Riester - Antrag auf Zulagen erforderlich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.04.04 10:35:01 von
neuester Beitrag 04.04.04 14:24:53 von
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Hallo,
ich habe einen Riestervertrag und setze die Beiträge als Sonderausgaben von der EkSt ab. Jetzt ist in den Medien dauernd zu lesen, daß viele Riester-Versicherte noch keine Zulagen beantragt haben (und in der Folge Geld verschenken würden). Machen diese Zulagen in meinem Fall denn überhaupt Sinn, wenn ich bereits Spitzensteuersatz zahle?
Kennt sich jemand aus?
ich habe einen Riestervertrag und setze die Beiträge als Sonderausgaben von der EkSt ab. Jetzt ist in den Medien dauernd zu lesen, daß viele Riester-Versicherte noch keine Zulagen beantragt haben (und in der Folge Geld verschenken würden). Machen diese Zulagen in meinem Fall denn überhaupt Sinn, wenn ich bereits Spitzensteuersatz zahle?
Kennt sich jemand aus?
Ich denke schon, daß es Sinn macht, auch wenn das Ganze m.E. viel zu kompliziert abläuft. Habe auch Riester-Vertrag und soviel ich weiß, muß man den Antrag auf Zulage abgeben - das FA prüft dann, was besser für dich ist: Zulage oder Steuerermäßigung.
Aber bei dem Institut, bei dem dein Vertrag läuft, können sie dir sicher Genaueres sagen - wenn du Glück hast.
MfG BriGri
Aber bei dem Institut, bei dem dein Vertrag läuft, können sie dir sicher Genaueres sagen - wenn du Glück hast.
MfG BriGri
Hallo,
gerade als Spitzenverdiener lohnt es sich. Du musst von deiner Versicherung einen Beleg bekommen der beim Finanzamt eingereicht wird.
Ist deine Steuerermäßigung größer als die Zulage bekommst du die Steuerermäßigung.
Ich habe gerade meinen Beleg von der Versicherung bekommen.
Gruß CaptCook
gerade als Spitzenverdiener lohnt es sich. Du musst von deiner Versicherung einen Beleg bekommen der beim Finanzamt eingereicht wird.
Ist deine Steuerermäßigung größer als die Zulage bekommst du die Steuerermäßigung.
Ich habe gerade meinen Beleg von der Versicherung bekommen.
Gruß CaptCook
Bürokratie Bürokratie und wieder Bürokratie.Es muss ja alles den Bach runter gehen.
In jeden Fall die Zulage beantragen. Die Steuerstattung wird um die erhaltene Zulage gekürzt wenn, der Steuereffekt günstiger ist.
Man kann also nichts falsch machen, wenn man die Zulage beantragt.
Man kann also nichts falsch machen, wenn man die Zulage beantragt.
Wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege, würde ich sagen das Dir die Zulage von der Steuerersparnis abgezogen wird, egal ob Du die Zulage beantragt hast oder nicht.
Denn das Finanzamt gleicht ja nicht Deine "Faulheit" aus
Denn das Finanzamt gleicht ja nicht Deine "Faulheit" aus
Und wenn man dann alt ist und seinen Lebensabend z.B. in Spanien verbringen möchte gibt`s keine Riesterrente.
Diese wird nur in Deutschland ausgezahlt.
Riesterrente ist wie Gefängnis für Alte.
Diese wird nur in Deutschland ausgezahlt.
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