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    Rechtschutzversicherung... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.04 21:39:18 von
    neuester Beitrag 25.04.04 21:54:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 846.702
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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 21:39:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      N`abend, folgende Frage...
      Ich bin r.-versichert.
      Ich will (muss) meinen Chef (Insolvenzverf. läuft) verklagen.
      Rechtschutz sagt: "gehen Sie mal zum Anwalt, wir übernehmen das.).
      Jetzt die Frage: Was übernehmen die? Nur den Besuch beim Anwalt, oder praktisch die Klage bis zur 1. Instanz ???

      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      mfg
      nicomops
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 21:45:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn deine rechtsschutzversicherung arbeitsrechtsschutz umfasst, dann zahlen sie auch die kosten für einen prozess, aber:

      wenn die insolvenz eröffnet wird, ist es nur noch eine insolvenzforderung...du musst deine ansprüche zur tabelle anmelden..aber geh zum anwalt, der berät und vertritt dich...achja...es gibt auch noch die möglichkeit insolvenzgeld vom arbeitsamt zu erhalten..aber auch das erklärt dir der anwalt....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 22:04:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lass dir das man schön schriftlich bestätigen. Auf mündliche Zusagen darf man sich bei den R- Versicherern nicht verlassen. Entscheiden tut nur der Sachbearbeiter, nicht die Tante die den ERstkontakt mit die hat.

      I.d.R meinen die unter gehen Sie mal zum Anwalt nur eine Rechtsberatung. Auch sollte man beim Anwalt nicht gleich alles Unterschreiben. Erst Deckungszusage abwarten.

      Wie weit man klagen kann hängt dann vom Steitfall und der versicherten Rechtsbereiche ab. Arbeitsrecht ist normalerweise eingeschlossen.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 05:50:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dankeschön
      mfg
      nicomops
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 11:32:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu einer ersten anwaltlichen Beratung kannst du auch ohne schriftliche Zusage gehen. Der Anwalt sollte dann, bevor er weiter kostenpgflichtig tätig wird, die Zusage der RSV einholen.

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      Avatar
      schrieb am 25.04.04 21:54:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... auch der Besuch beim RA will durchdacht sein:

      Es sollte zwingend auf den Umfang des Mandats geachtet werden.

      ... oder man hat den RA seines Vertrauens (was ohnehin das beste ist)

      MfG
      Charlotte


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