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    Gold, und Silber Mehrwertsteuer - Frage: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.04 09:22:25 von
    neuester Beitrag 05.04.04 16:18:37 von
    Beiträge: 19
    ID: 843.973
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      schrieb am 05.04.04 09:22:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß beim physischen Kauf von Silber eine Mehrwertsteuer anfällt (wie hoch ?)

      Bei Gold glaube ich mich zu erinnern, daß dies generell Mehrwertsteuerfrei gekauft werden kann - jetzt erzählt mir ein Bekannter, das sei nur bei Goldmünzen der Fall, welche als offizielles Zahlungsmittel zugelassen seine (welche wären das genau?) Angeblich sein für Barrengold eine Mehrwertsteuer zu zahlen.

      Stimmt das ?????
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 09:30:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      keine Ahnung! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 09:32:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      STEUERWESEN >

      MwSt.: Sonderregelung für Gold

      --------------------------------------------------------------------------------

      1) ZIEL
      Ergänzung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage der Gemeinschaft durch die Einführung einer Sonderregelung für Gold.

      2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
      Richtlinie 98/80/EG des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG - Sonderregelung für Gold.

      3) INHALT
      1. Um die Verwendung von Gold als Finanzinstrument zu fördern, sieht diese Richtlinie eine Steuerbefreiung für Anlagegold vor. Zuvor galt auch für Anlagegold die normale Steuerregelung. Im Rahmen dieser Regelung unterlagen Anlagegoldlieferungen grundsätzlich der MwSt., aber bestimmte Mitgliedstaaten waren nach einer Übergangsregelung ermächtigt, diese Lieferungen von der Steuer zu befreien. Die neue Richtlinie beseitigt diese Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Goldmarkts der Gemeinschaft.

      2. Definition von Anlagegold:

      Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht (Barren oder Plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g können die Mitgliedstaaten von der Regelung ausnehmen);
      Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt. Jedes Jahr teilen die Mitgliedstaaten mit, welche Münzen, die diesen Kriterien entsprechen, innerhalb ihres Gebiets vermarktet werden. Diese Listen werden im Amtblatt veröffentlicht.
      3. Die Mitgliedstaaten befreien von der Mehrwertsteuer die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold.

      4. Es gibt jedoch eine Option zur Besteuerung der Lieferung von Anlagegold an andere Steuerpflichtige durch:

      Hersteller von Anlagegold oder Personen, die Gold in Anlagegold umwandeln (in diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten das Optionsrecht vorsehen);
      Steuerpflichtige, die im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit üblicherweise Gold zu gewerblichen Zwecken liefern (in diesem Fall können die Mitgliedstaaten das Optionsrecht gewähren).
      Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Ausübung dieser Optionen und teilen dies der Kommission mit.

      5. Die Richtlinie enthält Regelungen über das Recht auf Vorsteuerabzug von Steuerpflichtigen, die an der Lieferung oder Herstellung von Anlagegold oder an der Umwandlung von Gold in Anlagegold beteiligt sind, soweit sie sich nicht für die Besteuerung ihrer Lieferungen entschieden haben.

      6. Anlagegoldhändler unterliegen besonderen Verpflichtungen, um insbesondere die Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch eine doppelte Verwendung des Golds (Industrie- und Anlagegold) auszuschließen: sie müssen alle Geschäfte größeren Umfangs aufzeichnen und die Unterlagen, die eine Feststellung der Identität ihrer Kunden ermöglichen, mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

      7. In bestimmten Fällen können die Mitgliedstaaten den Käufer und nicht den Verkäufer als Steuerschuldner bestimmen (Verfahren der "Verlagerung der Steuerschuld"), um Steuerhinterziehungen zu verhindern und die Finanzkosten des Geschäfts zu senken.

      8. Bei Geschäften auf einem geregelten Goldmarkt können die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die Sonderregelung nicht anzuwenden und vereinfachende Maßnahmen einzuführen.

      4) FRIST FÜR DEN ERLASS EINZELSTAATLICHER UMSETZUNGSVORSCHRIFTEN
      01.01.2000

      5) ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS (falls abweichend von 4)
      17.10.1998

      6) QUELLEN
      Amtsblatt L 281 vom 17.10.1998

      7) WEITERE ARBEITEN
      8) DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN DER KOMMISSION
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 09:35:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 09:40:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      In Deutschland werden für den Verkauf von Silberbarren derzeit 16% Mehrwertsteuer (MWSt) berechnet, für Silbermünzen gilt in der Regel ein ermäßigter Steuersatz von 7% MWSt.

      http://hans.engelbrecht.com/silver/ag_d1.htm

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      Avatar
      schrieb am 05.04.04 10:34:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      So ganz sehe ich da noch nicht durch -

      wenn ich jetzt 10 Stück 100 g Barren Gold kaufe - zahle ich dann Mehrwertsteuer für Gold oder nicht ?

      Was wäre dann für Anlagezwecke die günstigste Möglichkeit (auch im Sinne vetl. zu zahlender Mehrwertsteuer) ?
      Barren, Australien Nugget,Maple Leaf,American Eagle

      Klingt jetzt blöd, aber hat eigentlich die Goldfarbe (unterschiedliche Legierungen) eine Auswirkung auf die Wertsteigerung der Münzen ? Optisch entspricht doch am ehesten die Farbe des Australien Nugget dem, was man sich landläufig unter Gold vorstellt (mir persönlich gefällt "rotstichiges" Gold weniger) Frage mich schon lange, weshalb man das (die Legierungen) nicht weltweit Standardmäßig regelt
      Prinzipiell sind numismatische Münzen in Gold und Silber mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %, (für Kunden wohnhaft in Deutschland von 7 %) belastet. Goldmünzen deren Zuschlagpreis plus Aufgeld geringer ist als das zweieinhalbfache des Metallpreises unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20 % (bzw. in Deutschland von 16 %) da diese nicht als numismatische Münzen gewertet werden. Goldmünzen ab 1800 mit einem Feingehalt von mindenstens 900 fein, die gesetzliches Zahlungsmittel gewesen waren oder noch sind, sind mehrwertsteuerfrei, wenn der Zuschlagpreis plus Aufgeld den Goldwert der Münze nicht mehr als um 80 % übersteigt. Übersteigt der Preis diese 80 %, so muß eine Mehrwertsteur von 20 % eingehoben werden.
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 10:53:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du willst es als Sicherheit haben nehme ich an?

      Folglich geht es dir nicht um Sammlerstücke.

      Wenn es um reine Sicherheit geht, würde ich schlichtweg nur Münzen kaufen die als Zahlungmittel gelten, wie zum Beispiel Krügerrand.

      Dort fällt keine Steuer an, sondern lediglich eine Bearbeitungsgebühr.

      Vor allem hat sie den vorteil das man sie im Notfall schnell veräussern kann und Du ja auch eine vernünftige Stückelung hast.

      Wegen der Gebühren würde ich nur die 1 OZ Münzen kaufen.

      Ferner würde ich mehrere Tranchen kaufen, da Du ab einer bestimmten Höhe von der Bank als Käufer namentlich erfasst werden musst.

      Die Summe müsste jetzt bei c. 2500 Euro liegen, frag in der Bank vorher nach, die sagen Dir das.

      Falls Du sammeln willst, wühl hier ein bischen im Board, dort gibt es ein paar ganz brauchbare Threads zu Münzen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 12:18:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank;)
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 12:19:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist der Autralian Nugget auch offfiz. Zahlungsmittel ? (der gefällt mir nämlich wesentlich besser)
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 12:45:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7
      "Falls Du sammeln willst, wühl hier ein bischen im Board, dort gibt es ein paar ganz brauchbare Threads zu Münzen."

      Hoffentlich hast Du damit nicht Manfred´s Thread gemeint :cry:
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 13:20:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum ist eigentlich der Krügerrand eine der beliebtesten Goldmünzen ? Der Abschlag beim Preis liegt doch mit Sicherheit daran, daß auch der Goldgehalt geringer als bei vergleichbaren Münzen ist (916,66/1000 haut mich nicht gerade um, ich hätte schon gerne 999,9)
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 13:30:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      1 OZ ist 1 OZ!
      Der Krügerrand hat einen Goldgehalt von 91,6%, ergo ist die Münze schwerer wie 1 OZ, nämlich so in etwa 34g.

      Der Krügerrand schimmert halt rötlich, da sich die restlichen paar % überwiegend aus Kupfer zusammensetzen.

      Sogesehen ist der Krügerrand bei der Rechnung Gramm Gold/Euro die ökonomischste Wahl.


      Ich besitze fast ausschließlich Krügerränder :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 14:28:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      :eek: Ich dachte 1 Oz ist immer 31,103 g :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 14:30:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Weiß zufällig jemand, ob es von dem Buch " Capitalism the Unknown Ideal" von Ayn Rand eine deutsche Übersetzung gibt ?
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 14:47:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Natürlich ist 1 OZ 31.1g :D

      Du hast mich missverstanden :)

      Wollte damit sagen, da der Goldgehalt im Krügerrand 91,6% ist, muss ein Krügerrand genau (31,1/91,6)*100~ 33,95g schwer sein :cool:
      Und von diesen 33,95g sind eben nur 31,1g, nämlich 1 OZ Gold, der Rest ist Kupfer und keine Ahnung was sonst noch :D

      Ich hoffe jetzt siehst Du klarer ;)
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 14:50:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hier ein ganz nettes pdf- Dokument dazu. Den Krügerrand findest Du auf Seite 7 :)

      http://www.lgt-bank-in-liechtenstein.com/pbe/de/dienstleistu…
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 15:20:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hier gibt`s auch noch mal alles im Überblick (mit Feinheit, Goldgehalt und Gesamtgewicht):

      http://www.goldseiten.de/muenzen/gold.htm#kruegerrand
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 15:24:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ist er nicht schön? :kiss: :D

      Avatar
      schrieb am 05.04.04 16:18:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Geld ist Geld.:confused:


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