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    Daytrader und Krankenkasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.04 18:00:35 von
    neuester Beitrag 18.04.04 08:15:42 von
    Beiträge: 10
    ID: 848.299
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      Avatar
      schrieb am 17.04.04 18:00:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      wenn jemand das Daytrading hauptberuflich betreiben möchte, kann er dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein und wie berechnet sich dann sein Tarif ? Wird
      das Einkommen geschätzt oder kann er sich zum Mindesttarif
      versichern lassen ?
      Danke für Antworten.


      Gruß Lupo
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 18:39:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      wieso willst du Dich in einer gesetzlichen freiwillig versichern ???
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 20:20:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Lupo:

      Das ist möglich. Der Tarif berechnet sich zunächst aus dem von dir zu erwartendem durchschnittlichen Monatseinkommen.

      Einkommen=
      Nettogewinne
      - Nettoverluste
      - Werbungskosten
      - Nebenkosten der Anschaffung (= Kommissionen).

      Der Mindesttarif liegt je nach Kasse bei ca. 110-120 Euro monatlich und entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von ca. 600 Euro. Je höher das (geschätzte) Einkommen, desto höher die Beiträge. Einsteiger sichern sich erstmal den Mindesttarif indem sie zunächst das Einkommen auf 600 Euro veranschlagen (selbst wenn sie glauben das zehnfache zu verdienen). Höhere Beiträge zahlt man dann erst, wenn man auch später real mehr verdient.

      Wichtig ist, sich nicht als gewerblich einstufen zulassen, sonst sind die Beiträge gleich doppelt so hoch.
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 20:33:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wichtig ist vor allem ein guter Nervenarzt, falls du als Daytrader leben willst.


      :look: :look: :look:
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 20:54:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      @nochNtrader

      denke du hast es ein wenig verwechselt. Lupo fragte nach freiwillig gesetzlich Kranenversichert.

      dein Beitrag bezog sich auf die private Krankenversicherung.


      Hier der Text, wenn man sich freiwillig gesetzlich versichern möchte als Selbständiger.
      Der Text ist älter, am besten bei der gesetzlichen KV nachfragen.


      Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben als Beitrag einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen der Versicherten. Dieser Prozentsatz schwankt von Kasse zu Kasse - Anfang 2002 lagen die Beitragssätze zwischen 11,2 und 14,9 Prozent*; die großen Ersatzkassen verlangten 13,7 (Techniker Krankenkasse) bzw. 14,5 Prozent* (Barmer und DAK).

      Während dieser Prozentsatz bei Angestellten auf das tatsächliche Einkommen angewandt wird, wird Selbstständigen zunächst einmal unterstellt, dass ihre Monatseinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.375 €* liegen. Bei einer Kasse mit dem Durchschnitts-Beitragssatz von 13,9 Prozent* führt das zu einem Monatsbeitrag von happigen 469,13 €*.

      Wer der Kasse nachweist, dass er weniger verdient, kann aber auch niedriger eingestuft werden. Als Mindesteinnahmen sind laut Gesetz jedoch 75 Prozent der Bezugsgröße anzusetzen - das sind derzeit 1.758,75 €* und entspricht einem Beitrag von 244,47 €*. Darunter geht es für Selbstständige also nicht - außer bei einer Kasse mit besonders niedrigem Beitragssatz. Zu beachten ist dabei, das zu den maßgeblichen Einnahmen auch sonstige Einkünfte, z.B. aus Kapitalvermögen oder aus Immobilienbesitz, gehören.

      Bei der Frage, in welche Beitragsklasse sie Berufsanfänger einstufen, haben die Kassen einen gewissen Ermessensspielraum. Und da sie sich seit einigen Jahren im Wettbewerb um neue Mitglieder befinden, kann es sich durchaus lohnen, vor dem Beitritt an diesem Punkt ein bisschen zu verhandeln bzw. Vergleichsangebote einzuholen.


      Meine Meinung: Wer gesund und jung ist fährt mit einer privaten viel besser, da günstiger. im Schnitt bei 120€ bis 200€
      Dazu weitaus bessere Leistungen.

      Wer schon älter ist und dazu noch viele Vorerkrankungen hatte, bei dem könnte es von Vorteil sein, wenn er in der gesetzlichen bleibt. Man muss sich bewusst sein, das die Leistungen der gesetz. weit unter dem einer privaten liegen.

      Muss man individuell entscheiden und durchrechnen.

      Grüsse K1

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      Avatar
      schrieb am 17.04.04 20:59:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      :eek: :eek: nochntrader...das möchte ich sehen, dass dich die krankenkasse als freiwillig versicherter so niedrig einstuft..da gibt es mindestgrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen auch wenn du tatsächlich weniger verdienst oder verlust machst...ausserdem die erste hürde dürfte sein versicherungsberechtigt zu sein...denn ohne eine versicherungsberechtigung komst du freiwillig überhaupt nicht in die gesetzliche krankenversicherung oder in einer der ersatzkassen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 21:32:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      hör mal zu kleiner,

      wenn du noch ein Abi hast, dann meldest dich an einer Uni an, oder bei irgendeinem Institut, dass dich als Student oder Schüler akzeptiert.

      So bezahlst du nur knappe 50 Euro an die Kasse, weniger ist nicht drin.
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 21:49:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      @K1:

      Ich habe die Frage von Lupo schon richtig verstanden. Meinen letzten Satz hätte ich nur voranschicken sollen, damit das ganze klarer wird. Als hauptberuflicher Trader ist man nicht gewerblich tätig, somit kommen auch nicht die (Mindest)einnahen von gewerblich Selbständigen zur Anwendung. Darauf muss man jedoch die gesetzliche Krankenkasse drauf aufmerksam machen - dann zahlt man einen Mindestbeitrag von ca. 120 Euro (ansonsten das Doppelte, wie in deinem Beitrag aufgeführt).

      Bei der Frage von Lupo bin ich davon ausgegangen, dass er bereits in der gesetzlichen Kasse drin ist und fragt ob es möglich ist sich dort auch freiwillig zu versichern.

      Zum Wechsel Privat zu Gesetzlich kann ich nichts sagen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.04 00:21:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      wieso willst du dich versichern :confused:

      hast du Angst dir nen Finger inner Tastatur zu brechen :rolleyes:
      oder hast du schon ein Augenleiden vonnem Bildschirm :confused:


      ansonsten iss das doch ein stressfreier, relaxter Job :D
      Avatar
      schrieb am 18.04.04 08:15:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo in die runde,
      bin seit 5 jahren hauptberuflicher trader, habe immer mein kreuz gemacht, einkommen liegt über beitragsbemessungsgrenze, nun hat ich mal ein schlechtes jahr, und siehe da, speku. einkünfte werden nicht zur ermittlung des beitrages herangezogen, nun gibt es erst mal streit, ob beitragsfrei in familie, oder mindestbeitrag.
      trading bringt einkünfte §23, kk interessiert nur §22

      cu


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