checkAd

    Riester - Antrag auf Zulagen erforderlich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.04 10:35:01 von
    neuester Beitrag 04.04.04 14:24:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 843.849
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 719
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 10:35:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe einen Riestervertrag und setze die Beiträge als Sonderausgaben von der EkSt ab. Jetzt ist in den Medien dauernd zu lesen, daß viele Riester-Versicherte noch keine Zulagen beantragt haben (und in der Folge Geld verschenken würden). Machen diese Zulagen in meinem Fall denn überhaupt Sinn, wenn ich bereits Spitzensteuersatz zahle?

      Kennt sich jemand aus?
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 10:52:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke schon, daß es Sinn macht, auch wenn das Ganze m.E. viel zu kompliziert abläuft. Habe auch Riester-Vertrag und soviel ich weiß, muß man den Antrag auf Zulage abgeben - das FA prüft dann, was besser für dich ist: Zulage oder Steuerermäßigung.
      Aber bei dem Institut, bei dem dein Vertrag läuft, können sie dir sicher Genaueres sagen - wenn du Glück hast.
      MfG BriGri
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 11:13:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      gerade als Spitzenverdiener lohnt es sich. Du musst von deiner Versicherung einen Beleg bekommen der beim Finanzamt eingereicht wird.
      Ist deine Steuerermäßigung größer als die Zulage bekommst du die Steuerermäßigung.

      Ich habe gerade meinen Beleg von der Versicherung bekommen.

      Gruß CaptCook
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 11:17:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bürokratie Bürokratie und wieder Bürokratie.Es muss ja alles den Bach runter gehen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 11:20:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      In jeden Fall die Zulage beantragen. Die Steuerstattung wird um die erhaltene Zulage gekürzt wenn, der Steuereffekt günstiger ist.

      Man kann also nichts falsch machen, wenn man die Zulage beantragt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 13:15:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege, würde ich sagen das Dir die Zulage von der Steuerersparnis abgezogen wird, egal ob Du die Zulage beantragt hast oder nicht.
      Denn das Finanzamt gleicht ja nicht Deine "Faulheit" aus:look:
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 14:24:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wenn man dann alt ist und seinen Lebensabend z.B. in Spanien verbringen möchte gibt`s keine Riesterrente.

      Diese wird nur in Deutschland ausgezahlt.

      Riesterrente ist wie Gefängnis für Alte.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Riester - Antrag auf Zulagen erforderlich?