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    Grenzsteuersatz und Spitzensteuersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.04 16:47:51 von
    neuester Beitrag 20.04.04 17:26:18 von
    Beiträge: 17
    ID: 848.770
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      Avatar
      schrieb am 19.04.04 16:47:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hei,

      wieder mal ein Thread mit einer Steuerfrage.

      Ich lese überall, der Grenzsteuersatz 2003 für Ledige betrüge 53%. Ist der Satz gerechnet inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer?

      Und zum Spitzensteuersatz: Berechne ich den richtig (für 2003), wenn ich auf 48% Lohnsteuer 2,64% Solidarzuschlag (entsprechend 5,50% der Lohnsteuer) und 4,32% Kirchensteuer (entsprechend 9,0 % der Lohnsteuer, NRW) berücksichtige und auf eine Gesamtspitzensteuerbelastung von 54,96% komme?

      Bin für alle Antworten dankbar.
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 16:51:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Oder war der für 2003 48,5% + Soli + Kirchensteuer?

      Dann müsste ich nochmals rechnen.....:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 17:11:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Carlo, lange nichts mehr von Dir gelesen! Du warst doch damals auch bei Prodacta involviert....hast Du mal inzwischen was von denen gehört? Wir haben von denen noch über 7000 DM zu bekommen, aber mit dem Insolvenzverfahren geht nix vor und nix zurück......

      Gruß

      Disagio
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 19:34:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für das Jahr 2003 beträgt der Grenzsteuersatz eines durchschnittlichen Lohnsteuerpflichtigen 32,7 Prozent, der Durchschnittssteuersatz (Lohnsteuer bezogen auf das zu versteuernde Einkommen) knapp 20 Prozent.
      http://www.uni-kiel.de/ifw/pub/kkb/2004/kkb01_04.htm
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 19:37:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Spitzensteuersatz betrug bis zum 31.12.2003 48 vH:
      http://www.finanztip.de/recht/a/steuerreform_2004-pendlerpau…

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      Avatar
      schrieb am 19.04.04 20:30:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Solidaritätszuschlag ist ein ganz billiger aber offnsichtlich hervorragend funktionierender Taschenspielertick der Politik, der dazu dient, optisch die Stuersätze niedriger erscheinen zu lassen als sie tatsächlich sind.
      Nehmen wir einmal an der Staat braucht das Geld, das er aus Einkommenstuer + Solidaritätzszuschlag einnimmt. Das ist nicht mein Thema.
      Aber warum wird dieser Betrag in zwei Teile aufgespalten und das jetzt schon deutlich mehr als zehn Jahre und aller Vorassicht nach noch viele Jahr in der Zukunft? Warum ist man nicht so ehrlich und packt beides in einen Steuertarif. Mich nerven solche plumpen Tricks, insbesondere dann, wenn z.B. die Medien bedenkelos mitpsielen, in dem sie die Sprachregelung nachbeten, der max. Grenwertstuersatz wäre 48%.
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:07:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hei Disagio,

      klar war ich in Prodacta investiert, war einer der ersten Reinfälle im abenteuerlichen Jahr 2000, aber sicherlich nicht der schmerzhafteste. Ich habe nie wieder etwas von denen gehört, und das ist wohl auch gut so.....:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:10:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe ganz vergessen, dass der Grenzsteuersatz variabel ist.

      Vielleicht muss ich aber auch noch mal die eigentliche Fragestellung konkretisieren/anders formulieren:

      Mal angenommen, ich mache einen Börsengewinn von 1.000 €, An- und Verkaufsspesen bereits abgezogen. Nun fahre ich, weniger als ein Jahr Haltefrist vorausgesetzt, sicherlich ganz gut, wenn ich einen Teil des Gewinnes nicht als Gewinn ansehe, sondern gedanklich in eine Steuerrückstellung einparke.

      Aber wieviel?

      Wer hat da Vorschläge parat unter der Annahme des größtmöglichen Grenzsteuersatzes?
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:38:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      @CarloDisagio

      also ich habe ein Problem mit Deiner "konkretisierung".
      G"edanklich in Steuerrückstellung parken" als Steuersparmodell ???
      Verstehe nicht was Du meinst?
      Privatmann oder Firma (die kann Rückstellungen bilden)?
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:43:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich kapier #8 auch nicht:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:58:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Carlo

      "Habe ganz vergessen, dass der Grenzsteuersatz variabel ist."

      jaja, ... ;-)


      Wenn es Dir um eine "mentale Steuerrückstellung" geht, dann würde ich die Einkommensteuertabelle nehmen, Dein bisheriges zu versteuerndes Einkommen ansetzten (in der Tabelle ablesen) und dann Dein um den Gewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften erhöhtes zu versteuerndes Einkommen ansetzen (in der Tabelle ablesen). Die Differenz dann zuzügl. Soli (5,5%) und KiSt(9%)
      = Deine "mentale Steuerrückstellung".

      Das HEV bei Aktien gilt übrigens nicht für die KiSt. - ggf. dann also 2*9% = 18% KiSt. auf den o.a. Betrag.

      Die Tabellen gibt es beispielsweise hier http://steuerlinks.de/download.shtml

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 14:22:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Steuerrückstellung musst Du nach folgende Formel berechnen:

      Du nimmst die zu zahlende Einkommensteuer (inkl Soli und Pfaffensteuer) auf Dein aufs ganze Jahr hochgerechnetes "zu versteuerndes Einkommen" (inkl. der 1000 Euro Spekugewinn). Von diesem Betrag subtrahierst Du die zu zahlende Steuer auf Dein "zu versteuerndes Einkommen" - welches jedoch um die 1000 Euro Spekugewinn reduziert sein muss.

      Die Differenz der Steuerbeträge ist dann der Betrag, den Du als "Steuerrückstellung" in Deine obergeile Statistik eingeben mußt.:kiss:

      Dass NATALY die Frage nicht verstanden hat, macht mich sehr stutzig. Aber meine Antwort wird bestimmt jeden überzeugen!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 15:27:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      jetzt habe ich es auch verstanden:
      "Steuerrückstellung" ist der Betrag, den ich sparen würde,
      wenn ich den Spekugewinn nicht angebe...
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 16:10:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #13: oder der Teil des Gewinns, der nicht konsumiert werden sollte, weil dieser Teil zur ESt-Zahlung zu reservieren ist.
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 16:49:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vielen Dank für Eure Antworten.

      An die, die die Fragestellung nicht verstanden haben:

      Es geht mir darum, nicht mit dem Steuerbescheid eine faustdicke negative Überraschung zu erleben. Stattdessen will ich mich bei jedem Trade nur über den Nettogewinn freuen, den ich erzielt habe. Der Rest geht in eine Steuerrückstellung, wobei K1 es mit "mentale Rückstellung" natürlich am Besten umschrieben hat, da ich ja keine Bilanz aufstellen muss.

      In der Vergangenheit habe ich mit 26,5% Abzügen gerechnet, aber das scheint vorne und hinten nicht zu reichen (es entspräche einer Steuerbelastung von 53%, Halbeinkünfteverfahren berücksichtigt).

      Die Vorgehensweise mithilfe einer Steuertabelle erscheint mir zu umständlich.

      Eigentlich will ich einen festen Prozentwert, den ich - ohne regelmäßige Konsultation einer Steuertabelle - vom Bruttogewinn abziehe.

      Und da dachte ich, der Grenzsteuersatz könnte mir weiterhelfen. Dem Vorsichtsprinzip und der Tatsache eines festen Basiseinkommens entsprechend müsste ich mit dem maximalen Grenzsteuersatz operieren.

      Wenn ich Euren und meinen eigenen Überlegungen folge, müsste doch folgender Prozentwert passen:

      (48%+(2*0,09*48%)+(0,055*48%))/2=Carlos mentale Steuerrückstellung

      Das wären im Ergebnis für 2003 59,28% Grenzsteuersatz bzw. 29,64% bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens, wobei alles aufgrund der doppelten Berücksichtigung der Kirchensteuer nur auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften anwendbar ist.

      Und für 2004 hätten wir

      (45%+(2*0,09*45%)+(0,055*45%))/2=Carlos mentale Steuerrückstellung

      also 55,58% bzw. 27,79%


      Richtig überlegt?....:confused:


      Im übrigen bin ich entsetzt, wie hoch das Rechenergebnis ist......:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 16:53:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ NATALY

      ...der Teil des Gewinns, der nicht konsumiert werden sollte, weil dieser Teil zur ESt-Zahlung zu reservieren ist.

      Ich denke, das ist so auch nicht ganz richtig. Es kommt ja auch darauf an, ob man ohne Spekugewinne Steuern nachzahlen oder wiederbekommen würde. Bekäme man ("dank" hoher Werbungskosten für das Arbeitseinkommen beispielsweise) voraussichtlich 3000 Euro Steuern zurück, so bräuchte man nicht unbedingt 400 Euro "für die zu versteuernden Spekugewinne" zurückstellen.

      Aber es freut mich, dass ich den einfachen Sachverhalt so kompliziert darstellen konnte, dass Du ihn verstanden hast... ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 17:26:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Carlo (#15)

      wenn Du nur Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften (Aktien) hättest, dann würde Dein "Grenzsteuersatz" bei "Gewinnen" von über 120.000€ (bzw. 240.000€ Splittingtabelle) anfallen. Da finde ich rd. 28% Steuerbelastung ehrlich gesagt nicht sonderlich viel - insbesondere anbetracht der Tatsache, dass die Gewinne darunter ja zu deutlich niedrigeren Steuersätzen durchgehen und somit die durchschnittliche Steuerbelastung sehr deutlich unter dem "Grenzsteuersatz" liegen dürfte. Ist aber alles Ansichtssache...

      Grüße K1


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