Aupair steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.04.04 14:05:01 von
neuester Beitrag 02.05.04 12:42:49 von
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Kann mir jemand sagen, ob und in wie weit ein Aupair steuerlich abzugsfähig ist?
Danke
Hirn
Danke
Hirn
Ab dem Kalenderjahr 2002 können nachgewiesene Kinderbetreuungskosten die Steuerlast mindern.
Für Kinder unter 14 Jahren sowie für behinderte Kinder können nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - soweit sie den bisherigen Betreuungsfreibetrag von 1.548 EUR übersteigen - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Alleinstehenden mit Kindern ist Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, behindert oder krank ist.
Bei zusammenveranlagten Eltern können die Kinderbetreuungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn jeder Elternteil die Voraussetzungen erfüllt, die für einen Alleinstehenden gefordert werden.
In der Regel werden die zusätzlichen Kinderbetreuungskosten damit nur bei den Eltern abgezogen, die beide berufstätig sind.
Für Aufwendungen für Kindergarten, Tagesmütter, Aupair, usw. sollten entsprechende Verträge abgeschlossen werden, denn nur nachgewiesene Aufwendungen sind abziehbar.
Der Höchstbetrag kann für jedes Kind nur einmal abgezogen werden.
Das Ganze findest DU unter § 33c EStG Kinderbetreuungskosten.
Viel Erfolg
elli
Für Kinder unter 14 Jahren sowie für behinderte Kinder können nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - soweit sie den bisherigen Betreuungsfreibetrag von 1.548 EUR übersteigen - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Alleinstehenden mit Kindern ist Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, behindert oder krank ist.
Bei zusammenveranlagten Eltern können die Kinderbetreuungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn jeder Elternteil die Voraussetzungen erfüllt, die für einen Alleinstehenden gefordert werden.
In der Regel werden die zusätzlichen Kinderbetreuungskosten damit nur bei den Eltern abgezogen, die beide berufstätig sind.
Für Aufwendungen für Kindergarten, Tagesmütter, Aupair, usw. sollten entsprechende Verträge abgeschlossen werden, denn nur nachgewiesene Aufwendungen sind abziehbar.
Der Höchstbetrag kann für jedes Kind nur einmal abgezogen werden.
Das Ganze findest DU unter § 33c EStG Kinderbetreuungskosten.
Viel Erfolg
elli
Danke Elli,
Hirn
Hirn
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