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    Eine frage zur Eigenheimzulage!!!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.04 13:08:25 von
    neuester Beitrag 21.04.04 12:08:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 849.157
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      Avatar
      schrieb am 20.04.04 13:08:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe keine eigene Wohnung, aber ein Freund von mir.
      Dem wurde am Anfang diesen monats irgendwas mit 2000€ überwiesen, nun fordert das Finanzamt knapp 800€ zurück.
      Nun die Frage, warum?
      Warum überweisen sie überhaupt, wenn sie sowieso was davon wieder zurückfordern.
      Die Wohnung ist vor drei Jahren gekauft worden, auch zu der Zeit wurde das beantragt. es leben 3 Arbeitnehmer und ein Student in der Wohnung.

      Habt ihr ähnliche Briefe vom Finazamt bekommen??

      Bitte um Rat.
      danke
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 13:23:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Finnazamt schreibt doch sicher auch, warum sie da was zurückfordern.

      Um was geht es denn?
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 13:39:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vermute er vermietet seine Wohnung unter.
      Deshalb kein volles anrecht auf Eigenheimuzulage.


      ???

      Nur so nen Gedanke.

      lS
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 14:10:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klingt so, als wäre im ersten Bescheid versehentlich ein Kind mit berücksichtigt- Kind bringt etwa 800 Euro.

      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 15:51:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Eigenheimzulage wird neu festgesetzt heißt es.
      Kaufpreis der wohnung war 194000 DM davon 2,5% der bemessungsgrundlage 4850DM höchstens aber 2500DM alsostatt 2045,17€ nur noch 1278,23€ 766,94 unterschied.
      Nein, gehört alles zur Familei das Volk in der Wohnung.

      Ist da ein neues Gesetz oder sowas draußen??

      Ich danke euch für eure Mühe mir weiter zu helfen!!!!!

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      Avatar
      schrieb am 21.04.04 12:08:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      wenn vor 3 Jahren gekauft wurde,
      wurden 2,5% max. 2500 DM (= 1278,23 Euro) pro Jahr bezahlt.
      Für jedes Kind zusätzlich 1500 DM ( = 766,94 Euro) p.a.

      Also ist offenbar ein Kind zuviel in dem besagten Jahr
      berücksichtigt worden.

      Vielleicht ist nun auch der Anspruch (z.B. für den Studenten)
      erloschen, weil er zu alt ist oder eben den Hauptwohnsitz
      verlegt hat.

      Viele Grüße
      OCT


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