Globalverbriefte Aktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.04.04 16:26:25 von
neuester Beitrag 05.04.04 16:43:22 von
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Hallo, kann mir jemand sagen, was genau "globalverbriefte" Aktien sind? Heißt das einfach, dass Aktien girosammelverwahrt sind und nicht (mehr) als einzelne effektive Stücke existieren (d.h. in Papierform), sondern nur noch "virtuell" existieren?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Nager
Vielen Dank für Eure Antworten.
Nager
globalverbriefte Aktien = Globalaktien od. Globalurkunden
Die Globalurkunde stellt einen weiteren notwendigen Schritt zur Rationalisierung der Effektenverwahrung dar. Obwohl eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, hat der einzelne Aktionär nach allgemeiner Ansicht einen mitgliedschaftlichen Anspruch auf Verbriefung seines Rechtes. Der nach § 10 Abs. 5 AktG mögliche Ausschluss dieses Anspruchs, führt nicht dazu, dass nun überhaupt keine Verbriefung erfolgt, sondern es muss zumindest eine Globalurkunde erstellt werden. So behält das Effektenwesen seine wertpapiermäßige Basis, denn ein Übergang zu reinen Wertrechten, d. h. ohne Urkunde, ist nicht gewollt. Unter Sammel- oder Globalurkunde versteht man ein Wertpapier, das mehrere Rechte verbrieft, die jedes einzeln in vertretbaren Wertpapieren ein und derselben Art verbrieft sein könnten , § 9a Abs. 1 S.1 DepotG.
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Die Globalurkunde stellt einen weiteren notwendigen Schritt zur Rationalisierung der Effektenverwahrung dar. Obwohl eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, hat der einzelne Aktionär nach allgemeiner Ansicht einen mitgliedschaftlichen Anspruch auf Verbriefung seines Rechtes. Der nach § 10 Abs. 5 AktG mögliche Ausschluss dieses Anspruchs, führt nicht dazu, dass nun überhaupt keine Verbriefung erfolgt, sondern es muss zumindest eine Globalurkunde erstellt werden. So behält das Effektenwesen seine wertpapiermäßige Basis, denn ein Übergang zu reinen Wertrechten, d. h. ohne Urkunde, ist nicht gewollt. Unter Sammel- oder Globalurkunde versteht man ein Wertpapier, das mehrere Rechte verbrieft, die jedes einzeln in vertretbaren Wertpapieren ein und derselben Art verbrieft sein könnten , § 9a Abs. 1 S.1 DepotG.
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