Habe Privatkredit aufgenommen - steuerliche Behandlung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.04.04 10:41:00 von
neuester Beitrag 21.04.04 15:40:16 von
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Ich habe von einem Verwandten einen Kredit aufgenommen, vereinbarter Zinssatz 4%.
Da ich das Geld zurzeit nicht brauche, liegt es auf einem Geldmarktkonto.
Die dort erwirtschafteten Zinserträge muss ich versteuern.
Kann ich den Kredit hinsichtlich seiner Zinsbelastung steuermindernd in Ansatz bringen?
Ein schriftlicher Vertrag existiert. Ebenso ist nachvollziehbar, dass es genau dieses Geld ist, welches auf dem Geldmarktkonto liegt und dort zu versteuerndes Zinseinkommen generiert.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Da ich das Geld zurzeit nicht brauche, liegt es auf einem Geldmarktkonto.
Die dort erwirtschafteten Zinserträge muss ich versteuern.
Kann ich den Kredit hinsichtlich seiner Zinsbelastung steuermindernd in Ansatz bringen?
Ein schriftlicher Vertrag existiert. Ebenso ist nachvollziehbar, dass es genau dieses Geld ist, welches auf dem Geldmarktkonto liegt und dort zu versteuerndes Zinseinkommen generiert.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
M.E. kannst Du den privaten Kredit nicht steuermindernd einsetzen, da Du ja wie Du schreibst, das Geld nicht mal für Investitionen verwendest.
Du könntest es nur wie ein Treuhandkonto behandeln. d.h. daß Du für den Verwandten das Geld angelegt hast und ihm dann die Zinsen als Werbungskosten bei Dir wieder abziehst.
Da spricht aber das Mißverhältnis 4% zu ?% wahrscheinlich dagegen.
Du könntest es nur wie ein Treuhandkonto behandeln. d.h. daß Du für den Verwandten das Geld angelegt hast und ihm dann die Zinsen als Werbungskosten bei Dir wieder abziehst.
Da spricht aber das Mißverhältnis 4% zu ?% wahrscheinlich dagegen.
@(s)pecunia: Für mich ist aber nicht nachvollziehbar, weshalb der Verwandte seine Zinseinnahmen versteuern soll, wenn auf der anderen Seite Carlo seine Zinsausgaben nicht abziehen können soll.
(s)pecunia,
das Missverhältnis ist 4% zu 2,75%. Gedacht war das Geld von vornherein als Cashreserve mit der Option, es in Aktien anzulegen.
Dazu kam es aber nicht, stattdessen lag es (und liegt es) in "Bereitschaft" auf der Bank.
NATALY,
hast Du eine Ahnung, wie das Finanzamt das behandeln wird?
das Missverhältnis ist 4% zu 2,75%. Gedacht war das Geld von vornherein als Cashreserve mit der Option, es in Aktien anzulegen.
Dazu kam es aber nicht, stattdessen lag es (und liegt es) in "Bereitschaft" auf der Bank.
NATALY,
hast Du eine Ahnung, wie das Finanzamt das behandeln wird?
@Nataly,
wie sähe es aber bei einem Entleiher aus, der trotz der hier genannten Zinseinkünfte dennoch unter dem gesetzlichen Freibetrag bliebe und somit nix zu versteuern hätte, Carlo hingegen durch diese familiäre Transaktion die Höhe seiner steuerpflichtigen Einkünfte deutlich mindern könnte? Tricksereien und Gestaltungsmissbrauch wären dann ja wohl Tür und Tor geöffnet, oder?
wie sähe es aber bei einem Entleiher aus, der trotz der hier genannten Zinseinkünfte dennoch unter dem gesetzlichen Freibetrag bliebe und somit nix zu versteuern hätte, Carlo hingegen durch diese familiäre Transaktion die Höhe seiner steuerpflichtigen Einkünfte deutlich mindern könnte? Tricksereien und Gestaltungsmissbrauch wären dann ja wohl Tür und Tor geöffnet, oder?
Korrektur:
Ersetze “Entleiher“ durch “Verleiher“
Ersetze “Entleiher“ durch “Verleiher“
@Nataly
weiß ich auch nicht. Unser Stb hat jedenfalls davor gewarnt. könnte als Mißbrauch angesehen werden, wenn zb. die Steuerprozentsätze der Beiden ziemlich auseinanderklaffen und sich dadurch insgesamt als Vorteil rausstellt.
weiß ich auch nicht. Unser Stb hat jedenfalls davor gewarnt. könnte als Mißbrauch angesehen werden, wenn zb. die Steuerprozentsätze der Beiden ziemlich auseinanderklaffen und sich dadurch insgesamt als Vorteil rausstellt.
Zu #5 und #7:
Nicht alles, was das Finanzamt als "Gestaltungsmissbrauch" ansieht, ist dieses auch nach Prüfung durch den BFH.
Nicht alles, was das Finanzamt als "Gestaltungsmissbrauch" ansieht, ist dieses auch nach Prüfung durch den BFH.
So eine Sache könnte zum Gestaltungsmissbrauch genutzt werden, stimmt.
Aber ein Zinsunterschied zwischen 2,75% und 4,0 % deutet das doch eigentlich nicht an, oder?
Ich habe den Eindruck, Ihr seid in der Sache genauso unsicher wie ich selbst. Irre ich mich?
Aber ein Zinsunterschied zwischen 2,75% und 4,0 % deutet das doch eigentlich nicht an, oder?
Ich habe den Eindruck, Ihr seid in der Sache genauso unsicher wie ich selbst. Irre ich mich?
@Carlo
ich sehe die Problematik in der eventuell fehlenden Gewinnerzielungsabsicht als Vorraussetzung für die Absetzbarkeit von Schuldzinsen. Dass Du "eventuell mal Aktien davon kaufen willst" dürfte ein wenig dünn sein, mal davon abgesehen, dass ich wegen HEV eher mit einem Anleihekauf argumentieren würde.
Grüße K1
ich sehe die Problematik in der eventuell fehlenden Gewinnerzielungsabsicht als Vorraussetzung für die Absetzbarkeit von Schuldzinsen. Dass Du "eventuell mal Aktien davon kaufen willst" dürfte ein wenig dünn sein, mal davon abgesehen, dass ich wegen HEV eher mit einem Anleihekauf argumentieren würde.
Grüße K1
Danke für Deine Antwort, K1.
Mit Anleihen kann ich nicht argumentieren, hatte nämlich noch nie welche. Ich muss schon auf Aktien hinweisen. Entsprechende Gewinne liegen natürlich vor (kein Wunder in 2003) und meine Logik müsste denen auch plausibel erscheinen - zumal sie der Wahrheit entspricht.
Vielleicht sollte ich es einfach versuchen? Mehr als eine Ablehnung habe ich ja nicht zu erwarten und ich würde mich schwarzärgern, wenn ich es nicht versuchte.
Trotzdem sind weitere Stellungnahmen jeder Art natürlich willkommen. Und ich freue mich, dass ich zumindest keine dumme Frage gestellt habe, da war ich mir gar nicht sicher......
Mit Anleihen kann ich nicht argumentieren, hatte nämlich noch nie welche. Ich muss schon auf Aktien hinweisen. Entsprechende Gewinne liegen natürlich vor (kein Wunder in 2003) und meine Logik müsste denen auch plausibel erscheinen - zumal sie der Wahrheit entspricht.
Vielleicht sollte ich es einfach versuchen? Mehr als eine Ablehnung habe ich ja nicht zu erwarten und ich würde mich schwarzärgern, wenn ich es nicht versuchte.
Trotzdem sind weitere Stellungnahmen jeder Art natürlich willkommen. Und ich freue mich, dass ich zumindest keine dumme Frage gestellt habe, da war ich mir gar nicht sicher......
@Nataly: Für mich sind einige Dinge im Steuerrecht NICHT nachvollziehbar.
@Carlo Disagio
klar würde ich es versuchen.
Ich gehe davon aus, daß der Verwandte die eingenommenen Zinsen auch versteuert !!
klar würde ich es versuchen.
Ich gehe davon aus, daß der Verwandte die eingenommenen Zinsen auch versteuert !!
Ja. So haben wir das abgesprochen!
Carlo,
Schwierigkeiten sehe ich überhaupt nicht. Der Weg des geliehenen Geldes braucht bestimmt nicht nachgewiesen werden. Mein Bruder (Fahrlehrer) hat jahrelang Zinsen an mich bei seiner Steuer abgesetzt. Einen schriftlichen Vertrag haben wir zur eigenen Sicherheit und Klarheit aufgesetzt. Kopien meiner Quittungen hat er wohl dem Finanzamt vorgelegt, eine Kopie des Vertrages wohl nicht.
Allerdings handelst du steuerlich nicht optimal. Spekugewinne zu senken, ist überflüssig, wenn sie verfassungswidrig sein sollten. Außerdem machst du vielleicht 2004 Spekuverluste und hast dann wegen der gezahlten Zinsen nur einen größeren Verlustvortrag. Bei Dividenden über dem Freibetrag wirken sich die Zinsen nur mit deinem halben Steuersatz aus.
Kannst du das Darlehen deines Verwandten nicht berufsbedingt verwenden und mit eigenem Geld spekulieren?
Schwierigkeiten sehe ich überhaupt nicht. Der Weg des geliehenen Geldes braucht bestimmt nicht nachgewiesen werden. Mein Bruder (Fahrlehrer) hat jahrelang Zinsen an mich bei seiner Steuer abgesetzt. Einen schriftlichen Vertrag haben wir zur eigenen Sicherheit und Klarheit aufgesetzt. Kopien meiner Quittungen hat er wohl dem Finanzamt vorgelegt, eine Kopie des Vertrages wohl nicht.
Allerdings handelst du steuerlich nicht optimal. Spekugewinne zu senken, ist überflüssig, wenn sie verfassungswidrig sein sollten. Außerdem machst du vielleicht 2004 Spekuverluste und hast dann wegen der gezahlten Zinsen nur einen größeren Verlustvortrag. Bei Dividenden über dem Freibetrag wirken sich die Zinsen nur mit deinem halben Steuersatz aus.
Kannst du das Darlehen deines Verwandten nicht berufsbedingt verwenden und mit eigenem Geld spekulieren?
@alzwo,
dein Posting bringt mich da spontan auf einen Gedanken:
Wenn die Besteuerung von Spekulationsgewinne (exakter formuliert: die Spekulationsteuer insgesamt wegen eklatanter Erhebungs- bzw. Vollzugsdefizite) für einen bestimmten Zeitraum (1997–XXXX) als verfassungswidrig beurteilt wird, müsste dies dann nicht konsequenter Weise auch im Umkehrschluss für Vor- und Rücktrag von Spekulationsverlusten dieser Jahre gelten?
dein Posting bringt mich da spontan auf einen Gedanken:
Wenn die Besteuerung von Spekulationsgewinne (exakter formuliert: die Spekulationsteuer insgesamt wegen eklatanter Erhebungs- bzw. Vollzugsdefizite) für einen bestimmten Zeitraum (1997–XXXX) als verfassungswidrig beurteilt wird, müsste dies dann nicht konsequenter Weise auch im Umkehrschluss für Vor- und Rücktrag von Spekulationsverlusten dieser Jahre gelten?
Lifetrader,
naja, könnte man meinen. Kein Finanzamt hat und wird sich aber auf die Verfassungswidrigkeit von Spekuverlusten berufen. Außerdem glaube ich, war Vor- und Rücktrag erst ab 1999 möglich.
naja, könnte man meinen. Kein Finanzamt hat und wird sich aber auf die Verfassungswidrigkeit von Spekuverlusten berufen. Außerdem glaube ich, war Vor- und Rücktrag erst ab 1999 möglich.
Zu #16: Diese Konsequenz ist nicht zwingend.
#16-#17 Steuerbescheide in denen Verluste aus privaten Veräusserungsgeschäften entstanden sind stehen nicht unter dem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk und sind somit (nach Ablauf der Frist) seitens des FA nicht mehr änderbar.
Genauso wie Steuerzahler in den Fällen bis 1999, bei denen kein Einspruch gegen Steuer auf private Veräusserungsgeschäfte eingelegt wurde eine nicht verfassungsmäßige Steuer zahlen mussten und diese auch nicht wiederbekommen, genauso kann das Finanzamt einen festgestellten (ggf. nicht verfassungskonformen) Verlustvor-/Rücktrag nicht streichen.
Grüße K1
Genauso wie Steuerzahler in den Fällen bis 1999, bei denen kein Einspruch gegen Steuer auf private Veräusserungsgeschäfte eingelegt wurde eine nicht verfassungsmäßige Steuer zahlen mussten und diese auch nicht wiederbekommen, genauso kann das Finanzamt einen festgestellten (ggf. nicht verfassungskonformen) Verlustvor-/Rücktrag nicht streichen.
Grüße K1
K1,
in #19 hast du es sehr schön klar gemacht. Dort würde ich jedoch gern "entstanden sind" durch "behandelt werden" ersetzen.
in #19 hast du es sehr schön klar gemacht. Dort würde ich jedoch gern "entstanden sind" durch "behandelt werden" ersetzen.
@alzwo #17: 1999 ist schon richtig, deshalb auch mein XXXX, da ja einige nicht ganz unbegründet annehmen, auch die 1999 ff. könnten in einer zukünftigen Entscheidung der BVerfG vergleichbar den Jahren 1997 und 1998 beurteilt werden.
@K1: Überzeugendes Posting, aber ein rechts- und damit auch bestandskräftiger Verlustvortrag (schließlich kein Selbstzweck, da er seine Wirkung möglicherweise erst Jahre später entfaltet) ist das eine, die tatsächliche Verrechnung mit zukünftigen Speku-Gewinnen der nun hoffentlich folgenden “fetten Börsenjahre“ zu einem Stichtag X könnte von einer "spitzklickrigen" Verwaltung aber vielleicht doch im Falle der rückwirkenden Verfassungswidrigkeitserklärung als Umsetzungshindernis beurteilt werden, was man dann im wohl verstandenen fiskalischen Eigeninteresse als der konkreten Verrechnung im Wege stehend auslegen würde. Ich will den Teufel hier nicht an die Wand malen oder gar schlafende Hunde wecken, aber im Steuerrecht erscheint mir nahezu nix ausgeschlossen zu sein. Im Ergebnis hätten die Betroffenen dann zwar Verluste vorgetragen, nur nutzen täte es ihnen in der Realität halt nix.
@K1: Überzeugendes Posting, aber ein rechts- und damit auch bestandskräftiger Verlustvortrag (schließlich kein Selbstzweck, da er seine Wirkung möglicherweise erst Jahre später entfaltet) ist das eine, die tatsächliche Verrechnung mit zukünftigen Speku-Gewinnen der nun hoffentlich folgenden “fetten Börsenjahre“ zu einem Stichtag X könnte von einer "spitzklickrigen" Verwaltung aber vielleicht doch im Falle der rückwirkenden Verfassungswidrigkeitserklärung als Umsetzungshindernis beurteilt werden, was man dann im wohl verstandenen fiskalischen Eigeninteresse als der konkreten Verrechnung im Wege stehend auslegen würde. Ich will den Teufel hier nicht an die Wand malen oder gar schlafende Hunde wecken, aber im Steuerrecht erscheint mir nahezu nix ausgeschlossen zu sein. Im Ergebnis hätten die Betroffenen dann zwar Verluste vorgetragen, nur nutzen täte es ihnen in der Realität halt nix.
alzwo,
vielen Dank für Deine Antwort aus der #15, die mich optimistisch stimmt.
Übrigens will ich die Zinsbelastung gegenüber meinem Verwandten eigentlich nicht bei den Spekulationsgewinnen mindernd anerkannt wissen, sondern bei den Kapitaleinkünften.
Denn nur hier kann ich den vollen Betrag ansetzen. Bei den Spekugewinnen wären es, wie Du schon geschrieben hast, nur 50% - das ist mir zu wenig....
vielen Dank für Deine Antwort aus der #15, die mich optimistisch stimmt.
Übrigens will ich die Zinsbelastung gegenüber meinem Verwandten eigentlich nicht bei den Spekulationsgewinnen mindernd anerkannt wissen, sondern bei den Kapitaleinkünften.
Denn nur hier kann ich den vollen Betrag ansetzen. Bei den Spekugewinnen wären es, wie Du schon geschrieben hast, nur 50% - das ist mir zu wenig....
Carlo,
der Kredit sollte allerdings aufgenommen worden sein mit der Absicht auf Gewinnerzielung.
der Kredit sollte allerdings aufgenommen worden sein mit der Absicht auf Gewinnerzielung.
alzwo #23
das mit der eventuell fehlenden Gewinnerzielungsabsicht habe ich in #10 bemerkt, insbesondere in Anbetracht der Überschrift "Privatkredit". Im Prüfungsfalle könnte sowas problematisch werden.
Wann hast Du den Kredit aufgenommen Carlo?
Grüße K1
das mit der eventuell fehlenden Gewinnerzielungsabsicht habe ich in #10 bemerkt, insbesondere in Anbetracht der Überschrift "Privatkredit". Im Prüfungsfalle könnte sowas problematisch werden.
Wann hast Du den Kredit aufgenommen Carlo?
Grüße K1
Sommer letzten Jahres. Wieso?
Ich dachte, ich hätte schon geantwortet, aber das Posting scheint verschwunden.
Im Sommer letzten Jahres, K1. Wieso?
Im Sommer letzten Jahres, K1. Wieso?
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