Daytrader und Krankenkasse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.04 18:00:35 von
neuester Beitrag 18.04.04 08:15:42 von
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hallo,
wenn jemand das Daytrading hauptberuflich betreiben möchte, kann er dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein und wie berechnet sich dann sein Tarif ? Wird
das Einkommen geschätzt oder kann er sich zum Mindesttarif
versichern lassen ?
Danke für Antworten.
Gruß Lupo
wenn jemand das Daytrading hauptberuflich betreiben möchte, kann er dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein und wie berechnet sich dann sein Tarif ? Wird
das Einkommen geschätzt oder kann er sich zum Mindesttarif
versichern lassen ?
Danke für Antworten.
Gruß Lupo
wieso willst du Dich in einer gesetzlichen freiwillig versichern ???
@Lupo:
Das ist möglich. Der Tarif berechnet sich zunächst aus dem von dir zu erwartendem durchschnittlichen Monatseinkommen.
Einkommen=
Nettogewinne
- Nettoverluste
- Werbungskosten
- Nebenkosten der Anschaffung (= Kommissionen).
Der Mindesttarif liegt je nach Kasse bei ca. 110-120 Euro monatlich und entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von ca. 600 Euro. Je höher das (geschätzte) Einkommen, desto höher die Beiträge. Einsteiger sichern sich erstmal den Mindesttarif indem sie zunächst das Einkommen auf 600 Euro veranschlagen (selbst wenn sie glauben das zehnfache zu verdienen). Höhere Beiträge zahlt man dann erst, wenn man auch später real mehr verdient.
Wichtig ist, sich nicht als gewerblich einstufen zulassen, sonst sind die Beiträge gleich doppelt so hoch.
Das ist möglich. Der Tarif berechnet sich zunächst aus dem von dir zu erwartendem durchschnittlichen Monatseinkommen.
Einkommen=
Nettogewinne
- Nettoverluste
- Werbungskosten
- Nebenkosten der Anschaffung (= Kommissionen).
Der Mindesttarif liegt je nach Kasse bei ca. 110-120 Euro monatlich und entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von ca. 600 Euro. Je höher das (geschätzte) Einkommen, desto höher die Beiträge. Einsteiger sichern sich erstmal den Mindesttarif indem sie zunächst das Einkommen auf 600 Euro veranschlagen (selbst wenn sie glauben das zehnfache zu verdienen). Höhere Beiträge zahlt man dann erst, wenn man auch später real mehr verdient.
Wichtig ist, sich nicht als gewerblich einstufen zulassen, sonst sind die Beiträge gleich doppelt so hoch.
Wichtig ist vor allem ein guter Nervenarzt, falls du als Daytrader leben willst.
@nochNtrader
denke du hast es ein wenig verwechselt. Lupo fragte nach freiwillig gesetzlich Kranenversichert.
dein Beitrag bezog sich auf die private Krankenversicherung.
Hier der Text, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichern möchte als Selbständiger.
Der Text ist älter, am besten bei der gesetzlichen KV nachfragen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben als Beitrag einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen der Versicherten. Dieser Prozentsatz schwankt von Kasse zu Kasse - Anfang 2002 lagen die Beitragssätze zwischen 11,2 und 14,9 Prozent*; die großen Ersatzkassen verlangten 13,7 (Techniker Krankenkasse) bzw. 14,5 Prozent* (Barmer und DAK).
Während dieser Prozentsatz bei Angestellten auf das tatsächliche Einkommen angewandt wird, wird Selbstständigen zunächst einmal unterstellt, dass ihre Monatseinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.375 €* liegen. Bei einer Kasse mit dem Durchschnitts-Beitragssatz von 13,9 Prozent* führt das zu einem Monatsbeitrag von happigen 469,13 €*.
Wer der Kasse nachweist, dass er weniger verdient, kann aber auch niedriger eingestuft werden. Als Mindesteinnahmen sind laut Gesetz jedoch 75 Prozent der Bezugsgröße anzusetzen - das sind derzeit 1.758,75 €* und entspricht einem Beitrag von 244,47 €*. Darunter geht es für Selbstständige also nicht - außer bei einer Kasse mit besonders niedrigem Beitragssatz. Zu beachten ist dabei, das zu den maßgeblichen Einnahmen auch sonstige Einkünfte, z.B. aus Kapitalvermögen oder aus Immobilienbesitz, gehören.
Bei der Frage, in welche Beitragsklasse sie Berufsanfänger einstufen, haben die Kassen einen gewissen Ermessensspielraum. Und da sie sich seit einigen Jahren im Wettbewerb um neue Mitglieder befinden, kann es sich durchaus lohnen, vor dem Beitritt an diesem Punkt ein bisschen zu verhandeln bzw. Vergleichsangebote einzuholen.
Meine Meinung: Wer gesund und jung ist fährt mit einer privaten viel besser, da günstiger. im Schnitt bei 120€ bis 200€
Dazu weitaus bessere Leistungen.
Wer schon älter ist und dazu noch viele Vorerkrankungen hatte, bei dem könnte es von Vorteil sein, wenn er in der gesetzlichen bleibt. Man muss sich bewusst sein, das die Leistungen der gesetz. weit unter dem einer privaten liegen.
Muss man individuell entscheiden und durchrechnen.
Grüsse K1
denke du hast es ein wenig verwechselt. Lupo fragte nach freiwillig gesetzlich Kranenversichert.
dein Beitrag bezog sich auf die private Krankenversicherung.
Hier der Text, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichern möchte als Selbständiger.
Der Text ist älter, am besten bei der gesetzlichen KV nachfragen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben als Beitrag einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen der Versicherten. Dieser Prozentsatz schwankt von Kasse zu Kasse - Anfang 2002 lagen die Beitragssätze zwischen 11,2 und 14,9 Prozent*; die großen Ersatzkassen verlangten 13,7 (Techniker Krankenkasse) bzw. 14,5 Prozent* (Barmer und DAK).
Während dieser Prozentsatz bei Angestellten auf das tatsächliche Einkommen angewandt wird, wird Selbstständigen zunächst einmal unterstellt, dass ihre Monatseinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.375 €* liegen. Bei einer Kasse mit dem Durchschnitts-Beitragssatz von 13,9 Prozent* führt das zu einem Monatsbeitrag von happigen 469,13 €*.
Wer der Kasse nachweist, dass er weniger verdient, kann aber auch niedriger eingestuft werden. Als Mindesteinnahmen sind laut Gesetz jedoch 75 Prozent der Bezugsgröße anzusetzen - das sind derzeit 1.758,75 €* und entspricht einem Beitrag von 244,47 €*. Darunter geht es für Selbstständige also nicht - außer bei einer Kasse mit besonders niedrigem Beitragssatz. Zu beachten ist dabei, das zu den maßgeblichen Einnahmen auch sonstige Einkünfte, z.B. aus Kapitalvermögen oder aus Immobilienbesitz, gehören.
Bei der Frage, in welche Beitragsklasse sie Berufsanfänger einstufen, haben die Kassen einen gewissen Ermessensspielraum. Und da sie sich seit einigen Jahren im Wettbewerb um neue Mitglieder befinden, kann es sich durchaus lohnen, vor dem Beitritt an diesem Punkt ein bisschen zu verhandeln bzw. Vergleichsangebote einzuholen.
Meine Meinung: Wer gesund und jung ist fährt mit einer privaten viel besser, da günstiger. im Schnitt bei 120€ bis 200€
Dazu weitaus bessere Leistungen.
Wer schon älter ist und dazu noch viele Vorerkrankungen hatte, bei dem könnte es von Vorteil sein, wenn er in der gesetzlichen bleibt. Man muss sich bewusst sein, das die Leistungen der gesetz. weit unter dem einer privaten liegen.
Muss man individuell entscheiden und durchrechnen.
Grüsse K1
nochntrader...das möchte ich sehen, dass dich die krankenkasse als freiwillig versicherter so niedrig einstuft..da gibt es mindestgrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen auch wenn du tatsächlich weniger verdienst oder verlust machst...ausserdem die erste hürde dürfte sein versicherungsberechtigt zu sein...denn ohne eine versicherungsberechtigung komst du freiwillig überhaupt nicht in die gesetzliche krankenversicherung oder in einer der ersatzkassen...
invest2002
invest2002
hör mal zu kleiner,
wenn du noch ein Abi hast, dann meldest dich an einer Uni an, oder bei irgendeinem Institut, dass dich als Student oder Schüler akzeptiert.
So bezahlst du nur knappe 50 Euro an die Kasse, weniger ist nicht drin.
wenn du noch ein Abi hast, dann meldest dich an einer Uni an, oder bei irgendeinem Institut, dass dich als Student oder Schüler akzeptiert.
So bezahlst du nur knappe 50 Euro an die Kasse, weniger ist nicht drin.
@K1:
Ich habe die Frage von Lupo schon richtig verstanden. Meinen letzten Satz hätte ich nur voranschicken sollen, damit das ganze klarer wird. Als hauptberuflicher Trader ist man nicht gewerblich tätig, somit kommen auch nicht die (Mindest)einnahen von gewerblich Selbständigen zur Anwendung. Darauf muss man jedoch die gesetzliche Krankenkasse drauf aufmerksam machen - dann zahlt man einen Mindestbeitrag von ca. 120 Euro (ansonsten das Doppelte, wie in deinem Beitrag aufgeführt).
Bei der Frage von Lupo bin ich davon ausgegangen, dass er bereits in der gesetzlichen Kasse drin ist und fragt ob es möglich ist sich dort auch freiwillig zu versichern.
Zum Wechsel Privat zu Gesetzlich kann ich nichts sagen.
Ich habe die Frage von Lupo schon richtig verstanden. Meinen letzten Satz hätte ich nur voranschicken sollen, damit das ganze klarer wird. Als hauptberuflicher Trader ist man nicht gewerblich tätig, somit kommen auch nicht die (Mindest)einnahen von gewerblich Selbständigen zur Anwendung. Darauf muss man jedoch die gesetzliche Krankenkasse drauf aufmerksam machen - dann zahlt man einen Mindestbeitrag von ca. 120 Euro (ansonsten das Doppelte, wie in deinem Beitrag aufgeführt).
Bei der Frage von Lupo bin ich davon ausgegangen, dass er bereits in der gesetzlichen Kasse drin ist und fragt ob es möglich ist sich dort auch freiwillig zu versichern.
Zum Wechsel Privat zu Gesetzlich kann ich nichts sagen.
wieso willst du dich versichern
hast du Angst dir nen Finger inner Tastatur zu brechen
oder hast du schon ein Augenleiden vonnem Bildschirm
ansonsten iss das doch ein stressfreier, relaxter Job
hast du Angst dir nen Finger inner Tastatur zu brechen
oder hast du schon ein Augenleiden vonnem Bildschirm
ansonsten iss das doch ein stressfreier, relaxter Job
hallo in die runde,
bin seit 5 jahren hauptberuflicher trader, habe immer mein kreuz gemacht, einkommen liegt über beitragsbemessungsgrenze, nun hat ich mal ein schlechtes jahr, und siehe da, speku. einkünfte werden nicht zur ermittlung des beitrages herangezogen, nun gibt es erst mal streit, ob beitragsfrei in familie, oder mindestbeitrag.
trading bringt einkünfte §23, kk interessiert nur §22
cu
bin seit 5 jahren hauptberuflicher trader, habe immer mein kreuz gemacht, einkommen liegt über beitragsbemessungsgrenze, nun hat ich mal ein schlechtes jahr, und siehe da, speku. einkünfte werden nicht zur ermittlung des beitrages herangezogen, nun gibt es erst mal streit, ob beitragsfrei in familie, oder mindestbeitrag.
trading bringt einkünfte §23, kk interessiert nur §22
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