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    Quadriga und Bafin und das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.04 14:48:28 von
    neuester Beitrag 20.08.04 13:28:36 von
    Beiträge: 48
    ID: 848.700
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      Avatar
      schrieb am 19.04.04 14:48:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Freund arbeitet in Wien bei....
      Und sieh da, was kann man da schönes erfahren:laugh:

      Ich gebe hier mal diese Infos unverbindlich weiter ohne jede Gewähr auf Richtigkeit!!!!!

      Quadriga wurde genauso von der Bafin angegangen und muss in Deutschland umstellen.
      Die Genussrechte müssen in den nächsten Monaten verschwinden.
      Nur haben die beiden das unter dem Deckmäntelchen der Verschwiegenheit so vereinbart.
      In der Zwischenzeit tut man so, als ob die anderen Gesellschaften in Deutschland die bösen Buben sind, und dieses bringt Wettbewerbsvorteile.
      Quadriga sei zwischenzeitlich so groß geworden, dass die Bafin hier nicht so verfahren kann wie bei den kleinen Gesellschaften......


      Man kann es nicht fassen was da alles abgeht in unseren Beamtenstuben :cry:

      Hier habe ich noch einige Beiträge zur Erheiterung rein kopiert.

      #9 von guru12 08.04.04 15:25:10 Beitrag Nr.: 12.695.966 12695966
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      Quadriga könnte auch demnächst dran sein......



      #10 von wowax 08.04.04 17:08:43 Beitrag Nr.: 12.697.236 12697236
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      das glaube ich kaum - Quadriga ist inzwischen zu groß geworden...



      #11 von WSJReader__ 08.04.04 17:38:46 Beitrag Nr.: 12.697.558 12697558
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      Die Quadriga Asset Management GmbH (Frankfurt) arbeitet mit Genehmigung des BAFin. Sie sind eben nicht so dämlich wie andere zweifelhafte Unternehmen, die versuchen, das KWG mit irgendwelchen Taschenspielertricks zu umgehen.

      " Unternehmen dürfen nur dann Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften betreiben, wenn sie vor der Geschäftsaufnahme eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten haben. Die BaFin kann gemäß § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) gegen die Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne Erlaubnis oder nach § 3 KWG verbotene Geschäfte betreiben. Sie kann außerdem gegen Unternehmen vorgehen, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung derartiger Geschäfte einbezogen sind. Die Bundesanstalt hat dabei die Möglichkeit, die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber den Unternehmen und den Mitgliedern ihrer Organe anzuordnen, Weisungen zu erlassen und eine geeignete Person als Abwickler zu bestellen."
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 14:55:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      echt genüsslich
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 15:48:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      hab ich doch gesagt !!!
      man muß auch nicht vergessen - Quadriga ist ein Vorzeige Unternehmen Östereichs. Und die östereichesche Minister lassen sich nicht so schnel verscheisern...
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 16:39:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Besonders erheiternd finde ich den Beitrag #1 in diesem Thread.

      Tolle Gerüchteküche, arbeitet dein Freund etwa als 3*** Koch im Hotel ... ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 16:57:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schön, dass ich dich erheitern kann:p

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      Avatar
      schrieb am 19.04.04 19:44:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      und was bedeutet das nur für den Anleger, der bereits in Quadriga Genusscheinen partizipiert?
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 20:07:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nichts. Welche Bedeutung soll ein Gerücht aus der Küche des Hotels ... schon haben ?
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 21:20:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Unternehmensverzeichnis
      Bereich Bankenaufsicht/Wertpapieraufsicht
      Zugelassene Zweigniederlassungen nach § 53b KWG
      Suchbegriff: quadriga
      --------------------------------------------------------------------------------


      Bitte beachten:
      Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.




      Quadriga Asset Management GmbH Zweigniederlassung Frankfurt am Main
      Eschersheimer Landstr. 10
      60322 Frankfurt am Main




      angezeigt: Unternehmen 1 bis 1 von 1

      ↑ zur Suchmaske


      --------------------------------------------------------------------------------

      Zugelassene Zweigniederlassungen nach § 53b KWG
      Stand: 13.04.2004

      Hinweis: Zweigniederlassungen nach § 53b KWG sind inländische Niederlassungen von Instituten aus anderen EU/EWR-Staaten, die im Rahmen EU-Niederlassungsfreiheit errichtet wurden. Die Beaufsichtigung erfolgt primär durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes.



      --------------------------------------------------------------------------------

      © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


      link direkt auf die bafin-seite klappt leider nicht,deshalb habe ich den text von der bafin komplett kopiert.

      das ist der unterschied zu den von xyz123 vermittelten k1 - anlagen , gegen die vorgegangen wird,weil die erforderliche erlaubnis nicht vorliegt.

      ich hatte schon mal angeregt, diese ganzen vermittler-ganoven hier zu sperren.

      es ist für anleger einfach nervig,ständig von faulen gerüchten aufgeschreckt zu werden , mit denen sich diese hinterhof-heinis gegenseitig das geschäft abgraben wollen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 21:58:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Aber, aber ...habt ihr den Inhalt nicht verstanden:yawn:
      Der 3*** Koch ist sich ziemlich sicher, dass diese Suppe auch versalzt wird.
      Nicht traurig sein:( , es läuft ja alles weiter, nur einiges wurde mir wieder einmal so richtig deutlich aufgezeigt.:O
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 22:12:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      danke tante el...
      mir ist daz blöd jeden gerücht -geistigen purz "nachzuschnuppern" :laugh:

      jetzt müßte das wieder los gehen !
      Thread: Kein Titel für Thread 76073654
      :p
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 22:12:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Quadriga Asset Management GmbH (Frankfurt) arbeitet mit Genehmigung des BAFin. Sie sind eben nicht so dämlich wie andere zweifelhafte Unternehmen, die versuchen, das KWG mit irgendwelchen Taschenspielertricks zu umgehen.

      --------

      Aber das hat ja freundlicherweise bereits jemand in Beitrag #1 erwähnt ...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 22:25:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      123xyz??

      :laugh: :laugh:

      Wo arbeitet denn dein Freund??? in einem Hotel???


      Tschuss!

      T
      :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 22:32:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Er ist vielleicht der persönlich Leibkoch von Herrn Baha :laugh: :laugh: :laugh:

      Aber warum dieses Geschrei:cry:
      Fragt doch einfach mal beim Bafin direkt nach, bis wann die Genussrechte in Deutschland umgestellt werden müssen;)
      Oder hat der Koch mich doch angelogen :confused:
      Freunde tun das doch nicht:kiss:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 08:21:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      #123xyz
      Und dann?Selbst wenn Quadriga noch einmal umstellen sollte haben Sie nichts bewiesen.
      Gerüchte in die Welt zu setzen zeugt von eigener Schwäche.
      Dieses ganze Gerede hat in einem Forum nichts verloren.:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:46:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Oh doch, es zeigt die Verlogenheit und was sich so alles unter dem Deckmantel abspielt.
      Ich habe Quadriga nicht schlecht gemacht, sondern nur aufgezeigt was vielleicht Sache ist.

      Auf der anderen Seite zeigt es sich wieder einmal wunderbar, wie so manche in diesem Forum ganz schnell bellen :cry: :cry: :cry: wenn es nicht so läuft wie sie es wünschen.

      Was mich eigentlich wundert, warum oegeat sich noch nicht gemeldet hat, oder ist er doch ein ehrlicher Kerl und bleibt lieber stiller Betrachter.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 11:18:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sag mal, hast du einen persönlichen Nutzen davon, wenn Quadriga keine Genussrechte mehr anbietet ? Etwa Ende Februar kamen bereits Infos von Quadriga zu diesem Thema und die Sache hat sich damit eigentlich schon längst erledigt. Wozu dann noch dieser Thread ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 11:47:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      LFGBroker,

      Ja! Da hast du eine gute Frage/Bermerkung gestellt??

      C U later!

      T


      :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 11:52:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Gegenfrage:
      Warum dann noch diese Aufregung hier im Forum:confused:
      Übrigens einen Nutzen habe ich davon nicht, bin nur eine Erfahrung reicher geworden wie so mancher der Leser hier.
      Es geht hier nicht darum Quadriga schlecht zu reden, warum denn auch;)
      Es geht alleine darum, dass Klarheit geschaffen wird, wie Deutsche Aufsichtsbehörden arbeiten und das wollen doch alle hier im Forum:laugh:

      Und wie schon mehrfach betont:
      Mein 3*** Koch in Wien hatte mir diese Information ohne jegliche Gewähr auf Richtigkeit;) beim Dinner mitgeteilt:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 19:07:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 00:11:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Na hat mein 3 Sterne Koch in Wien doch mehr gewußt;)

      Mein Gefühl, dass die Bankenlobby ihr feines Händchen doch elegant irgendwie und indirekt im Spiel hat, wird immer mehr bekräftigt.

      Man könnte auch noch so viele schön falsche und verlogene Spielchen der freien Deutschen Presse aufzeigen.

      Verbraucherschutz ist doch nur der Esel der vor den Karren gespannt wird um die eigenen Profitziele zu erreichen.:cry:
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 00:59:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      danke tante el...
      mir ist daz blöd jeden gerücht -geistigen purz " nachzuschnuppern"

      jetzt müßte das wieder los gehen !

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 00:35:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      es gibt auch noch andere gute hedge fonds - estlander und rönnlund zum beispiel. ich bin schon drin und sehr zufrieden. die sollen jetzt in deutschland durchstarten.
      Avatar
      schrieb am 26.07.04 11:00:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Na, dann lass dein E&R mal durchstarten !

      Avatar
      schrieb am 27.07.04 08:43:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      quadriga sollte an transparenz und seriösität arbeiten. schade, dass sich n. lauda für eine bubble firma hergibt.

      es soll ja sogar vertriebsverbot bei 2 namhaften banken bestehen. macht die angelegenheit rund um die ösis sicherlich deutlich.
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 09:33:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      "es soll ja sogar vertriebsverbot bei 2 namhaften banken bestehen."

      Genau ! Bei manche Banken (will ja keine Namen nennen ;) ) müssen (auf Anweisung von ganz oben ;) ) stattdessen marode Immobilien zum zigfachen Markwert verhökert werden ...

      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 10:04:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Finanzierung der BaFin erfolgt durch eine Umlage von den beaufsichtigten Banken - rund 135 Millionen in 2003. Geregelt ist dies im FINDAG - Gesetz über die Finanzierung der Bundesanstalt, nachzulesen unter www.bafin.de und dann Gesetze.

      Wer bezahlt, sagt welche Musik gespielt wird.

      Nur sollte dies so sein? Das hier der Belzebub mit Geld bestimmt, wie der Teufel ausgetrieben wird?:mad:
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 13:28:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 von Oggo

      hab ich es doch geahnt. :(

      #49 von 353719 01.08.04 11:43:16 Beitrag Nr.: 13.885.902 13885902

      Absolut richtig! Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die deutschen Banken am platt machen mit beteiligt sind. Denn die deutschen Banken dulden keine ausländische Konkurrenz, schon gar nicht eine Erfolgreiche! :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 14:42:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was geahnt? Dass eine Behörde eher unkonventionellen Angeboten und neuen Anbietern gegenüber besonders kritisch ist, liegt in der Natur der Sache, und kann eventuell durch geschickte Lobbyarbeit der etablierten Konkurrenz noch verstärkt werden.

      Dass Banken für Ihre eigene Überwachung zahlen müssen, gibt Ihnen hingegen nicht zwangsläufig Einfluss auf Entscheidungen dieser Behörde.

      Ich finde es erstaunlich, dass Anleger eher gewillt sind, über irgendwelche ach so bösen Behörden herzuziehen, statt sich zumindest ein wenig darüber zu ärgern, dass ihr Finanzdienstleister es nicht geschafft hat, eine rechtlich nicht angreifbare Konstruktion für sei Anlagevehikel zu entwickeln.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 00:11:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Stromgegner

      Rechtlich einwandfreie Konstruktion nicht geschafft.

      Ein Jahrzehnt lang waren Genußscheine unternehmerische Ertragsausschüttung und jetzt sind sie plötzlich Finanzkommission. Und dann sind die Anbieter schuld?:mad:

      Wach auf. Wir sind in einer Zeit, in der das Ende des Rechtsstaates mit großen Lettern an der Hauswand steht und jeder guckt weg.

      Da führt einer mit dem Argument nicht vorhandener Massenvernichtungswaffen einen Angriffskrieg und ein anderer behauptet eben plötzlich jede Beteiligung an einem Finanzunternehmen führt dazu, daß der Unternehmer für den, der sich da beteiligt ja eigentlich die Sachen mit denen er da handelt auch kauft und dann sei das doch eigentlich Kommission und dann ist das eben von gestern auf heute verboten, weil sich die Verwaltungsauffassung geändert hat.

      Und der Grund sind Leute wie Du, die offensichtlich trotz Board-Leserei nicht den Mumm haben für ihre eigenen Entscheidungen einzustehen und den Behörden-Babysitter brauchen, den großen starken Mann, der das ja alles viel besser regeln kann.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 00:40:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Oggo

      Trotz Boardleserei? Sorry, aber das ist nun endgültig Blödsinn. So sehr ich wallstreet-online schätze, aber hier wird auch unglaublich viel Unsinn geschrieben. Es ist eine Informationsquelle unter vielen; vielleicht nicht die wichtigste, aber wohl die, mit der ich am meisten (und gerne) Zeit verbringe.

      Einen großen starken Mann, der mich beschützt, brauche ich nicht. Ich habe auch so den Mumm, nicht in Quadriga zu investieren. ;-)

      Und mit Behörden-Babysitter hat das auch nichts zu tun. Irgendeine Form von Finanzaufsicht ist sinnvoll, nicht, damit ich mich endlich sicher fühle ;-), sondern für den Finanzmarkt an sich. Wie diese Funktion nun von Bafin (oder auch SEC) ausgeführt wird, darüber lässt sich trefflich streiten.

      Ansonsten: selber aufwachen. Irakkrieg und Bafin/Quadriga haben nicht wirklich viel miteinander zu tun, und mit dem Ende des Rechtsstaats auch nicht, zumindest nicht im beschriebenen Sinne. Ersterer hängt wohl eher mit der multimedialen Verblödung zusammen, letzteres mit deutscher Regulierungsbegeisterung, wenn man denn Quadriga als sakrosankt betrachtet.
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 16:45:41
      Beitrag Nr. 31 ()
      Trick 17:

      Man verpackt die Genussrechte einfach in eine Versicherungspolice !

      http://www.hedgefondsweb.de/news/index.php?NID=354
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 17:40:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      Eine sehr schlechte Lösung, da sehr sehr teuer. Bei einem K 1-Sparplan mit einer monatlichen Sparrate von 75 Euro und 20 Jahren Laufzeit sind es durchschnittlich 13,3 Prozent Kostenbelastung. Nee schönen Dank!
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 18:29:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nach einigem Lesen über K1, Gamag und Jaeger stellt sich für mich immer noch die Frage, warum denn in aller Welt der Geschäftsbetrieb dieser Anbieter von Genußscheinen verboten und die Rückabwickabwicklung der Verträge vom Bafin angeordnet wurde, aber bei Quadriga eine Rückabwicklung laut eigner Aussage nicht zur Debatte steht?!

      Nur weil Quadriga eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält und diese beim Bafin registriert ist? Wenn die Genußscheinkonstruktion ein Finanzkommisionsgeschäft nach Bafin Ansicht darstellt und Quadriga die Zulassung hierzu nicht hat, steht Quadriga doch auf einer Stufe mit K1 und Co., oder warum nicht?


      Gruß
      348
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 19:56:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      Oegeat hat das doch schon 20 mal erklärt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 10:30:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      "Quadriga ist ein in Europa -also Österreich zugelassenes Wertpapier" Handelshaus" es hat die große Konzession -ähnlich einer Wertpapierbank in Deutschland - da wir in der EU sind - kan man Grenzüberschreitend nach Regestrierung beim Bafin auch in Deutschland aktiv sein -

      noch mal Quadriga ist ein Konzessioniertes Wertpapierunternehmen es hat Ihre Konzession in Österreich - diese Konzession ist einer Wertpapierbank in Deutschland gleich zu setzen !

      Da wir in der EU sind kann man in jedem Land eine Niederlassung beantragen und muß die auch bekommen !!!(EU Recht Niederlassungsfreiheit)

      Der Fonds ist aus steuerlichen Gründen auf einer " Insel" aufgelegt doch das Asset und auch der Vertrieb wird von Wien - bzw den Niederlassungen in Deutschland usw ... betrieben.

      Fazit: das Asset und der Vertrieb sind zugelassen von einer Europäischen Aufsichtsbehörde in dem Fall der Österreichischen Finanzmarktaufsicht. Und aufgrund von EU Richtlinien ist eine Europaweiter Vertriebszulassung möglich."




      Also ich kenne mich mit den ganzen rechtlichen Gegebenheiten nicht so gut aus, aber beim Vertrieb von den Genußscheinen der Quadriga handelt es sich laut Bafin um ein Finanzkommissionsgeschäft. Und Quadriga hat hierfür anscheinend nicht die erforderliche Lizenz. Also was unterscheidet dann K1, Gamag und Quadriga?:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 11:33:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ 348

      Sie sehen es schon richtig, es gibt kein Unterschied.
      von k1, gamag usw. Das Problem ist es ,zu zu geben
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 21:40:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      Zu #36: Hä ???
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 07:46:46
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ 348

      Frag doch einfach bei der Bafin nach. Die sind die Einzigen, die Dir diese Frage beantworten können. Bringt sicher mehr als in sämtlichen Foren immer die gleiche Frage zu stellen und im Prinzip auch die selben Antworten zu bekommen. Wenn nicht einmal die Produktanbieter wissen was geht und was nicht, ja wie sollen wir dies denn wissen. Bleibt also nur noch die Bafin.
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 09:25:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      .
      die BaFin mag zwar ihre Meinung vertreten.

      Letztendlich werden aber die Gerichte entscheiden müssen.
      .
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 10:37:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ blacky

      Ich habe die Bafin zu diesem Thema schon lange angeschrieben. Antwort : Wir dürfen zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine Aussagen treffen.

      Erst danach habe ich versucht, mir über diverse Foren über dieses Thema eine eigene Meinung zu bilden.
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 12:22:21
      Beitrag Nr. 41 ()
      So verschieden sind die Rechtsauffassungen

      Quadriga muss nur deshalb nicht rückabwickeln weil die österreichische Aufsichtsbehörde vielleicht der Bafin den "Vogel" zeigt.

      die BaFin mag zwar ihre Meinung vertreten.Letztendlich werden aber die Gerichte entscheiden müssen.

      Stimmt eben nicht, weil die Verwaltungsgerichte hier absolut überfordert sind. Es gibt Richter die bestätigen, dass dies "Neuland" ist.......


      Übrigens meint mein 3 Sterne Koch das in Deutschland das Bafin nun vielleicht auch PHOENIX im Visier hat.
      Ob mein lieber Koch wohl da richtig zugehört hat:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 20:49:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      Dein IQ reicht offenbar gerade mal zum K1-Schrott verkloppen ?

      --------------------------------------------------------------------

      Unternehmensverzeichnis

      - Bereich Bankenaufsicht/Wertpapieraufsicht

      Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Gesellschaft für die Durchführung
      und Vermittlung von Vermögensanlagen
      Vilbeler Str. 29
      60313 Frankfurt am Main

      Status: Kreditinstitut
      --------------------------------------------------------------------

      Ungesetzliche Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte

      Unternehmen dürfen nur dann Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften betreiben, wenn sie vor der Geschäftsaufnahme eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten haben.

      Die BaFin kann gemäß § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) gegen die Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne Erlaubnis oder nach § 3 KWG verbotene Geschäfte betreiben. Sie kann außerdem gegen Unternehmen vorgehen, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung derartiger Geschäfte einbezogen sind. Die Bundesanstalt hat dabei die Möglichkeit, die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber den Unternehmen und den Mitgliedern ihrer Organe anzuordnen, Weisungen zu erlassen und eine geeignete Person als Abwickler zu bestellen.

      - www.bafin.de
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 04:32:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      .
      nun, auch wenn es Neuland ist, werden sich die Gerichte wohl mit dem Thema vertraut machen müssen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat.
      Ansonsten hätten wir Gesetze und keiner kennt sich damit aus. Dann könnte man nämlich die Gesetze auch gleich sein lassen.


      Ich fürchte, daß in nächster Zeit alle Firmen oder Produkte, die sich auf diesem Gebiet tummeln, in das Visier der BaFin kommen.

      Handelt es sich bei den Produkten um Hedgefonds, dann müssen sie gewisse Transparenzkriterien erfüllen und dürfen in Deutschland
      nicht beworben werden.

      Sind es dagegen keine Hedgefonds, was sind sie dann ??
      .
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:07:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      Die Gerichte sind bereits allerbestens vetraut damit.

      Die K1-Macher haben doch schon etwa 10 Gerichtsverfahren verloren !

      http://www.K1-Discount.de

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:41:11
      Beitrag Nr. 45 ()
      Gerrichtsverfa... das ist mir neu ! Zugegeben K1 interessiert mich nicht sonderlich ...
      doch bis dato las ich nur von diversen schreiben das das Bafin ausstellte und laufend darin schreibt das man Rückabwickeln möge.
      Also viel Klopapier aus sicht von K1.
      Ich versteh auchnicht ganz was man eigendlich will Bedenken hat. K1 betreibt keinen Eigenhandel mehr - ist ein reiner Dachfondsanbieter der die Credit Swiss (kann ich jetzt auch irren) als Abwickler gewonnen hat.
      Damit hat das K1 Management nur noch die Aufgabe zu sagen wo die Gelderhin sollen - den die Credit.. hat alles in der hand.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 10:07:30
      Beitrag Nr. 46 ()
      K1 hat erheblichen Kapitalschwund durch die Zwangsgelder (ab 100 000 Euro aufwärts), zu denen sie von den Gerichten ständig verknackt werden. Davon abgesehen, halte ich K1 sowieso für eine Luftnummer, bei der es nicht viel abzuwickeln gíbt.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 11:57:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      Wer die größte Luftnummer ist, steht hier außer Zweifel schon lange fest:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 13:28:36
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ja, das stimmt. Nämlich Leute (123XYZ, AKlasse etc.), die Null Ahnung
      haben und K1-Schrott an Leute verkloppen, die noch weniger Ahnung haben.

      :laugh:


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