damit die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen in den Schuldienst gegeben. „Auch in Zukunft wird es im niedersächsischen Schuldienst keine Lehrerinnen geben, die in Ausübung ihres Dienstes ein Kopftuch tragen“, bekräftigte der CDU-Politiker.
Kopftuchverbot entgültig bestätigt
Dass Lehrerinnen in Baden-Würtemberg im Unterricht kein Kopftuch tragen dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach jahrelangem Rechtsstreit wies das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage einer Lehrerin zurück und bestätigte das erste Landesgesetz zum umstrittenen Kopftuchverbot.
Ging durch alle Instanzen und verlor -Lehrerin Fereshta Ludin.
Foto: ddp
Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, entspricht das Landesgesetz den jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist eine ausreichende Rechtsgrundlage, das Unterrichten mit Kopftuch zu untersagen. „Da die Klägerin nicht bereit ist, diesem Verbot nachzukommen, fehlt ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung“, heißt es in dem Urteil.
Geklagt hatte Fereshta Ludin, die sich seit 1999 um ihre Einstellung in den Schuldienst des Landes bemüht. Weiter heißt es im aktuellen Urteil, das Landesgesetz enthalte trotz der Erwähnung „christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ keine Bevorzugung christlicher Religionen.
Die allgemeine Regelung des Gesetzes, nach der es unzulässig ist, „in der Schule durch Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören oder zu gefährden“, trifft nach Überzeugung des Gerichts lle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen.
Strikte Gleichbehandlung aller Religionen
Ludins Anwalt hatte zuvor dem Land vorgeworfen, es diskriminiere mit seinem Verbot der Bekundung religiöser Anschauungen im Schulgesetz gezielt islamische Mitbürger. Die Klägerin blieb damit auch im zweiten Durchgang vor dem Leipziger Gericht erfolglos. Das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 hatte Ludin vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen; das Verfassungsgericht hatte entschieden, ein Verbot, im Unterricht ein „islamisches“ Kopftuch zu tragen, bedürfe einer gesetzlichen Regelung, die alle Religionen strikt gleich behandelt. Baden-Württemberg hatte daraufhin im April dieses Jahres ein solches Gesetz erlassen.
Zweiter Rechtsstreit beigelegt
Noch während der Verhandlung hatte eine zweite klagende Lehrerin aus Niedersachsen den Rechtsstreit mit dem Land beigelegt. Wie das Kultusministerium am Abend mitteilte, erklärte die Lehrerin Iman Alzayed vor Gericht, sie wolle auf das Tragen eines Kopftuches in der Schule verzichten. Nach Aussage von Kultusminister Bernd Busemann (CDU) sind für die Lehrerin damit die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen in den Schuldienst gegeben. „Auch in Zukunft wird es im niedersächsischen Schuldienst keine Lehrerinnen geben, die in Ausübung ihres Dienstes ein Kopftuch tragen“, bekräftigte der CDU-Politiker.
Wer mich kennt, weiß, dass ich immer gegen ein Kopftuchverbot war.
Aber hier kann man mal sehen, wie unser Spießer-Staat funktioniert.
Unsere Politiker bringen es mit vereinter juristischer Kraft zwar fertig, ein Stoffteil zu verhindern, aber ein uns seit Jahren Milliarden kostendes Problem, das der nahezu zu 100 Prozent abgelehnten Asylbewerber bekommmen sie nicht gebacken.
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Aber hier kann man mal sehen, wie unser Spießer-Staat funktioniert.
Unsere Politiker bringen es mit vereinter juristischer Kraft zwar fertig, ein Stoffteil zu verhindern, aber ein uns seit Jahren Milliarden kostendes Problem, das der nahezu zu 100 Prozent abgelehnten Asylbewerber bekommmen sie nicht gebacken.
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@11 ;
Was macht eigentlich Metin Kaplan zur Zeit?
Was macht eigentlich Metin Kaplan zur Zeit?
@Semi
Ist doch klar. Der Asylmissbrauch ist ein seit längerem fortdauernder Missbrauch. Hier müsste man gegen bestehende Strukturen vorgehen. Zudem wären viel mehr Personen davon betroffen und das in einer viel stärkeren Art und Weise.
Das würde zu einer starken Polarisierung in der Gesellschaft führen. Jeder, der sich offen gegen den Missbrauch aussprechen würde, müsste Angst haben, in die braune Ecke gestellt zu werden......
Da wird sich noch lange nichts dran ändern
Ist doch klar. Der Asylmissbrauch ist ein seit längerem fortdauernder Missbrauch. Hier müsste man gegen bestehende Strukturen vorgehen. Zudem wären viel mehr Personen davon betroffen und das in einer viel stärkeren Art und Weise.
Das würde zu einer starken Polarisierung in der Gesellschaft führen. Jeder, der sich offen gegen den Missbrauch aussprechen würde, müsste Angst haben, in die braune Ecke gestellt zu werden......
Da wird sich noch lange nichts dran ändern
Schulbücher stellen Töten nicht unter Tabu
Neues Gutachten über die Fahd-Akademie
Von Stefanie Hallberg
Die in der Bonner König-Fahd-Akademie vermittelten Weltanschauungen sind mit dem deutschen Rechtsstaat in keiner Weise vereinbar. Das ist das Fazit eines neuen Gutachtens. Das Düsseldorfer Schulministerium hofft nun, Kindern einfacher als zuvor den Besuch der Akademie untersagen zu können.
Wissenschaftler hatten für ihre Analyse 20 Schulbücher der Fahd-Akademie übersetzt und genau unter die Lupe genommen. Schon Ende Mai hatte das Schulministerium erstmals die Übersetzungen bewertet. Am Donnerstag (24.06.04) wurde ein abschließender Bericht des nordrhein-westfälischen Landesinstituts für Schule dem Düsseldorfer Landtag übergeben. In dem fast 300 Seiten starken Papier, dessen Zusammenfassung wdr.de vorliegt, heißt es: "Das Töten steht nicht unter Tabu, wird sogar, wenn es um den Glauben geht, für notwendig gehalten." Die Schulbücher basierten auf einer "vielfach offenen Feindschaftserziehung" gegenüber nichtislamischen und insbesondere westlichen Kulturen. Den Kindern werde mit einer "teilweise exzessiven Drohpädagogik" eingetrichtert, dass selbst auf kleinste Vergehen gegen den Koran "Höllenstrafen" folgten. Das Fazit der Autoren: "Es wäre eine Übertreibung, diese Erziehung als Erziehung zum Terrorismus zu bezeichnen, aber sie vermittelt eine soziale und mentale Grundhaltung, die nicht nur für Deutschland vollständig inakzeptabel erscheint."
Ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums sagte wdr.de, man gehe davon aus, dass die Übersetzung der Schulbücher den Aufsichtsbehörden eine neue Basis liefere, um bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Besuch der Fahd-Akademie zurückzunehmen. "Es ist damit zu rechnen, dass viele Eltern diese Entscheidungen nicht hinnehmen und dagegen klagen werden." In einigen Fällen hätten Eltern in Eilverfahren in der Vergangenheit Recht bekommen. Nun könnte sich das Bild wandeln. Denn der Bericht stelle den Schulaufsichtsbehörden neue Argumentationsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei der Stadt Bonn, wo die meisten Ausnahmegenehmigungen bearbeitet werden, reagierte man am Donnerstag (24.06.04) noch zurückhaltend. "Wir wollen noch keine Aussage treffen, da uns das Papier noch nicht vorliegt", sagte ein Sprecher.
Keine Schließung absehbar
Das NRW-Schulministerium kann nach eigenen Angaben nicht mehr tun, als Ausnahmegenehmigungen zurückzunehmen oder diese nicht mehr zu erteilen. Eine Schließung der König-Fahd-Akademie komme derzeit nicht in Betracht, solange die deutschen Gesetze befolgt werden, sagte ein Sprecher. "Unser Ziel ist es, den Zugang zur Fahd-Akademie binnen kürzester Zeit auf die Schüler zu beschränken, die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhalten oder deren Eltern Diplomaten sind." Man versuche, den Kreis der Akademie-Schüler rigoros auf Kinder zu verkleinern, die nicht ständig in Deutschland lebten.
Anziehungspunkt für Islamisten
In der Vergangenheit wurden Ausnahmegenehmigungen zum Besuch der Akademie ohne eingehende Prüfung erteilt. Bereits am 26. Mai hatte Schulministerin Ute Schäfer angekündigt, dass zunächst vor allem Kinder im Grundschulalter an andere Schulen überwiesen werden sollen, danach die Schüler höherer Klassen. Die König-Fahd-Akademie wird derzeit von rund 460 Schülerinnen und Schülern besucht. 360 von ihnen kommen aus dem Gebiet der Stadt Bonn. Ministerium und Bezirksregierung haben der Stadt Bonn Unterstützung bei der Eingliederung der Kinder zugesagt.
Die Fahd-Akademie war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten. Die Bezirksregierung Köln und die Sicherheitsbehörden werfen ihr vor, sich zu einem Anziehungspunkt für Islamisten aus ganz Deutschland entwickelt zu haben.
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/islamisten_bonn/landtag…
Neues Gutachten über die Fahd-Akademie
Von Stefanie Hallberg
Die in der Bonner König-Fahd-Akademie vermittelten Weltanschauungen sind mit dem deutschen Rechtsstaat in keiner Weise vereinbar. Das ist das Fazit eines neuen Gutachtens. Das Düsseldorfer Schulministerium hofft nun, Kindern einfacher als zuvor den Besuch der Akademie untersagen zu können.
Wissenschaftler hatten für ihre Analyse 20 Schulbücher der Fahd-Akademie übersetzt und genau unter die Lupe genommen. Schon Ende Mai hatte das Schulministerium erstmals die Übersetzungen bewertet. Am Donnerstag (24.06.04) wurde ein abschließender Bericht des nordrhein-westfälischen Landesinstituts für Schule dem Düsseldorfer Landtag übergeben. In dem fast 300 Seiten starken Papier, dessen Zusammenfassung wdr.de vorliegt, heißt es: "Das Töten steht nicht unter Tabu, wird sogar, wenn es um den Glauben geht, für notwendig gehalten." Die Schulbücher basierten auf einer "vielfach offenen Feindschaftserziehung" gegenüber nichtislamischen und insbesondere westlichen Kulturen. Den Kindern werde mit einer "teilweise exzessiven Drohpädagogik" eingetrichtert, dass selbst auf kleinste Vergehen gegen den Koran "Höllenstrafen" folgten. Das Fazit der Autoren: "Es wäre eine Übertreibung, diese Erziehung als Erziehung zum Terrorismus zu bezeichnen, aber sie vermittelt eine soziale und mentale Grundhaltung, die nicht nur für Deutschland vollständig inakzeptabel erscheint."
Ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums sagte wdr.de, man gehe davon aus, dass die Übersetzung der Schulbücher den Aufsichtsbehörden eine neue Basis liefere, um bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Besuch der Fahd-Akademie zurückzunehmen. "Es ist damit zu rechnen, dass viele Eltern diese Entscheidungen nicht hinnehmen und dagegen klagen werden." In einigen Fällen hätten Eltern in Eilverfahren in der Vergangenheit Recht bekommen. Nun könnte sich das Bild wandeln. Denn der Bericht stelle den Schulaufsichtsbehörden neue Argumentationsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei der Stadt Bonn, wo die meisten Ausnahmegenehmigungen bearbeitet werden, reagierte man am Donnerstag (24.06.04) noch zurückhaltend. "Wir wollen noch keine Aussage treffen, da uns das Papier noch nicht vorliegt", sagte ein Sprecher.
Keine Schließung absehbar
Das NRW-Schulministerium kann nach eigenen Angaben nicht mehr tun, als Ausnahmegenehmigungen zurückzunehmen oder diese nicht mehr zu erteilen. Eine Schließung der König-Fahd-Akademie komme derzeit nicht in Betracht, solange die deutschen Gesetze befolgt werden, sagte ein Sprecher. "Unser Ziel ist es, den Zugang zur Fahd-Akademie binnen kürzester Zeit auf die Schüler zu beschränken, die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhalten oder deren Eltern Diplomaten sind." Man versuche, den Kreis der Akademie-Schüler rigoros auf Kinder zu verkleinern, die nicht ständig in Deutschland lebten.
Anziehungspunkt für Islamisten
In der Vergangenheit wurden Ausnahmegenehmigungen zum Besuch der Akademie ohne eingehende Prüfung erteilt. Bereits am 26. Mai hatte Schulministerin Ute Schäfer angekündigt, dass zunächst vor allem Kinder im Grundschulalter an andere Schulen überwiesen werden sollen, danach die Schüler höherer Klassen. Die König-Fahd-Akademie wird derzeit von rund 460 Schülerinnen und Schülern besucht. 360 von ihnen kommen aus dem Gebiet der Stadt Bonn. Ministerium und Bezirksregierung haben der Stadt Bonn Unterstützung bei der Eingliederung der Kinder zugesagt.
Die Fahd-Akademie war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten. Die Bezirksregierung Köln und die Sicherheitsbehörden werfen ihr vor, sich zu einem Anziehungspunkt für Islamisten aus ganz Deutschland entwickelt zu haben.
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/islamisten_bonn/landtag…
Erinnere ich mich da richtig - die Fahd-Akademie ist der "Schulbetrieb", der maßgeblich von der saudischen Regierung unterstützt wird?
ihr müsst mal das kleingedruckte lesen.
als bonbon haben sie ihr die zusicherung der übernahme in den staatlichen schuldienst zugesagt.
keine sau erwähnt das.
deutsche lehrerinnen bekommen diese zusagen kaum noch.
fast alle kriegen nur zeitverträge.
als bonbon haben sie ihr die zusicherung der übernahme in den staatlichen schuldienst zugesagt.
keine sau erwähnt das.
deutsche lehrerinnen bekommen diese zusagen kaum noch.
fast alle kriegen nur zeitverträge.
Wem wurde diese Zusage gegeben?
Gilt das Kopftuch-Trageverbot eigentlich auch für Schüler/innen?
... ich mein ja nur ...
#16
der kopftuchprozessiererin.
wurde einmal im kommentar auf n-tv gebracht.
anschliessend nie wieder in irgend welchen nachrichten erwähnt.
frag mal bei der landesregierung in bw an.
(aussergerichtlich, aus freundschaft wahrscheinlich)
der kopftuchprozessiererin.
wurde einmal im kommentar auf n-tv gebracht.
anschliessend nie wieder in irgend welchen nachrichten erwähnt.
frag mal bei der landesregierung in bw an.
(aussergerichtlich, aus freundschaft wahrscheinlich)
@rohrberg
Bei der Sache stellt sich mir sowieso die Frage, warum jemand auf Übernahme in den Schuldienst klagen kann.
Als ob es einen Rechtsanspruch für diese Übernahme gäbe.
Oder hatte sie durchweg überall die besten Noten und Beurteilungen, so dass kein anderer Ablehnungsgrund in Frage kommt?
Oder geht es lediglich um das 2jährige Referendariat? Darauf hat man glaube ich, einen Anspruch, wenn nicht gerade besondere Gründe dies behindern.
@Kniebeisser #12
Klar ist das der Grund, aber Rechtsmißbrauch, auch wenn er massenhaft betrieben wird, bleibt Mißbrauch und diesen zu verhindern, ist Aufgabe der Polititk. Und auch unliebsame Aufgaben gehören zu deren Job, dafür werden sie bezahlt. Bei anderen Maßnahmen kennen sie inzwischen ja auch kein Pardon.
Wir Eltern streichen die Schulräume inzwischen selbst und erhalten regelmäßig Bettelbriefe vom Elternbeirat, dass die Schule kleine staatlichen Gelder für Unetrrichtsmaterialien und aussattungen erhält, weil angeblich kein Geld mehr da ist, und auf der anderen Seite werden Milliarden durch Laxheit gegenüber zu Unrecht hier "Asyl" Suchender verschwendet. Von der moralischen Gefahr für den Rechtsstaat, dem dadurch sinkenden Rechtssempfinden der Bürger ganz zu schweigen.
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Bei der Sache stellt sich mir sowieso die Frage, warum jemand auf Übernahme in den Schuldienst klagen kann.
Als ob es einen Rechtsanspruch für diese Übernahme gäbe.
Oder hatte sie durchweg überall die besten Noten und Beurteilungen, so dass kein anderer Ablehnungsgrund in Frage kommt?
Oder geht es lediglich um das 2jährige Referendariat? Darauf hat man glaube ich, einen Anspruch, wenn nicht gerade besondere Gründe dies behindern.
@Kniebeisser #12
Klar ist das der Grund, aber Rechtsmißbrauch, auch wenn er massenhaft betrieben wird, bleibt Mißbrauch und diesen zu verhindern, ist Aufgabe der Polititk. Und auch unliebsame Aufgaben gehören zu deren Job, dafür werden sie bezahlt. Bei anderen Maßnahmen kennen sie inzwischen ja auch kein Pardon.
Wir Eltern streichen die Schulräume inzwischen selbst und erhalten regelmäßig Bettelbriefe vom Elternbeirat, dass die Schule kleine staatlichen Gelder für Unetrrichtsmaterialien und aussattungen erhält, weil angeblich kein Geld mehr da ist, und auf der anderen Seite werden Milliarden durch Laxheit gegenüber zu Unrecht hier "Asyl" Suchender verschwendet. Von der moralischen Gefahr für den Rechtsstaat, dem dadurch sinkenden Rechtssempfinden der Bürger ganz zu schweigen.
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#20
der kommentar lautete sinngemäss:
übernahme in den staatsdienst.
im gegenzug verzichtet sie auf das kopftuchtragen im unterricht
die referendarinnenzeit ist ja von vornherein praktisch nur eine befristete praktikantenzeit.
der kommentar lautete sinngemäss:
übernahme in den staatsdienst.
im gegenzug verzichtet sie auf das kopftuchtragen im unterricht
die referendarinnenzeit ist ja von vornherein praktisch nur eine befristete praktikantenzeit.
rohrberg
meines wissens nach gab es heute zwei urteile in leipzig
im einen hat die klägerin zurückgezogen und sich bereit erklärt ohne kopftuch zu unterrichten und bekam darauf hin ihre stelle
im anderen (die sache in bw) wurde die klage abgewiesen und sie wird auch keine lehrerin
meines wissens nach gab es heute zwei urteile in leipzig
im einen hat die klägerin zurückgezogen und sich bereit erklärt ohne kopftuch zu unterrichten und bekam darauf hin ihre stelle
im anderen (die sache in bw) wurde die klage abgewiesen und sie wird auch keine lehrerin
Berlin -
AP
Klägerin Ludin: In die Schule nur ohne Kopfbedeckung
Das Kopftuchverbot wird möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Anwalt der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin aus Baden-Württemberg schließt einen neuerlichen Gang nach Karlsruhe nicht aus, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstagabend das baden-württembergische Gesetz über das Kopftuchverbot für rechtmäßig erklärt hatte. Vor einer Entscheidung darüber wolle er aber zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und prüfen, sagte Rechtsanwalt Hansjörg Melchinger am Freitag in Karlsruhe.
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ging es um die rechtliche Frage, ob das neue Schulgesetz in Baden-Württemberg, auf dessen Grundlage der Muslimin die Aufnahme in den Schuldienst verweigert worden war, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Verwaltungsrichter bejahten das. Das neue Gesetz sei, trotz Erwähnung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte", mit dem Grundgesetz und den Vorgaben der Verfassungsrichter vereinbar. Es entspreche dem Neutralitätsgebot staatlicher Bildungseinrichtungen und würde die christliche Religion nicht bevorzugen.
Dies sieht der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Gottfried Mahrenholz, ganz anders. Die Entscheidung sei "desintegrierend", sagte er im Deutschlandfunk. Mahrenholz findet, dass die Klägerin mit dem Urteil diskriminiert werde. Der Schwerpunkt seiner Kritik allerdings ist, dass das Gericht keine Einzelfallprüfung unternommen, sondern lediglich generell das Tragen des Kopftuchs an Schulen verboten habe.
Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan begrüßte hingegen das Leipziger Urteil als "gutes Signal an die Schulen". Das Landesgesetz habe sich als ausgewogen und tragfähig erwiesen und komme den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach. Trotz der Erwähnung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte in dem Gesetz erkenne das Gericht keine Bevorzugung christlicher Religionen. Das Urteil habe keine Konsequenzen für Lehrerinnen in Ordenstracht. Dagegen erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, eine einseitige Erlaubnis zum Tragen christlicher oder jüdischer Symbole wie Ordenshabit oder Kippa wäre verfassungswidrig.
Beschwerde am Bundesverfassungsgericht möglich
Die rechtliche Auseinandersetzung begann vor mehreren Jahren. Damals hatte die Exil-Afghanin mit deutschem Pass nach bestandenem Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschule im Land Baden-Württemberg den Antrag gestellt, als Beamtin auf Probe eingestellt zu werden. Dies hatte ihr das Land versagt. Da sie aus Glaubensgründen nicht bereit war, auf das Kopftuch im Unterricht zu verzichten, sei sie für die Erziehung von Kindern ungeeignet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, von wo auch die gestrige Entscheidung kam, hatte diese Auffassung der Schule im Jahr 2002 bestätigt. Darauf hin hatte Frau Ludin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom Herbst letzten Jahres hatte ihr das Bundesverfassungsgericht teilweise Recht gegeben. Die höchsten deutschen Richter waren der Auffassung, dass der muslimischen Klägerin nur dann der Eintritt ins Schulbeamtentum verweigert werden könne, wenn es dafür eine spezifische, mit dem Grundgesetz vereinbare Gesetzesgrundlage gebe. Der Landesgesetzgeber, so die Richter, "hat die Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität angemessen zu berücksichtigen".
Eine zweite Klägerin, deren Verfahren ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig war, hat gestern ihre Position aufgegeben. Noch während der Verhandlung hatte die aus Niedersachsen stammende Iman Alzayed erklärt, sie wolle auf das Tragen des Kopftuchs in der Schule verzichten. Darauf hin war das Verfahren eingestellt und ihr von der zuständigen Behörde in Niedersachsen ein Angebot zur Aufnahme in den Schuldienst gemacht worden.
Quelle:spiegel.de
AP
Klägerin Ludin: In die Schule nur ohne Kopfbedeckung
Das Kopftuchverbot wird möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Anwalt der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin aus Baden-Württemberg schließt einen neuerlichen Gang nach Karlsruhe nicht aus, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstagabend das baden-württembergische Gesetz über das Kopftuchverbot für rechtmäßig erklärt hatte. Vor einer Entscheidung darüber wolle er aber zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und prüfen, sagte Rechtsanwalt Hansjörg Melchinger am Freitag in Karlsruhe.
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ging es um die rechtliche Frage, ob das neue Schulgesetz in Baden-Württemberg, auf dessen Grundlage der Muslimin die Aufnahme in den Schuldienst verweigert worden war, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Verwaltungsrichter bejahten das. Das neue Gesetz sei, trotz Erwähnung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte", mit dem Grundgesetz und den Vorgaben der Verfassungsrichter vereinbar. Es entspreche dem Neutralitätsgebot staatlicher Bildungseinrichtungen und würde die christliche Religion nicht bevorzugen.
Dies sieht der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Gottfried Mahrenholz, ganz anders. Die Entscheidung sei "desintegrierend", sagte er im Deutschlandfunk. Mahrenholz findet, dass die Klägerin mit dem Urteil diskriminiert werde. Der Schwerpunkt seiner Kritik allerdings ist, dass das Gericht keine Einzelfallprüfung unternommen, sondern lediglich generell das Tragen des Kopftuchs an Schulen verboten habe.
Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan begrüßte hingegen das Leipziger Urteil als "gutes Signal an die Schulen". Das Landesgesetz habe sich als ausgewogen und tragfähig erwiesen und komme den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach. Trotz der Erwähnung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte in dem Gesetz erkenne das Gericht keine Bevorzugung christlicher Religionen. Das Urteil habe keine Konsequenzen für Lehrerinnen in Ordenstracht. Dagegen erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, eine einseitige Erlaubnis zum Tragen christlicher oder jüdischer Symbole wie Ordenshabit oder Kippa wäre verfassungswidrig.
Beschwerde am Bundesverfassungsgericht möglich
Die rechtliche Auseinandersetzung begann vor mehreren Jahren. Damals hatte die Exil-Afghanin mit deutschem Pass nach bestandenem Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschule im Land Baden-Württemberg den Antrag gestellt, als Beamtin auf Probe eingestellt zu werden. Dies hatte ihr das Land versagt. Da sie aus Glaubensgründen nicht bereit war, auf das Kopftuch im Unterricht zu verzichten, sei sie für die Erziehung von Kindern ungeeignet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, von wo auch die gestrige Entscheidung kam, hatte diese Auffassung der Schule im Jahr 2002 bestätigt. Darauf hin hatte Frau Ludin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom Herbst letzten Jahres hatte ihr das Bundesverfassungsgericht teilweise Recht gegeben. Die höchsten deutschen Richter waren der Auffassung, dass der muslimischen Klägerin nur dann der Eintritt ins Schulbeamtentum verweigert werden könne, wenn es dafür eine spezifische, mit dem Grundgesetz vereinbare Gesetzesgrundlage gebe. Der Landesgesetzgeber, so die Richter, "hat die Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität angemessen zu berücksichtigen".
Eine zweite Klägerin, deren Verfahren ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig war, hat gestern ihre Position aufgegeben. Noch während der Verhandlung hatte die aus Niedersachsen stammende Iman Alzayed erklärt, sie wolle auf das Tragen des Kopftuchs in der Schule verzichten. Darauf hin war das Verfahren eingestellt und ihr von der zuständigen Behörde in Niedersachsen ein Angebot zur Aufnahme in den Schuldienst gemacht worden.
Quelle:spiegel.de
@sgeler
Deinem Text entnehme ich
als Beamtin auf Probe
Also hat sie das Referendariat schon und bewirbt sich um eine Lebensstellung als Beamtin. Dass man so etwas übrhaupt einklagen kann, wundert mich.
Es gibt und gab hunderttausende abgelehnte Referendare, denen die Übernahme ins Beamtenverhältnis versagt bleibt/blieb.
;
Deinem Text entnehme ich
als Beamtin auf Probe
Also hat sie das Referendariat schon und bewirbt sich um eine Lebensstellung als Beamtin. Dass man so etwas übrhaupt einklagen kann, wundert mich.
Es gibt und gab hunderttausende abgelehnte Referendare, denen die Übernahme ins Beamtenverhältnis versagt bleibt/blieb.
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als angehender deutscher beamter muss man heute:
1. schwul sein
2. grün sein
3. moslem sein
4. gegen den gottesbezug im gg sein
5. gegen nonnen in ordenstracht sein
6. kein wort deutsch sprechen können, ausgenommen "du dummer nazi"
7. "bekennender europäer" sein
8. für unbegrenzte zuwanderung sein
9. immer wieder betonen, daß "alle soldaten mörder sind"
usw.
1. schwul sein
2. grün sein
3. moslem sein
4. gegen den gottesbezug im gg sein
5. gegen nonnen in ordenstracht sein
6. kein wort deutsch sprechen können, ausgenommen "du dummer nazi"
7. "bekennender europäer" sein
8. für unbegrenzte zuwanderung sein
9. immer wieder betonen, daß "alle soldaten mörder sind"
usw.
#semikolon
ich denk mal wenn die sie einfach ohne grund abgelehnt hätten oder mit dem gleichen wie sie auch den rest ablehnen hätte es nie probleme gegeben
aber die mussten ja unbedingt das maul aufmachen
ich denk mal wenn die sie einfach ohne grund abgelehnt hätten oder mit dem gleichen wie sie auch den rest ablehnen hätte es nie probleme gegeben
aber die mussten ja unbedingt das maul aufmachen
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