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    Die USA----Der Irak---Reparationen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.04 07:08:58 von
    neuester Beitrag 22.04.04 11:29:25 von
    Beiträge: 5
    ID: 850.023
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      schrieb am 22.04.04 07:08:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rein juristisch bzw. völkerrechtlich sieht es ja wohl mal so aus (und darauf hat auch die " Welt am Sonntag" in ihrer letzten Ausgabe hingewiesen):

      Werden im Irak keine Massenvernichtungswaffen gefunden, so fällt der ursprüngliche Kriegsgrund weg.
      Fällt der weg, so handelte es sich um einen Angriffskrieg, der eigentlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Reparationen (durch den " Angreifer" ) nach sich zieht.

      Vielleicht wird das ja auch mal diskutiert, irgendwann.....

      ein, durch nichts legetimierter, " Tyrannensturz" allein, ist jedenfalls KEIN akzeptabler Kriegsgrund, schon garnicht für die Besetzung eines Landes und den Versuch der Ausbeutung von Rohstoffen.

      Daraus folgt auch ein weiteres Dilemma:

      Was macht die USA mit Saddam, wenn sie auch nur halbwegs "lege artis" vorgehen wollen?
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      schrieb am 22.04.04 09:01:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was rein juristisch oder völkerrechtlich los ist, das sollten Juristen ausdiskutieren. :)

      Meines Wissens ist der formale Angriffsgrund der Verweis auf eine nichteignehaltene UN-Resolution, in der dem Irak bestimmte Mitwirkungspflichten auferlegt wurden und jener diese nicht erfüllt hatte. Ob für den Angriff als solchen eine weitere Resolution gebraucht wurde oder nicht, darüber können Völkerrechtler lange streiten, genau deshalb kann man dazu aber jetzt nichts abschließendes sagen.

      Reparationen können ohnehin nur zur Debatte stehen, wenn sie der Irak einklagt. Der Verlierer eines Krieges ist aber üblicherweise nicht in der Lage, dieses zu tun. ;)

      Selbst wenn, stünde dann noch eine Verrechnung mit erlassenen Schulden des Iraks und mit Reparationen an Kuweit aus. Und der Iran könnte dann auch noch auf die Idee kommen, Reparationen einzuklagen. Ich glaube, alle Seiten wären froh, wenn dieses Thema erst gar nicht zur Sprache käme.
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 11:06:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Meines Wissens ist der formale Angriffsgrund der Verweis auf eine nichteignehaltene UN-Resolution, in der dem Irak bestimmte Mitwirkungspflichten auferlegt wurden und jener diese nicht erfüllt hatte. Ob für den Angriff als solchen eine weitere Resolution gebraucht wurde oder nicht, darüber können Völkerrechtler lange streiten, genau deshalb kann man dazu aber jetzt nichts abschließendes sagen.


      Mit dieser Argumentation kann nun jeder in Israel einmarschieren. Bekanntlich haben die fast jede UN-Resolution missachtet!
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 11:25:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      gernDabei, das haben ja arabische Staaten denn auch wiederholt versucht. Und mit Berufung auf die gleichen UN-Resolutionen könnte auch Israel bei den arabischen Nachbarn einmarschieren, die über die Förderung von Terrorgruppen weiter gewaltsame Akte gegen das Land verüben.

      Die Formaljuristerei mit den Resolutionen in einem Gremium, in dem immer wieder Vetomächte Partikularpolitik machen können, in dem eine Seite 3 Dutzend Stimmen (arabisch-muslimischer Stimmblock) und die andere Seite eine Stimme hat (Israel), und einzelne Vetomächte je eine Seite "adoptierten" (Sowjetunion hatte massiv arabische Anträge unterstützt, USA war manchmal der einzige Staat, der Israel durch Vetos stützte, aber auch nicht immer) ist auf moralischer Ebene wenig befriedigend. Das Völkerrecht stand ja z.B. auch 1978 auf Seiten der massenmordenden Roten Khmer als legitimen Vertretern Kambodschas gegen das vietnamesische Marionettenregime, das da gerade eingerichtet wurde. Formaljuristisch gesehen ist Taiwan für die meisten Staaten noch nicht mal ein Staat, weil es die VR China gerne so will. Formaljuristisch hat jeder Diktator mehr Rechte als die tibetanische Exilregierung, der man nach 45 Jahren immer noch nicht mal Beobachterstatus bei der UNO zugesteht, was der PLO nach ein paar Jahren Bombenterror selbstverständlich gewährt wurde.

      Wer sich auf Völkerrecht und Jura beruft, der sollte sich über die Doppelbödigkeit des formalen Argumentierens im klaren sein.
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 11:29:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pardon, "und Jura" sollte im Schlußsatz gelöscht werden...


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